Landtag Brandenburg Drucksache 6/7943 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.01.2018 / Ausgegeben: 15.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3149 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7733 Rahmenterminplan und voraussichtliche Eröffnung des BER Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Sonderausschuss BER des Landtags Brandenburg führte Prof. Lütke-Daldrup, Geschäftsführer der FBB GmbH, am 18.09.17 aus, dass ab dem 01.09.2018 die Wirkprinzipprüfungen am BER starten könnten. Vorbemerkung: Die kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die die Landesregierung nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) um eine Stellungnahme gebeten, die in die Antwort einbezogen wurde. Frage 1: Was genau wird unter einer Wirkprinzipprüfung verstanden? Zu Frage 1: Nach der von Herrn Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup in derselben Sitzung erfolgten Äußerung (vgl. Protokoll der 24. Sitzung SBER, Seite 10, erster Absatz) handelt es sich um eine Prüfung, die gemeinsam mit den Sachverständigen, übergeordneten Sachverständigen und der unteren Bauaufsichtsbehörde durchgeführt wird und dem ORAT-Programm vorgeschaltet ist. Bereits auf der 22. Sitzung des Sonderausschusses BER hatte Herr Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup ausgeführt, dass es hierbei um die Betrachtung des gesamten Terminals mit seinen ganzen technischen Systemen durch Sachverständige geht (vgl. Protokoll der 22. Sitzung SBER, Seite 12, erster Absatz). Dabei wird das Zusammenspiel aller sicherheitsgerichteten Anlagen (z. B. Brandmeldeanlage und Sprinkleranlage) und der anzusteuernden Bauteile (z. B. Türen, Rauchschutzvorhänge, Fahrtreppen und Aufzüge) anhand der in der Brandschutzmatrix festgelegten Szenarien getestet. Frage 2: Welcher Zeitraum wird zur Durchführung der Wirkprinzipprüfungen am BER kalkuliert und mit welchen konkreten Begründungen? Zu Frage 2: Der nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB GmbH notwendige Prüfzeitraum von mindestens 3 Monaten errechnet sich durch Art und Anzahl der zu prüfenden Szenarien, die wiederum in der Baugenehmigung festgeschrieben sind. Eine Vorbereitung und eine Nachbereitung mit Auswertung und Erstellen des Abschlussberichtes sind hinzuzurechnen (geschätzt jeweils mind. 4 Wochen). Landtag Brandenburg Drucksache 6/7943 - 2 - Frage 3: Welcher Zeitraum wird zur Durchführung des Probebetriebs am BER kalkuliert, mit welchen konkreten Begründungen und was ist dort alles zu erproben (bitte in Form einer tabellarischen Übersicht ausführen)? Zu Frage 3: Auf Basis von internationalen Vergleichsprojekte, der Anzahl der zu beprobenden Szenarien und der Verfügbarkeit der Mitarbeiter aus TXL und SXF werden für die Durchführung des Probebetriebs ca. 6 Monate veranschlagt. 1. Phase ORAT Basis 2. Phase ORAT Integration 3. Phase ORAT Final Schulung: Grundlegende und einfache Topographie-, Prozess - und Systeminhalte Probebetrieb: Geringe Komplexität analog zu Schulungen Schulung: Erweiterung der Inhalte durch Spezialprozesse Probebetrieb: Gesteigerte Komplexität durch Spezialprozesse, gezielte Störfälle und Probleme Schulung: Wiederholung wesentlichster Inhalte und bei Bedarf Ad-hoc-Themen Probebetrieb: Generalprobe , Darstellung eines realistischen Flughafenbetriebs Frage 4: Ist es zutreffend, dass nach Abschluss der Wirkprinzipprüfungen und des Probebetriebs der BER eröffnen kann? Wenn „Nein“, warum nicht und welche weiteren Schritte hin zur Eröffnung wären dann noch durchzuführen? Zu Frage 4: Nein, es ist nicht zutreffend, es müssen noch alle Verbundtests der betrieblichen Anlagen und Systeme erfolgreich für einen späteren Flughafenbetrieb - ähnlich der Wirk- und Prinzipprüfung - durchgeführt werden. Wenn diese positiv beschieden sind, gibt es die jeweilige Systemfreigabe. Zwischen Wirk- und Prinzipprüfung und Probebetrieb sind zusätzlich noch baurechtliche Obliegenheiten wie Fertigstellungsanzeige, Prüfung durch die zuständigen Behörden und Nutzungsfreigabe notwendig. Hierbei handelt es sich um sehr präzise und engmaschig zu führende Prozesse. Dies kann bis zu 5 Monaten in Anspruch nehmen.