Landtag Brandenburg Drucksache 6/7920 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.01.2018 / Ausgegeben: 09.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3154 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7743 Baugenehmigungspflicht von Kinderspielplätzen, Baumhäusern, Kinderrutschen usw. auf Privatgrundstücken Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen der Bautätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern im Land Brandenburg von Ein- und Zweifamilienhäusern wurden/werden vielfach Kinderspielplätze, Baumhäuser oder Kinderrutschen errichtet. Die aktuelle Brandenburgische Bauordnung gibt zur Frage der Genehmigungspflicht keine Auskunft, da die Bauordnung vor wenigen Jahren novelliert worden ist, ist insbesondere die Frage offen, wie die bauordnungsrechtliche Situation im Zeitraum 1990er bis 2000er Jahre war. 1. Waren kleine Baumhäuser, kleine Kinderspielplätze, Kinderrutschen oder Schaukeln im Zeitraum vom 03.10.1990 bis zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend der Brandenburgischen Bauordnung genehmigungspflichtig? zu Frage 1: Nein 2. Wenn ja, was war genehmigungspflichtig und zu welchem Zeitpunkt? zu Frage 2: Entfällt zu Frage 1: Nein