Landtag Brandenburg Drucksache 6/7906 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.01.2018 / Ausgegeben: 08.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3137 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7698 Adäquate Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Schwerpunkt „Sprache“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie wurde 2017 ein Bericht zur Entwicklung der Gesundheit von Schülern und Schülerinnen in Brandenburg veröffentlicht. Danach sind die Sprach- und Sprechstörungen mit 22 % die häufigste Entwicklungsbeeinträchtigung bei Einschulkindern des Jahrgangs 2015/16. Jungen sind zu 25 %, Mädchen zu 18,6 % betroffen. 1.124 Kinder (4,7 %) haben chronische Sprach- und Sprechstörungen mit Beeinträchtigungen der sprachlichen Kommunikation. Eine Analyse der logopädischen Behandlung zeigt, dass Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus 3,3 mal häufiger Sprach- und Sprechstörungen hatten als Kinder aus Familien mit hohem Sozialstatus (43,9 % vs. 13,2 %). Dagegen waren Kinder aus Familien mit hohem Sozialstatus wesentlich häufiger ärztlich verordnet in logopädischer Behandlung als Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus (62,8 % vs. 54, 5%). Der Bedarf an sonderpädagogischer Förderung zu Schulbeginn lag bei Familien mit niedrigem Sozialstatus dreimal höher (9,8 %) als bei Familien mit mittlerem und hohem Sozialstatus (3,3 % und 1,6 %). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die größte Gruppe mit schulrelevanten Entwicklungsstörungen und chronischen Erkrankungen Kinder mit Sprach- und Sprechstörungen umfasst, die verstärkt aus Familien mit niedrigem Sozialstatus kamen und dabei weniger therapeutische Hilfen hatten. Studien belegen für diese Gruppe zudem erhebliche Folgerisiken , die einen entscheidenden Einfluss auf den Bildungserfolg und die Ausbildung im weiteren Lebensverlauf haben können (z. B. Lambert u. a., 2010). In dem Bericht wird zudem aufgezeigt, dass die Entwicklung von Kindern von den Versorgungsangeboten und -zugangsmöglichkeiten auch in Schulen wesentlich beeinflusst wird. Für den hohen Anteil an Kindern mit chronischen Sprach- und Sprechstörungen ist es entscheidend , vom Schulbeginn an eine sprachheilimmanente Förderung anzubieten. Im Konzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“ des MBJS (Drucksache 6/5781, S. 43 ff.), dem Brandenburgischen Schulgesetz (§ 30 Abs. 2) und der Sonderpädagogikverordnung (SopV § 1 Abs. 5) wird dem theoretisch Rechnung getragen, wenn diese sehr große Gruppe der Schülerinnen und Schüler auch in allgemeinen Schulen angemessen gefördert würde. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7906 - 2 - Diese Förderung kann im gemeinsamen Unterricht oder in Förderklassen erfolgen. Im Land Brandenburg gab es 2015 21 Förderklassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sprache“, i.d.R. in den Jahrgangsstufen 1 und 2 (Konzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“, S. 48). D.h., bei einer Kapazität von 10 Schülerinnen und Schülern pro Förderklasse können bei einer Aufnahme in Klasse 1 jährlich etwa einhundert Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache, die nicht im gemeinsamen Unterricht gefördert werden können, adäquat sprachheilimmanent beschult werden. Demgegenüber stehen zum Beginn des Schuljahres 2015/16 1.124 Kinder (4,7 %) mit chronischen Sprach- und Sprechstörungen mit Beeinträchtigungen der sprachlichen Kommunikation . Anhand dieser Zahlen wird deutlich, dass zwischen dem derzeit vorgehaltenen Angebot zur Förderung der Schülerinnen und Schüler in Förderklassen und dem Bedarf eine große Diskrepanz besteht. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Welche Organisationsformen werden in den einzelnen Landkreisen vorgehalten, um dem in der Untersuchung genannten Förderbedarf bei Kindern im Bereich „Sprache“ Rechnung zu tragen? 2. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Sprache“ gibt es in den einzelnen Landkreisen jeweils in a) Sprachförderklassen b) im gemeinsamen Unterricht? 3. Wie viele Sprachförderklassen gibt es landesweit? Wie ist deren Perspektive im Zusammenhang mit der landesweiten Konzeption „Schule für Gemeinsames Lernen“? 4. Wie wird landesweit, sowohl in Förderklassen als auch im gemeinsamen Unterricht, die fachlich qualifizierte Förderung aller Kinder mit Förderschwerpunkt „Sprache“ durch den Einsatz von Sonderpädagog*innen mit der universitären Ausbildung im Bereich der sonderpädagogischen Ausbildung im Bereich Sprache/Sprachliche Entwicklung gesichert? Vorbemerkung der Landesregierung: Der im Bericht zur Entwicklung der Gesundheit von Schülern und Schülerinnen in Brandenburg veröffentlichte Zahlenwert von 1.124 Einschulkindern (4,7%) des Jahrgangs 2015/16 mit Sprach- und Sprechstörungen als häufigste Entwicklungsbeeinträchtigung ist im Rahmen der Beschulung differenziert zu betrachten. Bereits seit dem Jahr 2006 nehmen Kinder im Jahr vor der Einschulung an einem im Brandenburgischen Schulgesetz und Kindertagesstättengesetz verbindlich geregelten, mehrstufigen kita-integrierten Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teil. Die Teilnahme ist bei der Grundschulanmeldung durch eine Bestätigung der Kita zu belegen. Die Teilnahme ist für alle Kinder kostenlos; das Land finanziert die Fortbildungen und fachliche Begleitung des Programms sowie die personelle Umsetzung der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung in den Kitas. Das Programm wird nach wie vor gut angenommen: seit 2009/2010 nehmen konstant rund 97 Prozent aller Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden, ohne besondere Aufforderung teil. Finden die Fachkräfte, z.B. durch entsprechende Beobachtungsverfahren wie die in Brandenburg entwickelten und weit verbreiteten „Meilensteine der Sprachentwicklung“, Hinweise auf einen Sprachförderbedarf, führen sie mit diesen Kindern den „Kindersprachtest für Landtag Brandenburg Drucksache 6/7906 - 3 - das Vorschulalter“ (KISTE) durch. Kinder mit Sprachauffälligkeiten werden in Kleingruppen nach dem Programm „Handlung & Sprache“1 und im Alltag in den Kindertagesstätten gefördert . Für die Sprachstandsfeststellung und kompensatorische Sprachförderung, aber auch zu den Themen Sprachentwicklung und Sprachanregung, wird aus jeder Kita mindestens eine Fachkraft fortgebildet und nimmt an regelmäßigen Reflexionstreffen. Diese Fachkräfte übernehmen mit der zusätzlichen Förderung keine über ihre Regeltätigkeit hinaus gehenden therapeutischen Aufgaben, sondern ihr Hauptaugenmerk liegt auf einer gezielteren sprachlichen Unterstützung im Rahmen der Kindertagesbetreuung. Mit der Schulaufnahme wird durch die verbindliche Individuelle Lernstandserhebung für alle Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 1 (iLeA 1) daran angeknüpft und in den ersten sechs Schulwochen die Lernausgangslage jedes Kindes erfasst und dokumentiert. Die individuelle Lernstandserhebung beachtet die psychosoziale Gesamtsituation des Kindes und bezieht sich auf die im Unterricht zu erwartenden Anforderungen. Wenn Eltern die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung bzw. durchgeführten kompensatorischen Sprachförderung in der Kita der Schule zur Verfügung stellen, unterstützt das in der Einschätzung der Lernausgangslage besonders bei der Überprüfung der phonologischen Bewusstheit und Analyse des mündlichen Sprachhandelns im Bereich Sprache und Schriftspracherwerb. Damit kann ein nahtloser Übergang von der Kita zur Schule gesichert werden. Schülerinnen und Schüler, die sich mündlich nicht ausreichend verständlich machen können oder die im Schulalltag nur sehr wenig sprechen und bei denen vermutet werden kann, dass sie einen besonderen Förderbedarf im Bereich mündliches Sprachhandeln haben könnten, werden in der individuellen Lernstandsanalyse frühzeitig erkannt und entsprechend gefördert. Auf dieser Basis einer möglichst genauen Kenntnis der Lernausgangslage des Kindes kann der individuelle Lernplan entwickelt und ein effektiver Unterricht gestaltet sowie u.a. geklärt werden, ob und wann Hilfe von anderen Stellen für die Sprachförderung benötigt wird; z.B. sonderpädagogische oder therapeutische Unterstützung (logopädische Behandlungen /Therapien aufgrund ärztlicher Diagnostik). Die didaktische Lernstandsanalyse wird ebenso verbindlich in Jahrgangsstufe 3 und 5 durchgeführt und ist damit als systematischer Prozess bereits angelegt. Das Landeskonzept „Gemeinsames Lernen in der Schule“ (DS 6/…) beschreibt die zukünftige Entwicklung wie folgt: „Die lernprozessbegleitende Diagnostik und Förderung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Fächern Mathematik und Deutsch knüpft an eingeführte Instrumente zur individuellen Lernstandsanalyse an. Alle Schülerinnen und Schüler erfahren eine differenzierte Diagnostik und Förderung in einem - je nach individuellem Bedarf bis zu dreistufigen - einheitlichen Verfahren mit standardisierten Instrumenten. Das Ziel ist die Verbesserung der Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler vor allem in den Fächern Mathematik und Deutsch durch genaueres Anknüpfen an ihre Lernvoraussetzungen. Von hoher Bedeutung ist die Einbeziehung der diagnostischen Kompetenzen der Sonderpädagogischen Förder- 1 Detlef Häuser / Bernd-Rüdiger Jülisch: Handlung und Sprache – ein Trainingsprogramm zur Förderung von sprachauffälligen Kitakindern, Berlin und Woltersdorf 2006 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7906 - 4 - und Beratungsstellen für die Schülerinnen und Schüler, bei denen eine sonderpädagogische Diagnostik angezeigt ist (Stufe III). Die Ergebnisse und Materialien der lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung bieten zugleich eine fundierte Grundlage für die Lernberatung bzw. Elterngespräche. Das überwiegend digitalisierte Material wird mit der Schulverwaltungssoftware weBBschule verknüpft und ist somit für Lehrkräfte leicht verfügbar. Die Materialien für die lernprozessbegleitende Diagnostik und Förderung in der Primarstufe befinden sich in der Entwicklung und Erprobung. Ab dem Schuljahr 2019/2020 können Lehrkräfte auf das Diagnostikverfahren und zugehörige Förderempfehlungen und Material für die Fächer Deutsch und Mathematik in der Primarstufe zurückgreifen. Es unterstützt die Lehrkräfte darin, ein dem individuellen Bedarf eines jeden Kindes entsprechendes Lernangebot entsprechend dem neuen Rahmenlehrplan zu unterbreiten. Im Prozess der lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung werden in regelmäßigen, verbindlich festgelegten Abständen die Lernentwicklung und die Effektivität eingeleiteter Fördermaßnahmen geprüft und diese angepasst. (Auszug aus „Landeskonzept Gemeinsames Lernen in der Schule“, S. 58, Abschnitt 8.2) Bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Sprache“ kann ein diesbezügliches Feststellungsverfahren eröffnet werden und im Rahmen der förderdiagnostischen Lernbeobachtung eine individuelle Förderung und Begleitung der Schülerin / des Schülers erfolgen. Seit dem Inkrafttreten des Ersten Schulgesetzes im Land Brandenburg vom 12.04.1996 gilt der Vorrang des gemeinsamen Unterrichts - Förderschulen und -klassen bilden ein reguläres Angebot des brandenburgischen Schulwesens. Das Konzept der Landesregierung „Gemeinsames Lernen in der Schule“ 03.01.2017 - nach dem Pilotprojekt Inklusive Grundschule (PInG) stellt insofern einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den brandenburgischen Schulen dar. Ziel der UN-BRK ist es, eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen / Behinderungen am öffentlichen Leben möglichst ohne Barrieren zu ermöglichen . Die Weiterentwicklung der schulischen Angebote wird besonders bedeutsam. In allen Förderschwerpunkten bestehen Angebote des gemeinsamen Unterrichts und Förderschulen nebeneinander. Der Bestand an Förderschulen und -klassen richtet sich nach den Entscheidungen der Schulträger im Rahmen der landesgesetzlichen Vorgaben (Teil VIII BbgSchulG). Das Land nimmt auf die Klassenbildung dadurch Einfluss, dass die Schulaufsichtsbehörden über die Bildung von Klassen nach den Vorgaben zur Klassenfrequenz gemäß den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation entscheiden. Danach ist die Klassenbildung von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Klasse abhängig. Ist diese Anzahl zu gering, wird die Klasse aufgelöst oder gar nicht erst eingerichtet und es werden andere Beschulungsmöglichkeiten genutzt. In der Folge wird es in den drei Förderschwerpunkten L, E und S auch künftig ein nach Förderschwerpunkten und ein regional unterschiedliches Angebot an Förderschulen und -klassen geben - je nachdem , wie sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit förmlich festgestelltem Förderbedarf in diesen drei Förderschwerpunkten regional entwickelt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7906 - 5 - Bei der Entwicklung des neuen Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1-10 wurde dem Bedarf der intensiven Sprachförderung mit dem Basiscurriculum „Sprachbildung“ entsprochen und wird durch einen entsprechenden mehrjährigen Implementierungsprozess über die im Schuljahr 2017/2018 beginnende Unterrichtswirksamkeit hinaus begleitet. Frage 1: Welche Organisationsformen werden in den einzelnen Landkreisen vorgehalten, um dem in der Untersuchung genannten Förderbedarf bei Kindern im Bereich „Sprache“ Rechnung zu tragen? zu Frage 1: Im Land Brandenburg werden an allgemeinbildenden Schulen auf Grundlage des Rahmenlehrplanes - Basiscurriculum Sprachbildung - im Rahmen des Unterrichts auch durch Binnendifferenzierung und weitere Förderung Schülerinnen und Schüler im Bereich „Sprache“ gezielt gebildet und unterstützt. Als Organisationsformen für die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Sprache“ werden der Gemeinsame Unterricht sowie Förderschulen oder -klassen vorgehalten . Frage 2: Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Sprache“ gibt es in den einzelnen Landkreisen jeweils in a) Sprachförderklassen b) im gemeinsamen Unterricht? zu Frage 2: Bezogen auf den im Bericht zur Entwicklung der Gesundheit von Schülern und Schülerinnen in Brandenburg veröffentlichte Zahlenwert von 1.124 Einschulkindern mit chronischen Sprach- und Sprechstörungen mit Beeinträchtigungen der sprachlichen Kommunikation wurden nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs „Sprache“ 393 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 und 2 im Schuljahr 2016/2017beschult: 245 Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht/ Gemeinsamen Lernen, 130 Schülerinnen und Schüler in einer Förderklasse an einer allgemeinbildenden Schule, 18 Schülerinnen und Schüler in der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sprache“. Ausgehend von der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung in der Kita sowie der Individuellen Lernstandserhebung in Klasse 1 wird die individuelle Sprachförderung für die anderen ca. 730 Einschulkinder unter Einbeziehung der sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräfte im Team mit den Klassenlehrkräften durchgeführt. Im Schuljahr 2016/2017 gab es in Brandenburg insgesamt 986 Schülerinnen und Schüler, bei denen der sonderpädagogische Förderschwerpunkt „Sprache“ festgestellt wurde - davon werden 46 Schülerinnen und Schüler an der Schule mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Sprache“ und „Hören“ - Wilhelm-von-Türk-Schule in Potsdam - beschult . Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Landkreise und die Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu einer Sprachförderklasse oder dem gemeinsamen Unterricht kann der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden: Landtag Brandenburg Drucksache 6/7906 - 6 - Tabelle 1: Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt "Sprache" im Schuljahr 2016/17 in Brandenburg nach Landkreis und Art der Förderung Landkreis SuS im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen SuS in Förderklassen an allgemeinbildenden Schulen2 Barnim 112 Brandenburg an der Havel 11 Cottbus 13 Dahme-Spreewald 52 25 Elbe-Elster 31 Frankfurt (Oder) 9 Havelland 35 Märkisch-Oderland 75 76 Oberhavel 64 10 Oberspreewald-Lausitz 7 Oder-Spree 96 Ostprignitz-Ruppin 46 Potsdam 45 Potsdam-Mittelmark 35 Prignitz 28 19 Spree-Neiße 13 Teltow-Fläming 64 Uckermark 74 Insgesamt 810 130 Quelle: MBJS, Schuldatenerhebung 2016/17 Frage 3: Wie viele Sprachförderklassen gibt es landesweit? Wie ist deren Perspektive im Zusammenhang mit der landesweiten Konzeption „Schule für Gemeinsames Lernen“? zu Frage 3: Im Land Brandenburg gibt es im Schuljahr 2016/2017 insgesamt 23 Sprachförderklassen . Die Bildung dieser Klassen richtet sich, wie die Klassenbildung generell, nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation und ist damit abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die diese Klassen besuchen sollen. Bereits jetzt ist festzustellen, dass die Verteilung von Sprachförderklassen regional sehr verschieden ist. Daran ist zu erkennen, dass ein qualifiziertes schulisches Angebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf in der „Sprache“ ohne Sprachförderklassen in den Regionen realisierbar wird. Der Ausbau der Schulen für gemeinsames Lernen hat das Ziel, hochwertige Schulangebote in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ zu 2 Förderklassen an allgemeinbildenden Schulen (Spalte 3) sind ausschließlich in den Jahrgangsstufen 1 und 2 eingerichtet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7906 - 7 - entwickeln. In der Folge kann auch der Bedarf an der Bildung von Sprachförderklassen perspektivisch abnehmen. Frage 4: Wie wird landesweit, sowohl in Förderklassen als auch im gemeinsamen Unterricht , die fachlich qualifizierte Förderung aller Kinder mit Förderschwerpunkt „Sprache“ durch den Einsatz von Sonderpädagog*innen mit der universitären Ausbildung im Bereich der sonderpädagogischen Ausbildung im Bereich Sprache/Sprachliche Entwicklung gesichert ? zu Frage 4: Im Land Brandenburg sind im Schuljahr 2016/2017 531 Lehrkräfte in der Sprachbehindertenpädagogik ausgebildet. Von den aktuell 42 Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten (LAK) im Lehramt Sonderpädagogik in den Studienseminaren haben insgesamt 12 LAK einen Abschluss im Förderschwerpunkt „Sprache“. Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird im Studiengang „Lehramt für die Primarstufe mit Inklusionspädagogischer Schwerpunktbildung“ jährlich mit rund 65 Studienplätzen ausgebildet. Die inklusionspädagogisch orientierten Studien beinhalten die Fachrichtungen für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Im Rahmen der Implementierung des neuen Rahmenlehrplanes für die Jahrgangsstufen 1- 10 erfolgt an allen allgemeinbildenden Schulen die Orientierung und Umsetzung des Basiscurriculums Sprachbildung. Die Verankerung im schulinternen Curriculum sowie die fächerübergreifende Konzipierung sichern die allgemeine Sprachbildung und die spezielle immanente Sprachförderung der Schülerinnen und Schüler. Zur Unterstützung in der Unterrichtswirksamkeit wurden und werden die Lehrkräfte zum Basiscurriculum Sprachbildung in und für alle Fächer fortgebildet. Zusätzlich sind auch bei der Lehrkräftequalifizierung für „Deutsch als Zweitsprache“ Bausteine für Sprachbildung/-förderung explizit enthalten . Des Weiteren besteht in jedem Schulamt durch das Beratungs- und Unterstützungssystem sowie durch die Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen die Möglichkeit, Bedarfe in den Schulen durch die Beraterinnen/ Berater für Sprachförderung (auch übergreifend ) zu begleiten. 1. Welche Organisationsformen werden in den einzelnen Landkreisen vorgehalten, um dem in der Untersuchung genannten Förderbedarf bei Kindern im Bereich „Sprache“ Rechnung zu tragen? 2. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Sprache“ gibt es in den einzelnen Landkreisen jeweils in a) Sprachförderklassen b) im gemeinsamen Unterricht? 3. Wie viele Sprachförderklassen gibt es landesweit? Wie ist deren Perspektive im Zusammenhang mit der landesweiten Konzeption „Schule für Gemeinsames Lernen“? 4. Wie wird landesweit, sowohl in Förderklassen als auch im gemeinsamen Unterricht, die fachlich qualifizierte Förderung aller Kinder mit Förderschwerpunkt „Sprache“ durch den Einsatz von Sonderpädagog*innen mit der universitären Ausbildung im Bereich...