Landtag Brandenburg Drucksache 6/7880 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.12.2017 / Ausgegeben: 02.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3132 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7690 Nutztierhaltungsstrategie des Bundes Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL hat am 29.6.17 seine Nutztierhaltungsstrategie für eine zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland präsentiert. Die darin formulierten Handlungsfelder, Vorschläge für die Förderung, zum staatlichen Tierwohllabel, zur Tierzucht und zum Ordnungsrecht haben auch Auswirkungen auf die Agrarpolitik des Landes Brandenburg. Frage 1: Wie unterstützt die Landesregierung die in der Nutztierhaltungsstrategie für ein Bundesprogramm Nachhaltige Nutztierhaltung formulierten Handlungsfelder in den Modulen 1 – 7? zu Frage 1: Bei der Nutztierstrategie des BMEL handelt es sich um ein Programm des Bundes, das sich überwiegend an das BMEL selbst sowie an seine nachgeordneten Einrichtungen richtet. Die Module 1 bis 7 betreffen die Handlungsfelder Tierwohl-Monitoring, Forschungsförderung, Innovationsnetzwerk „Stall der Zukunft“, Modell- und Demonstrationsvorhaben , Information und Kommunikation, Automatisierung und Digitalisierung sowie Wissensplattform. Eine Unterstützung durch das Land Brandenburg kann nur mittelbar erfolgen, indem sich vom Land Brandenburg geförderte Einrichtungen wie das Leibniz- Institut für Agrartechnik und Bioökonomie Potsdam e. V. (ATB) an Projekten des Bundes beteiligen. Dies erfolgt gegenwärtig z. B. in der Mitarbeit in der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA). Frage 2: Plant die Landesregierung, im Bereich Förderung Änderungen der Investitionsförderung und/oder bei den Maßnahmen Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege (MSUL) vorzunehmen? zu Frage 2: Auf der Grundlage des „Tierschutzplans Brandenburg“ wird die Landesregierung den Änderungsbedarf in der Investitionsförderung prüfen. Bei der Überarbeitung des Rahmenplans Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur & Küstenschutz (GAK) 2018 durch den Bund sollen die MSUL-Maßnahmen durch eine grundlegende Überarbeitung zu einem breiten, attraktiven Angebot für mehr Tierwohl und Umweltschutz weiterentwickelt werden. Dies wird grundsätzlich begrüßt, eine Bewertung durch die Landesregierung kann anhand des derzeitigen Diskussionsstandes jedoch noch nicht erfolgen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7880 - 2 - Frage 3: Teilt die Landesregierung die Einschätzung des BMEL zum staatlichen Tierwohllabel ? Falls ja, wie will sie es unterstützen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 3: Die Bestrebungen des Bundes, durch mehr Markttransparenz für Verbraucherklarheit und Zahlungsbereitschaft für tierwohlbedingte Mehraufwendungen zu sorgen, werden von der Landesregierung begrüßt. Ein über dem gesetzlichen Standard liegendes Label kann diese Bestrebungen unterstützen, wenn das Label vom Handel angenommen und vom Verbraucher akzeptiert wird. Die Umsetzung soll durch Bundesgesetz erfolgen, das Gesetzgebungsverfahren hat noch nicht begonnen. Frage 4: Teilt die Landesregierung die Einschätzung des BMEL zur Änderung der Zuchtziele in der Tierzucht? Falls ja, was folgt aus Sicht der Landesregierung daraus für Brandenburg ? Falls nein, warum nicht? zu Frage 4: Nach Einschätzung des BMEL wurde bisher die Züchtung durch Züchtervereinigungen und Zuchtunternehmen in Deutschland zu stark auf Leistungsmerkmale ausgerichtet . Um verstärkt gesundheitsbezogene Zuchtmerkmale in den Züchtungsprozess einzubeziehen , fördert das Land Brandenburg Unternehmen mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere. Ziel ist die Erfassung und Auswertung von Daten zur Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere im Rahmen von Zuchtprogrammen. Frage 5: Teilt die Landesregierung die ordnungsrechtlichen Vorschläge des BMEL a) zu Prüf- und Zulassungsverfahren für die Herstellung von Stalleinrichtungen b) zur Sachkunde von in der Tierhaltung Beschäftigten c) zur Luftreinhaltung in der Nutztierhaltung d) zum Bauplanungs- und Genehmigungsrecht e) zur flächengebundenen Tierhaltung und f) zur Minimierung der Verwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung? Falls ja, was folgt aus Sicht der Landesregierung daraus für Brandenburg? Falls nein, warum nicht? zu Frage 5: a) Das BMEL will eine Verordnung über die Prüfung und Bauartzulassung serienmäßig hergestellter Stalleinrichtungen erlassen, beginnend mit einem behördlichen Prüf- und Zulassungsverfahren für den Bereich der Hennenhaltung. Dieses Vorhaben wird von der Landesregierung grundsätzlich unterstützt, ein Verordnungsentwurf liegt bisher nicht vor und kann deshalb nicht bewertet werden. b) Bildung spielt für die Landesregierung eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Tierschutzplanes . Bereits jetzt unterstützt die Landesregierung die Auszubildenden durch Förderung der überbetrieblichen Ausbildung und Förderung von Ausbildungsnetzwerken. Die Weiterbildung der Beschäftigten wird durch die Richtlinie zur ländlichen Berufsbildung gefördert . Die Evaluation des Qualifikationsstandes ausländischer Hilfskräfte durch das BMEL wird befürwortet. c) Zur Verbesserung der Luftreinhaltung hat das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) festgelegt, dass große Schweinehaltungsanlagen einer Abluftreinigungsanlage bedürfen. Die Einschätzung des BMEL zur Wirksamkeit der neuen Düngeverordnung wird durch die Landesregierung geteilt. Sie folgt auch der Einschätzung des BMEL, dass die in Novellierung befindliche TA-Luft auf die Erreichbarkeit Landtag Brandenburg Drucksache 6/7880 - 3 - der Immissionsschutzziele hin überprüft wird und gleichzeitig sichergestellt wird, dass zu unflexible Regulierungen nicht hemmend auf den Umbau und die Optimierung von Stallbauten hinsichtlich Tierwohl- und Umweltaspekten wirken. d) Die Landesregierung teilt die Auffassung des BMEL zum Bauplanungs- und Genehmigungsrecht . e) Eine regionalverträgliche, tierartgerechte und flächengebundene Tierhaltung ist als Ziel der Landesregierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Landesregierung teilt die Auffassung des BMEL, dass die teilweise hohe Konzentration der Tierhaltung und damit auch die hohe Tierdichte pro Hektar in Deutschland kein flächendeckendes, sondern ein regionales Thema ist. Brandenburg hat mit 0,46 GVE je Hektar eine unterdurchschnittliche Tierdichte. f) Die Landesregierung begrüßt die ordnungsrechtlichen Vorschläge des BMEL zur Minimierung der Verwendung von Antibiotika, auch wenn sie in der Nutztierstrategie nur grob umrissen werden und keine Einzelheiten zu den betreffenden ordnungsrechtlichen Vorschriften enthalten. Die Vorschläge beziehen sich zum einen auf das Antibiotikaminimierungskonzept , das mit der 16. Novelle in das Arzneimittelgesetz aufgenommen wurde. Dieses bereits umgesetzte Antibiotikaminimierungskonzept hat sich im Wesentlichen als wirksam erwiesen und zu einem Rückgang der Antibiotikaanwendungen geführt. Zum anderen sollen zukünftig Vorschriften erlassen werden, die die Anwendung bestimmter antimikrobieller Wirkstoffe beschränken sollen. Die Beschränkungen zielen auf eine verbesserte Diagnostik und Therapie bei Infektionskrankheiten von Tieren und sollen das Antibiotikaminimierungskonzept sinnvoll ergänzen. Die vom Bund erlassenen Rechtsvorschriften zum Umgang mit Arzneimitteln gelten in allen Ländern gleichermaßen, so dass sich daraus für Brandenburg keine speziellen Folgen ergeben. Frage 6: Teilt die Landesregierung die Vorschläge des BMEL für einen nachhaltigen Konsum ? Falls ja, was folgt aus Sicht der Landesregierung daraus für Brandenburg? Falls nein, warum nicht? zu Frage 6: Die Landesregierung teilt die Auffassung des BMEL zum nachhaltigen Konsum und sieht ihre Teilnahme am EU-Schulmilchprogramm und das Landes- Schulobstprogramm als Beiträge zur Erreichung einer gesunden Ernährung. Frage 7: Sieht die Landesregierung in der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP ein wichtiges Instrument für Verbesserungen in der Tierhaltung? Falls ja, was folgt aus Sicht der Landesregierung daraus für Brandenburg? Falls nein, warum nicht? zu Frage 7: Die GAP ist ein wichtiges Instrument für Verbesserungen in der Tierhaltung. Die Landesregierung wird die Weiterentwicklung der GAP dahingehend begleiten, insbesondere in Hinsicht auf Investitionen in Tierwohl sowie die Förderung von Beratung, von Bildung und von Forschung. Frage 8: Ist die Landesregierung auch der Meinung, dass eine eigene Grünlandstrategie zur Erreichung einer zukunftsfähigen Tierhaltung notwendig ist? Falls ja, was folgt aus Sicht der Landesregierung daraus für Brandenburg? Falls nein, warum nicht? zu Frage 8: Die Landesregierung sieht die Regelungen zum Grünlanderhalt im Rahmen der GAP als ausreichend an. Damit ist eine potenzielle Nutzung des Grünlandes für die Tierhaltung ausreichend beschrieben. Zur verstärkten Nutzung des Grünlands durch Wei- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7880 - 4 - dehaltung sind im Rahmen der Förderung bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und beim ökologischen Landbau gesonderte Anforderungen festgelegt worden. Hierzu gehören neben einer Weideprämie für die Schafhaltung in Höhe von 80 bzw. 85 €/ha auf extensiv genutztem Grünland eine Mindestbestandsdichte von 0,3 Raufutter fressende Großvieheinheit (RGV)/ha Hauptfutterfläche. Für den ökologischen Landbau liegt der Mindestbesatz bei 0,5 RGV/ha Dauergrünland, um das Grünland auch produktiv zu nutzen. Frage 9: Ist die Landesregierung der Meinung, dass die in der Nutztierhaltungsstrategie des BMEL aufgeführten Handlungsfelder und Maßnahmen auch in einem Tierschutzplan Brandenburg berücksichtigt werden müssten? Falls ja, werden diese Eingang in den Tierschutzplan finden? Falls nein, warum nicht? zu Frage 9: Der Tierschutzplan des Landes Brandenburg wurde in einem demokratischen und partizipativen Prozess durch die gesellschaftlichen Akteure, den Berufsstand und die Landesverwaltung mit dem Ziel erarbeitet, ein Maßnahmeprogramm für die Nutztierhaltung zur Optimierung des Managements und der Haltungsbedingungen hinsichtlich des Tierwohls, zum Aufbau von Demonstrationsbetrieben, zum Verzicht auf das Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln und zur Umsetzung des Arzneimittelgesetzes zur Verbesserung der Transparenz und zur Reduzierung der Antibiotikaanwendung zu erstellen. Das Programm adressiert Maßnahmen und Forderungen an die Tierhalter des Landes Brandenburg sowie an die Landesregierung und die Verwaltung. Die Aufnahme eines Bundesprogramms in den Tierschutzplan Brandenburgs ist aus Sicht der Landesregierung nicht geboten. Gleichwohl können Maßnahmen des Bundes, sobald diese in entsprechenden Verordnungen und Programmen des Bundes umgesetzt werden, die Ziele des Tierschutzplanes Brandenburg unterstützen.