Landtag Brandenburg Drucksache 6/7865 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.12.2017 / Ausgegeben: 27.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3124 der Abgeordneten Kerstin Kircheis (SPD-Fraktion) Drucksache 6/7669 Pückler-Blechen-Ausstellung in Branitz Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Laut Pressebericht der Lausitzer Rundschau vom 14.November 2017 ist die Ausstellung „Meister der Landschaft Fürst Pückler und Carl Blechen“ nur noch am Wochenende geöffnet . Hintergrund sind die in dieser Jahreszeit üblichen rückgängigen Besucherzahlen. Bis Jahresende will die Stiftungsleitung über eine Verlängerung dieser Regelung nachdenken. Es scheint aber auch Überlegungen zu geben, die Ausstellung für die restliche Wintersaison zu schließen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Bilder von Carl Blechen in seiner Geburtsstadt Cottbus jederzeit präsent sein sollen? Zu Frage 1: Die 1913 begründete städtische Sammlung der Werke des in Cottbus geborenen und aufgewachsenen Malers Carl Blechen (1789-1840) soll als Sammlung der Stadt Cottbus im Rahmen angemessener Öffnungszeiten weiterhin und dauerhaft in den Ausstellungsräumen des Besucherzentrums der Stiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“ präsentiert werden. 2. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für nötig, dass sich die Öffnungszeiten nicht weiter verringern oder dass die Ausstellung nicht für die restliche Wintersaison schließen muss. Zu Frage 2: Wie in vielen vergleichbaren Kultureinrichtungen sind die Öffnungszeiten Resultat eines Abwägungsprozesses, in den die Erfahrungen bezüglich der Nachfrage einerseits und der für deren Befriedigung notwendige Ressourceneinsatz andererseits eingehen . Die Landesregierung sieht derzeit keinen Anlass, in dieser Frage Einfluss auf die Stiftungsleitung zu nehmen. 3. Ob sichergestellt ist, dass im Zusammenhang mit der Umwandlung der Stiftung SFPM in eine Landesstiftung, die Cottbuser Carl Blechen Sammlung von dieser Umwandlung ausgenommen werden, da die Sammlung der Werke Carl Blechens und Künstlerkollegen der Stadt Cottbus seit 1913 kontinuierlich durch die Stadt Cottbus erweitert wurde und alleiniges Eigentum der Bürger der Stadt Cottbus ist. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7865 - 2 - Zu Frage 3: Im von der Landesregierung vorgelegten Entwurf des Stiftungsgesetzes ist der Übergang der Immobilien per Gesetz enthalten. Damit ist ausgeschlossen, dass Kunst- und Sammlungsbestände aus dem Eigentum der Stadt Cottbus per Gesetzgebungsverfahren des Landtages ohne direkte und unmittelbare Mitwirkung der Stadt Cottbus auf die öffentlich-rechtliche Stiftung übertragen werden. Alle Übergaben und Übertragungen von Kunst- und Kulturgütern und weiteren Vermögensgegenständen aus dem Eigentum der Stadt Cottbus können und werden ausschließlich auf dem Weg von Übertragungs - oder Dauerleihverträgen direkt zwischen der Stadt Cottbus und der öffentlichrechtlichen Stiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“ geregelt. Die Sammlung der Werke Carl Blechens und seiner Schüler bleibt weiterhin Eigentum der Stadt Cottbus. Es besteht Einvernehmen zwischen der Stadt Cottbus und dem Land Brandenburg , dass die Sammlung als Dauerleihgabe der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Fürst- Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“ bereitgestellt wird.