Landtag Brandenburg Drucksache 6/7917 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.01.2018 / Ausgegeben: 09.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3160 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/7755 Zustandekommen des Brandenburgischen Ingenieurgesetzes Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Januar 2016 hat der Landtag das Brandenburgische Ingenieurgesetz (BbgIngG) beschlossen. Im Vorfeld gab es dazu den üblichen Verlauf vom Referentenentwurf über die Ausschutzsitzungen bis hin zur erwähnten Landtagssitzung. Der Referentenentwurf wurde im Rahmen der Beteiligung relevanter Einrichtungen vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Anfang 2015 an die zu Beteiligenden versandt. Darunter war auch die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK). Diese schickte ihre beiden umfangreichen Stellungnahmen vom 20.03.2017 bzw. 27.04.2017 an das MIL zurück. Unterschrieben waren beide Dokumente vom Präsidenten der BBIK Herrn Krebs. Nach meiner Kenntnis lagen beide Dokumente weder den Ausschussmitgliedern noch den Abgeordneten in den entsprechenden Sitzungen vor. Somit sind einige relevante Hinweise daraus nicht in die betreffenden Arbeits- bzw. Beschlussvorlagen eingeflossen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung geht davon aus, dass es sich bei den in der Fragestellung angeführten Schreiben der Brandenburgischen Ingenieurkammer um die Stellungnahmen vom 20.03.2015 bzw. 27.04.2015 handelt. 1. Warum wurden diese beiden Stellungnahmen dem Landtag nicht in unveränderter Fassung zugeleitet? 2. Ist es üblich, dass Dokumente von Antworten aus Beteiligungen dem Landtag nur in gekürzter Form zugleitet werden? 3. Wenn Frage 2. mit Ja beantwortet wird, bedeutet das ja, dass solche Informationen vom MIL z. B. „überarbeitet“ dem Landtag zugeleitet werden? 4. Was bedeutet die damalige Nichtweiterleitung der beiden Stellungnahmen der BBIK nun konkret für BbgIngG? Wären bei Vorliegen der beiden Stellungnahmen in den Sitzungen ggf. andere Meinungsbildungen und ministerielle Reaktionen möglich/nötig gewesen? zu den Fragen 1 bis 4: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam wie folgt beantwortet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7917 - 2 - Die Landesregierung hat in 2014/2015 den Entwurf des Brandenburgischen Ingenieurgesetzes (BbgIngG) erarbeitet und diesen zwischen den Ressorts und mit den zu beteiligenden Verbänden abgestimmt. Der Landtag wurde am 15.04.2015 unter Angabe der jeweiligen Adressaten hierüber unterrichtet. Insbesondere die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) ist frühzeitig und im weiteren Verfahrensverlauf mehrfach beteiligt worden. Die jeweiligen Stellungnahmen sind in die Erstellung des Gesetzesentwurfs eingeflossen. Am 18.6.2015 wurde der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf dem Landtag zugeleitet . Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren erhaltenen Stellungnahmen werden entsprechend der gängigen Praxis in der Zusammenarbeit zwischen Landtag und Landesregierung nicht an den Landtag weitergeleitet. Der Landtag hat sich in 1. Lesung am 8.7.2015 mit dem Entwurf befasst und diesen an den zuständigen Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (AIL) überwiesen. Der AIL hat am 8.10.2015 eine Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf durchgeführt und dabei auch die BBIK angehört. Ausweislich des Protokolls der Anhörung hat die BBIK die in den genannten Schreiben angesprochenen Aspekte erneut dargestellt. Nach einer Befassung mit den Ergebnissen der Anhörung am 10.12.2015 hat der AIL eine Beschlussempfehlung abgegeben. Der Landtag hat am 16.12.2015 in 2. Lesung und am 21.1.2016 in 3. Lesung das BbgIngG beschlossen.