Landtag Brandenburg Drucksache 6/7889 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.12.2017 / Ausgegeben: 03.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3140 des Abgeordneten Franz Josef Wiese (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7702 Vorfälle an Windkraftanlagen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Zu Beginn des Jahres wurde durch heftige Unwetter eine Windkraftanlage in der Nähe des Ortes Passow in der Uckermark schwer beschädigt. Dies geschah, obwohl die Windkraftanlagen so konzipiert sind, dass diese sich bei heftigen Stürmen von alleine abschalten. Frage 1: Wie viele solcher Vorfälle sind der Landesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Standort der Windkraftanlage, Art des Vorfalles und Betreiber der Anlage) zu Frage 1: Datum Standort der WKA Art des Vorfalles Betreiber 11.12.2014 Landkreis Elbe- Elster Gemarkung Koßdorf WKA vom Typ DeWind D4/48 600 kW ist über dem ersten Turmsegment abgebrochen Heckenkamp GmbH Wahrbrink 14 59368 Werne 03.01.2017 Landkreis Uckermark Gemarkung Briest Das Rotorblatt an der WKA vom Typ GE 1.5sl ist im Bereich der beginnenden Verjüngung gebrochen und hat sich teilweise um das Maschinenhaus gewickelt EnergieKontor GmbH Mary-Sommerville- Str. 5 28359 Bremen Frage 2: Sind der Landesregierung Vorfälle an den Windkraftanlagen in Bliesdorf bekannt ? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Sind der Landesregierung weitere Vorhaben bekannt, Windkraftanlagen in Hochwassergefährdeten Regionen zu errichten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7889 - 2 - Zu Frage 3: Grundsätzlich ist die Errichtung von Windkraftanlagen in allen ausgewiesenen Windeignungsgebieten möglich, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen (u. a. geprüfte Standsicherheit) vorliegen. Eine gesonderte Erfassung von Genehmigungsverfahren in hochwassergefährdeten Regionen erfolgt nicht, so dass hierüber keine Informationen vorliegen . Frage 4: Wie oft finden Überprüfungen der Windkraftanlagen durch die jeweiligen zuständigen Stellen statt? Zu Frage 4: Nach Erteilung der Genehmigung und Inbetriebnahme einer WKA wird eine Abnahme durchgeführt. Im Weiteren finden Überwachungsmaßnahmen nur aus besonderem Anlass (z. B. Beschwerdefall) statt.