Landtag Brandenburg Drucksache 6/7890 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.12.2017 / Ausgegeben: 03.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3139 des Abgeordneten Franz Josef Wiese (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7701 Vorfälle in Biogasanlagen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 02.03.2017 kam es zu einem Vorfall in der Biogasanlage in Wuthenow. Hierbei liefen etwa zwei Millionen Liter an Gärresten aus, wodurch eine Verunreinigung der Gewässer und des Bodens entstand. Frage 1: Wie viele Vorfälle dieser oder ähnlicher Art sind der Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Standort der Biogasanlage , Betreiber der Anlage, Art des Vorfalles und Ausmaß der Schäden an Natur und Mensch.) Zu Frage 1: Der Landesregierung sind in der laufenden Legislaturperiode folgende Ereignisse bekannt geworden. Datum Standort BGA Betreiber Art des Vorfalls Ausmaß der Schäden an Natur und Mensch 21.10.2014 14822 Mühlenfließ OT Schlalach, Straße des Friedens 16a Agrargenossenschaft Schlalach e.G. Auslaufen von ca. 255 m³ Gärresten (defekte Füllstandüberwachung ) Durch das Anlegen von Schutzwällen wurde ein Ablaufen auf Flächen außerhalb des Betriebsgeländes verhindert. Ausgelaufene Gärreste wurden in Abstimmung mit dem Landkreis aufgesaugt und auf landwirtschaftliche Flächen verbracht. 03.08.2015 14728 Rhinow Rübenhorster Straße 12b DSB Bioenergie Prignitz GmbH (ehemals Green Gas Rhinow GmbH) Auslaufen von ca. 1,5 m³ Substrat (Bedienfehler) Das ausgelaufene Substrat verunreinigte ca. 30 bis 50 m² Rasenfläche . Der verunreinigte Boden wurde aufgenommen und ausgetauscht . Landtag Brandenburg Drucksache 6/7890 - 2 - 13.11.2016 03172 Schenkendöbern , OT Sembten Parkstraße E.ON edis contracting GmbH Überlauf von ca. 20 m³ Substrat aus dem Fermenter (Programmierfehler bei Wechsel der Software) Keine Schäden, da eine direkte Aufnahme des Substrates von den versiegelten Flächen möglich war. 22.02.2016 15377 Oberbarnim OT Ernsthof Biogas GmbH Grunow etwa 500 m³ Gärreste ausgelaufen (Bedienfehler) Schäden konnten durch von der unteren Wasserbehörde des Landkreises angeordnete und überwachte Maßnahmen verhindert werden (teils Auf-saugen und Zurückpumpen des Gär-restes und teils landwirtschaftliche Verwertung auf Ackerflächen , Schutz eines angrenzenden Waldes durch Aufschütten eines Erdwalls). Nacht vom 30.06. zum 01.07.2017 15326 Zeschdorf OT Petershagen, Siedlungsstraße 15A BKW Jacobsdorf GmbH Auslaufen einer unbekannten Menge Gärreste (Anlagenstörung mit nachfolgendem Leitungsbruch ) Ca. 4 600 m² befestigter und unbefestigter Boden wurden verunreinigt (u. a. Gelände der benachbarten Puten-mast und ein benachbartes Wohngrundstück ). Die befestigten Flächen wurden gereinigt. Bei den unbefestigten Flächen wurde ein Bodenaus-tausch vorgenommen. Der verschmutzte Boden konnte nach Zwischenlagerung in der Siloanlage der Biogasanlage und den erforderlichen Analysen landwirtschaftlich verwertet werden. 02.03.2017 16818 Neuruppin OT Wuthenow Weg nach Wulkow 91 Biogas Produktion Wuthenow GmbH 16818 Neuruppin OT Wuthenow Austreten von ca. 2.000 m³ Gärrest (Versagen einer Ringraumdichtung im Behälter ) Schäden konnten durch Sofort- und Folgemaßnahmen verhindert bzw. beseitigt werden (u. a. Sichern des Ruppiner Sees durch Verschluss des Zulaufes; Setzen einer zweiten Barriere in einem Entwässerungsgraben ; Sanieren des Grabens über die gesamte kontaminierte Länge (ca. 1 km); Aus- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7890 - 3 - tausch der Oberbodenschicht (10 – 15 cm) der verunreinigten landwirtschaftlichen Nutzfläche). Geschätzte Gesamtkosten Ca. 150.000 € Frage 2: Wo werden solche Vorfälle zentral erfasst? zu Frage 2: Alle Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind meldepflichtig und werden beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erfasst. Darüber hinaus erfolgt eine zentrale Erfassung solcher Vorfälle, wenn es sich bei der betroffenen Biogasanlage um einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung handelt. Frage 3: Sieht die Landesregierung Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Vorschriften zur Betreibung einer Biogasanlage? Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht keinen Nachbesserungsbedarf. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 1. August 2017 werden bereits erhöhte Anforderungen an die Sicherheit beim Betreiben von Biogasanlagen gestellt (z. B. eine Umwallungspflicht für Neuanlagen und mit einer Übergangsfrist auch für bestehende Anlagen). Frage 4: Sind der Landesregierung Vorhaben bekannt, weitere Biogasanlagen im Hochwassergebiet Oderbruch zu errichten? Zu Frage 4: Der Landesregierung sind drei weitere Vorhaben zur Errichtung von Biogasanlagen im Oderbruch bekannt.