Landtag Brandenburg Drucksache 6/7863 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.12.2017 / Ausgegeben: 27.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3121 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7665 Zum Thema Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität - links“ (PMK-links) im Oktober 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl linksextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Linksextremismus und linker Gewalt hat zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte zu sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern, ist es notwendig , die Schwerpunkte linksmotivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.10.2017 bis 31.10.2017 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten zur PMK - links mit Stand vom 23.11.2017 ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen , dass die Zahlen für den Monat Oktober 2017 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. 1. Wie viele Straftaten wurden im Oktober 2017 in dem Bereich „PMK-links” insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, - sonstige Straftaten, - Sachbeschädigungen aller Art. zu Frage 1: Im Monat Oktober 2017 wurden im Rahmen des KPMD-PMK mit Stand vom 23.11.2017 insgesamt sieben Politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK - links- registriert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Kleinen Anfrage: Kategorie Anzahl der Fälle Monat Oktober 2017 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7863 - 2 - Gewaltdelikte 1 Terroristische Straftaten 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 sonstige Straftaten (ohne Sachbeschädigungen aller Art) 2 Sachbeschädigungen aller Art 4 Gesamt 7 2. Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Eine entsprechende Auflistung zu der in der Frage 1 genannten Gewaltstraftat ist der Anlage zu entnehmen. 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-links fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? 4. Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-links fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen linken Strukturen, Organisationen, Parteien o. ä.? zu den Fragen 3 bis 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche und wie viele sonstigen Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für den Monat Oktober 2017? 6. Um welche sonstigen Straftaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu den Fragen 5 und 6: Eine entsprechende Auflistung zu den in Frage 1 genannten „sonstigen Straftaten“ ist der Anlage zu entnehmen. Die Abbildung der Anzahl der Opfer und der Täter i. S. der Fragestellung ist nicht möglich. Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer natürliche Personen, die durch die mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7863 - 3 - Dieser Status ist bei „sonstigen Straftaten“ nicht gegeben. Angaben zu Tatverdächtigen, i. V. mit einer konkreten Straftat werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr automatisch abrufbar vorgehalten. Anlage/n: 1. Anlage 1 Stand: 23.11.2017 Anlage lfd. Nr. §§ Tatzeit Tatort Stadt-/Landkreis Unterthemenfelder Extremismus Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer 1 § 223 StGB 28.10.2017 Schwedt/Oder Uckermark gegen rechts ja 1 1 lfd. Nr. §§ Tatzeit Tatort Landkreis Unterthemenfelder Extremismus 1 § 123 StGB 29.10.2017 Potsdam Potsdam Bundeswehr; gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole; gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten ja 2 VersG 27.10.2017 Cottbus Cottbus gegen rechts ja Politisch motivierte Kriminalität -linkszu Frage 2: Gewaltdelikte -links- Politisch motivierte Kriminalität -linkszu Fragen 5 und 6: sonstige politisch motivierte Straftaten -links- 1