Landtag Brandenburg Drucksache 6/7869 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.12.2017 / Ausgegeben: 27.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3118 des Abgeordneten Steffen Königer (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7658 Vermehrter Läusebefall an Brandenburgs Schulen und Kindertagesstätten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: In einem Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung ist neben dem Läusebefall an Kitas auch von einem verstärkten Läusebefall an Potsdamer Grundschulen die Rede. Allein in Potsdam sind 2017 550 Fälle dem Gesundheitsamt bekannt geworden. Dies sei laut Gesundheitsamt „schlimmer als in den Vorjahren“. Erklärungen hierzu könne das Gesundheitsamt nicht liefern. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Entwicklung hat der Läusebefall an Brandenburger Schulen und Kindertagesstätten seit 1990 genommen? Zu Frage 1: In Brandenburg und in Deutschland insgesamt besteht weder eine krankheitsnoch eine erregerspezifische Meldepflicht für Kopflausbefall gemäß §§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Leitung von Gemeinschaftseinrichtungen hat zwar gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen mit Kopflausbefall auftreten. Diese Daten unterliegen jedoch nicht der Übermittlungspflicht an die jeweilige Landesstelle. Deshalb gibt es auf Landesebene keine belastbaren Daten zum Vorkommen von Kopflausbefall in Brandenburger Kindertagesstätten und Schulen. Die Landesregierung kann aus den genannten Gründen keine Aussage zur Entwicklung des Läusebefalls an Brandenburger Schulen und Kindertagesstätten machen. Der Landesregierung liegen auch von Seiten der Schulaufsicht keine Informationen vor, dass sich der Läusebefall an Schulen im Land Brandenburg zum gegenwärtigen Zeitpunkt signifikant erhöht hat. Entsprechende Problemanzeigen liegen nicht vor. 2. Welche Altersgruppen sind betroffen (tabellarische Altersangaben)? Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor (s. Antwort zu Frage 1). 3. Gibt es Unterschiede hinsichtlich der regionalen Ausbreitung des Läusebefalls? Wenn ja, welche? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7869 - 2 - 4. Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Läusebefalls in der letzten Dekade: Worin sieht die Landesregierung mögliche Ursachen? Zu Frage 3 und 4: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor (s. Antwort zu Frage 1). Deshalb kann nicht belegt werden, dass es in Brandenburg zu einer signifikanten Erhöhung des Läusebefalls gekommen ist. 5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um der oben beschriebenen Entwicklung entgegenzuwirken ? Zu Frage 5: Der Landesregierung liegen keine Daten zur Entwicklung des Kopflausbefalls an Brandenburger Schulen und Kindereinrichtungen vor (s. Antwort zu Frage 1). Grundsätzlich empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) in seiner Publikation „Kopflausbefall - RKI-Ratgeber für Ärzte“ die nachfolgend genannten Maßnahmen. Die Gesundheitsämter des Landes orientieren sich bei den von ihnen ergriffenen Maßnahmen an diesen Empfehlungen. Daneben bieten beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und die Internetseite www.kindergesundheit-info.de Informationen zu Maßnahmen gegen Kopflausbefall an. Falls Kopflausbefall festgestellt wird, müssen die Kopfläuse ohne Zeitverzug (möglichst noch am Tage der Feststellung) an der Person, bei der der Kopflausbefall festgestellt wurde, in geeigneter Weise bekämpft werden. Weiterhin muss die Leitung der Einrichtung darüber informiert werden. Ergänzend sind geeignete hygienische Maßnahmen im Haushalt des Betroffenen und in der Gemeinschaftseinrichtung erforderlich, um eventuell mögliche Übertragungsvorgänge zu unterbrechen. Die Einrichtung darf erst wieder besucht werden, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist.