Landtag Brandenburg Drucksache 6/7886 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.12.2017 / Ausgegeben: 02.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3133 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7691 Oberflächen- und Grundwassermonitoring bei der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH in Tornitz, Vetschau Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH betreibt in Vetschau/Spreewald, Ortsteil Tornitz (Tornitzer Strasse 11, 03226 Vetschau /Spreewald) eine Schweinezucht und -mastanlage. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Vetschau aus dem Jahr 2013 wurde eine Erweiterung der Anlage für 1.120 Sauen und 14.616 Aufzuchtferkel beantragt, die eine Erhöhung des genehmigten Tierbestandes von derzeit 51.594 auf insgesamt 67.330 Tierplätzen zur Folge hätte . Die Landesregierung teilte 2015 mit (Drucksache 6/944), dass der Anlagenbetreiber der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH nach Bundesimmissionsschutzgesetz beauflagt ist, halbjährlich vier Grundwassermessstellen im An- und Abstrom der Anlage zu beproben und die Untersuchungsergebnisse der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald -Lausitz vorzulegen. Nur in den Jahren 2013 und 2014 konnte die Untere Wasserbehörde die in der Genehmigung geforderten Kontrollen lückenlos vorlegen. Im Juni 2014 einigten sich die Untere Wasserbehörde und der Anlagenbetreiber darauf, das Grundwasser an allen neun im Umkreis der Anlage befindlichen Messstellen auf das typische Stoffspektrum für Tierhaltungsanlagen zu untersuchen. Frage 1: Wo liegen die im Umfeld der Anlage zu beprobenden Messstellen (bitte Karte beifügen, sofern möglich)? zu Frage 1: Die Lage der Messstellen ist in Anlage 1 dargestellt. Frage 2: Welche Messstellen liegen im An- und welche im Abstrom der Anlage? zu Frage 2: Im Anstrom liegen die Messstellen GWM 1/2011 und GWM 5/2000. Im Abstrom liegen die Messstellen GWM 1/2000, GWM 2/2000, GWM 3/2000, GWM 4/2000, GWM LUA 5002 OP, GWM 2/2011, GWM 3/2016 (als Ersatz für die zerstörte Messstelle 3/2011) und GWM 4/2016. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7886 - 2 - Frage 3: Hat es seit Einrichtung der Messstellen Änderungen im An- und Abstromverhalten des Grundwassers gegeben? Wenn ja, in wie weit wurde hierauf ggf. durch Änderungen des Messstellennetzes reagiert? zu Frage 3: Es haben sich keine Änderungen im Grundwasserströmungsregime ergeben. Daher waren Anpassungen des Messnetzes nicht notwendig. Frage 4: Ist die Lage der Messstellen aus Sicht der Regierung ausreichend, um Rückschlüsse auf die Grundwasserbelastung durch die Schweineproduktionsanlagen zu erhalten ? zu Frage 4: Die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz (uWB OSL) schätzt ein, dass die Lage der Messstellen ausreichende Rückschlüsse auf die Grundwasserbeschaffenheit im Bereich der Schweineproduktionsanlagen zulässt . Die Landesregierung teilt diese Auffassung. Frage 5: Wie lauten die Ergebnisse der Beprobung an den neun Messstellen (Zeitraum 2014-2017) und wie bewertet die Landesregierung diese? zu Frage 5: Für das Jahr 2014 sind die Beprobungsergebnisse in Anlage 2 aufgeführt. Die Ergebnisse der Beprobung 2015 bis 2017 können den Anlagen 1a bis 1c der Antwort auf die Kleine Anfrage 3071 (Drucksache 6/7715) entnommen werden. Nach Vorlage des Monitoringberichts für das 2. Halbjahr 2017 durch die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH beabsichtigt die uWB OSL in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt (LfU), die vorliegenden Messreihen unter Betrachtung der geologischen /hydrogeologischen Verhältnisse und der Grundwasserstandsentwicklung im Gebiet zu bewerten. Frage 6: Wurden seit 2013 Wasseruntersuchungen hinsichtlich des Eintrages von Niederschlagswasser von der Anlage in den Schäfereigraben durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 6: Aus Sicht der zuständigen uWB OSL gab es bisher keinen Anlass, eine Beprobung für die Einleitung des Niederschlagswassers vorzunehmen. Frage 7: Welche weiteren Werte zur Wasserqualität des Schäfergrabens liegen der Landesregierung vor? Wie hat sich die Wasserqualität des Schäfereigrabens in den letzten 10 Jahren verändert und wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung? zu Frage 7: Weder der uWB OSL noch dem LfU liegen Werte zur Wasserqualität des Schäfereigrabens vor. Frage 8: Ist die erfolgte unrechtmäßige Verfütterung von kupferhaltigem Vormastfutter an Jungsauen der Anlage und die anzunehmende Ausbringung schwermetallbelasteter Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen Anlass für weitere Boden- und Wasseruntersuchungen im Umfeld der Schweineproduktionsanlage? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7886 - 3 - zu Frage 8: Bisher sind durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz keine weiteren Boden - und Wasseruntersuchungen im Umfeld der Schweineproduktionsanlage veranlasst worden. Frage 9: Die Landesregierung teilte mit, dass zwischen 2000 – 2014 keine Immissionsuntersuchungen am Standort angeordnet wurden. Immissionsmessungen würden nur aus besonderem Anlass angeordnet, falls dies aufgrund von Verstößen gegen den Genehmigungsbescheid angezeigt wäre. Sind seit 2014 Immissionsmessungen am Standort durchgeführt worden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wie bewertet die Landesregierung diese? zu Frage 9: Immissionsmessungen sind nach 2014 nicht angeordnet worden, da kein begründeter Anlass dafür bestanden hat. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 4 Anlage 1: Lage der Grundwassermessstellen 5 Anlage 2: Grundwassermonitoring 2014