Landtag Brandenburg Drucksache 6/7884 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.12.2017 / Ausgegeben: 02.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3134 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7692 Geplante Neuverhandlung des Staatsvertrages der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Landwirtschaftsstaatsvertrag) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 30. Oktober wurde der Landtag gemäß Art. 94 der Verfassung des Landes Brandenburg über die geplante Neuverhandlung des Staatsvertrages der Länder Berlin und Brandenburg unterrichtet (Drucksache 6/273). Frage 1: Warum wurde der Landwirtschaftsstaatsvertrag mit dem Land Berlin gekündigt? Frage 2: Welche Inhalte waren strittig? zu Fragen 1 und 2: Mit dem am 17.12.2003 unterzeichneten Staatsvertrag sind Zuständigkeiten aus dem Bereich der Landwirtschaft von Berlin auf das Land Brandenburg übertragen worden. Im Staatsvertrag ist der Aufgabenumfang, den die Brandenburger Verwaltung für das Land Berlin erbringt, fixiert. Der Text des Staatsvertrages bezieht sich auf die Regelungen der Förderperiode von 2000 bis 2007, die Gültigkeit ist nicht entsprechend begrenzt . Die Grundlagen haben sich innerhalb der Laufzeit des Vertrages insbesondere durch die beiden Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik auf EU-Ebene geändert, somit auch der Umfang der für Berlin zu erbringenden Leistungen. Darüber hinaus wurden Brandenburg Zuständigkeiten im Verwaltungsvollzug übertragen, deren Umfang sich insbesondere im Bereich der EG-Öko-Verordnung erweitert hat. Das Land Berlin zahlt jährlich im Voraus einen pauschalierten finanziellen Ausgleich für den Verwaltungsaufwand. Eine aktualisierte Feststellung des Aufwandsumfanges der vom Land Brandenburg für das Land Berlin nach dem Landwirtschaftsstaatsvertrag zu erbringenden Leistungen ergab einen erheblichen Mehraufwand. Der aktuelle Staatsvertrag sieht keine Anpassung vor. Mit Berlin wurde im Einvernehmen der Staatsvertrag gekündigt und verabredet, in Verhandlungen über einen neuen Staatsvertrag zu treten. Frage 3: Bis wann soll ein neuer Vertrag ausgehandelt werden? Frage 4: Welche weiteren Schritte sind diesbezüglich geplant? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7884 - 2 - Frage 5: Welche Änderungen im Vergleich zum bisherigen Staatsvertrag werden von Seiten des Landes Brandenburg in die Verhandlungen mit dem Land Berlin eingebracht? zu Fragen 3, 4 und 5: Der Vertrag kann zum Ende eines EU-Haushaltsjahres mit einer Frist von drei Jahren gekündigt werden. Der gekündigte Vertrag endet demzufolge am 15.10.2020. Es wird erwartet, dass das Land Berlin innerhalb der Laufzeit einen neuen Vertragsentwurf vorlegt. Das Land Brandenburg wird als Dienstleister auf die Einhaltung der europarechtlichen Rahmenbedingungen und die finanzielle Absicherung des Vertrages achten.