Landtag Brandenburg Drucksache 6/7859 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.12.2017 / Ausgegeben: 27.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3104 des Abgeordneten Wolfgang Roick (SPD-Fraktion) Drucksache 6/7622 Unterstützung von Ehrenamt – hier Jagdgenossenschaften Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Jagdgenossenschaften sind ehrenamtlich organisiert und leisten eine wichtige Arbeit im ländlichen Raum. Die Vermeidung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest, die Verringerung von Wildschäden oder die Erhaltung von Biotopen gehören dazu. Brandenburg unterstützt das Ehrenamt, jedoch sind meist andere Bereiche, wie z. B. Feuerwehr oder soziale Themen im Fokus der Öffentlichkeit. Doch auch dieser Bereich wird ehrenamtlich organisiert. Darum sollte die finanzielle Belastung gerade von kleinen Jagdgenossenschaften nicht erhöht werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden Kraft Gesetz eine Jagdgenossenschaft (JG). Die JG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung eigenverantwortlich wahrnimmt. Unter diesen Maßgaben unterliegt sie der staatlichen Aufsicht durch die zuständige untere Jagdbehörde. Die Mitglieder der JG wählen einen Jagdvorstand. Die Aufgabenwahrnehmung durch den Jagdvorstand erfolgt in der Regel ehrenamtlich. Dies gilt hingegen nicht für die auch wirtschaftlich ausgerichteten Aktivitäten der JG. Der JG obliegt das Jagdausübungsrecht, das als originäre Aufgabe der JG regelmäßig im Wege der Verpachtung erfolgt. Auf diesem Weg generiert die JG Einnahmen, aus denen auch die mit ihrer Verwaltung verbundenen Kosten getragen werden müssen. Dazu gehören auch die hier genannten Kosten für die Bereitstellung von Daten , die u. a. zur Führung des Jagdkatasters notwendig sind. Frage 1: Wieviel kostet der einmalige Satz der Eigentümerdaten (bereitgestellt vom LGB)? Zu Frage 1: Die von den JG benötigten Flurstücksdaten werden im Liegenschaftskataster und dort im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Die Entgelte für die Bereitstellung von Daten aus ALKIS sind im Vermessungsentgeltverzeichnis (VermEVz) vom 17.11.2017 (http://www.mik.brandenburg.de/sixcms/media .php/1071/2016-11-17_VermEVz.pdf ) geregelt. Gemäß Nummer 7.2 VermEVz Tabelle 2b fallen im ALKIS-Datenformat für jedes Flurstück 0,20 € und für jedes Eigentümerobjekt 0,90 € an. Die Jagdgenossenschaften beantragen regelmäßig die Bereitstellung der Datenabgabe im csv-Format (Excel-Format). Die Kosten für die Daten und die erforderliche Umwandlung ergeben sich aus Nummer 1.3 Abs. 2 VermEVz. Hiernach ist die Anzahl der bereitgestellten Flurstücke zugrunde zu legen und mit den Entgelten für die jeweiligen Da- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7859 - 2 - tensätze (hier: 0,20 € + 0,90 € = 1,10 €) zu multiplizieren. In Abhängigkeit von der Gesamtanzahl der Flurstücksobjekte können gemäß Nummer 1.2.2 Tabelle 2b VermEVz Ermäßigungsfaktoren berücksichtigt werden. Frage 2: Wieviel kostet die jährliche Pflege von Änderungsdaten? zu Frage 2: Die Kosten für eine regelmäßige Aktualisierung sind in Nummer 1.4 VermEVz geregelt. Hiernach sind für eine jährliche Aktualisierung 18 % der für die erstmalige Bereitstellung der Geobasisinformationen angefallenen Kosten geltend zu machen. Frage 3: Wäre es möglich, im Rahmen der Unterstützung des Ehrenamtes, eine Rabattierung vorzunehmen? zu Frage 3: Das VermEVz sieht keine Ermäßigung im Zusammenhang mit der Unterstützung des Ehrenamtes vor. Die Einnahmen aus dem VermEVz stehen dem Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation (LGB) und den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zur Deckung ihrer Aufwände zu. Eine über die bisherigen Ermäßigungsfaktoren hinaus gehende Rabattierung hätte eine Einnahmenminderung zur Folge, die das Land auszugleichen hätte. Frage 4: Wie organisieren andere Bundesländer die Bereitstellung von Daten für die Jagdgenossenschaften? zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor.