Landtag Brandenburg Drucksache 6/7856 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.12.2017 / Ausgegeben: 27.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3117 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7656 Aktuelle Neuanträge für Förderung im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Landwirte berichten aktuell, dass ihre Anträge auf Förderung durch das KULAP-Programm abgelehnt werden. Als Begründung werde genannt, dass in der aktuellen Förderperiode keine Neuanträge mehr genehmigt werden könnten. Frage 1: Für welche Programme innerhalb des KULAP-Programms werden aktuell Neuanträge genehmigt, für welche Programme nicht mehr? Was sind die Gründe hierfür? zu Frage 1: a) Antragsjahr 2017 mit Verpflichtungsbeginn zum 01.01.2017: Im KULAP- Programm werden aktuell für fünf Maßnahmen Neuanträge bewilligt. Dazu zählen „Ökologischer Landbau (Förderprogramm (FP) 880)“, „Moorschonende Stauhaltung (FP 830)“, „Pflege extensiver Obstbestände (FP 850)“, „Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen (FP 860)“ sowie „Erhaltung tiergenetischer Ressourcen (FP 870)“. Für die Maßnahmen „Extensive Grünlandbewirtschaftung (FP 810)“, „Pflege von Heiden und Trockenrasen (FP 820)“ und „Nutzung von Ackerland als Grünland oder Umwandlung von Ackerland in Grünland (FP 840)“ werden dagegen keine Neuanträge bewilligt. b) Antragsjahr 2018 mit Verpflichtungsbeginn zum 01.01.2018: Zum Antragsjahr 2018 sind nur noch Neuanträge für die Maßnahmen „Ökologischer Landbau (FP 880)“, „Moorschonende Stauhaltung (FP 830)“ sowie „Pflege extensiver Obstbestände (FP 850)“ zulässig. Grund dafür ist, dass das KULAP-Programm sehr gut in Anspruch genommen wurde. Zur Sicherstellung der Ausfinanzierung bis zum Ende der aktuellen Förderperiode mussten daher einzelne Maßnahmen geschlossen werden. Frage 2: In welcher Höhe wurden in der aktuellen Förderperiode bisher Mittel im KULAP- Programm an wie viele Antragsteller ausgereicht und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Maßnahmen? zu Frage 2: Die Zahlungen für das Antragsjahr 2015 sind in der folgenden Tabelle dargestellt . Maßnahme Zahl der Antragsteller Zuwendung in Euro Extensive Grünlandbewirtschaftung 1424 14.245.845 Pflege von Heiden und Trockenrasen 38 1.045.639 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7856 - 2 - Nutzung von Ackerland als Grünland oder Umwandlung von Ackerland in Grünland 105 521.586 Pflege extensiver Obstbestände 50 107.436 Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen 19 30.019 Erhaltung tiergenetischer Ressourcen 34 478.909 Ökologischer Landbau 591 24.296.278 Summe KULAP-Programm 2.261 40.725.714 Die Zahlungen für das Antragsjahr 2016 sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Maßnahme Zahl der Antragsteller Zuwendung in Euro Extensive Grünlandbewirtschaftung 1.528 15.353.706 Pflege von Heiden und Trockenrasen 40 1.140.221 Moorschonende Stauhaltung 3 156.619 Nutzung von Ackerland als Grünland oder Umwandlung von Ackerland in Grünland 105 517.182 Pflege extensiver Obstbestände 60 118.742 Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen 23 49.323 Erhaltung tiergenetischer Ressourcen 42 576.830 Ökologischer Landbau 644 25.388.146 Summe KULAP-Programm 2.445 43.300.771 Frage 3: In welcher Höhe stehen für welche Programme innerhalb des KULAP noch Finanzmittel zur Verfügung? Frage 4: Bei welchen Programmen innerhalb des KULAP-Programms ist die Nachfrage besonders groß und kann nicht gedeckt werden? zu Frage 3 und 4: Die Planung und Aussteuerung der Programme erfolgt zunächst bis 2020. Derzeit ist nicht bekannt, in welcher Höhe zukünftig Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in der neuen Förderperiode dem Land Brandenburg zur Verfügung stehen werden. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) plant daher ggf. auch das Jahr 2021 im Rahmen der N+1 Regelung auszufinanzieren. Frage 5: Wie viele Neuanträge auf KULAP-Förderung wurden seit Beginn der aktuellen Förderperiode jährlich abgelehnt? Auf welche Maßnahmen beziehen sich diese? zu Frage 5: Im Jahr 2015 wurden im Rahmen des KULAP-Programms insgesamt 6 % der Förderanträge abgelehnt, d. h. bei Maßnahmen, die dem Bereich der „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ zugeordnet sind, wurden 8 % und bei der Maßnahme „Ökologischer Landbau“ wurden 2 % der Förderanträge abgelehnt. Ein ähnliches Bild ergibt sich für das Jahr 2016. In diesem Jahr wurden insgesamt 6 % der Förderanträge abgelehnt, d. h. bei Maßnahmen, die dem Bereich der „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ zugeordnet sind, wurden 8 % und bei der Maßnahme „Ökologischer Landbau“ wurde 1 % der Förderanträge abgelehnt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7856 - 3 - Frage 6: Was unternimmt die Landesregierung, damit zukünftig fortlaufend Neuanträge für eine Förderung im KULAP genehmigt werden können? zu Frage 6: Die Möglichkeit einer jährlichen Neubeantragung von Maßnahmen im KULAP- Programm ist aufgrund begrenzter Mittel innerhalb einer Förderperiode nicht möglich. Eine jährliche Neubeantragung würde außerdem dazu führen, dass bereits begonnene Verpflichtungen , die einen mindestens fünfjährigen Verpflichtungszeitraum vorsehen, in die neue Förderperiode übernommen werden müssten, was vor dem Hintergrund der inhaltlichen Ausgestaltung der neuen Förderperiode und der zukünftigen Mittelplanung kein geeignetes Instrument darstellt. Frage 7: Ist geplant, Mittel aus weniger nachgefragten Förderprogrammen innerhalb des ELER in das KULAP-Programm umzuschichten? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 7: Nein, es ist nicht geplant, Mittel aus anderen Förderprogrammen innerhalb des ELER in das KULAP-Programm umzuschichten. Grund hierfür ist, dass noch keine verlässlichen Daten vorliegen, die eine entsprechende Veränderung des Gesamtplans zulassen. Frage 8: Sind künftig inhaltliche Änderungen im KULAP-Programm geplant? Wenn ja, welche? zu Frage 8: Für die neue Förderperiode sind bisher noch keine Festlegungen getroffen worden. Frage 9: Welche weiteren Förderprogramme stehen für Landwirte zur Verfügung und welche Mittel stehen in der aktuellen Förderperiode noch bereit? zu Frage 9: Für Landwirte stehen neben dem KULAP-Programm u. a. folgende ELER- Richtlinien als Fördermöglichkeit zur Verfügung: Einkommensausgleich für die Bewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Ausgleichszulage für das benachteiligte Gebiet Spreewald und die Förderung der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung. Gleichfalls stehen die Programme zur investiven Förderung zur Verfügung.