Landtag Brandenburg Drucksache 6/7933 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.01.2018 / Ausgegeben: 10.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3169 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU- Fraktion) Drucksache 6/7785 Unbemannte Luftfahrtsysteme Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Kontrolle unbemannter Luftfahrtsysteme bis 25 kg ist derzeit kaum möglich. Einerseits besteht für diese kleineren „Drohnen“ keine Erlaubnisoder Registrierungspflicht. Auch der untere Luftraum wird kaum durch gesetzliche Regelungen geschützt. Andererseits können auch mit diesen kleineren unbemannten Luftfahrtsystemen Objekte transportiert oder geschmuggelt werden. Momentan haben sie „nur“ eine Reichweite von 2 km. Doch in Kürze wird eine Reichweite bis zu 8 km erwartet. Sobald es automatisierte unbemannte Flugsysteme gibt, wird deren Reichweite nur noch durch die Leistungsfähigkeit der Batterien begrenzt. Neben positiven Nutzungsmöglichkeiten besteht die Gefahr, dass diese Luftfahrtsysteme auch für Schmuggel, Ausspähung oder Angriffe verwendet werden können. So wurde bekannt, dass in einigen Ländern, u.a. Berlin, Gegenstände auf diesem Wege in Justizvollzugsanstalten verbracht wurden. Wir fragen die Landesregierung: Frage 1: Wie viele Fälle bei denen Objekte mittels unbemannter Luftfahrtsysteme über Justizvollzugsanstalten in Brandenburg abgeworfen wurden, sind der Landesregierung in den letzten drei Jahren bekannt geworden (bitte nach Justizvollzugsanstalten aufschlüsseln )? zu Frage 1: Keine. Frage 2: Welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen? zu Frage 2: Neben den allgemein üblichen Maßnahmen, die auch der Entdeckung möglicher Überwürfe verbotener Gegenstände über die Anstaltsmauern dienen (z.B. das regelmäßige Absuchen des den Gefangenen zugänglichen Geländes und die Beobachtung der Freiflächen mittels Videotechnik), wurden keine besonderen Gegenmaßnahmen ergriffen. Frage 3: Wie viele sonstige Zwischenfälle mit unbemannten Luftfahrtsystemen gab es in den letzten drei Jahren in Brandenburg (bitte aufschlüsseln nach Art des Zwischenfalls)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7933 - 2 - zu Frage 3: Bislang sind zwei Fälle bekannt geworden, in denen Gefangene angegeben haben, Drohnen gesehen bzw. gehört zu haben. Diese Angaben konnten nicht verifiziert werden. Entsprechende Beobachtungen seitens der Vollzugsbediensteten oder sonstige Zwischenfälle mit Drohnen sind in den hiesigen Vollzugsanstalten nicht verzeichnet worden . Frage 4: Plant die Landesregierung ein konkretes Handlungskonzept, um die neuen Gefahren , die durch unbemannte Luftfahrtsysteme entstehen, zu entgegnen? Wenn ja: wie sieht es aus bzw. bis wann soll es fertiggestellt werden; wenn nein: was sind die Gründe hierfür? a. Plant die Landesregierung die Anschaffung technischer Systeme zur Abwehr unbemannter Luftfahrtsysteme? b. Plant die Landesregierung, beispielsweise engmaschige Netze über die Justizvollzugsanstalten zu spannen, um abgeworfene Objekte aufzufangen? zu Frage 4: Ein konkretes Handlungskonzept ist mangels einer tatsächlichen Bedeutung für den Justizvollzug des Landes Brandenburg nicht erarbeitet worden. Gleichwohl wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgt. Die Fachaufsichtsbehörden für den Justizvollzug der einzelnen Bundesländer stehen diesbezüglich in einem engen Kontakt zueinander . Ebenso wird die technische Entwicklung von Systemen zum Detektieren und Stören von Drohnen nachgehalten, um bei Bedarf geeignete Maßnahmen ohne größeren Verzug einleiten zu können. Derzeit ist jedoch weder die Beschaffung technischer Systeme zur Abwehr unbemannter Luftfahrtsysteme noch die Ausstattung der Justizvollzugsanstalten mit engmaschigen Netzen vorgesehen.