Landtag Brandenburg Drucksache 6/7904 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.01.2018 / Ausgegeben: 08.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3131 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7684 Breitband Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die flächendeckende Verfügbarkeit von leistungsfähigen Internetanschlüssen ist ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmen in Brandenburg. Die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandzugängen ist zwingend notwendig, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburger Wirtschaft zu erhalten und zu steigern und sozioökonomischen Problemstellungen im ländlichen Bereich entgegenzuwirken . Unternehmen, Bürger, Schulen, Verbände und Kammern berichten, dass sie nur lückenhafte Informationen zum Fortschritt des Breitbandausbaus bekommen und Informationen zur weiteren strategischen Planung vermissen. Frage 1: Welche Brandenburger Landkreise erhielten für den Breitbandausbau Fördermittel vom Bund und vom Land Brandenburg und in welcher Höhe? zu Frage 1: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Übersicht zur Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 (Anlage) verwiesen. Frage 2: In welchem Bearbeitungsstand befinden sich die Ausbaumaßnahmen in den einzelnen Landkreisen und wann ist die Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen vorgesehen ? zu Frage 2: Entsprechend der förderrechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes müssen die Maßnahmen von den antragstellenden Gebietskörperschaften auf der Grundlage der Fördermittelbescheide des Bundes und des Landes in einem öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreiem Auswahlverfahren vergeben werden. Die entsprechenden Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, ihr Stand ist unter www.breitbandausschreibungen.de abrufbar. Erst nach Abschluss dieser Verfahren werden durch die ausführenden Unternehmen als Auftragnehmer der Gebietskörperschaften genaue Bauablaufpläne erarbeitet. Frage 3: Welche konkreten Ergebnisse in der Breitbandversorgung werden nach Abschluss der aktuellen Projekte in den einzelnen Brandenburger Landkreisen erwartet? zu Frage 3: Die Gebietskörperschaften sind als Antragsteller zuständig für die ihrem An- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7904 - 2 - trag zugrundeliegende Gebietsfeststellung, das Vergabeverfahren und die entsprechende vertragliche Ausgestaltung mit dem Bieter. Die Landesregierung verfügt daher gegenwärtig nicht über die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Detailinformationen. Für die Landkreise sind grundsätzlich die förderrechtlichen Vorgaben des Bundes maßgebend . Danach werden nur Vorhaben gefördert, bei denen mindestens 85 % der Haushalte mit 50 Mbit/s versorgt werden müssen. Die verbleibenden 15 % müssen mindestens mit 30 Mbit/s versorgt werden. Frage 4: Welche Gebiete oder Anschlussbereiche können im Rahmen der jetzigen Breitbandausbaumaßnahmen nicht berücksichtigt werden und warum? zu Frage 4: Die Gebietskörperschaften sind als Antragsteller zuständig für die ihrem Antrag zugrundeliegende Gebietsfeststellung und damit auch für die Festlegung der nichtberücksichtigen Gebiete. Die Landesregierung verfügt daher gegenwärtig nicht über die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Detailinformationen. Nach den förderrechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes kommen für die Förderung grundsätzlich nur unterversorgte Gebiete in Frage, die derzeit nicht durch ein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sogenannte weiße NGA-Flecken mit einer Versorgung der Haushalte mit weniger als 30 Mbit/s). Frage 5: Wie stellt sich die aktuelle und künftige Breitbandversorgung der einzelnen Gewerbegebiete im Land Brandenburg dar? zu Frage 5: Die Gebietskörperschaften sind als Antragsteller zuständig für die ihrem Antrag zugrundeliegende Gebietsfeststellung, das Vergabeverfahren und die entsprechende vertragliche Ausgestaltung mit dem Bieter. Die Landesregierung verfügt daher gegenwärtig nicht über die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Detailinformationen. Bei Standortanfragen zu einzelnen Gewerbegebieten nutzt die Wirtschaftsförderung Brandenburg den Breitbandatlas der Bundesregierung. Laut dem Bericht des TÜV Rheinland zum Breitbandatlas Mitte 2017 ist die gewerbliche Breitbandverfügbarkeit in Brandenburg bereits auf einem guten Niveau (Platz 4 der Flächenländer mit 76 % > 50 Mbit/s zusammen mit Nordrhein-Westfalen hinter Schleswig-Holstein mit 82 %, Hessen mit 80 %, Niedersachsen mit 78 %). Durch die Umsetzung der Bundesrichtlinie werden weitere erhebliche Verbesserungen erwartet. Frage 6: Für wieviel und für welche Gewerbegebiete im Land Brandenburg wurden Anträge über das Sonderförderprogramm für Gewerbegebiete des Bundes gestellt? Frage 7: Sofern das Sonderförderprogramm für Gewerbegebiete des Bundes nicht oder nur im geringen Maße in Anspruch genommen wurde, welche Gründe bestehen hierfür? zu den Fragen 6 und 7: Bislang sind im Land Brandenburg keine Anträge zum Sonderaufruf des Bundes gestellt worden, obwohl das Ministerium für Wirtschaft und Energie in den Sitzungen mit den Breitbandverantwortlichen der Landkreise regelmäßig dafür geworben hat. Nach Auskunft des Bundes ist die Beteiligung am Sonderaufruf bislang auch in den übrigen Bundesländern zurückhaltend. Nach Einschätzung der Landesregierung liegt das im Wesentlichen daran, dass die antragstellenden Gebietskörperschaften Gewerbegebiete bereits in den Anträgen für die regulären Calls aufgenommen haben. Der Landtag Brandenburg Drucksache 6/7904 - 3 - Sonderaufruf Mittelstand ist erst am 16. Januar 2017 gestartet worden. Sofern eine Änderung der Planungen überhaupt noch möglich gewesen wäre, hätten nachträgliche Änderungen der Planungen neben Veränderungen in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen möglicherweise auch Einfluss auf die Ergebnisse des Scorings mithin auf die Bewilligung der Anträge innerhalb der regulären Calls zur Folge gehabt. Frage 8: Was unternimmt die Landesregierung, damit eine zukunftssichere Breitbandversorgung von mindestens 1 GBit/s realisiert werden kann? Frage 9: Welche Maßnahmen wurden durch die Landesregierung ergriffen, um die Bedarfe der Wirtschaft gegenüber der Bundesregierung deutlich zu machen? zu den Fragen 8 und 9: Der Weg zur Gigabitgesellschaft erfolgt schrittweise. Da der Wettbewerb der Netzanbieter alleine die bestehende quantitative und qualitative Unterversorgung des Flächenlandes Brandenburg mit hochleistungsfähigem Internet nicht beseitigen kann, hat sich die Landesregierung bereits frühzeitig dazu entschlossen, die Errichtung einer glasfaserbasierten Breitbandinfrastruktur zu fördern. Von der Umsetzung des Landesprogramms „Brandenburg Glasfaser 2020“ hat auch die gewerbliche Wirtschaft erheblich profitiert. Zur Versorgung der gewerblichen Wirtschaft wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen . Weitere wesentliche Verbesserungen werden durch die Umsetzung der Bundesrichtlinie erwartet, die auf die Erfolge des Landesprogramms aufsetzt. Die Landesregierung stellt die landesseitige Komplementärfinanzierung zur Verfügung und unterstützt die antragstellenden Gebietskörperschaften z.B. mit der Bereitstellung ausgewiesener externer juristischer und technischer Fachkompetenzen. Darüber hinaus finden regelmäßig Sitzungen mit den auf Kreisebene zuständigen Breitbandbeauftragten statt. Der nächste Schritt muss auf den umfassenden Ausbau von Gigabitnetzen ausgerichtet sein. Entsprechend der Bedarfe fordern die Länder dazu seit geraumer Zeit regelmäßig übereinstimmend vom Bund (z.B. Ministerpräsidentenkonferenz, Wirtschaftsministerkonferenz und Bundesrat) eine gemeinsame, eng mit den Kommunen und den Ländern abgestimmte Förderstrategie und die Bereitstellung entsprechender Fördermittel sowie die Schaffung der sonstigen Rahmenbedingungen. Eine Förderung von Breitbandinfrastrukturen ist nach den förderrechtlichen Regelungen der EU z.B. gegenwärtig nur in Gebieten möglich, in denen die Versorgung unter 30 Mbit/s liegt (sog. weiße NGA-Flecken). Diese starre niedrige Aufgreifschwelle beschränkt eine dynamische Nachbesserung bestehender Infrastrukturen, die bereits 30 Mbit/s gewährleisten, sowie eine bedarfsgerechte Versorgung von Sonderstandorten und sozioökonomischen Schwerpunkten mit Gigabitgeschwindigkeiten. Deshalb müssen für wesentliche weitere Verbesserungen zunächst die beihilferechtlichen Grundlagen und die "Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" den neu zu definierenden Zielen angepasst und zusätzlich vereinfacht werden. Der Bund muss gegenüber der EU schnell aktiv werden. Erst dann kann der nächste Schritt - Ausbau von Gigabitnetzen sowie die weitere Förderung von Unternehmen u.a. Institutionen, die bis dahin über Anschlüsse von über 30 Mbit/s verfügen - sinnvoll angegangen werden Anlage/n: 1. Anlage 1 Anlage Aktueller Sachstand der bewilligten Infrastrukturförderungen im Rahmen der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22. Oktober 2015 Land Dahme-Spreewald !" #$% " &'( #$% Elbe-Elster &' ) "( #$% ' ) ! #$% Frankfurt (O) (& ' #$% (&)' ( #$% Oberhavel '"' &! #$% & ' " " #$% Oberspreewald-Lausitz & & ) '& #$% )&&! ! #$% Ostprignitz-Ruppin (& ' #$% " )( #$% Uckermark !)'&" " #$% ( "&' #$% Barnim & (& ( #$% ' #$% Brandenburg a.d.H. & !' #$% & ! #$% Cottbus (' ( #$% (' ( #$% Havelland "" ('" #$% ( (& ) ' #$% Oder-Spree #$% ') ! #$% Märkisch-Oderland ( !'' &&! #$% ( ' #$% Potsdam-Mittelmark '&) ! #$% ' ' ' " #$% Prignitz ' ( #$% & ! #$% Spree-Neiße () & !& #$% ' !& ( #$% Teltow-Fläming " #$% ( ""& (' #$% Stand: 12/2017