Landtag Brandenburg Drucksache 6/7881 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.12.2017 / Ausgegeben: 02.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3138 der Abgeordneten Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7699 Stationäre Pflegeeinrichtungen in Brandenburg im Jahr 2017 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Der Pflegebereich unterliegt einem starken Wandel. Die Gesellschaft wird älter und immer mehr Menschen haben einen Pflegebedarf. Der Markt wächst und folglich auch der Wettbewerb . Die Pflege im Land Brandenburg steht vor diesem Hintergrund vor großen Herausforderungen . Grundsätzlich gilt das Motto „Ambulant vor Stationär“. Damit steigt auch der Druck auf die Einrichtungen. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Wie viele teilstationäre Plätze gibt es in den Pflegeeinrichtungen in Brandenburg? Zu Frage 1: Die aktuell verfügbare Pflegestatistik des Amtes für Statistik Berlin- Brandenburg weist zum Stichtag 15. Dezember 2015 für das Land Brandenburg 3.157 Plätze in der Tagespflege und 29 Plätze in der Nachtpflege aus. Frage 2: Wie ist die Auslastung dieser Plätze und wie ist der zukünftige Bedarf? Zu Frage 2: Die amtliche Pflegestatistik weist für die Tagespflege eine Auslastung von 150,5 Prozent und für die Nachtpflege von 3,4 Prozent aus. Für die Ermittlung der Auslastung wird die Anzahl der Personen erfasst, mit denen an dem Stichtag ein Vertrag mit der teilstationären Pflegeeinrichtung bestand. Wird von Personen Tages- oder Nachtpflege nicht über die gesamte Woche, sondern nur an einigen Tagen in der Woche in Anspruch genommen, können an dem Stichtag pro Platz mehrere Verträge bestehen und die ausgewiesene Auslastung über 100 Prozent liegen. Am 15. Dezember 2015 haben 4.501 Menschen teilstationäre Pflegeleistungen in Anspruch genommen. Das waren etwa vier Prozent der pflegebedürftigen Brandenburgerinnen und Brandenburger. Bei Projektion dieses Anteils auf die sich unter Fortschreibung der Status-Quo-Bedingungen errechnende Anzahl der pflegebedürftigen Menschen im Jahr 2040 von annähernd 174.000 würden 6.960 Menschen teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen. Das entspricht einer Steigerung um etwa 55 Prozent. Frage 3: Wie viele vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit welcher Bettenanzahl gibt es im Land Brandenburg? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7881 - 2 - Zu Frage 3: Laut der amtlichen Pflegestatistik 2015 gibt es in Brandenburg 332 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 25.821 Plätzen. Frage 4: Wie ist die Auslastung dieser Einrichtungen (Mit der Bitte um Auflistung nach berlinnahen und berlinfernen Regionen.)? Zu Frage 4: Die Pflegestatistik 2015 weist für die vollstationären Pflegeeinrichtungen eine Auslastungsquote von 94,8 Prozent aus. Eine Unterscheidung nach berlinnahen und berlinfernen Regionen wird statistisch nicht ausgewiesen. Frage 5: Wie groß ist der Bedarf an weiteren Einrichtungen und wie viele Einrichtungen befinden sich derzeit in Planung/Errichtung (Mit der Bitte um Auflistung nach berlinnahen und berlinfernen Regionen.)? Zu Frage 5: Laut der Pflegestatistik 2015 haben 24.411 Menschen vollstationäre Pflegeleistungen in Anspruch genommen. Das waren 21,9 Prozent der pflegebedürftigen Brandenburgerinnen und Brandenburger. Bei Projektion dieses Anteils auf die sich unter Fortschreibung der Status-Quo-Bedingungen errechnende Anzahl der pflegebedürftigen Menschen im Jahr 2040 von annähernd 174.000 würden 38.106 Menschen vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen. Das entspricht einer Steigerung um etwa 56 Prozent. Der Aufsicht für unterstützende Wohnformen im Landesamt für Soziales und Versorgung sind aus ihrer Tätigkeit zum Stand 5. Dezember 2017 folgende Planungen für neue vollstationäre Pflegeeinrichtungen bekannt: - Anzeige vor Inbetriebnahme: 2, - aus der Beratung zur Planung: 7, - aus der Zusammenarbeit mit den unteren Bauaufsichtsbehörden: 13. Nach Einschätzung der Aufsicht für unterstützende Wohnformen sind davon elf Einrichtungen dem berlinnahen Raum zuzuordnen. Frage 6: Was kostet ein Platz für eine vollstationäre Einrichtung im Durchschnitt (Mit der Bitte um Auflistung nach berlinnahen und berlinfernen Regionen.)? Zu Frage 6: Die Pflegestatistik 2015 weist für die vollstationäre Dauerpflege folgende Durchschnittskosten je Platz aus: Kostenposition Durchschnittliche Kosten pro Tag Pflegesatz - Pflegeklasse 1 44,85 Euro - Pflegeklasse 2 56,52 Euro - Pflegeklasse 3 75,22 Euro Entgelt für Unterkunft und Verpflegung 18,10 Euro Zu den dargestellten Kostenpositionen kommen noch folgende Positionen hinzu: - Kosten für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) bzw. § 82b SGB XI a.F., die nicht auf das Entgelt der Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt werden können, sondern ausschließlich durch die Pflegekassen finanziert werden. - Aufwendungen für Gebäude und Ausstattung der Einrichtung (Investitionskosten), die über das Entgelt der Bewohnerinnen und Bewohner refinanziert werden kön- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7881 - 3 - nen, wenn sie betriebsnotwendig sind. Die Höhe dieser Kosten bestimmt sich nach der Investitionsumlage-Berechnungsverordnung und ist einrichtungsindividuell. Sie hängt auch davon ab, ob Bau oder Sanierung der Einrichtung öffentlich investiv gefördert wurde. Sie beträgt nach den Erhebungen in den Verfahren nach § 82 Absatz 3 und 4 SGB XI für die vollstationäre Dauerpflege durchschnittlich 4,58 Euro pro Tag bei geförderten Einrichtungen und 16,02 Euro pro Tag bei freifinanzierten Einrichtungen . Eine statistische Auswertung nach berlinnahen und berlinfernen Regionen ist nicht möglich . Frage 7: In wie vielen Fällen muss der Träger der Sozialhilfe Kosten übernehmen? Wie groß ist der Anteil im Durchschnitt in berlinnahen und berlinfernen Regionen? Zu Frage 7: Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI nicht ausreichen und ihnen nicht zuzumuten ist, dass sie die benötigten Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen aufbringen. Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Laut der Statistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg erhielten im Laufe des Jahres 2016 6.717 Personen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, am Stichtag 31. Dezember 2016 waren es 5.581 Personen (Statistischer Bericht K I 3 – j / 16, Seiten 12 und 13). Die Nettoausgaben für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen betrugen im Jahr 2016 37,526 Mio. Euro (Statistischer Bericht K I 1 – j / 16, Seite 7). Die durchschnittlichen Fallkosten für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen beliefen sich somit im Jahr 2016 auf 5.586,72 Euro. In der Statistik wird keine Unterscheidung nach berlinnahen und berlinfernen Regionen vorgenommen. Insofern können hierzu keine Angaben gemacht werden. Frage 8: Wie groß ist der Investitionsrückstau in den vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg? Zu Frage 8: Die Einschätzung des Bedarfs an Investitionen in Gebäude und Ausstattung unterliegt grundsätzlich der unternehmerischen Freiheit der Trägerin oder des Trägers der einzelnen Pflegeeinrichtung. Dieser Grundsatz erfährt dort seine Grenzen, wo rechtliche Vorgaben an die bauliche und sächliche Ausstattung einer Einrichtung tangiert sind. Das können heimrechtliche, aber auch bauordnungsrechtliche, hygienische oder arbeitsschutzrechtliche Anforderungen sein. Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen bescheinigt Brandenburgs Pflegeeinrichtungen hier eine solide Ausgangslage. Die Pflege- und Betreuungslandschaft ist geprägt von modernen Häusern mit hellen Räumen und guter technischer Ausstattung. Das beruht nicht zuletzt auf dem Investitionsprogramm Pflege, mit dem in den Jahren 1996 bis 2004 der Bau oder die Sanierung von insgesamt 10.219 vollund teilstationären Pflegeplätzen in 180 Einrichtungen mit einem finanziellen Gesamtvolumen in Höhe von 679,58 Mio. Euro gefördert wurden. Mit dem „Brandenburg Kredit Pflege “ können von der Investitionsbank des Landes Brandenburg geförderte Darlehen für folgende Maßnahmen in vollstationären Pflegeeinrichtungen gewährt werden: - Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten, - Umbau- und gegebenenfalls Anbaumaßnahmen in vorhandenen stationären Einrichtungen für die Umsetzung fachlicher Weiterentwicklungen (Hausgemeinschaftsmodell , Umbau Doppel- in Einzelzimmer, neue Therapie- und Betreuungsangebote ), Landtag Brandenburg Drucksache 6/7881 - 4 - - Investitionen in stationären Einrichtungen innerhalb der vorhandenen Kapazität für die Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen oder betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen. Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung das sogenannte „Pflegewohngeld“ verschiedener Bundesländer? Zu Frage 9: Beim Pflegewohngeld, wie es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen ausgereicht wird, handelt es sich um eine Form der Förderung von Investitionskosten vollstationärer Pflegeeinrichtungen. Es wird als Subjektförderung den Bewohnerinnen und Bewohnern gewährt und ist in aller Regel an die Voraussetzung geknüpft, dass ihr Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Aufwendungen für Investitionskosten ganz oder teilweise nicht ausreicht. Brandenburg hatte sich mit dem Investitionsprogramm hingegen für eine Objektförderung, also für die Förderung konkret getätigter Investitionen, entschieden. Dies geschah auch vor dem Hintergrund, dass die ausgereichte Förderung zu einer Verbesserung der baulichen und sächlichen Ausstattung in den Pflegeeinrichtungen führen sollte. Diese Förderung wirkt sich noch heute aus, indem Bewohnerinnen und Bewohner geförderter Einrichtungen deutlich weniger Investitionskosten zu tragen haben als jene in frei-finanzierten Einrichtungen. Auf die Angaben in der Antwort zu Frage 6 wird insoweit verwiesen.