Landtag Brandenburg Drucksache 6/7874 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.12.2017 / Ausgegeben: 28.12.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3129 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7675 Erneute Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital der FBB GmbH? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Sonderausschuss BER des Landtags Brandenburg führte Prof. Lütke-Daldrup, Geschäftsführer der FBB GmbH, am 18.09.17 aus, dass am 31.03.2017 erneut Gesellschafterdarlehen i.H.v. 300 Mio. Euro in Eigenkapital der FBB GmbH umgewandelt worden sei. Zusätzlich wurde auf die Kleine Anfrage Nr. 2736 des Abgeordneten Christoph Schulze (Drs. 6/6701) von der Landesregierung geantwortet "Nach dem Geschäftsbericht 2016 der ILB lässt sich der Anstieg des Fördervolumens gegenüber dem Vorjahr insbesondere auf die Gewährung einer Infrastrukturfinanzierung im Rahmen eines Konsortiums in Höhe von 570,9 Mio. EUR für den Hauptstadtflughafen BER zurückführen.“ Damit wird deutlich, dass die FBB GmbH inzwischen mit Krediten vollgesogen ist, die alle mit Landesbürgschaften abgesichert sind. Sie fallen am Ende dem Land Brandenburg und damit allen Bürgern und Steuerzahlern auf die Füße. Der Abgeordnete Christoph Schulze hat schon in vergangenen Jahren zum Ausdruck gebracht, dass „wir dieses Geld nie wieder sehen werden“. Die Landesregierung und insbesondere auch der Herr Finanzminister Görke hatten dagegen wiederholt öffentlich behauptet, dass das Geld zurück gezahlt würde. Nun sollen weitere 300 Mio. Euro in haftendes Stammkapital der FBB GmbH umgewandelt worden sein, was einer Entschuldung der FBB GmbH durch Steuermittel des Landes Brandenburg von Staats wegen gleich kommt. Vorbemerkung: In der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage werden unterschiedliche Sachverhalte in einem sachfremden Zusammenhang gebracht. Die Beteiligung des Landes an der Umwandlung eines Gesellschafterdarlehens über € 300 Mio. in Eigenkapital ist im Rahmen der vom Landtag bewilligten Kapitalzuführungen des Gesellschafters Land Brandenburg an die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) erfolgt. Die Beteiligung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) an der Infrastrukturfinanzierung für den BER liegt außerhalb der Kapitalmaßnahmen der Gesellschafter. Die FBB erfüllt ihre Verpflichtungen aus dieser Finanzierung störungsfrei; eine Belastung des Landeshaushalts ergibt sich insoweit nicht. Frage 1: Seit wann wurde diese Frage der Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital betrieben? Wer hat diese Umwandlung wann bei wem beantragt? zu Frage 1: Die FBB hat die Umwandlung des Gesellschafterdarlehens über € 300 Mio. am 23.02.2017 bei den drei Gesellschaftern beantragt. Mit der Umwandlung ist ein Landtag Brandenburg Drucksache 6/7874 - 2 - Rechtsanspruch der FBB aus dem Darlehensvertrag vom 24.11.2015 – nach Erfüllung der vertraglichen Bedingungen – umgesetzt worden. Frage 2: In welchen Gremien der FBB und der Landesregierung wurde das besprochen und wann durch wen beschlossen? zu Frage 2: Die Umwandlung haben die Gesellschafter der FBB im Mai 2017 einvernehmlich beschlossen. Frage 3: Wie oft und zu welchen Daten erfolgte bisher eine Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital in welcher Höhe? zu Frage 3: Die Landesregierung verweist auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage 2294 (LT-Drs. 5/5953). Frage 4: Um welchen Betrag ist die FBB GmbH auf diese Weise bisher entschuldet worden ? Frage 5: Wie hoch war jeweils der Anteil des Landes Brandenburg? zu den Fragen 4 und 5: Der Gesellschafter Land Brandenburg hat bisher – nach seinem Geschäftsanteil von 37 vom Hundert – Darlehen in Höhe von insgesamt rd. € 290 Mio. in Eigenkapital umgewandelt. Davon entfällt ein Teilbetrag von € 111 Mio. auf das zuletzt umgewandelte Gesellschafterdarlehen über insgesamt € 300 Mio. Kapitalmaßnahmen der Mitgesellschafter Bundesrepublik Deutschland und Land Berlin bei der FBB liegen außerhalb der Zuständigkeiten des Landes; die Landesregierung sieht insoweit von Angaben ab. Frage 6: Von welchem Kredit konkret wurden diese Beträge abgezogen? zu Frage 6: Durch die Umwandlungen sind die davon betroffenen Gesellschafterdarlehen erloschen. Frage 7: Zu welchem Zeitpunkt greift die Entschuldung? zu Frage 7: Auch insoweit wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage 2294 (LT-Drs. 5/5953) verwiesen; die im Nachgang dazu beschlossene Umwandlung des Darlehens über € 300 Mio. ist mit Wirkung zum 01.04.2017 erfolgt. Frage 8: Welche Gremien des Landtags sind mit diesem Thema wann jeweils befasst worden? Frage 9: Gibt es dazu Beschlüsse von Ausschüssen? zu den Fragen 8 und 9: Der Minister der Finanzen hat im März 2008 den Ausschuss für Haushalt und Finanzen über die Umwandlung von Darlehen aus den Jahren 1998 bis 2004 informiert. Über die Umwandlung der € 111 Mio. hat der Minister der Finanzen den Sonderausschuss BER in seiner Sitzung am 23.05.2017 unterrichtet. Beschlüsse der Aus- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7874 - 3 - schüsse waren nicht erforderlich, weil für die Maßnahmen keine parlamentarischen Zustimmungsvorbehalte bestanden. Frage 10: In welchen Haushaltstiteln waren die Finanzmittel etatisiert? Woraus würde eine Entschuldung der FBB im Rahmen einer Umwandlung von Darlehen in Stammkapital im Landeshaushalt finanziert (Haushaltstitel)? zu Frage 10: Die Kapitalzuführungen an die FBB sind jeweils auf der Grundlage von Ausgabeermächtigungen im Landeshaushalt erfolgt. Diese waren veranschlagt in den Jahren 1992 bis 1994 und 1996 bis 1999 im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums ; im Jahr 1995 im Einzelplan des Infrastrukturministeriums; in den anderen Jahren im Einzelplan Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20). Im Epl. 20 ist die Veranschlagung im Kapitel 20 610 (Kapitalvermögen) in der Titelgruppe 60 erfolgt.