Landtag Brandenburg Drucksache 6/7934 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.01.2018 / Ausgegeben: 10.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3146 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7720 Umsetzung des Beschlusses 6/6562-B zum Wintergartenmodul Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Landtag hat am 17.5.2017 den Beschluss 6/6562-B mit dem Titel „Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern“ gefasst. Vorausgegangen war eine sich über ein Jahr hinziehende Diskussion in der AG 2 des Dialogforums und eine ca. über zwei Jahre sich erstreckende Diskussion im Sonderausschuss BER, in dem auch Bürger Ihre konkreten Probleme im Rahmen von strukturierten Anhörungen vortragen konnten. Der Landtag sah es am Ende dieser Beratungen als erforderlich an, die Landesregierung aufzufordern geeignete Vollzugshinweise gegenüber dem Flughafen Berlin Brandenburg (FBB) zu erlassen: 1. Insbesondere sollte durch Vollzugshinweise klargestellt werden, dass Nachweisen von Bauaufsichtsbehörden zur Baurechtmäßigkeit von Gebäuden und Räumen anzuerkennen sind und keine weiteren Prüfprozesse auslösen dürfen. In der Vergangenheit hatte die FBB einfach Schreiben der Bauaufsichtsbehörden zur Seite gelegt oder angezweifelt . Sollten keine Baugenehmigungsunterlagen vorliegen, sollen Gebäude mit nachgewiesenem planungsrechtlichem Bestandsschutz auch schutzwürdig sein. 2. Die Praxis der FBB die Schutzwürdigkeit von Räumen wegen angeblich unzureichender Raumhöhe abzulehnen, hat der Sonderausschuss BER die Auffassung entgegengehalten , dass nachträgliche Einbauten (wie z.B. abgehängte Decken) den Baurechtszustand nicht verändern. Auch die Brandenburger Bauordnung sieht für bestimmte Gebäude keine Mindestraumhöhen mehr vor. 3. Ermessensspielräume sollen bei genutzten Wohnräumen zugunsten der Betroffenen ausgelegt werden. 4. Wohnküchen sind zu schützen - unabhängig von ihrer Größe, sofern sie dem Wohnen dienen. Bisher hatte die FBB entschieden, dass alle Küchen unter 10 qm nicht schützenswert seien. 5. Außendämmungen sollen bewusst angeboten werden, um Wohnraumverluste bei kleineren Wohnungsgrundrissen zu vermeiden. Bisher hatte die FBB Außendämmungen kategorisch abgelehnt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7934 - 2 - Nachdem die Landesregierung sich zunächst durch den Beschluss des Brandenburger Landtags nicht veranlasst sah, Vollzugshinweise zu erlassen, erstellte das LUBB mit Datum vom 14.9.2017 Vollzugshinweise mit einem Teil A und einem Teil B. Im Teil B wird dargestellt, in welchen Punkten es Übereinstimmung mit der FBB geben soll - und insofern nach Auffassung des LUBB keine Vollzugshinweise erforderlich seien. Dabei ist es Aufgabe der Landesregierung, dem Ziel des Planfeststellungsbeschlusses zu entsprechen und Bürger und öffentliche Einrichtungen vor schädlichen Einwirkungen durch Fluglärm zu schützen. Maßgeblich ist die Interpretation des Planfeststellungsbeschlusses durch die Landesregierung und - sofern vorhanden - konkrete Beschluss des Landtags zur Umsetzung und nicht die Meinung der FBB GmbH, die durch einseitige Rechtsauffassungen schon seit längerem auffällt. Die einzelnen Ausführungen in den „Vollzugshinweisen“ der LUBB am 14.9.2017 in den bei der Umsetzung des Schallschutzes strittigen und im Beschluss 6/6562-B vom 17.05.17 behandelten Punkten führen zu folgender Situation: Wintergärten Auch wenn dieser Punkt im Beschluss des Landtages gar nicht erwähnt wird, sieht sich das LUBB veranlasst, das Handeln der FBB zu unterstützen. Wintergärten sollen nur dann geschützt werden, wenn sie nicht nur baurechtlich genehmigt worden sind sondern auch explizit für das Wohnen eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Die Praxis ist aber, dass selbst bei genehmigten und direkt mit dem Wohngebäude verbundenen Wintergärten Bauaufsichtsbehörden darauf verzichtet haben, explizit die Wohnfunktion zu genehmigen. Aber genau das fordert das LUBB jetzt. Das ist Bürokratie pur und dient nur der Beschäftigung von bereits überlasteter Bauaufsichtsbehörden und führt zur Verwirrung von Bürgern. Wintergärten, die laut Brandenburger Bauordnung, genehmigungsfrei errichtet werden konnten, sollen nach Auffassung des LUBB trotz Vorliegen aller baurechtlichen Voraussetzungen nicht schutzwürdig sein. Die FBB soll damit in die Lage versetzt werden, möglichst viele zum Wohnen genutzte, beheizte und direkt an das Wohngebäude anschließende Wintergärten aus formalen Gründen schutzlos zu stellen. Selbst das sogenannte „Modul Wintergarten“ der FBB GmbH soll nur sehr eingeschränkt zum Einsatz kommen. Mit diesem Modul, das die Entschädigung von Wintergärten in Höhe von 150€ /qm vorsieht, wurden bisher Eigentümer abgespeist. Neuerdings soll dieses Modul nur für genehmigte Wintergärten zum Tragen kommen. Genehmigungsfrei gestellte Wintergärten (diese gab es zu bestimmten Zeiten gemäß der Brandenburger Bauordnung) sollen überhaupt nicht entschädigt werden. Das geht aus einem aktuellen Schreiben der FBB hervor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7934 - 3 - Die jahrelange Diskussion über die angemessene Behandlung von Wintergärten hat sogar zu einer Verschlechterung der Praxis der FBB geführt. Das LUBB verfolgt also das Gegenteil des beabsichtigten Ziels des Landtagsbeschlusses. 1. Wieviele Anträge gab es bisher zum Wintergartenmodul? zu Frage 1: Nach Angabe der FBB liegen der FBB bisher 75 Anträge zum Modul Wintergarten vor. 2. Wieviele Beschwerden gab es bisher zur Verweigerung von Schallschutz für Wintergärten ? zu Frage 2: In Zusammenhang mit „Wintergärten“ liegen der LuBB seit dem 12.03.2014 insgesamt 37 Beschwerden vor. 3. Gab es im Land Brandenburg seit dem 03.10.1990 ein Zeitraum in dem Wintergärten ohne Baugenehmigung errichtet werden konnten? zu Frage 3: Seit Inkrafttreten der Brandenburgischen Bauordnung von 1998 können bestimmte Wintergärten genehmigungsfrei errichtet werden. (vgl. § 67 Abs. 2 BbgBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.03.1998 (GVBl. I S. 82)) 4. Trifft es zu, das das sogenannte Wintergartenmodul - also die Entschädigung in Höhe von 150€/qm Wohnfläche für Lärmbelastungen - nur für baurechtlich genehmigte Wintergärten ausgezahlt werden soll? 5. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund den Sachverhalt, dass Wintergärten zu bestimmten Zeiten von einer baurechtlichen Genehmigung freigestellt waren? 6. Wird die Landesregierung die FBB darauf hinweisen, dass die Entschädigungszahlung nach dem Wintergartenmodul für alle Wintergärten zu leisten ist, um eine Gleichbehandlung zu erreichen? zu den Fragen 4 bis 6: Das Modul Wintergarten der FBB GmbH ist eine freiwillige Leistung der FBB GmbH und unterliegt nicht der Vollzugskontrolle der LuBB zu den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses.