Landtag Brandenburg Drucksache 6/7935 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.01.2018 / Ausgegeben: 10.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3145 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7719 Umsetzung des Beschlusses 6/6562-B zu Außendämmung contra Innendämmung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Landtag hat am 17.5.2017 den Beschluss 6/6562-B mit dem Titel „Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern“ gefasst. Vorausgegangen war eine sich über ein Jahr hinziehende Diskussion in der AG 2 des Dialogforums und eine ca. über zwei Jahre sich erstreckende Diskussion im Sonderausschuss BER, in dem auch Bürger Ihre konkreten Probleme im Rahmen von strukturierten Anhörungen vortragen konnten. Der Landtag sah es am Ende dieser Beratungen als erforderlich an, die Landesregierung aufzufordern geeignete Vollzugshinweise gegenüber dem Flughafen Berlin Brandenburg (FBB) zu erlassen: 1. Insbesondere sollte durch Vollzugshinweise klargestellt werden, dass Nachweisen von Bauaufsichtsbehörden zur Baurechtmäßigkeit von Gebäuden und Räumen anzuerkennen sind und keine weiteren Prüfprozesse auslösen dürfen. In der Vergangenheit hatte die FBB einfach Schreiben der Bauaufsichtsbehörden zur Seite gelegt oder angezweifelt . Sollten keine Baugenehmigungsunterlagen vorliegen, sollen Gebäude mit nachgewiesenem planungsrechtlichem Bestandsschutz auch schutzwürdig sein. 2. Die Praxis der FBB die Schutzwürdigkeit von Räumen wegen angeblich unzureichender Raumhöhe abzulehnen, hat der Sonderausschuss BER die Auffassung entgegengehalten , dass nachträgliche Einbauten (wie z.B. abgehängte Decken) den Baurechtszustand nicht verändern. Auch die Brandenburger Bauordnung sieht für bestimmte Gebäude keine Mindestraumhöhen mehr vor. 3. Ermessensspielräume sollen bei genutzten Wohnräumen zugunsten der Betroffenen ausgelegt werden. 4. Wohnküchen sind zu schützen - unabhängig von ihrer Größe, sofern sie dem Wohnen dienen. Bisher hatte die FBB entschieden, dass alle Küchen unter 10 qm nicht schützenswert seien. 5. Außendämmungen sollen bewusst angeboten werden, um Wohnraumverluste bei kleineren Wohnungsgrundrissen zu vermeiden. Bisher hatte die FBB Außendämmungen kategorisch abgelehnt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7935 - 2 - Nachdem die Landesregierung sich zunächst durch den Beschluss des Brandenburger Landtags nicht veranlasst sah, Vollzugshinweise zu erlassen, erstellte das LUBB mit Datum vom 14.9.2017 Vollzugshinweise mit einem Teil A und einem Teil B. Im Teil B wird dargestellt, in welchen Punkten es Übereinstimmung mit der FBB geben soll - und insofern nach Auffassung des LUBB keine Vollzugshinweise erforderlich seien. Dabei ist es Aufgabe der Landesregierung, dem Ziel des Planfeststellungsbeschlusses zu entsprechen und Bürger und öffentliche Einrichtungen vor schädlichen Einwirkungen durch Fluglärm zu schützen. Maßgeblich ist die Interpretation des Planfeststellungsbeschlusses durch die Landesregierung und - sofern vorhanden - konkrete Beschluss des Landtags zur Umsetzung und nicht die Meinung der FBB GmbH, die durch einseitige Rechtsauffassungen schon seit längerem auffällt. Die einzelnen Ausführungen in den „Vollzugshinweisen“ der LUBB am 14.9.2017 in den bei der Umsetzung des Schallschutzes strittigen und im Beschluss 6/6562-B vom 17.05.17 behandelten Punkten führen zu folgender Situation: Anspruch auf (Kostenerstattung für) Innendämmung / Außendämmung Hier widerspricht das LUBB der Beschlussfassung des Landtags. Das Problem der kleinen Grundrisse oder das der Wohnraumverluste besteht für das LUBB gar nicht. Es wird einfach nur die Auffassung der FBB unterstützt, dass es nur einen Anspruch auf die „kostenärmste Variante“ geben soll. Die Eignung von Maßnahmen und der Erhalt der Wohnqualität - Punkte, die insbesondere bei der Anhörung der Bürger im Sonderausschuss eine große Rolle gespielt haben und wahrscheinlich der maßgebliche Grund dafür sind, dass nur ein sehr kleiner Teil der Bürger Schallschutzmaßnahmen umgesetzt hat - werden vom LUBB explizit negiert. Im Sonderausschuss BER ist ein exemplarischer Fall aus der Gagfah-Siedlung in Blankenfelde -Mahlow vorgetragen worden. Die Gagfah-Siedlung besteht aus ca. 1000 nahezu baugleichen Häusern mit sehr kleinen Räumen im Dachgeschoss und im Erdgeschoss. 1. Entsprechen die Ausführungen bzw. Forderungen der LUBB in den Vollzugshinweisen bezogen auf den Anspruch auf (Kostenerstattung für) Innendämmung / Außendämmung dem Landtagsbeschluss 6/6562-B 2. Wie ist die Landesregierung aufgrund des Landtagsbeschlusses 6/6562-B zum Schallschutzprogramm, dass zusätzliche Außendämmungen insbesondere bei kleinen Wohnungsgrundrissen angeboten werden sollen, aktiv geworden? zu den Fragen 1und 2: Die Vollzugshinweise der Gemeinsamen Luftfahrtbehörde Berlin- Brandenburg (LuBB) vom 14.09.2017 enthalten die rechtlich geprüften Auslegungen der LuBB zu den entsprechenden Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld. In Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die FBB vorliegende Prüfzeugnisse für eine Dämmung von außen für verschiedene Wandaufbauten zusammengestellt, die unter den dort genannten Bedingungen die angegebenen Schalldämmmaße einhalten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7935 - 3 - Diese Prüfzeugnisse können als Nachweis der Schalldämmung einer Außenwand bzw. als Nachweis der schalltechnischen Ertüchtigung/Verbesserung herangezogen werden, soweit der gleiche Wandaufbau besteht und akustisch die gleichen baulichen Gegebenheiten vorliegen. Die FBB wird in Kürze diese Liste veröffentlichen. 3. Sieht die Landesregierung es für erforderlich an, die FBB darauf hinzuweisen, dass es für die Umsetzung des Schallschutzes zum Beispiel bei den Gebäuden der Gagfah- Siedlung in Blankenfelde-Mahlow angemessen ist, dass man auch Außendämmungen für erstattungsfähig erklärt? zu Frage 3: Die FBB schließt Außendämmungen als technische Lösungen zum Schallschutz nicht aus, sofern die Schutzziele eingehalten werden. Dafür bedarf es eines entsprechenden Nachweises. 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es hilfreich sein würde, bei der Gagfah Siedlung in Blankenfelde-Mahlow eine grundsätzliche Regelung zu treffen, oder hält die Landesregierung es gegenüber den Bürgern für vertretbar, wenn jeder einzelne Eigentümer die Auseinandersetzung zu dem Thema Außen- versus Innendämmung trotz ähnlicher Sachverhalte gesondert führt? Wie hoch werden die Bürokratiekosten (Personal und Sachkosten) und die Rechtsanwaltskosten auf Seiten der FBB eingeschätzt ? Sind in dieser Frage bereits Kosten für rechtliche Schritte und Klärungen entstanden und wie hoch sind diese? zu Frage 4: Auch bei optisch gleichen Gebäuden können in Abhängigkeit der Nutzung der einzelnen Räume sowie der Lage des Gebäudes unterschiedliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich sein. Der Landesregierung liegen im Übrigen keine weiteren Informationen vor. 5. Liegen der Landesregierung Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass eine Beschwerung von Dachflächen nur nach statischer Verstärkung der Dachkonstruktion vorzunehmen ist? Ist eine Verstärkung der Dachkonstruktion oder statisch relevanter Knotenpunkte eher von innen oder eher von außen vorzusehen? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen keine derartigen Unterlagen vor.