Landtag Brandenburg Drucksache 6/7860 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.12.2017 / Ausgegeben: 27.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3127 der Abgeordneten Gabriele Theiss (SPD-Fraktion) Drucksache 6/7673 Zukunftsfähige Internetversorgung im ländlichen Raum Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Eines der Ziele der Brandenburgischen Landesregierung ist es, vor allem die Dörfer und Städte des ländlichen Raumes mit leistungsfähigen Breitbandanwendungen zu erschließen. Dies geschah in Grünewalde, einem Ortsteil von Lauchhammer (Landkreis OSL). Hier ist durch die Initiative des Unternehmens Lausitzer Kabelbetriebsgesellschaft (LKG) Lauchhammer jedes Grundstück mit Glasfaserkabel erschlossen worden. Das bedeutet, hier sind superschnelle mindestens 50 Megabit pro Sekunde bzw. 100 bis zu 200 Megabit pro Sekunde an Datenübertragungsrate bereits Standard . Selbst 1000 Megabit sind möglich. Damit ist das Glasfasernetz in dem Dorf auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte auf dem neuesten technischen Stand. Derselbe Standard wird jetzt in den ländlichen Ortsteilen von Lauchhammer, in Kleinleipisch und Kostebrau ebenfalls umgesetzt. Gleichzeitig baut die Telekom zur Zeit parallel zum Bestehenden ein eigenes Glasfasernetz in Grünewalde auf. Die schnellen Glasfaserleitungen reichen aber nur genau bis an die Verteilkästen. Zu den Haushalten führen normale alte Kupferkabel. Damit sind natürlich maximal 50 Megabit pro Sekunde an Übertragungsrate möglich. Frage 1: Warum werden zusätzlich zu dem bestehenden sehr guten Leitungssystem weitere Leitungen parallel - also doppelt gelegt? zu Frage 1: Die Frage entscheidet das ausbauende Telekommunikationsunternehmen auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher Überlegungen für sich. Aus Sicht der Landesregierung ist der eigenwirtschaftliche Ausbau von Telekommunikationsunternehmen und die einhergehende Stimulation des Wettbewerbs grundsätzlich zu begrüßen. Frage 2: Wurden für die Telekom auch Fördermittel ausgereicht? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Wenn ja, warum? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7860 - 2 - Frage 4: Die Landesregierung hat sich die Digitalisierung und Breitbandversorgung im ländlichen Raum auf die Fahnen geschrieben. Wie werden Städte, wie z.B. das Stadtgebiet Lauchhammer gefördert, um dort vergleichbar gute Bedingungen für die Breitbandversorgung zu bringen und den Wettbewerb der Anbieter zu gewährleisten? zu Frage 4: Die Landesregierung fördert den Breitbandausbau in ländlichen Regionen auf der Grundlage der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Projektgebieten mit einer Versorgung der Haushalte mit weniger als 30 Mbit/s. Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften . Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn das Projektgebiet nicht innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren marktgetrieben ausgebaut wird. Der Zuwendungsempfänger hat vor der Beantragung von Fördermitteln ein entsprechendes Markterkundungsverfahren durchzuführen.