Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.01.2018 / Ausgegeben: 15.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 27 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/7424 Die Situation von Alleinerziehenden im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Familien sind im Wandel. Dabei nimmt insbesondere der Anteil von Eltern zu, die ihre Kinder alleine erziehen. Bundesweit sind mittlerweile 2,7 Millionen Eltern alleinerziehend, in rund der Hälfte dieser Familien leben minderjährige Kinder . Im Land Brandenburg sind 64.000 Eltern alleinerziehend, das sind 26%. Damit bilden sie ein Viertel aller Familien im Land, dieser Anteil liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt . Es sind zu 90% Frauen, die Kinder in dieser Familienform großziehen. Die Lebenssituation alleinerziehender Eltern unterscheidet sich deutlich von der von Eltern, die ihre Kinder als Paar erziehen. So haben viele Alleinerziehende aufgrund ihrer alleinigen Verantwortung für die Kinder und bestehender Rahmenbedingungen weniger Zeit für eine Erwerbstätigkeit. Das wirkt sich negativ auf ihr Einkommen und ihre Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung aus. Häufig stecken sie im Sozialleistungsbezug förmlich fest. Die Hälfte der Haushalte im SGB II-Bezug mit Kindern sind Alleinerziehenden-Haushalte. Das (Kinder-)armutsrisiko ist damit in Ein-Eltern-Familien besonders hoch. Die besondere Lebenssituation alleinerziehender Eltern hat zur Folge, dass sie auch in anderen Lebensbereichen spezifische Ansprüche stellen. Wichtig sind gerade für diese Familien eine flexibilisierte Kindertagesbetreuung sowie passende und gut erreichbare Angebote zur Bildung und Teilhabe. Im Jahr 2009 hat die Landesregierung eine umfassende Übersicht zu der Situation Alleinerziehender im Land herausgegeben (Beiträge zur Sozialberichterstattung Nr. 8, 2009, nachfolgend: BS 2009). Mit der vorliegenden Großen Anfrage möchten wir dazu beitragen, diese um aktuelle Zahlen zu ergänzen. Vorbemerkung der Landesregierung: Eine nachhaltige Familienpolitik zeichnet sich durch einen Dreiklang aus familienunterstützenden Infrastrukturen, finanziellen Transfers zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit von Familie und Kindern sowie die Bereitstellung von Zeit für die familiäre Fürsorgearbeit aus (vgl. Siebter Familienbericht, BT-DS 16/1360, S. 3). Die Landesregierung ist sich dabei bewusst, dass alleinerziehende Mütter und Väter gegenüber Paarfamilien aufgrund ihrer Lebenssituation oftmals größere Herausforderungen im familiären Alltag zu bewältigen haben. Dies verdient Respekt und Wertschätzung. Und daraus resultiert unter Umständen ein größerer Unterstützungsbedarf hinsichtlich der eingangs genannten Merkmale einer nachhaltigen Familienpolitik. Diesen den Ein-Eltern-Familien zukommen zu lassen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht nur von Bund, Ländern und Kommunen, sondern Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 2 - auch von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, wie Unternehmen oder Verbänden . Die Landesregierung ist sich bei ihrer Aufgabenwahrnehmung des Unterstützungsbedarfes von Alleinerziehenden bewusst. Dabei verfolgt sie den Ansatz, sämtliche ihrer familienbezogenen Maßnahmen gleichermaßen für alle Familienformen zugänglich zu machen, so auch Alleinerziehenden. Dies betrifft insbesondere die im Familien- und Kinderpolitischen Programm der Landesregierung enthaltenen Maßnahmen (s. LT-DS 6/6932). Ein Anknüpfungspunkt für darüber hinausgehende spezifische Aktivitäten ist die sozioökonomische Lage von Familien. Die Bekämpfung von Kinderarmut, die auch immer Elternund Familienarmut bedeutet, ist hierbei ein prioritäres Anliegen. Bei der Beantwortung der Fragen der vorliegenden Großen Anfrage ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Steuerpolitik einschließlich des Familienleistungsausgleiches in der Verantwortung der Bundespolitik liegt, ebenso die Weichenstellungen für die finanzielle Ausstattung von Familien mit Kindern in Deutschland. Bei der Unterstützung von Familien ist zu beachten, dass viele Alleinerziehende ihren familiären Alltag eigenverantwortlich meistern. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen , dass das Armutsrisiko dieser Familien im Vergleich zu Paaren mit Kindern deutlich erhöht ist. Dieses Risiko durch die Unterstützung bei der Realisierung eines auskömmlichen Erwerbseinkommens, staatliche Förderung sowie eine gelingende Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege zu senken, ist Anliegen der Landesregierung. Viele statistische Daten, nach denen gefragt wird, werden nicht erhoben. Die Landesregierung hat die zur Verfügung stehenden Daten und Zahlen zur Beantwortung der Fragen heran gezogen. A. Statistiken Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Ein-Eltern-Familien im Land Brandenburg seit dem Jahr 2010 entwickelt? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen, sowie Alter der Kinder analog BS 2009: Abb. 1. Frage 2: Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2010 im Verhältnis zu Familien, in denen die Eltern ihre Kinder als Paar erziehen, entwickelt? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen, sowie Alter der Kinder analog BS 2009: Tab. 1 und Abb. 2. zu Fragen 1 und 2: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Die Zahl der Familien Alleinerziehender (hier definiert als Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren) ist im Zeitraum von 2010 bis 2016 um 10 Prozent von 55.400 auf 60.800 angestiegen. Die Verlaufsbetrachtungen zeigen in den Planungsregionen ein unterschiedliches Bild (s. Tabelle 1 im Anhang). Eine weitere regionale Differenzierung ist aufgrund der fehlenden Datengrundlage nicht möglich. Die Anzahl von Paarfamilien (hier definiert als Haushalte von Ehepaaren und Paaren in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren) ist im Zeitraum von 2010 bis 2016 um 11 Prozent gestiegen (von 169.635 auf 187.740 Paare, Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 3 - s. Tabelle 2 im Anhang). Die Entwicklung des rechnerischen Verhältnisses beider Familientypen zeigt zunächst einen Anstieg des Anteils von Alleinerziehendenfamilien zum Jahr 2012 auf 28,5 Prozent. In den Folgejahren sank dieser Wert und lag im Jahr 2016 bei 24,5 Prozent. Damit wurde der den Ausgangswert des Jahres 2010 wieder erreicht (s. Tabelle 3 im Anhang). D.h. heute haben etwa ein Viertel der Familien den Status als Alleinerziehendenfamilien. Frage 3: Wie hat sich die Zahl alleinerziehender Mütter im Verhältnis zu alleinerziehenden Vätern seit dem Jahr 2010 entwickelt? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen. zu Frage 3: Ausgehend von 50.900 alleinerziehenden Müttern im Jahr 2010 erhöhte sich deren Zahl um 10.400 auf 61.300 im Jahr 2012. Seit 2012 ist die Anzahl der alleinerziehenden Frauen gesunken; im Jahr 2016 wurden 52.748 Frauen als alleinerziehend gezählt . Im Gesamtzeitraum ist ihre Anzahl vom Jahr 2010 bis 2016 um 3,6 Prozent angestiegen . Valide Zahlen zu alleinerziehenden Vätern liegen erst seit 2013 vor, so dass eine Verlaufsbetrachtung erst ab diesem Jahr möglich ist (s. Tabelle 1 im Anhang). Festzustellen ist, dass die Anzahl alleinerziehender Väter von 5.400 im Jahr 2013 auf 8.000 im Jahr 2016 gestiegen ist. Im Jahr 2016 waren von den Alleinerziehenden insgesamt 86,8 Prozent weiblichen und 13,2 Prozent männlichen Geschlechts (s. Tabelle 2 im Anhang). Eine regionale Differenzierung ist aufgrund der fehlenden Datengrundlage nicht möglich. Frage 4: Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter sind minderjährig? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010 und Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen . Frage 5: Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit ? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010 und Landkreisen /kreisfreien Städten bzw. Regionen. zu Fragen 4 und 5: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Wie viele Kinder leben in Ein-Eltern-Familien? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010 und Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen analog BS 2009: Tab. 4. zu Frage 6: Die Zahl der Kinder, die in Familien Alleinerziehender (hier definiert als Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren) leben, ist im Zeitraum von 2010 bis 2016 um 9,4 Prozent von 72.885 auf 79.773 angestiegen. Die Entwicklung zeigt zunächst einen starken Anstieg zum Jahr 2012 auf 90.106 (23,5 Prozent). In den Folgejahren ist die Entwicklung mit Ausnahme des Jahres 2014 gesunken. Die Verlaufsbetrachtungen zeigen in den Planungsregionen ein unterschiedliches Bild (s. Tabelle im Anhang). Frage 7: Wie viele Kinder werden von ihren getrennt lebenden Eltern nach dem Doppelresidenz -/Wechselmodell erzogen? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010 und Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 4 - Frage 8: Wie oft wurde das Doppelresidenz-/Wechselmodell gerichtlich angeordnet und mit welchen Regelungen zum Kindesunterhalt? Frage 9: Welches Alter hatten Kinder in Ein-Eltern-Familien im Durchschnitt zum Zeitpunkt der Trennung der Eltern? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010 und Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen. Frage 10: Wie hat sich der Anteil der Familien entwickelt, in denen ein Elternteil nach der Trennung das alleinige Sorgerecht erhalten hat? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen sowie Alter der Kinder Frage 11: Wie hat sich der Anteil der Familien entwickelt, in denen beide Elternteile nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht behalten? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen sowie Alter der Kinder. zu Fragen 7 bis 11: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 12: Wie viele Eltern befinden sich in gerichtlichen Auseinandersetzungen Unterhaltszahlungen des Kindes betreffend? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen sowie Alter der Kinder. zu Frage 12: Die Zahl der jährlich erledigten Verfahren vor den Amtsgerichten des Landes Brandenburg, die den Unterhalt eines Kindes betrafen, ergibt sich aus der tabellarischen Übersicht (s. Tabelle im Anhang). Es ist möglich, dass mehrere Verfahren in aufeinanderfolgenden Jahren dasselbe Kind oder mehrere Kinder betrafen. Das Alter der betroffenen Kinder wird in der Justizstatistik ebenso wenig erfasst wie eine weitere regionale Differenzierung . Frage 13: Wie viele Eltern erhalten Unterhaltsleistungen nach dem UVG? Bitte nach Geschlecht der Eltern sowie analog BS 2009: Abb. 10 angeben. zu Frage 13: Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Einzelauswertungen vor. Die Statistik für die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes weist nur Fallzahlen der Kinder aus, die in dem jeweiligen Haushaltsjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten haben. Vor diesem Hintergrund beziehen sich die weiteren statistischen Auswertungen auch nur auf Fallzahlen des gewährten Unterhaltsvorschusses (UV). Die Betrachtung erfolgt ab 2008, da in diesem Jahr die statistische Auswertung der genannten Bezugsquelle endet. Abbildung 1 gibt die Entwicklung der UV-Fallzahlen im Zeitraum von 2008 bis 2016 wieder. Abbildung 2 stellt den prozentualen Anteil der Kinder im UV-Bezug an der Gesamtkinderzahl der 0 bis 12-Jährigen im Land Brandenburg im Zeitraum 2008 bis 2015 dar. Für das Jahr 2016 liegen noch keine aktuellen Daten zur Bevölkerungsstatistik des Landes Brandenburg vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 5 - Abbildung 1 Quelle: Erhebung des MBJS bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe Abbildung 2 Quelle: Jahresstatistik des AfS BE-BB; Erhebung des MBJS bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe Frage 14: Wie hat sich die Anzahl eingegangener Anträge nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes entwickelt? Mit welchen Bearbeitungszeiten ist für die betroffenen Eltern zu rechnen? zu Frage 14: Mit der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017 (Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr und Aufhebung der Befristung des Bezuges auf 72 Lebensmonate) sind die Fallzahlen gestiegen. Konkrete statistische Erhebungen liegen noch nicht vor. Eine Abfrage Ende August 2017 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten hat ergeben, dass ausgehend von den bereits bis zum 30.06.2017 bewilligten UV-Anträgen (16.895 Fälle) geschätzt ca. 12.900 Neuanträge eingegangen 19.800 20.539 21.522 21.445 20.972 20.268 19.447 18.400 17.427 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Kinder von 0 bis 12 Jahren im UVG-Bezug im Land Brandenburg ab 2008 Anzahl der Kinder von 0 bis 12 Jahren im UVG-Bezug im Land Brandenburg ab 2008 8,59 8,84 9,18 9,12 8,93 8,52 8,03 7,69 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anteil der Kinder im UVG-Bezug an der Zahl der Kinder unter 12 Jahren im Land Brandenburg ab 2008 in Prozent Anteil der Kinder im UVG- Bezug an der Zahl der Kinder unter 12 Jahren im Land Brandenburg ab 2008 in Prozent Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 6 - sind. Diese befinden sich derzeit in der Bearbeitung. Im Land Brandenburg sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe - die Landkreise und kreisfreien Städte - für die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes zuständig. Damit liegt die Umsetzung des Gesetzes in kommunaler Verantwortung. Demzufolge ist der Landesregierung nicht bekannt, mit welchen Bearbeitungszeiten in den Kreisen und kreisfreien Städten zurzeit gerechnet wird. Grundsätzlich wird von einer verlängerten Antragsbearbeitungszeit ausgegangen, da das Gesetz erst am 14.08.2017 rückwirkend zum 01.07.2017 verkündet wurde und eine vorherige Antragsbearbeitung und Bewilligung nicht möglich war. Frage 15: Wie viele Eltern befinden sich in gerichtlichen Auseinandersetzungen Unterhaltszahlungen sich gegenseitig gegenüber betreffend? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen sowie Alter der Kinder. zu Frage 15: Die Zahl der jährlich erledigten Verfahren vor den Amtsgerichten des Landes Brandenburg, die den Unterhalt von Ehegatten oder Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern betrafen, ergibt sich aus der tabellarischen Übersicht (s. Tabelle im Anhang). Es ist möglich , dass mehrere Verfahren in aufeinanderfolgenden Jahren dasselbe Paar betrafen. Erfasst sind auch Verfahren von kinderlosen Paaren. Das Alter der betroffenen Kinder wird in der Justizstatistik nicht erfasst. Frage 16: Wie lange ist die durchschnittliche Dauer der Lebensphase als Ein-Eltern- Familie? Bitte soweit möglich differenzieren nach Alter der Kinder. zu Frage 16: Zur Fragestellung liegen Erkenntnisse aus der empirischen Forschung vor. Aus Studien ist bekannt, dass für einen Teil der Eltern das Alleinerziehen eine vorübergehende Phase darstellt. Etwa die Hälfte der Alleinerziehenden verlässt diesen Status innerhalb der ersten fünf Jahre vor allem durch das Eingehen einer neuen Partnerschaft wieder. Die andere Hälfte ist auch nach acht Jahren noch alleinerziehend (vgl. Lenze/Funcke: Alleinerziehende unter Druck; Gütersloh 2016, S. 16.). Eine Differenzierung der Dauer des Alleinerziehens nach dem Alter der Kinder ist nicht möglich. Frage 17: Wie vielen alleinerziehenden Eltern wurde das Sorgerecht seit 2010 ganz oder teilweise entzogen? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren, Landkreisen /kreisfreien Städten bzw. Regionen sowie Alter der Kinder. zu Frage 17: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. B. Ein-Eltern-Familien und Behinderungen Frage 18: In wie vielen Ein-Eltern-Familien lebt ein Kind mit einem Grad der Behinderung von 50 oder höher? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010, Landkreisen /kreisfreien Städten bzw. Regionen sowie Alter der Kinder. Frage 19: Wie vielen alleinerziehenden Eltern von Kindern mit Behinderung wurde das Sorgerecht seit 2010 ganz oder teilweise entzogen? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen sowie Alter der Kinder. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 7 - Frage 20: Wie viele alleinerziehende Eltern haben einen Grad der Behinderung von 50 oder höher? Bitte soweit möglich differenzieren nach Anzahl der Kinder und Geschlecht der Eltern. Frage 21: In welchen Wohnformen leben die unter 20. genannten Eltern mit ihren Kindern ? Bitte differenzieren nach eigenem Haushalt, teilstationären Wohnformen, sowie Anzahl der Kinder und Geschlecht der Eltern. Frage 22: Welche teilstationären Eltern-Kind-Wohnformen gibt es speziell für alleinerziehende Eltern mit Behinderung im Land Brandenburg? Bitte differenzieren Landkreisen /kreisfreien Städten bzw. Regionen. zu Fragen 18 bis 22: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 23: Welche Hilfen erhalten alleinerziehende Eltern mit Behinderung aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? zu Frage 23: Alleinerziehende Eltern mit Behinderungen haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen gesetzlichen Hilfen und Leistungen wie zusammenlebende Eltern mit Behinderung als auch Eltern ohne Behinderung. Bei der Entscheidung über Leistungen und der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe ist jedoch den besonderen Bedürfnissen von Müttern und Vätern mit Behinderung bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages Rechnung zu tragen (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SGB IX). Eltern mit Behinderung werden bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle insbesondere durch die Eingliederungshilfe und die Kinder- und Jugendhilfe beraten und unterstützt. Je nach Bedarf haben Eltern mit Behinderung somit Anspruch auf die Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemäß §§ 53 ff. SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX, auf Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII oder auf Unterstützung im Rahmen einer Gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder gemäß §§ 19, 27 SGB VIII. Daneben bestehen weitere sozialrechtliche Ansprüche wie z.B. auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Frage 24: In wie vielen Fällen wurde alleinerziehenden Eltern mit Behinderung eine Elternassistenz gewährt? zu Frage 24: Der Begriff der Elternassistenz ist gesetzlich nicht definiert. In der Praxis wird die Unterstützung von Müttern und Vätern jedoch mit den Begriffen „Elternassistenz“ (Unterstützungsleistungen für die Eltern) und „begleitete Elternschaft“ (Unterstützung von Eltern mit einer geistigen Behinderung) umschrieben (siehe auch Antwort zu Frage 23). Für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe liegen der Landesregierung keine Daten vor, da in Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind. Sie nehmen die Aufgaben der Sozialhilfe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben in eigener Zuständigkeit wahr (§ 4 AG SGB XII). Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 8 - Laut der Landesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft wurden im Jahr 2015 im Land Brandenburg 105 Familien (54 Familien ambulant und 51 Familien stationär) von 15 Trägern begleitet. Frage 25: Wie weit ist die Landesregierung mit ihrer Absicht der Überprüfung der Umsetzbarkeit der Empfehlungen des Deutschen Vereins von 2014 für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kindern? zu Frage 25: Ziel der Empfehlungen des Deutschen Vereins aus dem Jahr 2014 ist es, zu einer praxisgerechten und reibungslosen Leistungsgewährung im Sinne der Eltern mit Beeinträchtigungen beizutragen und die Verwaltungspraxis vor allem der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe sowie weiterer Leistungserbringer zu unterstützen. Wesentliche Punkte der Empfehlungen des Deutschen Vereins sind im Bundesteilhabegesetz (BTHG, Art. 1 SGB IX) berücksichtigt worden. Durch das BTHG wird die Assistenz für Eltern mit Behinderungen nunmehr ausdrücklich benannt (§ 78 Abs. 1, 3 SGB IX n.F.). Damit wird klargestellt, dass zu den Assistenzleistungen auch entsprechende Leistungen gehören , die Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder benötigen (in der bisherigen Praxis als „Elternassistenz“ und „begleitete Elternschaft “ bezeichnet). Die Bedarfe von Müttern und Vätern mit Behinderungen im Kontext der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sind vielfältig und begründen häufig einen komplexen Abstimmungsbedarf . In dem neuen ergänzenden Gesamtplanverfahren für die Eingliederungshilfe wird daher geregelt, dass bei der Bedarfsermittlung und -feststellung alle Unterstützungsmöglichkeiten einzubeziehen sind. Die betreffenden Leistungsträger, aber auch ehrenamtliche Stellen und sonstige Personen, die zur Unterstützung beitragen können, werden an der Gesamtplankonferenz beteiligt (§ 119 Abs. 4 SGB IX n.F). Damit wird dem Anliegen einer besseren Koordinierung der Leistungen für Eltern mit Behinderungen entsprochen . Frage 26: Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, bei einer zukünftigen Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets die Situation von Ein-Eltern- Familien, in denen eins oder mehrere Mitglieder eine Behinderung haben, zu beschreiben und daraus mögliche Maßnahmen abzuleiten? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 26: Die Stärkung der Selbstbestimmung und Elternkompetenz von Eltern mit Behinderungen ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung und hat in den programmatischen Teil des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes der Landesregierung Eingang gefunden. Darin wird auf Eltern mit Behinderungen in ihrer Gesamtheit abgestellt. Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0 gilt bis 2021. Über die Fortschreibung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes und die thematische Ausrichtung wird die künftige Landesregierung in der 7. Wahlperiode des Landtags Brandenburg entscheiden. C. Erwerbssituation und Ausbildung Frage 27: Wie sind Bildungsstand und berufliche Qualifikationsstruktur alleinerziehender Eltern? Bitte analog BS 2009: Abb. 13 und Tab. 11. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 9 - zu Frage 27: Im Jahr 2014 haben sich der Bildungsstand und die berufliche Qualifikation der Bevölkerung insgesamt und der Alleinerziehenden geringfügig unterschieden. Bei den Alleinerziehenden war der Anteil der Menschen mit Hoch-oder Fachhochschulreife etwas geringer als in der Bevölkerung insgesamt. Dementsprechend waren bei den Alleinerziehenden die Anteile für Hauptschulabschluss und Realschul-/POS-Abschluss etwas höher. Analog dazu war der Anteil der Menschen mit Fach- oder Hochschulabschluss bei den Alleinerziehenden geringer als in der Bevölkerung insgesamt. Zusammenfassend zeigen die Daten, dass Bildungsstand und berufliche Qualifikation bei den Alleinerziehenden etwas geringer sind als in der Bevölkerung insgesamt. Abbildung * In der Kategorie ohne Abschluss/ohne Angabe teilweise keine Daten verfügbar. Quelle: WFBB Arbeit, Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Daten des Mikrozensus. Frage 28: Welche Maßnahmen bzw. Fördermöglichkeiten gibt es im Land Brandenburg speziell für alleinerziehende Eltern, um einen Schul- oder beruflichen Abschluss nachzuholen ? Bitte differenzieren nach Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen. zu Frage 28: Im Land Brandenburg gibt es keine speziellen Maßnahmen bzw. Fördermöglichkeiten für alleinerziehende Eltern, mit denen ein beruflicher Abschluss nachgeholt werden kann. 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% o h n e A b sc h lu ss /o h n e A n ga b e * H au p t- (V o lk s) sc h u la b sc h lu ss R ea ls ch u l- /P O S- A b sc h lu ss H o ch -/ Fa ch h o ch sc h u lr ei fe o h n e A b sc h lu ss /o h n e A n ga b e * Fa ch ar b ei te r/ M e is te r/ Fa ch sc h u le Fa ch - u n d H o ch sc h u la b sc h lu ss Bildungsstand berufliche Qualifikation Bildungsstand und berufliche Qualifikation, 2014 (Prozent) Bevölkerung 20 bis unter 60 Jahren Alleinerziehende 20 bis unter 60 Jahren Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 10 - Frage 29: Wie ermöglicht oder fördert die Landesregierung Teilzeit-Ausbildungen? zu Frage 29: Grundsätzlich handelt es sich bei der Berufsausbildung um eine Vollzeitausbildung . In besonderen Fällen ist es jedoch möglich, die Teilzeitform zu vereinbaren, indem die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt wird. Dazu ist ein gemeinsamer Antrag der bzw. des Auszubildenden und der bzw. des Ausbildenden bei der jeweils zuständigen Stelle zu stellen. Seit 2005 ist die Ausbildung in Teilzeit rechtlich im Berufsbildungsgesetz (§ 8 BBIG) und in der Handwerksordnung (§ 27 HwO) verankert. Die Partner des Ausbildungskonsenses Brandenburg weisen im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Teilzeitausbildung hin. Frage 30: Wie hoch ist der Anteil der Studierenden, die alleinerziehende Eltern sind? Bitte nach Geschlechtern angeben. Frage 31: Wie viele alleinerziehende Eltern arbeiten in geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen ? Bitte für die Jahre seit 2010 und nach Geschlechtern getrennt angeben . zu Fragen 30 und 31: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 32: Wie viele alleinerziehende Eltern arbeiten in Teilzeit? Bitte für die Jahre seit 2010, nach Stundenumfang der Wochenarbeitszeit (bis 20h, 20-30h, ab30h) und nach Geschlechtern getrennt angeben sowie analog BS 2009: Abb. 16 und Tab. 13. zu Frage 32: Die Daten sind der der tabellarischen Übersicht (s. Tabelle im Anhang) zu entnehmen. Frage 33: Wie hoch ist das durchschnittliche Brutto-Einkommen alleinerziehender Eltern, die in Teilzeit arbeiten? Bitte nach Geschlechtern sowie analog BS 2009: Abb. 5,14 und Tab. 5 angeben. zu Frage 33: Angaben über das durchschnittliche Bruttoeinkommen alleinerziehender Eltern werden im Mikrozensus nicht erfragt. Deshalb wird die Frage auf Basis des erzielten Nettoeinkommens beantwortet (s. Tabelle im Anhang). Frage 34: Wie viele alleinerziehende Eltern arbeiten in Vollzeit? Bitte für die Jahre seit 2010 und nach Geschlechtern getrennt angeben sowie analog BS 2009, Abb. 16 und Tab. 13. zu Frage 34: Die Angaben sind der Antwort zu Frage 32 zu entnehmen. Frage 35: Wie hoch ist das durchschnittliche Brutto-Einkommen alleinerziehender Eltern, die in Vollzeit arbeiten? Bitte nach Geschlechtern sowie analog BS 2009: Abb. 5 und Tab. 5,14 angeben. zu Frage 35: Die Angaben sind der Antwort zu Frage 33 zu entnehmen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 11 - Frage 36: Wie hat sich der Erwerbsstatus von Frauen mit Kindern seit dem Jahr 2010 entwickelt? Bitte analog BS 2009: Abb. 11 und Tab. 9,11 angeben. zu Frage 36: Die Daten sind der der tabellarischen Übersicht (s. Tabelle im Anhang) zu entnehmen. Frage 37: Wie viele alleinerziehende Eltern erhalten zusätzliche Leistungen nach SGB II? zu Frage 37: Es wird davon ausgegangen, dass die Anzahl an Alleinerziehenden erfragt wird, die ergänzend zu einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit Leistungen nach dem SGB II erhalten. Die Daten sind der tabellarischen Übersicht (s. Tabelle im Anhang) zu entnehmen. Frage 38: Wie viele alleinerziehende Eltern sind arbeitssuchend? Bitte nach Geschlechtern und analog BS 2009: Abb. 12 und Tab. 10 angeben. Frage 39: Wie ist die durchschnittliche Dauer der Arbeitssuchendmeldung alleinerziehender Eltern? Bitte für die Jahre seit 2010, nach Geschlechtern und nach Regelkreis SGB angeben. zu Fragen 38 und 39: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 38 und 39 zusammen beantwortet. Die Daten sind der tabellarischen Übersicht (s. Tabelle im Anhang) geordnet nach Rechtskreisen SGB II, SGB III und insgesamt zu entnehmen. Angaben zur Dauer der Arbeitsuchendmeldung liegen nicht vor, stattdessen wird die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen ausgewiesen. Frage 40: Wie viele alleinerziehende TeilnehmerInnen verzeichnet das Projekt des MASGF „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften “? Bitte differenzieren nach Geschlecht, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen sowie soweit möglich, Anzahl und Alter der Kinder. Frage 41: Wie ist die Quote der in Arbeit vermittelten alleinerziehenden Eltern aus diesem Programm? Bitte differenzieren nach Geschlecht sowie soweit möglich, Anzahl und Alter der Kinder. zu Fragen 40 und 41: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 40 und 41 zusammen beantwortet. Insgesamt 1.277 Alleinerziehende nahmen bisher am ESF-Programm zur „Förderung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in Brandenburg in der Förderperiode 2014-2020“ teil. Davon sind 1.170 Frauen und 107 Männer (s. Tabelle im Anhang). 788 Alleinerziehende haben die Maßnahmen bisher beendet. Davon sind 300 (38 Prozent) in Arbeit vermittelt worden (277 Frauen, 23 Männer). 2.476 Kinder profitieren von dem Programm, sind jedoch nicht Programmteilnehmende. Daten zu Anzahl und Alter der Kinder der teilnehmenden Alleinerziehenden werden bewusst nicht erhoben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 12 - Frage 42: Welche weiteren Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II sowie Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach SGB III gibt es im Land Brandenburg speziell für alleinerziehende Eltern? Bitte differenzieren nach Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen. zu Frage 42: Es gibt keine gesetzlichen Instrumente zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II und SGB III, die sich ausschließlich an Alleinerziehende richten. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II und SGB III stehen grundsätzlich allen Leistungsberechtigten nach dem SGB II und III offen, darunter auch Alleinerziehenden (s. beispielsweise auch Antwort zu Frage 44). Insbesondere mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III haben die zuständigen Agenturen und Jobcenter vor Ort flexible Handlungsmöglichkeiten für die individuelle Unterstützung von Alleinerziehenden und können auch Träger mit der Durchführung beauftragen. Beispielhaft seien folgende Maßnahmen der Jobcenter genannt: Das kommunale Jobcenter des Landkreises Uckermark führt mit der Maßnahme „Startbahn für Alleinerziehende und Familien“ mehrere Handlungsansätze bei der beruflichen Eingliederung Alleinerziehender zusammen (z.B. Förderung von sozialen und fachlichen Kompetenzen durch Projektarbeit und Gruppencoachings, Verbesserung der Organisationsfähigkeit im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Kind und Beruf, bei Bedarf Unterstützung bei der Suche geeigneter und stabiler Betreuungsmöglichkeiten). Zusätzlich unterstützt das kommunale Jobcenter Uckermark mit der speziell für Alleinerziehende konzipierten Maßnahme „Job Neustart“ die Fallmanagementarbeit mit Alleinerziehenden, um ihnen einen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben nach Elternzeit oder Langzeitarbeitslosigkeit zu ermöglichen. Die Jobcenter Elbe-Elster, Prignitz und Brandenburg an der Havel unterstützen Alleinerziehende beim nachhaltigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt mit der Maßnahme „Zwischen Arbeit und Kind“ (ZAK). Das kommunale Jobcenter des Landkreises Oder-Spree hilft Alleinerziehenden mit der Maßnahme „(A)EiBA - (Allein) Erziehende in Beschäftigung durch Aktivierung“ beim Wiedereinstieg in Beschäftigung/Ausbildung . Frage 43: Wie hoch ist der Anteil alleinerziehender Eltern an TeilnehmerInnen von Fördermaßnahmen nach SGB III? Bitte für die Jahre seit 2010 und nach Geschlechtern angeben . zu Frage 43: Die Daten sind der tabellarischen Übersicht (s. Tabelle im Anhang) zu entnehmen . Frage 44: Welche spezifischen Möglichkeiten der Umschulung gibt es für alleinerziehende Eltern, die mit ihrer alleinigen Erziehungsverantwortung ihren Beruf aufgrund atypischer Arbeitszeiten (lange Arbeitszeiten, Wochenendarbeit, Schichtarbeit, flexible Arbeitszeiten) nicht mehr ausüben können? zu Frage 44: Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf besteht für alleinerziehende Eltern unter den Voraussetzungen des § 81 SGB III die Möglichkeit, eine durch die zuständige Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter geförderte Teilzeitumschulung oder eine betriebliche Einzelumschulung in Teilzeit zu absolvieren. Über die Weiterbildungsdatenbank der Arbeitsagentur www.kursnet.arbeitsagentur.de können über die erweiterte Suchmöglichkeit aktuelle förderfähige Teilzeitumschulungen im Land Brandenburg Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 13 - gefunden werden. Darüber hinaus beraten neben den Vermittlungsfachkräften die Beauftragten für Chancengleichheit in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern gezielt diesen Personenkreis. Ein weiteres Angebot besteht in der Weiterbildungsdatenbank, dem WDB Suchportal www.wdb-suchportal.de. Es ist ein unabhängiges Weiterbildungsportal der Bundesländer Berlin und Brandenburg und bietet einen umfassenden Überblick über den Bildungsmarkt insgesamt. Zu finden sind hier u.a. aktuelle Bildungsangebote, die speziell alleinerziehende Eltern unterstützen, sich für eine neue berufliche Tätigkeit zu qualifizieren: Ausbildung/Umschulung in Teilzeit Fernunterricht E-Learning von zu Hause (wie z.B. Virtuelles Klassenzimmer) Anbieter mit Kinderbetreuung Das Projekt Weiterbildung Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) Arbeit mit der Weiterbildungsdatenbank wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg. Ein weiteres Angebot ist das Modellprogramm des Bundes „Perspektive Wiedereinstieg“ (https://www.perspektive-wiedereinstieg.de/). Es beinhaltet Unterstützung für Frauen und Männer, die nach einer mehrjährigen familienbedingten Auszeit den Wiedereinstieg ins Berufsleben mit einer möglichst existenzsichernden und qualifikationsadäquaten Beschäftigung meistern wollen. Zum Angebot gehören Aktivierungs-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen . Frage 45: Wie viele alleinerziehende Eltern haben seit 2014 das Angebot der Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) in Anspruch genommen? Bitte in Relation zu der Anzahl beratener gemeinsam in einem Haushalt erziehender Eltern setzen und nach Geschlechtern differenzieren. zu Frage 45: 2014 bis 2016 hat die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit insgesamt 3.371 Arbeitnehmer/-innen beraten, davon 2.468 Frauen und 903 Männer. Eine weitere Differenzierung der Beratenen i.S. der Fragestellung ist nicht möglich, da die entsprechenden persönlichen Merkmale statistisch nicht erfasst werden. D. Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium Frage 46: Wie viele alleinerziehende Eltern nehmen Angebote der Kindertagesbetreuung in Anspruch? Bitte vergleichen mit Paarfamilien und differenzieren nach Geschlecht der Eltern, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen sowie soweit möglich, Anzahl und Alter der Kinder. Frage 47: Wie viele alleinerziehende Eltern nehmen einen Betreuungsplatz von 8 Stunden oder mehr für ihre Kinder in Anspruch? Bitte vergleichen mit Paarfamilien und differenzieren nach Geschlecht der Eltern, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen sowie soweit möglich, Anzahl und Alter der Kinder. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 14 - Frage 48: Erhalten alleinerziehende Eltern für ihre Kinder bevorzugt einen Platz in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung? Bitte differenzieren nach Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen sowie soweit möglich, Anzahl und Alter der Kinder. Frage 49: Welche Angebote der Kinderbetreuung gibt es im Land Brandenburg bei flexiblen Betreuungsbedarfen in Randzeiten oder in Notfällen? Bitte differenzieren nach Landkreisen /kreisfreien Städten bzw. Regionen. zu Fragen 46 bis 49: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 46 bis 49 zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Einzelauswertungen und Informationen vor. Grundsätzlich gewährleistet die Kindertagesbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder. Die Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Aufgabe, an der sich das Land durch einen zweckgebundenen Zuschuss beteiligt. Die Auswahl der Kindertagesstätte und damit Inanspruchnahme eines Angebots und der individuelle Betreuungsumfang geht von den Eltern aus. Die Personensorgeberechtigten und die Träger von Kindertageseinrichtungen schließen einen Betreuungsvertrag, der in der Regel mit einem Rechtsanspruch korrespondiert. Den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten. Die Kindertagesstätten sollen bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten, die am Kindeswohl orientiert sind. Familienunterstützende Kindertagesbetreuung zeigt sich in der Praxis zum Beispiel in Form von Abend-, Nacht- und Wochenendbetreuung (auch im Zusammenwirken von Kindertagesstätten und Kindertagespflege). Im Land Brandenburg gibt es derzeit zehn Kindertagesstätten mit Übernachtungsangebot sowie weitere Angebote mit verlängerten Öffnungszeiten und Sonnabendöffnung. Frage 50: Welche studienerleichternden Maßnahmen können alleinerziehende Studierende an Brandenburger Hochschulen nutzen, um ihr Studium trotz ihrer besonderen Lebenssituation erfolgreich abschließen zu können? zu Frage 50: Das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) beinhaltet zur Unterstützung von Hochschulmitgliedern mit Kindern oder mit Pflegeverantwortung die Regelung, wonach für die Durchführung des Studiums und der Prüfungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, die unter Wahrung der Gleichwertigkeit einen Nachteilsausgleich und die diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Teilhabe am Studium gewährleisten.1 Die brandenburgischen Hochschulen und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) haben in diesem Jahr „Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung an brandenburgischen Hochschulen“ vereinbart. Diese Standards umfassen u.a. die Gestaltung der Studien- und Prüfungsbedingungen dahingehend, dass das Studium mit Familienaufgaben vereinbar ist. 1 BbgHG vom 28.04.2014 (GVBl. I/14, [Nr. 18]), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01.07.2015 (GVBl. I/15, [Nr. 18]), § 3 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 15 - Die Umsetzung erfolgt an den Hochschulen u.a. mit folgenden Maßnahmen: Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs Erstellung individueller Sonderstudienpläne Möglichkeiten des Teilzeitstudiums und Urlaubssemesters Kurzfristige Rücktrittmöglichkeiten von angemeldeten Prüfungen Studienberatung Verschiedene Kinderbetreuungsangebote, z.B. Kitas des Studentenwerkes, städtische Einrichtungen, flexible Betreuungsangebote Beratungstätigkeit zu verschiedenen Fragen durch die für Familienorientierung zuständigen Einrichtungen an den Hochschulen (z.B. „Service für Familie“) Familienfreundliche Infrastruktur, wie Eltern-Kind-Raum, Kinderspielecken in Bibliothek und Mensa, Wickel- und Stillmöglichkeiten, Spielplatz. Frage 51: Welche Hochschulen im Land Brandenburg haben Angebote zur Kinderbetreuung ? Bitte mit zeitlichem Umfang des Betreuungsangebots angeben. zu Frage 51: Die nachstehenden Hochschulen verfügen über eigene Angebote der Kinderbetreuung : Universität Potsdam: Regelbetreuung (Kitas, Tagespflegestellen), Einrichtungen des Studentenwerkes gemeinsam mit der Universität: Öffnungszeit 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr bzw. städtische Einrichtung: Öffnungszeit 06.45 Uhr bis 20.00 Uhr, flexible Betreuungsangebote - zeitlicher Umfang ist bedarfsabhängig BTU Cottbus-Senftenberg: Regelbetreuung (Kita des Studentenwerkes), Öffnungszeit 07.00 Uhr bis 17.30 Uhr flexible Betreuungsangebote - zeitlicher Umfang ist bedarfsabhängig Technische Hochschule Wildau: Regelbetreuung (Kita des Studentenwerkes), Öffnungszeit 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr, flexible Betreuungsangebote - zeitlicher Umfang ist bedarfsabhängig Die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), die Filmuniversität Babelsberg „Konrad Wolf“, die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde und die Technische Hochschule Brandenburg bieten Kinderbetreuung in Kooperation mit städtischen Einrichtungen an. Darüber hinaus stellen sie bedarfsabhängig flexible Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung. Frage 52: Welche der unter 51. genannten Hochschulen bevorzugen alleinerziehende Eltern bei der Kinderbetreuungsplatzvergabe? zu Frage 52: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 53: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Bildungsabschlüssen der Kinder, die in Ein-Eltern-Familien aufgewachsen sind? Bitte darstellen im Vergleich zu Kindern, die in Paarfamilien aufwuchsen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 16 - zu Frage 53: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 54: Wie bewertet die Landesregierung insgesamt die Bildungschancen von Kindern aus Ein-Eltern-Familien? zu Frage 54: Nach dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist für die kindliche Entwicklung weniger die Familienform als vielmehr die sozioökonomische Lage ein wichtiger Faktor . Danach haben Kinder von Alleinerziehenden in der Regel gute Bedingungen des Aufwachsens und für das eigene Wohlbefinden auch im Vergleich zu Kindern in Paarfamilien (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Monitor Familienforschung , Ausgabe 28, S. 21 ff.). Insofern ist der Blick auf die wirtschaftliche Lage von Alleinerziehenden zu richten. Dabei sind diese häufiger von Armut bedroht, als Paarfamilien. Hauptursächlich ist die geringere Teilnahme am Erwerbsleben bei Alleinerziehenden. Die Aufnahme einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit durch eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und Armutsbekämpfung zu unterstützen, ist Anliegen der Landesregierung (s. beispielhaft Antworten zu Fragen 41 und 60). E. Armutsgefährdung Frage 55: Wie hat sich die Zahl alleinerziehender Eltern, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II erhalten, seit dem Jahr 2010 im Land Brandenburg entwickelt ? Bitte analog BS 2009: Abb. 8,9 und Tab. 6 angeben und soweit möglich differenzieren Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen, sowie Anzahl der Kinder und Geschlecht der Eltern. zu Frage 55: Die Daten sind den tabellarischen Übersichten (s. Tabellen im Anhang) zu entnehmen. Frage 56: Wie hat sich die Zahl alleinerziehender Eltern, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, seit dem Jahr 2010 im Land Brandenburg entwickelt? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen, sowie Anzahl der Kinder und Geschlecht der Eltern. zu Frage 56: Die Entwicklung der Zahl alleinerziehender Eltern, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, sind den tabellarischen Übersichten (s. Tabellen im Anhang ) zu entnehmen. Frage 57: Wie viele alleinerziehende Eltern und deren Kinder sind im Land Brandenburg arm oder von Armut gefährdet? Bitte differenzieren nach Jahren seit 2010. zu Frage 57: Die Daten sind der tabellarischen Übersicht zu entnehmen (s. Tabelle im Anhang ). Absolute Zahlen werden seitens der amtlichen Statistik nicht ausgewiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 17 - Frage 58: Wie viele alleinerziehende Eltern haben seit dem Jahr 2011 einen Rechtsanspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen, sowie Alter und Anzahl der Kinder und Geschlecht der Eltern. zu Frage 58: Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf die Leistungen nach dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Wie viele Kinder und Jugendliche ggfs. auch rechtskreisübergreifend Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wird statistisch nicht erfasst. Der Landesregierung liegen mit dem Bericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Bildung und Teilhabe“ vom 20. September 2017 Angaben zur Anzahl der Arbeitslosengeld II-Leistungsbeziehenden im Alter von unter 25 Jahren vor, die grundsätzlich Anspruch auf mindestens eine Bildungs - und Teilhabeleistung haben. Hiernach hatten im Mai 2017 rund 19.000 Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einen Anspruch auf mindestens eine Leistung für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II. Weitere Differenzierungen sind nicht möglich. Frage 59: Wie viele alleinerziehende Eltern haben seit dem Jahr 2011 für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen, sowie Alter und Anzahl der Kinder und Geschlecht der Eltern. zu Frage 59: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 60: Welche spezifischen Maßnahmen bzw. Förderprogramme gibt es seitens der Landesregierung speziell für die Bekämpfung von Armutsgefährdung und/oder Armut bei Ein-Eltern-Familien? zu Frage 60: Das Landesprogramm zur „Förderung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in Brandenburg in der Förderperiode 2014-2020“ ist eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die sich u.a. an die Zielgruppe der Alleinerziehenden richtet und somit zur Bekämpfung von Armut bei Ein-Eltern-Familien beiträgt. In die Projekte können als Teilnehmende eintreten: Langzeitarbeitslose, die als arbeitsmarktfern gelten und dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet werden können und Personen aus Paar-Bedarfsgemeinschaften oder Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind unter 18 Jahren, in der kein Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Rund 37 Prozent der bisherigen Programmteilnehmenden sind alleinerziehend. 1.391 Teilnehmende haben an Unterstützungsangeboten zur Stärkung der Familie partizipiert - davon sind rund 74 Prozent Alleinerziehende (Quelle: Brandenburger ESF-Programmverwaltungssystem (BEPS) - Stichtag 30.06.2017, Datenstand 17.07.2017). Auf Initiative von Frau Ministerin Golze wurde im Jahr 2015 die Initiative „Starke Familien - starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“ gegründet. Damit wurde ein breiter gesellschaftlicher Diskurs zur Bekämpfung der Kinderarmut ins Leben gerufen. In den Jahren 2015 stellte das Land im Rahmen der Initiative Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. In den Folgejahren 2016 und 2017 wurden die Mittel auf jährlich 300.000 Euro Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 18 - erhöht. Mit den Zuwendungen sollen an den Lebenslagen orientierte, regional ausgerichtete Strategien zur Armutsbekämpfung unterstützt und modellhafte Ansätze zur Vermeidung und Reduzierung von Armut gefördert werden. Die Bekämpfung der Armut der Familien Alleinerziehender ist ein wichtiger Bestandteil dieser Initiative, und so stehen diese Mittel auch für Projekte für diese Zielgruppe zur Verfügung. Beispielhaft wird auf die im Herbst 2016 zusammen vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und den beiden im Land Brandenburg tätigen Alleinerziehendenverbänden durchgeführte Fachtagung „Alleinerziehende nicht allein lassen - Herausforderungen und Perspektiven“ verwiesen, die die besonderen Probleme von Alleinerziehenden und mögliche Lösungsansätze zum Inhalt hatte. Ein wesentlicher Lösungsansatz ist dabei die Unterstützung Alleinerziehender bei der Erzielung eines ausreichenden Erwerbseinkommens. Um auf diesem Weg Mut zu machen, ist seitens der Landesregierung die von den beiden Alleinerziehendenverbänden im Land Brandenburg konzipierte Wanderausstellung „Kompetent, zuverlässig, engagiert im Beruf - Alleinerziehende in Brandenburg“ unterstützt worden, die seit fünf Jahren durch das Land tourt. Unter dem gleichen Titel wurde eine Begleitbroschüre herausgegeben. Inhalt der Ausstellung und Broschüre sind Beispiele guter Praxis von Alleinerziehenden, die den Spagat zwischen Beruf und Familie täglich bewerkstelligen, und von Unternehmen, die Alleinerziehende mit ihren im Familienalltag erworbenen Fähigkeiten bewusst einstellen. Monetäre Leistungen für Familien sind weit überwiegend durch bundesgesetzliche Vorschriften geregelt. Hier hat sich das Land Brandenburg in der Vergangenheit wiederholt zusammen mit anderen Ländern für die Belange von Alleinerziehenden eingesetzt. So beispielsweise im Rahmen der Jugend- und Familienministerinnen und -ministerkonferenz 2015, die den Bund aufgefordert hat, bei einer zukünftigen Weiterentwicklung von Leistungen für Familien einen besonderen Fokus auf die Armutsvermeidung bei Alleinerziehenden zu legen. Seitens des Landes bestehen einzelne Unterstützungsleistungen. So wird einkommensschwachen Familien durch die Familienferienförderung des Landes ein Zuschuss für einen gemeinsamen Urlaub gewährt. Hierfür stehen im Landeshaushalt 300.000 Euro zur Verfügung , die in der Vergangenheit bei einem darüber hinausgehenden Bedarf im Haushaltsvollzug aufgestockt wurden. 1.582 Familien konnte so ein Urlaub im Jahr 2016 ermöglicht werden, von denen 57 Prozent Ein-Eltern-Familien waren (903 Familien). Frage 61: Wie hoch ist der Anteil von Alleinerziehenden im Vergleich zu Paarfamilien unter den TeilnehmerInnen des Projekts „Spartipps für Familien“? zu Frage 61: Das Projekt „Spartipps für Familien“ ist ein Familienbildungsangebot, das seit 2007 vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gefördert und von der Verbraucherzentrale Brandenburg durchgeführt wird. Die Maßnahme ist Bestandteil des Familien- und Kinderpolitischen Programms der Landesregierung. Das Angebot ist für die Teilnehmenden kostenlos und beinhaltet fünf Informationsveranstaltungen vor Ort sowie die Bereitstellung der Broschüre „Clever wirtschaften - Spartipps für Familien“ mit praktischen Tipps zu den Themen Haushaltsbudget, Telefon und Internet, Einkaufen und Ernährung, Energie sparen sowie Konto und Versicherungen. Bis Ende 2016 konnten mehr als 6.000 Teilnehmende an rund 100 Veranstaltungsorten, beispielsweise bei Lokalen Bündnissen für Familie, in Mehrgenerationenhäusern sowie Netzwerken Gesunde Kinder informiert werden. Auch im kommenden Jahr wird die Vortragsreihe fortgesetzt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 19 - Das Projekt soll nicht zuletzt dazu beitragen, der Verschuldung von Privathaushalten vorzubeugen . Es wendet sich ausdrücklich auch an die Gruppe der Alleinerziehenden, die besondere Lasten bei der Bewältigung finanzieller Probleme im Alltag zu tragen hat. Zum Anteil von Alleinerziehenden im Vergleich zu Paarfamilien unter den Projektteilnehmenden liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Das Merkmal „Familienstand“ wird nicht erfasst. Die Informationsveranstaltungen im Rahmen des Projekts „Spartipps für Familien“ wurden jedoch auch an verschiedenen Veranstaltungsorten für Gruppen Alleinerziehender durchgeführt. So konnte u. a. im Rahmen eines Sommercamps für Alleinerziehende in Rückersdorf im Jahr 2016 eine Informationsveranstaltung zur Budgetplanung durchgeführt werden. F. Familienpolitische Maßnahmen Frage 62: Wie viele alleinerziehende Eltern haben seit dem Jahr 2010 Elterngeld im vollen Umfang von 14 Monaten erhalten? Bitte nach Geschlechtern differenziert angeben. Frage 63: Wie hoch ist der Unterschied der Durchschnittsbeträge des Elterngeldes bei Ein-Eltern-und Paarfamilien? Frage 64: Wie viele alleinerziehende Eltern haben seit dem Jahr 2015 ElterngeldPlus beantragt ? Wie viele der Anträge wurden bewilligt? Frage 65: Wie viele Anträge haben alleinerziehende Eltern seit dem Jahr 2010 auf Zahlung des Kinderzuschlags gestellt? Bitte nach Jahren und Geschlechtern der Eltern differenziert angeben. zu Fragen 62 bis 65: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 62 bis 65 zusammen beantwortet. Da das Merkmal „alleinerziehend“ nicht statistisch erfasst wird, liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Tabellen und Datenbanken zum Elterngeld werden vom Statistischen Bundesamt im Internet zur Verfügung gestellt.2 Frage 66: Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele Anspruchsberechtigte verzichteten auf Grund von Unkenntnis oder hohem bürokratischen Aufwand auf den Kinderzuschlag verzichten? Wie stellt die Landesregierung sicher, dass betroffene Eltern umfassend über die gesetzlichen Grundlagen und Antragsstellung informiert sind? zu Frage 66: Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie viele Anspruchsberechtigte auf Grund von Unkenntnis oder hohem bürokratischen Aufwand auf den Kinderzuschlag verzichten. Die Information der betroffenen Eltern über die gesetzlichen Grundlagen und Antragsstellung erfolgt durch die Landeregierung über verschiedene Maßnahmen. So wurde 2016 gemeinsam mit der Familienkasse Berlin-Brandenburg eine Informationskampagne durchgeführt , um den Bekanntheitsgrad dieser Leistung zu steigern. Im Rahmen der Kampagne wurden die familienpolitischen Strukturen im Land Brandenburg wie die Familienverbände, 2 URL: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Elterngeld/Elterngeld.html, zuletzt aufgerufen am 7. Dezember 2017 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 20 - die Lokalen Bündnisse für Familie, die Mehrgenerationenhäuser, die regionalen Netzwerke Gesunde Kinder und das Netzwerk Gesunde Kita über den Kinderzuschlag informiert, sowohl mit Hilfe von Informationsmaterial als auch anlässlich geeigneter Veranstaltungen. Darüber hinaus erfolgte die Veröffentlichung einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und der Familienkasse Berlin-Brandenburg zur Erhöhung des Kinderzuschlags am 1. Juli 2016 und die Vorstellung der Leistung im Rahmen der Initiative „Starke Familien – starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“. Der Flyer „Kinderzuschlag“ wird mit der Antragsabforderung für Familienferienzuschüsse durch das Landesamt für Soziales und Versorgung an potentiell antragsberechtige Familien versandt. Die Brandenburger Jobcenter werden regelmäßig auf die dem SGB II-vorrangige Leistung des Kinderzuschlages hingewiesen und prüfen dies jeweils bei der Feststellung der Hilfebedürftigkeit der Leistungsberechtigten. Die Familienkasse informiert über den Kinderzuschlag vor allem online unter www.familienkasse.de, aktuell mit dem KiZ-Lotsen. Frage 67: Wie viele Anträge von Alleinerziehenden auf Finanzierung einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung wurden seit dem Jahr 2010 gemäß § 24h SGB V gestellt? Bitte differenzieren nach Jahren und bewilligten Leistungen sowie Landkreisen /kreisfreien Städten bzw. Regionen. Frage 68: Wie viele Anträge von Paarfamilien auf Finanzierung einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung wurden seit dem Jahr 2010 gemäß § 24h SGB V gestellt ? Bitte differenzieren nach Jahren und bewilligten Leistungen sowie Landkreisen /kreisfreien Städten bzw. Regionen. zu Fragen 67 und 68: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 69: Wie viele alleinerziehende Mütter haben seit dem Jahr 2010 nach der Geburt ihres Kindes Unterstützung von einer Familienhebamme erhalten? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren sowie Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen. zu Frage 69: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ wurde eine bundesweite wissenschaftliche Studie „KiD 0-3“ durchgeführt, an der 181 Familien aus Brandenburg teilgenommen haben. Davon haben 164 Familien die Fragen zum Alleinerziehenden -Status und der Inanspruchnahme einer Familienhebamme beantwortet. 10 Prozent (17 Personen) gaben an, alleinerziehend zu sein und davon haben 24 Prozent (4 Personen) eine Familienhebamme in Anspruch genommen. Bei den Elternpaaren waren es 12 Prozent (18 Personen). Deutschlandweit haben ca. 18 Prozent der Alleinerziehenden eine Familienhebamme in Anspruch genommen, verglichen mit ca. 13 Prozent bei nicht alleinziehenden Eltern.3 Frage 70: Wie viele Anträge von Alleinerziehenden auf Finanzierung einer Haushaltshilfe wegen Erkrankung des Elternteils wurden seit dem Jahr 2010 gemäß § 38 SGB V gestellt ? Bitte differenzieren nach Jahren und bewilligten Leistungen. 3 Quelle: Information des Nationalen Zentrums Frühe Hilfe Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 21 - zu Frage 70: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 71: Wie viele Alleinerziehende haben seit dem Jahr 2010 Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII in Anspruch genommen? Bitte differenzieren nach Jahren, Art der Hilfen zur Erziehung und im Vergleich zu Paarfamilien. zu Frage 71: In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden die in Anspruch genommenen Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres und differenziert nach den Merkmalen Eltern leben zusammen Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n erfasst. Das Erhebungsmerkmal des Status „alleinerziehend“ wird in den folgenden Übersichten den beiden differenzierten Paarkonstellationen bei Eltern gegenübergestellt. Die Diagramme geben einen Überblick zu den insgesamt in Anspruch genommenen Hilfen zur Erziehung und differenzieren nach den einzelnen Hilfen gemäß §§ 28 - 35 SGB VIII (Quelle : Amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik Brandenburg). Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 22 - Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 4.047 4.085 4.040 4.375 4.604 4.761 5.195 2.949 3.031 2.997 3.268 3.420 3.617 3.685 6.491 6.851 6.776 7.477 7.544 8.053 8.333 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hilfen insgesamt Eltern leben zusammen Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 1.046 1.111 1.056 1.231 1.313 1.196 1.374 750 867 848 954 941 966 911 1.220 1.287 1.326 1.498 1.570 1.567 1.631 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Erziehungsberatung § 28 SGB VIII Eltern leben zusammen Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 30 32 32 41 30 29 32 30 31 36 50 36 24 28 44 65 64 82 56 67 56 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII Eltern leben zusammen Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 23 - Abbildung 4 Abbildung 5 Abbildung 6 196 192 183 166 158 179 177 193 173 181 205 204 212 189 399 379 354 394 340 414 409 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Einzelbetreuung § 30 SGB VIII Eltern leben zusammen Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 700 685 689 774 828 919 925 414 420 414 414 473 497 533 1.386 1.465 1.340 1.550 1.503 1.704 1.761 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII Eltern leben zusammen Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 165 151 135 143 136 144 144 110 104 106 134 132 112 125 260 250 251 285 262 261 265 0 50 100 150 200 250 300 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Erziehung in einer Tagesgruppe § 32 SGB VIII Eltern leben zusammen Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 24 - Abbildung 7 Abbildung 8 Abbildung 9 334 327 341 329 317 329 360 326 346 339 343 360 401 418 1.050 1.018 1.110 1.157 1.228 1.206 1.249 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Eltern leben zusammen Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 546 557 510 504 468 586 723 773 743 712 777 827 893 946 1.281 1.386 1.367 1.473 1.467 1.557 1.589 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII Eltern leben zusammen Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) 14 13 9 11 10 7 10 27 22 19 22 22 17 17 30 36 37 30 17 22 13 0 5 10 15 20 25 30 35 40 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII Eltern leben zusammen Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 25 - Frage 72: Welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten für alleinerziehende Eltern unmittelbar nach der Geburt eines Kindes oder im Falle der Erkrankung des alleinerziehenden Elternteils gibt es im Land Brandenburg? zu Frage 72: Alleinerziehenden Eltern stehen genauso wie allen Eltern nach der Geburt eines Kindes zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dazu zählen neben den Familienhebammen zahlreiche Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen wie z.B. weitere Familienpatenschaften, Eltern-Kind-Zentren, regionale Familientreffpunkte, besondere Unterstützungsprogrammen wie z.B. STEEP®, Baby-Fun®, Wellcome, Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Zudem steht allen Familien im Land Brandenburg das Angebot des Landesprogramms „Netzwerk Gesunde Kinder“ (NGK) kostenlos zur Verfügung. Seit dem Jahr 2006 wurde der modellhafte Aufbau dieses Netzwerkes im Land Brandenburg als ein besonders bedeutsames Vorhaben in Angriff genommen. Heute sind 20 dieser NGK nahezu flächendeckend im gesamten Land Brandenburg etabliert. Die regionalen Netzwerke begleiten derzeit mit rund 1.100 ehrenamtlichen Familienpatinnen und -paten etwa 4.700 Kinder und ihre Familien. Die niedrigschwelligen und kostenlosen Angebote des NGK wenden sich an alle Schwangeren und Familien mit Kindern im Alter von bis zu drei Jahren und stehen auch allen alleinerziehenden Elternteilen zur Verfügung. Die Begleitung der Familien durch ehrenamtliche Familienpatinnen und -paten sowie die Wahrnehmung von Familien- und Elternbildungsangeboten soll die gesunde Entwicklung der Kinder und die Erziehungskompetenz der Eltern stärken. Darüber hinaus haben alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihren Kindern bis 6 Jahren Anspruch auf Hilfe gemäß § 19 SGB VIII, der gemeinsamen Unterbringung in einer geeigneten Wohnform, wenn sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihres Kindes bedürfen. Die Unterbringung und Betreuung von schwangeren Frauen kann bereits vor der Geburt des Kindes beginnen. Gemäß § 18 SGB VIII haben Alleinerziehende Anspruch gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen und des Umgangsrechts sowie bei Fragen im Zusammenhang mit einer Sorgerechterklärung bzw. den Möglichkeiten der Übertragung des Sorgerecht. Gemäß § 20 SGB VIII können alleinerziehende Eltern im Falle der eigenen Erkrankung Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder erhalten , sofern nicht dem SGB VIII vorgehende Sozialleistungen dafür in Frage kommen. Die Zuständigkeit für die Unterstützung gemäß § 20 SGB VIII liegt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Ferner gibt es verschiedene Vor-Ort-Angebote. So besteht nach Auskunft des Selbsthilfegruppen Alleinerziehender, Landesverband Brandenburg e.V. (SHIA) in Königs Wusterhausen ein Single-Mütter-Treff für ledige Schwangere und Alleinerziehende in der Elternzeit . Kooperationspartner sind hier neben SHIA das Netzwerk Gesunde Kinder, die Schwangerenberatungsstelle und das VALETUDO-Haus für Gesundheit, Familie und Bildung . Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 26 - Frage 73: Welche familienunterstützenden Leistungen stehen nicht beurlaubten alleinerziehenden Studierenden zusätzlich zu Bafög und Kindergeld zu? zu Frage 73: Die Hochschulen bieten im Rahmen ihres Hochschulhaushaltes die Möglichkeit, Studierenden auf deren Antrag mit entsprechender Begründung finanzielle Unterstützung zu gewähren . Die Prüfung des Umfangs der Unterstützung sowie der jeweiligen vorliegenden begründeten Bedarfe erfolgt in der Verantwortung der betreffenden Hochschule. Es können Mittel gewährt werden z.B. als Zuschüsse zur flexiblen Kinderbetreuung, d.h. für Betreuung außerhalb der Regelbetreuung . als Zuschüsse für Semestertickets, Wohngeld, Gesundheitsmaßnahmen als Stipendien in Notfallsituationen zur Unterstützung des erfolgreichen Studienabschlusses in Form eines Härtefalldarlehens Baby-Begrüßungsgeld. Frage 74: Welche Eltern-Kind-Einrichtungen im Land Brandenburg haben spezielle Angebote für Ein-Eltern-Familien? zu Frage 74: Das System der Kindertagesbetreuung sieht keine besonderen Angebote für Ein-Eltern-Familien vor. Eine Angebotsform im Bereich der Kindertagesbetreuung in Brandenburg bildet das Modell der Eltern-Kind-Gruppe. Das Angebot der Eltern-Kind-Gruppe ist - wie alle Angebotsformen der Kindertagesbetreuung - eine sozialpädagogische familienergänzende Einrichtung der Jugendhilfe. Eltern-Kind-Gruppen sind Bildungs- und Betreuungsangebote für Eltern und ihre Kinder. Sie verbinden die Betreuung für Kinder mit Gesprächs-, Beteiligungs - und Unterstützungsangeboten für deren Eltern. Sie erweitern damit den Rahmen für soziale Kontakte, bieten hilfreiche Anregungen und eröffnen den Familien den Zugang zu anderen Angeboten. Diese Gruppen stehen auch Ein-Eltern-Familien offen. Frage 75: Inwiefern gibt es für Alleinerziehende spezifische Angebote im Familienpass Brandenburg? Bitte ausführen und differenzieren nach Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen. zu Frage 75: Der Familienpass Brandenburg beinhaltet keine Angebote, die sich speziell nur an Alleinerziehende richten. Allerdings müssen mindestens ein Erwachsener und ein Kind das im Familienpass ausgewiesene Angebot zusammen wahrnehmen. An diesem Grundsatz haben mehr als 90 Prozent der Anbieter ihr Angebot ausgerichtet, so dass der weit überwiegende Teil dieser Angebote auch von Alleinerziehenden genutzt werden kann. G. Gesundheit Frage 76: Welche Fakten sind der Landesregierung zur gesundheitlichen Lage alleinerziehender Eltern bekannt? Bitte analog BS 2009: Abb. 18 und Tab. 17 angeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 27 - Frage 77: Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob sich die gesundheitliche Lage alleinerziehender Eltern von der von Eltern in Paarfamilien unterscheidet? Wenn ja, bitte aufführen. Frage 78: Wie hoch ist die Prävalenz von Stressfolgeerkrankungen bei Alleinerziehenden? Bitte analog BS 2009: Tab. 16,18 angeben. zu Fragen 76 bis 78: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 76 bis 78 zusammen beantwortet. Im Bericht des MASGF (2009)4 zur Situation von Alleinerziehenden wurde dargestellt, dass alleinerziehende Eltern gesundheitlich stärker belastet sind als Eltern in Paarfamilien /Lebensgemeinschaften. Diese Aussage gilt auch nach aktuelleren Daten. Alleinerziehende Mütter schätzen ihre Gesundheit seltener als „gut“ und „sehr gut“ ein als Mütter, die die in Paarfamilien leben (86,3 Prozent vs. 80,3 Prozent; GEDA 2012, Robert Koch- Institut; eigene Auswertungen). 2,3 Prozent beider Gruppen beurteilen ihren Gesundheitszustand als „schlecht“ oder „sehr schlecht“. Verglichen mit den Daten vom Jahr 2000 (Bericht des MASGF 2009, S. 48) hat sich die Selbsteinschätzung zur Gesundheit bei allen Müttern verbessert. Nach Daten des Mikrozensus berichten Alleinerziehende häufiger, in den letzten 4 Wochen vor der Befragung krank gewesen zu sein, als Elternteile in Paarfamilien (s. Tabelle 1 im Anhang). Dies gilt für Brandenburg ebenso wie für die Deutschland insgesamt. Gegenüber dem Bericht des MASGF aus 2009 zeigen die aktuelleren Daten, dass alle Eltern häufiger berichten, in den letzten vier Wochen krank gewesen zu sein. Dieses Phänomen gilt aber für die gesamte Bevölkerung mit Ausnahme der höheren Altersgruppen. Im Bundesgesundheitssurvey des Robert Koch-Instituts (RKI) von 1998 wie auch später in den Surveys Gesundheit in Deutschland aktuell (GEDA) werden die Befragten gebeten, Auskunft über ihre emotionale Grundstimmung in den vergangenen vier Wochen zu geben . Alleinerziehende Mütter und Väter beschreiben sich demnach als emotional belasteter und weniger von positiven Gefühlen getragen als Mütter und Väter, die mit Partner/in leben (s. Tabelle 2 im Anhang). Dieser Befund wurde bereits im Bericht des MASGF von 2009 (S. 49) festgestellt. Die Unterschiede zwischen alleinerziehenden Müttern und Müttern in Paarfamilien sind jedoch im Vergleich zum Jahr 1998 deutlich kleiner geworden. Im Jahr 2012 schätzten sich nun sowohl alleinerziehende Mütter als auch Mütter in Paarfamilien deutlich häufiger als ruhig und gelassen, voller Energie und glücklich ein. Ein wichtiger Aspekt gesundheitlichen Verhaltens ist der Tabakkonsum. Rauchen kann (auch) als Bewältigungsversuch bei Stressbelastungen verstanden werden. Menschen in dauerhafter sozialer Belastung und geringerer sozialer Einbindung konsumieren häufiger Tabak. Die Auswertung des Mikrozensus zeigt, wie bereits im Bericht des MASGF 2009 dargestellt, dass Alleinerziehende verstärkt Tabak konsumieren. Die Angaben zum Tabakkonsum (s. Tabelle 3 im Anhang) machen deutlich, dass Alleinerziehende in ganz Deutschland häufiger Tabak rauchen als Elternteile in Paarfamilien. Dieser Unterschied von etwa 10 Prozentpunkten wurde bereits im Bericht des MASGF 2009 (S. 50) aufgezeigt . 4 MASGF (2009). Familienform: Alleinerziehend. Soziale Situation alleinerziehender Mütter und Väter im Land Brandenburg. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 28 - Zusammenfassend kann festgestellt werden: Alleinerziehende sehen sich als gesundheitlich belasteter als Väter und Mütter in Paarfamilien. Im Vergleich zum Bericht des MASGF von 2009 beschreiben sich alle Eltern einschließlich der Alleinerziehenden als weniger belastet. Eine Ausnahme macht hier die Krankheitshäufigkeit in den vergangenen vier Wochen. Alle Eltern berichten über mehr Krankheiten (was auch für die gesamte Bevölkerung zutrifft). Frage 79: Wie viele alleinerziehende Eltern befinden sich in ambulanter oder stationärer psychotherapeutischer/psychiatrischer Behandlung? Bitte differenzieren nach Geschlecht. Frage 80: Wie viele der unter 79. genannten Eltern leben in teil- oder vollstationären Wohnformen mit ihren Kindern? Bitte differenzieren nach Jahren seit 2010, sowie Anzahl der Kinder und Geschlecht der Eltern. zu Fragen 79 und 80: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 81: Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es für alleinerziehende Eltern, die sich stationär über einen längeren Zeitraum behandeln lassen müssen? Frage 82: In welchem Umfang werden diese Angebote genutzt? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010. zu Fragen 81 und 82: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 81 bis 82 zusammen beantwortet. Eine Betreuung von Kindern, die aufgrund einer - wegen medizinischer Behandlung (oder auch beruflicher Rehabilitation) erforderlichen - Abwesenheit des betreuenden Elternteils notwendig wird, kann sozialversicherungsrechtlich im Rahmen der Haushaltshilfeleistungen erbracht werden. Die Kosten werden in der Regel dann übernommen, wenn die haushaltsführende Person z. B. ins Krankenhaus muss und Kinder unter 12 Jahren oder behinderte und auf Hilfe angewiesene Kinder im Haushalt zu versorgen sind. Haushaltshilfe kann dabei sowohl eine Leistung der Krankenversicherung, als auch der Unfallversicherung oder der Rentenversicherung sein, bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten ggf. auch eine Leistung der Sozialhilfe, die sich dabei an den Leistungen der Krankenversicherung orientiert. Inwieweit Leistungen der Haushaltshilfe von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden, wird statistisch nicht erfasst. Frage 83: Welche Fakten sind der Landesregierung zur gesundheitlichen Lage der Kinder alleinerziehender Eltern bekannt? Bitte zusätzlich Analogie BS 2009: Abb. 19 angeben. zu Frage 83: Zur Einschulungsuntersuchung in Brandenburg gehört eine Sozialanamnese. Sie gibt Auskunft über die soziale Lage und Ressourcen der Familien, u.a. durch Bildungsstand und Berufstätigkeit von Müttern und Vätern. Die Daten dienen der Elternberatung im Kontext der Untersuchung und werden auch regelmäßig in der Gesundheitsbe- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 29 - richterstattung des Landes ausgewertet. Die soziale Lage der Familien steht mit der Gesundheit bzw. Häufigkeit von Krankheiten der Kinder in Beziehung. Bei der folgenden Darstellung gelten jene Personen als alleinerziehend, die mit ihrem bzw. ihren minderjährigen Einschulkindern, aber ohne eine weitere volljährige Person, in einem Haushalt zusammenleben .5 Kinder von Alleinerziehenden haben zu 69 Prozent bei der Einschulungsuntersuchung einen medizinisch relevanten Befund. Demgegenüber ist dies bei Kindern aus Haushalten von Paaren mit 61,2 Prozent seltener der Fall. Die gesundheitlichen Unterschiede in den Daten verschwinden fast gänzlich, wenn die soziale Lage der Familien in der Auswertung berücksichtigt wird. Die Befundhäufigkeit bei den Kindern variiert in Abhängigkeit vom Sozialstatus der Familien (s. Tabelle im Anhang). Damit wird deutlich, dass der Status „alleinerziehend“ nicht als ursächlicher Einfluss auf die Kindergesundheit gesehen werden darf, sondern dass die Einflüsse über die sozialen Ressourcen (wie Bildung und Berufstätigkeit ) vermittelt werden. Frage 84: Wie viele alleinerziehende Eltern stellten seit 2010 einen Antrag auf Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V? Bitte differenzieren nach Jahren und Geschlecht der Eltern. Frage 85: Wie viele dieser Anträge wurden seit 2010 positiv beschieden? zu Fragen 84 und 85: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 86: Welche spezifischen medizinischen Präventionsmaßnahmen werden im Land Brandenburg für alleinerziehende Eltern angeboten? zu Frage 86: Prävention und Gesundheitsförderung sind wesentliche Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zur Minderung sozial bedingter und geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen können individuelle verhaltensbezogene Präventionsmaßnahmen aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum beitragen. Spezielle medizinische Präventionsmaßnahmen, die lediglich alleinerziehenden Eltern im Land Brandenburg angeboten werden, sind der Landesregierung nicht bekannt. Allen gesetzlich krankenversicherten Alleinerziehenden steht das vielfältige Angebot an Präventions- und Gesundheitskursen der Krankenkassen zur Verfügung (Primärprävention ). Erfolgt die Teilnahme auf ärztliche Empfehlung werden die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag von der Krankenkasse übernommen. Darüber hinaus können Versicherte mit geringem Einkommen zum Beispiel von der Zuzahlung für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen befreit werden (Sekundär- und Tertiärprävention). Wegen besonderer beruflicher oder familiärer Umstände kann die Krankenkasse erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Speziell für Eltern und Kinder hat der Bundesgesetzgeber Leistungen der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder gleichartigen Einrichtungen vorgesehen . 5 Sofern eine volljährige Person im Haushalt lebt, wird dies als Paarbeziehung eingestuft. Allerdings kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob es sich hier um ein erwachsenes Kind oder eine/n Lebenspartner/in handelt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 30 - Für den Zugang alleinerziehender Eltern zur Inanspruchnahme gesundheitlicher Maßnahmen können Beratungsstellen eine Schlüsselfunktion einnehmen. Sie unterstützen darüber hinaus bei der psychosozialen Bewältigung der Lebenssituation, aber auch hier ist das Angebotsspektrum in der Regel nicht spezifisch auf Alleinerziehende zugeschnitten. Entsprechend ihrer jeweiligen Lebenssituation sind alleinerziehende Eltern ungleich stark durch verschiedene psychosoziale und gesundheitliche Risiken belastet, sie verfügen aber auch über ein unter-schiedliches Maß an Ressourcen. Insbesondere durch eine schwierige finanzielle Situation und die oft alleinige Verantwortung für ihre Kinder können sie sich überfordert fühlen, was ihre Gesundheit negativ beeinflussen kann. Armutsgefährdete Kinder und ihre Familien dürfen nicht aufgrund ihrer Armut stigmatisiert werden, sondern es sollte auf ihre besonderen sozialen, kognitiven und emotionalen Bedürfnisse sensibel eingegangen werden. Ihre Ressourcen müssen gestärkt und wertgeschätzt werden. Die Netzwerke Gesunde Kinder verkörpern einen die Eltern stärkenden und wertschätzenden Ansatz. Die Netzwerke wenden sich an alle Eltern. Ein weiteres Beispiel ist das Bündnis Gesund Aufwachsen (BGA), das für alle Kinder unterstützend und präventiv wirkt. Das BGA leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit und berücksichtigt soziale Determinanten der Gesundheit. Im Bündnis werden von den Akteurinnen und Akteuren Empfehlungen und Maßnahmen entwickelt, um gute Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen zu schaffen . Dabei stehen nicht nur die Kinder und Jugendlichen im Fokus, sondern auch ihre Familien mit ihren jeweiligen Besonderheiten, denn sie werden bei der Umsetzung der Maßnahmen z.B. für mehr Bewegung, Impfschutz, eine gesunde Ernährung oder ein unfallfreies Aufwachsen gebraucht. So können gerade auch Alleinerziehende von den Programmen profitieren, indem sie ihre Gesundheitskompetenz und die ihrer Kinder stärken, sich mit anderen Eltern oder auch Fachkräften austauschen und so weniger Sorgen und Belastung erfahren, wenn es um das Wohlergehen ihrer Kinder geht. Einen wichtigen Beitrag in der Prävention und Gesundheitsförderung leistet auf kommunaler Ebene die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC), die seit 2004 durch das Land gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen gefördert wird. Zielstellung der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Brandenburg ist es, landesweit Konzepte soziallagenbezogener Gesundheitsförderung umzusetzen und für die Belange von Menschen in prekären Lebenssituationen zu sensibilisieren. So werden die Kommunen im Land Brandenburg beim Aufbau integrierter kommunaler Strukturen („Präventionsketten“) unterstützt. Die Präventionsketten sind vor allem auf ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet und haben einen besonderen Fokus auf soziale Ungleichheit und ihre Folgen für die gesundheitliche Chancengleichheit. Frage 87: Inwieweit verfügt die Landesregierung über Kenntnisse darüber, in wie vielen Ein-Eltern-Familien Gewalterfahrungen gemacht wurden? Gibt es regionale Häufungen? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diesen Gewalterfahrungen entgegen zu wirken? zu Frage 87: Zur Anzahl der Ein-Eltern-Familien mit Gewalterfahrungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 31 - Die Maßnahmen der Polizei in Fällen häuslicher Gewalt sind wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der Ziele des „Aktionsplanes der Landesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder“. Grundsätzlich sollen die Maßnahmen der Polizei auf die Zurückdrängung von häuslicher Gewalt abzielen. Im Speziellen gilt es, bei einem Polizeieinsatz folgende Ziele anzustreben: Krisenintervention/Gefahrenabwehr - Beenden aktueller und Verhinderung von weiterer Gewalt gegen Personen und/oder Sachen sowie unzumutbarer Belästigungen durch die gewalttätige Person; Opferschutz - Schutz der Opfer bzw. anderer Personen, insbesondere der Kinder (z.B. Meldung beim Jugendamt); Strafverfolgung - Sicherung des Strafverfahrens durch strafprozessuale Maßnahmen und somit die Übertragung der Verantwortung auf die gewalttätige Person; Information - Information der Opfer über rechtliche Möglichkeiten nach dem Gewaltschutz -, Opferschutz-, Opferentschädigungs- und Zeugenschutzgesetz sowie über Hilfsangebote. Aufgrund der besonderen Beziehung zwischen Täter/in und Opfer stellt die Betreuung der kindlichen Opfer eine besondere Herausforderung dar. Zur Befähigung der Polizeibediensteten für einen kompetenten Umgang mit kindlichen Opfern finden regelmäßig dezentrale Fortbildungen statt. Diese werden von den Opferschutzbeauftragten der Polizei des Landes Brandenburg eigenständig initiiert. Daneben steht den Polizeibediensteten jederzeit die Handreichung „Polizeilicher Opferschutz“ als Bestandteil des Opferschutzkonzeptes der Polizei des Landes Brandenburg mit umfangreichen Informationen zur Verfügung. Diese Handreichung enthält auch einen Leitfaden „Häusliche Gewalt“ der Polizei des Landes Brandenburg. Dieses Opferschutzkonzept ist mit Verfügung des Polizeipräsidenten für die Polizei bindend. H. Wohnen Frage 88: Was ist der Landesregierung über die allgemeine Wohnsituation hier lebender alleinerziehender Eltern bekannt, vor allem hinsichtlich der Wohnungsgrößen, Mietpreise, Wohneigentum? Bitte soweit möglich differenzieren nach Jahren seit 2010, Geschlechtern sowie Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen. zu Frage 88: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 89: Welche Initiativen für Wohnformen, die insbesondere den Bedürfnissen von Alleinerziehenden entsprechen, werden seitens der Landesregierung geplant beziehungsweise wurden bereits umgesetzt? Bitte soweit möglich nach Jahren seit 2010 sowie Landkreisen /kreisfreien Städten bzw. Regionen differenzieren. zu Frage 89: Die Mietwohnungsbau- und Wohneigentumsförderung des Landes Brandenburg richtet sich an Haushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Eine Differenzierung nach Familienstand erfolgt nicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 32 - Frage 90: Sind der Landesregierung Angebote gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften bekannt, die sich speziell an die Zielgruppe alleinerziehender Eltern richten? Wenn ja, bitte differenzieren nach Jahren seit 2010 sowie Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen . zu Frage 90: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 91: Wie hoch ist die Anzahl alleinerziehender Eltern, die seit 2010 Wohngeld beantragt haben im Vergleich zu Paarfamilien? Bitte differenzieren nach Geschlecht sowie Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen. Frage 92: Wie vielen alleinerziehenden Eltern wurde seit 2010 Wohngeld bewilligt? Bitte soweit möglich differenzieren nach Geschlecht sowie Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Regionen. zu Fragen 91 und 92: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 91 und 92 zusammen beantwortet. Die Anzahl der Wohngeldanträge von Paarfamilien und von Alleinerziehenden seit 2010 ist der tabellarischen Übersicht zu entnehmen (s. Tabelle 1 im Anhang) differenziert nach Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Städten und Ämtern mit mehr als 20.000 Einwohnern (zuständige Wohngeldbehörden). Eine Differenzierung nach Geschlecht ist nicht möglich. Insgesamt haben seit 2010 im Land Brandenburg 63.294 Paarfamilien und 8.856 Alleinerziehende einen Wohngeldantrag gestellt. Insgesamt wurde seit 2010 im Land Brandenburg 8.417 Alleinerziehenden Wohngeld bewilligt (s. Tabelle 2 im Anhang). I. Beratungs- und Unterstützungsangebote Frage 93: Plant die Landesregierung Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, die insbesondere auch alleinerziehenden Eltern zu Gute kämen, beispielweise in Form von Familienservicebüros in den Kommunen nach Berliner Vorbild? zu Frage 93: Im Land Brandenburg besteht durch die verfassungsrechtlich normierte kommunale Selbstverwaltung eine Trennung des Verwaltungsvollzugs zwischen Kommunal - und Landesverwaltung. Insofern obliegt es allein den Städten, Gemeinden und Landkreisen im Land Brandenburg, im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung über die Einrichtung spezieller Serviceangebote für Familien zu entscheiden. Das Land kann derartige Bemühungen nur indirekt unterstützen, wie beispielsweise durch den Landeswettbewerb Familien- und Kinderfreundliche Gemeinde, mit dem das kommunale Engagement für Familienfreundlichkeit gewürdigt wird. Frage 94: Was wurde aus dem Pilotmodell „Familienfreundlicher Landkreis“? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 33 - zu Frage 94: Das Projekt „Entwicklung einer familien- und kinderfreundlichen Referenzregion “ (Familienfreundlicher Landkreis) wurde als Pilotmodell im Zeitraum 2010 bis 2013 im Landkreis Elbe-Elster durchgeführt. Ziel war die Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse zur Familienfreundlichkeit im Landkreis Elbe-Elster mit Blick auf die demografische Entwicklung im ländlichen Raum. Die Ergebnisse des Projekts wurden anlässlich einer Abschlusstagung am 5. September 2013 vorgestellt und in Form einer Handreichung zur Förderung von Familienfreundlichkeit öffentlich zugänglich gemacht. Ein wesentliches Ergebnis für den Landkreis Elbe-Elster ist die Errichtung einer Stabstelle „Strategie, Prävention, Netzwerke“, die verschiedene Beratungsleistungen u. a. zur Kindertagesbetreuung , Jugendarbeit oder Bildungsangeboten bündelt. Einzelne Maßnahmen wie die Durchführung eines Wettbewerbs für familienfreundliche Unternehmen im Landkreis dienten als Impuls für ähnliche Maßnahmen in anderen Landkreisen. Frage 95: In welchem Umfang werden die Stellen der Familienberatung und Jugendhilfe von alleinerziehenden Eltern im Unterschied zu Paarfamilien wahrgenommen? Bitte differenzieren nach Art des Beratungsangebots. zu Frage 95: Im Rahmen der Jugendhilfe ist das Angebot der Erziehungs- und Familienberatung gemäß § 28 SGB VIII in den entsprechenden Stellen die in der amtlichen Kinderund Jugendhilfe erfasste Beratungsleistung. Zum Umfang der Inanspruchnahme durch Alleinerziehende wird auf die Abbildung 2 in der Antwort zu Frage 71 verwiesen. Die Beratungen durch die allgemeinen sozialpädagogischen Dienste in den Jugendämtern werden nicht statistisch erfasst, deshalb sind keine Angaben zum Umfang der Inanspruchnahme möglich. Frage 96: Inwieweit erachtet die Landesregierung die personelle und finanzielle Ausstattung der beiden Interessenverbände für Alleinerziehende im Land Brandenburg als ausreichend , auch hinsichtlich deren Reichweite in einem dünn besiedelten Flächenland? zu Frage 96: Im Unterschied zu anderen Bundesländern fördert das Land Brandenburg Verbände und Vereine der Familien- und Frauenpolitik mit einem jährlichen Zuschuss. Dazu gehören mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Brandenburg e.V. (VAMV) und dem Selbsthilfegruppen Alleinerziehender, Landesverband Brandenburg e.V. (SHIA) zwei Alleinerziehendenverbände. Berechnungsgrundlage ist eine anteilige Berücksichtigung von Personal- und Sachausgaben der Verbände. Personalausgaben können bis zu einer Höhe von maximal 41.600 € bezuschusst werden. Dies entspricht 80 Prozent der von Ministerium der Finanzen festgelegten Höhe der Personaldurchschnittskosten für Tarifbeschäftigte vom 01.01.2012 der Entgeltgruppe E9 TV-L (Ost). Sachausgaben können in Höhe von bis zu 20 Prozent des bewilligten Zuschusses zu den Personalausgaben gefördert werden. Diese finanzielle Ausstattung der Verbände ist mit anderen Verbandsförderungen vergleichbar bzw. geht über diese hinaus. Im Sinne einer Grundförderung kann die Unterstützung der Alleinerziehendenverbände als angemessen eingeschätzt werden. Zuwendungsvoraussetzung ist die landesweite Bedeutung bzw. überregionale Tätigkeit der Verbände, z. B. durch Veranstaltungen u. ä. Insofern ist in Verbindung mit der Landesförderung die Gewährleistung dieser Voraussetzung durch die geförderten Verbände sicherzustellen und Gegenstand der Verwendungsnachweisprüfung im Rahmen der Abrechnung der gewährten Zuwendung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 34 - Daneben unterstützt die Landesregierung Projektaktivitäten der Alleinerziehendenverbände . So wurden die von SHIA beantragte Erarbeitung und Herstellung der Hörspiel-CD „Tines große Schwester“ im Jahr 2015 gefördert und spätere Nachauflagen ebenfalls bezuschusst . Das Hörspiel richtet sich an von der Trennung der Eltern betroffene Kinder und soll ihnen beim Umgang mit der neuen Familiensituation helfen. Frage 97: Gibt es Angebote, die speziell der Vernetzung alleinerziehender Eltern dienen? Wenn ja, bitte aufführen. zu Frage 97: Die beiden Alleinerziehendenverbände im Land Brandenburg, SHIA und VAMV, verstehen sich selbst als Vernetzungsstellen für Ein-Eltern-Familien und unterbreiten entsprechende Angebote. Daneben sind die anderen Familienverbände sowie weitere vom Land Brandenburg unterstützte familienpolitische Strukturen, wie die Lokalen Bündnisse für Familien und die Mehrgenerationenhäuser, offen für Alleinerziehende. Frage 98: Inwieweit regt die Überregionale Koordinierungsstelle die Lokalen Bündnisse für Familien an, sich auch spezifisch hinsichtlich der Bedürfnisse von Ein-Eltern-Familien zu engagieren? zu Frage 98: Die Überregionale Koordinierungsstelle die Lokalen Bündnisse für Familien (ÜKS) hat den SHIA e.V. gebeten, den Newsletter und thematisch passende Informationen an die SHIA-Partner weiterzuleiten. SHIA wird auch bei von der ÜKS organisierten Veranstaltungen eingeladen (z. B. Vernetzungsworkshops). Außerdem plant die ÜKS im Jahr 2018 die Vernetzungsworkshops mit dem Thema „Ein- Eltern-Familien“ zu verbinden. Dabei sollen die Lokalen Bündnisse die Möglichkeiten diskutieren , wie das Thema präsenter gemacht, der Bedarf ermittelt, Angebote entwickelt und Aktivitäten angeboten werden können. Frage 99: Gibt es best-practice Beispiele der Lokalen Bündnisse für Familien hinsichtlich eines spezifischen Angebots für Ein-Eltern-Familien? Wenn ja, bitte aufführen. zu Frage 99: Das Lokale Bündnis für Familie Königs Wusterhausen in Trägerschaft des SHIA e.V. entwickelt durch diese enge organisatorische Verknüpfung auch Angebote für Alleinerziehende (siehe Antwort zu Frage 72). Frage 100: Inwieweit fließen seit dem Jahr 2012 Erkenntnisse der Studie „Lebenswelten und -wirklichkeiten Alleinerziehender“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Initiativen der Landesregierung ein? Bitte aufführen und differenzieren nach Jahren und Handlungsfeldern sowie Projekten. Frage 101: Welche Erkenntnisse der unter 100. genannten Studie werden in der Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms „Gemeinsam für ein familienund kinderfreundliches Brandenburg“ umgesetzt? Bitte differenziert nach Schwerpunktmaßnahmen aufführen. zu Fragen 100 und 101: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 100 und 101 zusammen beantwortet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 - 35 - In die Befassung mit den Bedarfslagen Alleinerziehender bezieht die Landesregierung auch wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Themenfeld ein. Hierzu gehören neben Studien im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitere Expertisen von renommierten Institutionen wie der Bertelsmann-Stiftung. Eine unmittelbare Ableitung von Initiativen aus einer einzelnen Studie findet nicht statt. Vielmehr beruhen die Aktivitäten der Landesregierung auf verschiedenen Erkenntnisquellen , von denen wissenschaftliche Expertisen nur einen Teil darstellen. Dies gilt auch für den Erarbeitungsprozess des Familien- und Kinderpolitischen Programms der Landesregierung . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 102 verwiesen. Frage 102: Wie bewertet die Landesregierung ihre Kenntnisse zur Lebenssituation Alleinerziehender im Land? Warum werden diese nicht sichtbarer in der Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms „Gemeinsam für ein familien- und kinderfreundliches Brandenburg“ aufgeführt? zu Frage 102: Die Landesregierung hält sich stets über den aktuellen Stand der Forschung auf dem Laufenden. Die Ergebnisse von aktuellen Studien sind auch bei der Fortschreibung von Maßnahmepaketen sowie in die Weiterentwicklung von Förderprogrammen eingeflossen. Bei der Weiterentwicklung des aktuellen Familien- und Kinderpolitischen Programms „Gemeinsam für ein familien- und kinderfreundliches Brandenburg“ (FamPro) stand vor allem eine Konzentration der Maßnahmen sowie die Aufnahme von aktuellen Entwicklungen bei Förderprogrammen und Maßnahmen der Landesregierung im Vordergrund. Dabei ging es der Landesregierung bei der Weiterentwicklung des FamPro ganz bewusst vor allem darum, alle Familien im Land Brandenburg in den Blick zu nehmen und die Angebote der verschiedenen Politikfelder wie der Familien-, Jugend-, Wohnungsbau- und Bildungspolitik an allen Familien auszurichten und nicht an einzelnen Familientypen, wie Ein- Eltern-Familien, Mehrkind-Familien, Flüchtlingsfamilien, Migrantenfamilien, Familien mit einem behinderten Familienmitglied, Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien. Alleinerziehende können von allen Programmen der Landesregierung profitieren. Insofern richten sich die im FamPro aufgeführten Programme und Maßnahmen auch an Ein-Eltern- Familien. Die Landesregierung hat zudem mit der Initiative „Starke Familien - Starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“ ihren Fokus auf die Initiierung und Zusammenführung von Maßnahmen gerichtet, mit denen Kinderarmut, die auch immer Eltern- bzw. Familienarmut beinhaltet, bekämpft werden kann. Zu den Familien, die überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind, gehören Ein-Eltern- Familien. Daher hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie z. B. im Herbst 2016 eine Fachtagung zum Thema Alleinerziehende mit Unterstützung der beiden Alleinerziehendenverbände veranstaltet, um die besonderen Probleme von Alleinerziehenden mit einem Fachpublikum zu diskutieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten . Auch bei sonstigen Maßnahmen im Rahmen des Runden Tisches gegen Kinderarmut stehen Alleinerziehende und ihre Themen immer wieder im Mittelpunkt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7948 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.01.2018 / Ausgegeben: 15.01.2018 Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4. Anlage 4 5. Anlage 5 6. Anlage 6 7. Anlage 7 8. Anlage 8 9. Anlage 9 10. Anlage 10 11. Anlage 11 12. Anlage 12 13. Anlage 13 14. Anlage 14 15. Anlage 15 16. Anlage 16 17. Anlage 17 18. Anlage 18 Anhang zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 27 Tabelle 1 (zu Fragen 1 und 2) Alleinerziehende im Land Brandenburg 2010 bis 2016 nach Alter des jüngsten Kindes und Region (Ergebnisse des Mikrozensus) Alter des jüngsten Kindes / Region Jahr¹ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in 1000 unter 3 Jahre 10,1 10,6 13,3 11,9 11,4 10,8 9,9 unter 6 Jahre 20,1 22,8 26,9 23,4 22,7 23,7 20,0 unter 10 Jahre 33,0 35,2 39,1 36,6 36,9 37,5 32,9 unter 18 Jahre in 55,4 58,4 66,0 61,9 64,2 61,7 60,8 Prignitz-Oberhavel 7,8 7,0 8,1 9,6 11,2 9,9 9,7 Uckermark-Barnim 6,0 6,2 8,6 9,4 8,7 8,9 7,4 Oderland-Spree 9,2 9,7 12,5 11,2 10,6 10,6 11,0 Havelland-Fläming 17,2 18,2 18,5 17,3 19,1 19,9 18,9 Lausitz-Spreewald 15,1 17,4 18,4 14,4 14,7 12,4 13,7 1 Hochrechnung bis 2010 auf Basis der Fortschreibung des Einwohnerregisters der DDR, ab 2011 auf Basis der Fortschreibung des Zensus 2011 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2017 Tabelle 2 (zu Fragen 1 und 2) Paare und Alleinerziehende mit Kind(ern) unter 18 Jahren im Land Brandenburg 2010 bis 2016 nach Region – Absolute Zahlen (Ergebnisse des Mikrozensus) Familientyp / Region Jahr¹ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in 1000 Familien mit Kindern unter 18 Jahren insgesamt 225,1 229,5 231,7 236,1 235,3 235,2 248,5 Paare 169,6 171,1 165,7 174,2 171,0 173,5 187,7 Alleinerziehende 55,4 58,4 66,0 61,9 64,2 61,7 60,8 Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Prignitz-Oberhavel 36,6 34,4 34,2 35,9 37,4 36,2 36,0 Paare 28,8 27,4 26,1 26,3 26,2 26,3 26,3 Alleinerziehende 7,8 7,0 8,1 9,6 11,2 9,9 9,7 Uckermark-Barnim 28,1 25,6 27,7 28,9 27,2 28,5 30,3 Paare 22,1 19,5 19,1 19,5 18,5 19,6 22,9 Alleinerziehende 6,0 6,2 8,6 9,4 8,7 8,9 7,4 Oderland-Spree 39,1 40,0 40,7 39,9 39,0 40,0 42,3 Paare 29,9 30,3 28,2 28,7 28,5 29,4 31,3 Alleinerziehend 9,2 9,7 12,5 11,2 10,6 10,6 11,0 Havelland-Fläming 70,1 77,0 76,5 77,8 76,2 76,7 82,1 Paare 52,8 58,8 58,0 60,5 57,1 56,8 63,2 Alleinerziehende 17,2 18,2 18,5 17,3 19,1 19,9 18,9 Lausitz-Spreewald 51,1 52,5 52,7 53,7 55,4 53,8 57,8 Paare 36,1 35,2 34,3 39,3 40,7 41,4 44,1 Alleinerziehende 15,1 17,4 18,4 14,4 14,7 12,4 13,7 Berliner Umland 95,0 99,2 100,8 97,9 97,5 100,1 106,9 Paare 73,9 77,2 75,2 75,9 73,3 78,2 84,1 Alleinerziehende 21,1 22,0 25,6 21,9 24,2 21,9 22,8 Weiterer Metropolenraum 130,1 130,3 131,0 138,3 137,7 135,2 141,7 Paare 95,8 93,9 90,5 98,3 97,7 95,4 103,6 Alleinerziehende 34,3 36,4 40,4 40,0 40,0 39,8 38,0 1 Hochrechnung bis 2010 auf Basis der Fortschreibung des Einwohnerregisters der DDR, ab 2011 auf Basis der Fortschreibung des Zensus 2011 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2017 Tabelle 3 (zu Fragen 1 und 2) Paare und Alleinerziehende mit Kind(ern) unter 18 Jahren im Land Brandenburg 2010 bis 2016 nach Region - Verhältniszahlen (Ergebnisse des Mikrozensus) Familientyp / Region Jahr¹ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 % Familien mit Kindern unter 18 Jahren insgesamt 100 100 100 100 100 100 100 Paare 75,4 74,5 71,5 73,8 72,7 73,8 75,5 Alleinerziehende 24,6 25,5 28,5 26,2 27,3 26,2 24,5 Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Prignitz-Oberhavel 100 100 100 100 100 100 100 Paare 78,6 79,8 76,4 73,2 70,1 72,6 73,0 Alleinerziehende 21,4 20,2 23,6 26,8 29,9 27,4 27,0 Uckermark-Barnim 100 100 100 100 100 100 100 Paare 78,5 75,9 69,0 67,5 68,1 68,8 75,7 Alleinerziehende 21,5 24,1 31,0 32,5 31,9 31,2 24,3 Oderland-Spree 100 100 100 100 100 100 100 Paare 76,4 75,7 69,3 71,9 72,9 73,5 73,9 Alleinerziehend 23,6 24,3 30,7 28,1 27,1 26,5 26,1 Havelland-Fläming 100 100 100 100 100 100 100 Paare 75,4 76,4 75,8 77,8 74,9 74,1 76,9 Alleinerziehende 24,6 23,6 24,2 22,2 25,1 25,9 23,1 Lausitz-Spreewald 100 100 100 100 100 100 100 Paare 70,5 66,9 65,1 73,2 73,5 77,0 76,2 Alleinerziehende 29,5 33,1 34,9 26,8 26,5 23,0 23,8 Berliner Umland 100 100 100 100 100 100 100 Paare 77,8 77,8 74,6 77,6 75,2 78,1 78,7 Alleinerziehende 22,2 22,2 25,4 22,4 24,8 21,9 21,3 Weiterer Metropolenraum 100 100 100 100 100 100 100 Paare 73,6 72,1 69,1 71,1 70,9 70,6 73,2 Alleinerziehende 26,4 27,9 30,9 28,9 29,1 29,4 26,8 1 Hochrechnung bis 2010 auf Basis der Fortschreibung des Einwohnerregisters der DDR, ab 2011 auf Basis der Fortschreibung des Zensus 2011 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2017 Tabelle 1 (zu Frage 3) Alleinerziehende mit Kind(ern) unter 18 Jahren im Land Brandenburg 2010 bis 2016 nach Geschlecht – absolute Zahlen (Ergebnisse des Mikrozensus) Geschlecht Jahr* 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in 1000 Insgesamt 55,4 58,4 66,0 61,9 64,2 61,7 60,8 Männlich / / / 5,4 6,5 6,5 8,0 Weiblich 50,9 54,1 61,3 56,5 57,7 55,2 52,7 *Hochrechnung bis 2010 auf Basis der Fortschreibung des Einwohnerregisters der DDR, ab 2011 auf Basis der Fortschreibung des Zensus 2011 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2017 Tabelle 2 (zu Frage 3) Alleinerziehende mit Kind(ern) unter 18 Jahren im Land Brandenburg 2010 bis 2016 nach Geschlecht – Verhältniszahlen (Ergebnisse des Mikrozensus) Geschlecht Jahr* 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 % Insgesamt 100 100 100 100 100 100 100 Männlich / / / 8,8 10,2 10,5 13,2 Weiblich 91,9 92,5 92,8 91,2 89,8 89,5 86,8 * Hochrechnung bis 2010 auf Basis der Fortschreibung des Einwohnerregisters der DDR, ab 2011 auf Basis der Fortschreibung des Zensus 2011 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2017 Tabelle (zu Frage 6) Kinder im Alter von unter 18 Jahren bei den Familien Alleinerziehender im Land Brandenburg 2010 bis 2016 nach Region (Ergebnisse des Mikrozensus) Region Jahr* 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in 1000 Kinder bei Alleinerziehenden insg. 72,9 79,4 90,1 86,3 88,3 86,7 79,8 Prignitz-Oberhavel 10,2 9,1 10,8 12,2 13,6 12,8 12,7 Uckermark-Barnim 7,7 8,5 11,3 12,7 11,8 12,5 9,5 Oderland-Spree 12,2 13,3 17,2 15,5 15,4 14,9 15,0 Havelland-Fläming 21,5 24,4 24,8 25,1 29,0 29,5 24,6 Lausitz-Spreewald 21,3 24,2 25,9 20,9 18,4 17,0 18,0 Berliner Umland 28,3 29,6 34,4 30,7 33,8 31,8 30,1 Weiterer Metropolenraum 44,6 49,8 55,7 55,6 54,5 54,9 49,7 *Hochrechnung bis 2010 auf Basis der Fortschreibung des Einwohnerregisters der DDR, ab 2011 auf Basis der Fortschreibung des Zensus 2011 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2017 Tabelle (zu Frage 12) Zahl der erledigten Verfahren betreffend den Unterhalt für das Kind Amtsgericht 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 I. Halbjahr 2017 Bad Liebenwerda 88 84 61 62 52 44 48 17 Cottbus mit Zweigst. Guben 186 203 177 155 153 135 135 66 Königs Wusterhausen 139 127 85 96 108 70 109 65 Lübben (Spreewald) 54 65 66 74 73 47 39 22 Senftenberg 80 87 111 142 99 49 55 25 Bad Freienwalde (Oder) 35 40 46 40 44 39 22 13 Bernau bei Berlin 97 92 94 88 90 91 81 35 Eberswalde 41 29 32 50 33 42 36 18 Eisenhüttenstadt 59 94 51 60 46 41 36 9 Frankfurt (Oder) 95 83 106 120 132 62 52 26 Fürstenwalde/Spree 153 188 121 125 164 104 164 67 Strausberg 130 148 146 133 138 132 139 53 Neuruppin 97 88 49 98 98 83 101 49 Amtsgericht 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 I. Halbjahr 2017 Oranienburg 159 211 191 162 158 150 132 71 Perleberg 95 67 91 64 51 63 84 52 Prenzlau 48 59 35 30 42 23 49 24 Schwedt/Oder 51 61 34 47 44 33 37 17 Zehdenick 35 27 28 24 38 18 32 18 Brandenburg an der Havel 128 122 125 153 146 149 163 49 Luckenwalde 60 58 40 40 60 29 34 22 Nauen 94 112 111 153 114 97 103 41 Rathenow 33 37 37 33 37 43 30 21 Zossen 95 106 108 95 81 101 72 33 Potsdam 359 356 324 277 316 243 237 120 Summe Amtsgerichte 2.411 2.544 2.269 2.321 2.317 1.888 1.990 933 Tabelle (zu Frage 15) Zahl der erledigten Verfahren betreffend Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner/in Amtsgericht 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 I. Halbjahr 2017 Bad Liebenwerda 29 28 22 17 14 18 19 9 Cottbus mit Zweigst. Guben 74 80 68 46 60 46 38 21 Königs Wusterhausen 46 44 56 45 54 51 45 27 Lübben (Spreewald) 54 24 20 32 12 17 15 1 Senftenberg 22 48 37 33 39 27 27 12 Bad Freienwalde (Oder) 14 7 10 14 18 11 12 4 Bernau bei Berlin 27 35 31 41 47 45 27 19 Eberswalde 15 13 6 9 12 8 11 5 Eisenhüttenstadt 15 29 11 20 16 11 10 4 Frankfurt (Oder) 28 22 15 13 21 18 12 8 Fürstenwalde/Spree 36 49 44 37 56 39 35 22 Strausberg 66 83 59 50 48 37 43 26 Amtsgericht 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 I. Halbjahr 2017 Neuruppin 33 27 21 31 38 37 26 21 Oranienburg 58 86 94 81 96 65 53 23 Perleberg 28 19 24 13 9 14 17 8 Prenzlau 14 17 11 11 10 5 13 6 Schwedt/Oder 13 19 12 12 16 8 14 2 Zehdenick 8 7 9 13 10 5 15 5 Brandenburg an der Havel 52 35 42 32 54 38 32 4 Luckenwalde 14 9 6 11 15 15 12 8 Nauen 38 38 43 47 60 63 44 21 Rathenow 12 4 4 3 10 7 10 2 Zossen 28 41 31 37 35 46 35 15 Potsdam 105 124 145 123 124 133 97 46 Summe Amtsgerichte 829 888 821 771 874 764 662 319 Tabelle (zu Fragen 32 und 34) Erwerbstätige Alleinerziehende mit Kind(ern) unter 18 Jahren im Land Brandenburg 2010 bis 2016 nach Voll- bzw. Teilzeittätigkeit, normalerweise geleisteter Wochenarbeitszeit und Geschlecht Ergebnisse des Mikrozensus Arbeitszeit Jahr¹ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insg. M W Insg. M W Insg. M W Insg. M W Insg. M W Insg. M W Insg. M W in 1000 Insgesamt 37,4 / 34,6 40,5 / 37,3 45,4 / 42,1 43,1 / 39,5 44,4 / 39,5 41,3 5,1 36,2 47,5 6,3 41,2 Vollzeit 24,0 / 21,8 24,9 / 22,0 26,3 / 23,8 22,3 / 19,1 24,4 / 20,3 21,6 / 17,5 27,5 5,5 22,0 Teilzeit 13,5 / 12,8 15,6 / 15,3 19,1 / 18,3 20,8 / 20,3 20,0 / 19,3 19,7 / 18,8 20,1 / 19,3 darunter mit einer Wochenarbeitszeit von … bis 20 Stunden 5,5 / 5,2 6,8 – 6,8 8,3 / 7,9 7,5 / 7,2 7,9 / 7,3 7,8 / 7,1 / – / 21 bis 30 Stunden 8,0 / 7,6 8,7 / 8,4 10,8 / 10,5 10,9 / 10,8 9,5 / 9,4 8,8 / 8,7 11,6 / 11,2 31 und mehr Stunden – – – / – / – – – / / / / – / / – / / / / 1) Hochrechnung bis 2010 auf Basis der Fortschreibung des Einwohnerregisters der DDR, ab 2011 auf Basis der Fortschreibung des Zensus 2011 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Legende: Insg. = Insgesamt M = Männlich W = Weiblich Tabelle (zu Fragen 33 und 35) Mittleres monatliches Nettoeinkommen1 erwerbstätiger Alleinerziehender mit Kind(ern) unter 18 Jahren im Land Brandenburg 2010 bis 2016 nach Voll- bzw. Teilzeittätigkeit und Geschlecht Ergebnisse des Mikrozensus Geschlecht / Erwerbsumfang Jahr² 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 EUR Insgesamt 1.425 1.375 1.400 1.450 1.475 1.475 1.575 Männlich . . . . . 1.600 1.750 Weiblich 1.400 1.350 1.375 1.400 1.475 1.450 1.550 Vollzeit 1.575 1.575 1.575 1.675 1.675 1.725 1.775 Männlich . . . . . . 1.850 Weiblich 1.550 1.525 1.525 1.650 1.675 1.725 1.775 Teilzeit 1.175 1.200 1.225 1.250 1.275 1.275 1.400 Männlich . . . . . . . Weiblich 1.175 1.175 1.200 1.250 1.300 1.275 1.400 1) berechnet auf Basis der kategorisierten Angaben zum Nettoeinkommen (Median) 2) Hochrechnung bis 2010 auf Basis der Fortschreibung des Einwohnerregisters der DDR, ab 2011 auf Basis der Fortschreibung des Zensus 2011 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Tabelle (zu Frage 36) Frauen mit Kind(ern) unter 18 Jahren im Land Brandenburg 2010 bis 2016 nach Erwerbsstatus und Lebensform Ergebnisse des Mikrozensus Arbeitszeit Jahr¹ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insg. m. P. A. Insg. m. P. A. Insg. m. P. A. Insg. m. P. A. Insg. m. P. A. Insg. m. P. A. Insg. m. P. A. in 1000 Insgesamt 220,8 169,9 50,9 225,3 171,3 54,1 227,3 166,1 61,3 231,1 174,6 56,5 228,9 171,2 57,7 228,8 173,6 55,2 240,5 187,8 52,7 Erwerbstätig 171,0 136,4 34,6 178,9 141,6 37,3 178,2 136,0 42,1 183,4 144,0 39,5 179,7 140,2 39,5 183,4 147,1 36,2 200,5 159,3 41,2 Erwerbslos 16,1 9,7 6,4 15,2 7,7 7,6 15,2 7,7 7,6 14,0 7,0 6,9 14,1 6,7 7,4 11,3 / 6,5 6,5 / / Nichterwerbsperson 33,7 23,8 9,9 31,2 22,0 9,2 33,9 22,4 11,6 33,7 23,6 10,1 35,2 24,4 10,7 34,2 21,8 12,5 33,5 25,3 8,2 1) Hochrechnung bis 2010 auf Basis der Fortschreibung des Einwohnerregisters der DDR, ab 2011 auf Basis der Fortschreibung des Zensus 2011 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Legende: Insg. = Insgesamt m. P. = mit Partner(in) A. = Alleinerziehend Tabelle (zu Frage 37) Alleinerziehende Leistungsberechtigte Land Brandenburg (Gebietsstand Dezember 2016) Mai 2017, Datenstand: September 2017 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Berichtsmonat Bestand Leistungsberechtigte (LB) dar. Regelleistungsberechtigte (RLB) dar. erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) dar. Erwerbstätige ELB 1) Mai 17 21.644 21.586 21.542 7.521 1) Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle (zu Fragen 38 bis 39) Bestand an arbeitsuchenden und arbeitslosen Alleinerziehenden nach Geschlecht, Rechtskreis und bisheriger Dauer der Arbeitslosigkeit Jahresdurchschnitt 2010 bis 2016 sowie September 2017, Datenstand: September 2017 Rechtskreis Berichtsjahre sowie aktueller Berichtsmonat Geschlecht Land Brandenburg Deutschland Ost Deutschland Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen Insgesamt 2010 Insgesamt 21.637 12.014 506 159.517 86.391 487 524.215 296.676 551 Männer 1.613 968 510 12.212 7.107 490 38.728 23.352 528 Frauen 20.024 11.046 505 147.305 79.284 487 485.488 273.325 553 2011 Insgesamt 20.797 12.155 469 144.697 80.497 444 490.827 280.022 538 Männer 1.519 960 494 10.632 6.414 472 34.533 21.142 534 Frauen 19.278 11.195 466 134.065 74.084 441 456.294 258.880 538 2012 Insgesamt 18.639 11.076 481 137.960 75.762 446 455.216 262.884 532 Männer 1.432 950 497 10.498 6.443 481 32.560 20.620 531 Frauen 17.207 10.126 480 127.462 69.319 442 422.656 242.263 532 2013 Insgesamt 20.824 11.704 499 143.952 77.305 449 486.212 277.434 542 Männer 1.698 1.071 524 11.934 7.134 492 36.920 23.208 546 Frauen 19.125 10.633 496 132.018 70.171 444 449.292 254.227 541 2014 Insgesamt 20.805 11.430 516 145.960 77.662 456 488.247 275.987 556 Männer 1.769 1.095 556 12.670 7.449 509 37.873 23.528 573 Frauen 19.036 10.335 512 133.290 70.213 450 450.374 252.458 555 2015 Insgesamt 19.680 10.913 523 140.350 74.701 459 467.444 259.923 573 Männer 1.669 1.058 597 12.031 7.082 526 35.319 21.892 611 Frauen 18.011 9.855 515 128.319 67.620 452 432.125 238.031 569 2016 Insgesamt 17.842 9.681 556 128.693 67.337 484 436.093 237.973 598 Männer 1.498 891 618 10.980 6.311 556 32.427 19.663 651 Rechtskreis Berichtsjahre sowie aktueller Berichtsmonat Geschlecht Land Brandenburg Deutschland Ost Deutschland Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen Frauen 16.344 8.790 549 117.713 61.026 476 403.666 218.310 593 September 2017 Insgesamt 15.406 7.922 565 113.677 56.855 486 401.779 214.992 599 Männer 1.298 738 625 9.785 5.334 578 29.986 17.416 675 Frauen 14.108 7.184 559 103.892 51.521 477 371.793 197.576 592 SGB III 2010 Insgesamt 2.418 1.242 187 15.153 7.771 168 64.927 33.420 153 Männer 292 177 144 1.767 1.020 148 8.110 4.742 156 Frauen 2.126 1.064 194 13.386 6.751 171 56.817 28.678 152 2011 Insgesamt 2.223 1.191 158 13.285 7.028 152 54.878 27.873 141 Männer 222 130 136 1.366 801 133 6.149 3.513 146 Frauen 2.001 1.061 161 11.919 6.228 154 48.730 24.360 140 2012 Insgesamt 2.191 1.233 153 13.319 7.391 143 54.601 28.854 133 Männer 244 154 129 1.433 913 128 6.325 3.776 138 Frauen 1.947 1.080 157 11.887 6.478 145 48.276 25.078 132 2013 Insgesamt 2.264 1.230 156 13.715 7.326 144 58.177 30.690 135 Männer 253 150 131 1.568 960 133 7.184 4.306 139 Frauen 2.011 1.080 160 12.147 6.366 146 50.994 26.385 134 2014 Insgesamt 2.222 1.184 152 14.010 7.194 137 55.856 29.106 133 Männer 253 152 131 1.600 939 132 6.884 4.087 141 Frauen 1.969 1.032 155 12.410 6.255 137 48.972 25.019 132 2015 Insgesamt 2.062 1.038 132 13.001 6.567 130 47.498 24.596 132 Männer 236 141 137 1.426 843 131 5.548 3.343 144 Frauen 1.826 897 131 11.576 5.724 130 41.949 21.253 129 2016 Insgesamt 1.807 873 123 11.372 5.513 121 41.414 20.808 125 Rechtskreis Berichtsjahre sowie aktueller Berichtsmonat Geschlecht Land Brandenburg Deutschland Ost Deutschland Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen Männer 177 97 149 1.145 639 123 4.350 2.512 142 Frauen 1.630 776 120 10.227 4.875 121 37.063 18.296 122 September 2017 Insgesamt 2.108 1.155 114 13.578 7.576 116 46.804 26.697 121 Männer 191 117 129 1.203 707 127 4.184 2.537 147 Frauen 1.917 1.038 112 12.375 6.869 114 42.620 24.160 118 SGB II 2010 Insgesamt 19.219 10.772 542 144.364 78.621 519 459.288 263.257 601 Männer 1.321 790 592 10.445 6.087 548 30.618 18.610 623 Frauen 17.898 9.982 538 133.919 72.534 516 428.671 244.647 600 2011 Insgesamt 18.574 10.964 502 131.413 73.469 472 435.949 252.148 581 Männer 1.297 831 550 9.267 5.613 521 28.384 17.629 611 Frauen 17.277 10.134 498 122.146 67.856 468 407.564 234.519 579 2012 Insgesamt 16.448 9.843 522 124.641 68.371 478 400.615 234.030 581 Männer 1.187 797 567 9.065 5.530 539 26.235 16.845 619 Frauen 15.260 9.046 518 115.575 62.842 473 374.380 217.185 579 2013 Insgesamt 18.560 10.475 539 130.237 69.979 481 428.034 246.744 592 Männer 1.446 921 588 10.366 6.174 547 29.736 18.902 639 Frauen 17.114 9.554 534 119.871 63.805 474 398.298 227.842 589 2014 Insgesamt 18.583 10.246 558 131.951 70.469 488 432.391 246.881 606 Männer 1.516 943 624 11.070 6.510 563 30.990 19.442 664 Frauen 17.067 9.302 552 120.880 63.959 480 401.402 227.439 601 2015 Insgesamt 17.619 9.875 565 127.348 68.135 491 419.946 235.327 619 Männer 1.434 918 668 10.606 6.239 580 29.770 18.549 695 Frauen 16.185 8.958 554 116.743 61.896 482 390.176 216.778 612 Rechtskreis Berichtsjahre sowie aktueller Berichtsmonat Geschlecht Land Brandenburg Deutschland Ost Deutschland Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitsuchenden darunter Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen Bestand an Arbeitslosen durchschn. Dauer der Arbeitslosigkeit in Tagen 2016 Insgesamt 16.035 8.808 599 117.321 61.823 516 394.680 217.166 643 Männer 1.320 794 676 9.835 5.672 605 28.077 17.151 725 Frauen 14.714 8.014 591 107.486 56.151 507 366.603 200.015 636 September 2017 Insgesamt 13.298 6.767 642 100.099 49.279 544 354.975 188.295 666 Männer 1.107 621 719 8.582 4.627 647 25.802 14.879 766 Frauen 12.191 6.146 634 91.517 44.652 533 329.173 173.416 658 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle (zu Frage 40) Landkreis/krfr. Stadt Anzahl der teilnehmenden Alleinerziehenden männlich Anzahl der teilnehmenden Alleinerziehenden weiblich Anzahl der teilnehmenden Alleinerziehenden gesamt Barnim 7 104 111 Brandenburg an der Havel 8 58 66 Cottbus 6 64 70 Elbe-Elster 7 59 66 Frankfurt (Oder) 6 86 92 Havelland 1 73 74 Märkisch-Oderland 11 61 72 Oberhavel 5 65 70 Oberspreewald-Lausitz 10 73 83 Oder-Spree 9 70 79 Ostprignitz-Ruppin 5 47 52 Potsdam 4 59 63 Potsdam-Mittelmark 3 50 53 Prignitz 4 39 43 Spree-Neiße 4 68 72 Teltow-Fläming 9 75 84 Uckermark 8 119 127 Gesamt 107 1.170 1.277 (Quelle: Brandenburger ESF-Programmverwaltungssystem (BEPS) – Stichtag 30.06.2017, Datenstand 17.07.2017) Tabelle (zu Frage 43) Bestand von Teilnehmenden in ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik mit SGB III - Kostenträgerschaft der Teilnehmenden nach Erziehungsstatus und Geschlecht Land Brandenburg (Gebietsstand September 2017) Zeitreihe - Jahresdurchschnitt, Datenstand: September 2017 Geschlecht Erziehungsstatus 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt Insgesamt 29.164 23.592 17.227 14.046 13.853 14.228 15.720 dar. alleinerziehend 875 783 619 582 584 656 639 Anteil Alleinerziehender in % 3,0 3,3 3,6 4,1 4,2 4,6 4,1 dar. Männer Insgesamt 17.571 14.052 9.918 7.877 7.692 7.787 8.909 dar. alleinerziehend 87 67 47 37 36 45 47 Anteil Alleinerziehender in % 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,6 0,5 Frauen Insgesamt 11.587 9.522 7.302 6.166 6.161 6.441 6.810 dar. Alleinerziehend 788 716 572 546 549 611 592 Anteil Alleinerziehender in % 6,8 7,5 7,8 8,9 8,9 9,5 8,7 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 1 (zu Frage 55) Alleinerziehende Leistungsberechtigte nach dem SGB II nach Geschlecht / Land Brandenburg (Gebietsstand Dezember 2016) / Zeitreihe Jahresdurchschnitte, Datenstand: September 2017 / Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Region 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt dav. Insgesamt dav. Insgesamt dav. Insgesamt dav. Insgesamt dav. Insgesamt dav. Insgesamt dav. Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Land Brandenburg 25.735 1.593 24.143 25.264 1.635 23.629 25.425 1.726 23.699 25.545 1.800 23.745 25.436 1.868 23.568 24.714 1.847 22.866 23.201 1.853 21.348 Brandenburg a. d. H.l, Stadt 1.073 65 1.008 1.052 65 987 1.084 78 1.006 1.093 79 1.014 1.087 81 1.005 1.091 83 1.008 1.056 80 976 Cottbus, Stadt 1.508 81 1.427 1.517 80 1.437 1.517 82 1.436 1.510 82 1.427 1.544 91 1.453 1.508 93 1.415 1.440 101 1.339 Frankfurt (Oder), Stadt 928 67 861 912 68 844 921 67 854 936 71 865 940 66 874 933 70 862 912 71 840 Potsdam, Stadt 1.610 93 1.517 1.622 96 1.527 1.680 111 1.569 1.691 121 1.570 1.738 130 1.608 1.733 125 1.608 1.653 133 1.520 Barnim 1.666 100 1.566 1.634 100 1.534 1.658 105 1.553 1.653 114 1.539 1.630 117 1.512 1.603 113 1.490 1.541 116 1.425 Dahme- Spreewald 1.393 87 1.307 1.342 87 1.255 1.322 90 1.232 1.312 102 1.210 1.297 100 1.196 1.288 89 1.198 1.191 97 1.095 Elbe-Elster 1.115 56 1.059 1.097 60 1.037 1.109 64 1.045 1.103 74 1.029 1.073 77 995 1.037 84 953 1.001 85 916 Havelland 1.517 88 1.428 1.459 95 1.363 1.423 104 1.319 1.484 111 1.373 1.500 121 1.379 1.403 111 1.292 1.268 103 1.164 Märkisch- Oderland 1.997 121 1.876 1.923 135 1.788 1.921 148 1.774 1.934 161 1.773 1.934 162 1.772 1.861 154 1.708 1.721 142 1.580 Oberhavel 1.751 122 1.629 1.661 114 1.547 1.729 116 1.612 1.717 125 1.592 1.719 122 1.597 1.702 129 1.574 1.604 129 1.474 Oberspreewald- Lausitz 1.440 67 1.373 1.439 72 1.367 1.454 81 1.373 1.474 89 1.385 1.451 94 1.357 1.410 88 1.322 1.314 87 1.228 Oder-Spree 1) 1.786 130 1.656 1.844 142 1.702 1.952 150 1.802 1.944 144 1.800 1.967 160 1.807 1.878 164 1.714 1.700 150 1.550 Ostprignitz- Ruppin 1.310 118 1.193 1.281 108 1.173 1.265 103 1.162 1.289 107 1.183 1.247 114 1.133 1.139 99 1.040 1.034 95 939 Potsdam- Mittelmark 1.155 76 1.079 1.092 75 1.017 1.062 69 993 1.067 70 998 1.041 72 969 1.022 77 945 946 85 861 Prignitz 1.043 61 983 1.015 63 952 996 59 937 1.010 60 949 1.000 54 945 973 54 918 928 61 867 Spree-Neiße 1.266 71 1.195 1.231 80 1.151 1.220 90 1.129 1.198 83 1.115 1.159 86 1.074 1.084 84 999 1.011 87 924 Teltow-Fläming 1.452 80 1.372 1.426 83 1.344 1.402 94 1.308 1.398 88 1.310 1.372 95 1.276 1.337 98 1.239 1.263 102 1.161 Uckermark 1.727 111 1.616 1.717 112 1.605 1.711 116 1.596 1.732 119 1.613 1.750 126 1.624 1.715 132 1.582 1.619 129 1.490 1) Aufgrund unplausibler Daten im Januar 2014 errechnet sich der Jahresdurchschnitt 2014 aus den restlichen elf plausiblen Berichtsmonaten. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 2 (zu Frage 55) Alleinerziehende Leistungsberechtigte nach dem SGB II nach Anzahl der Kinder / Land Brandenburg (Gebietsstand Dezember 2016) / Zeitreihe Jahresdurchschnitte, Datenstand: September 2017 / Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Teil 1 von Tabelle 2 (zu Frage 55) Region 2010 2011 2012 Insgesamt davon mit … Insgesamt davon mit … Insgesamt davon mit … 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 u. mehr Kindern 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 u. mehr Kindern 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 u. mehr Kindern Land Brandenburg 25.735 17.430 6.332 1.501 473 25.264 16.831 6.444 1.507 483 25.425 16.622 6.655 1.634 514 Brandenburg a. d. H., Stadt 1.073 739 247 66 21 1.052 710 262 60 19 1.084 724 276 66 18 Cottbus, Stadt 1.508 1.086 338 66 18 1.517 1.077 354 65 22 1.517 1.067 358 69 23 Frankfurt (Oder), Stadt 928 630 232 49 17 912 610 237 52 13 921 602 245 54 20 Potsdam, Stadt 1.610 1.068 405 102 35 1.622 1.061 426 102 34 1.680 1.081 452 116 31 Barnim 1.666 1.121 402 108 34 1.634 1.082 405 113 34 1.658 1.096 410 117 36 Dahme-Spreewald 1.393 912 357 100 25 1.342 865 358 89 30 1.322 842 361 91 27 Elbe-Elster 1.115 717 319 61 17 1.097 704 316 58 19 1.109 703 321 70 15 Havelland 1.517 1.004 386 100 27 1.459 943 383 104 29 1.423 902 382 112 27 Märkisch-Oderland 1.997 1.348 489 126 35 1.923 1.290 474 120 40 1.921 1.267 488 124 43 Oberhavel 1.751 1.215 417 96 24 1.661 1.117 429 91 24 1.729 1.127 460 111 31 Oberspreewald-Lausitz 1.440 965 353 88 33 1.439 943 367 93 36 1.454 935 385 98 37 Oder-Spree 1) 1.786 1.241 435 79 31 1.844 1.239 454 115 36 1.952 1.274 516 116 47 Ostprignitz-Ruppin 1.310 909 304 72 26 1.281 863 325 71 22 1.265 850 314 79 22 Potsdam-Mittelmark 1.155 802 267 62 24 1.092 748 264 59 21 1.062 700 273 65 24 Prignitz 1.043 730 232 58 23 1.015 691 247 54 23 996 666 244 60 27 Spree-Neiße 1.266 886 289 71 21 1.231 848 288 75 20 1.220 804 310 80 26 Teltow-Fläming 1.452 932 398 93 30 1.426 915 390 87 34 1.402 888 374 103 37 Uckermark 1.727 1.127 463 106 30 1.717 1.124 465 101 27 1.711 1.094 488 104 26 1) Aufgrund unplausibler Daten im Januar 2014 errechnet sich der Jahresdurchschnitt 2014 aus den restlichen elf plausiblen Berichtsmonaten. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Teil 2 von Tabelle 2 (zu Frage 55) Region 2013 2014 2015 2016 Insgesam t davon mit … Insgesam t davon mit … Insgesam t davon mit … Insgesam t davon mit … 1 Kind 2 Kind ern 3 Kind ern 4 u. mehr Kind ern 1 Kind 2 Kind ern 3 Kind ern 4 u. mehr Kinder n 1 Kind 2 Kind ern 3 Kind ern 4 u. mehr Kinder n 1 Kind 2 Kind ern 3 Kind ern 4 u. mehr Kindern Land Brandenburg 25.545 16.553 6.784 1.692 517 25.436 16.301 6.844 1.740 551 24.714 15.550 6.800 1.764 601 23.201 14.334 6.484 1.731 652 Brandenburg a. d. H., Stadt 1.093 709 288 74 23 1.087 704 281 76 26 1.091 695 286 83 27 1.056 658 281 81 36 Cottbus, Stadt 1.510 1.060 359 68 23 1.544 1.083 369 68 25 1.508 1.035 373 75 25 1.440 960 363 86 30 Frankfurt (Oder), Stadt 936 597 256 65 18 940 599 259 66 17 933 576 271 68 17 912 557 272 62 21 Potsdam, Stadt 1.691 1.084 464 112 31 1.738 1.093 490 113 41 1.733 1.068 505 115 45 1.653 1.015 473 119 46 Barnim 1.653 1.065 436 111 41 1.630 1.040 436 113 39 1.603 990 449 118 46 1.541 939 436 114 52 Dahme-Spreewald 1.312 845 354 91 24 1.297 849 329 96 23 1.288 833 330 96 29 1.191 747 328 87 29 Elbe-Elster 1.103 702 319 63 19 1.073 663 327 62 21 1.037 629 313 70 25 1.001 590 315 68 27 Havelland 1.484 963 385 114 23 1.500 971 390 114 25 1.403 893 372 109 29 1.268 782 345 101 39 Märkisch-Oderland 1.934 1.249 517 124 44 1.934 1.237 525 125 47 1.861 1.170 518 119 55 1.721 1.076 483 116 46 Oberhavel 1.717 1.100 467 114 35 1.719 1.080 487 118 35 1.702 1.044 500 124 34 1.604 989 445 136 34 Oberspreewald- Lausitz 1.474 938 401 103 32 1.451 909 399 116 28 1.410 867 394 115 34 1.314 786 381 112 35 Oder-Spree 1) 1.944 1.249 522 125 47 1.967 1.245 534 138 50 1.878 1.172 524 132 50 1.700 1.029 490 132 50 Ostprignitz-Ruppin 1.289 861 317 89 22 1.247 817 319 92 20 1.139 730 295 92 22 1.034 659 270 78 27 Potsdam- Mittelmark 1.067 686 291 71 19 1.041 667 288 67 19 1.022 643 296 59 23 946 587 268 63 29 Prignitz 1.010 669 237 75 29 1.000 651 247 71 31 973 626 245 72 29 928 579 245 71 34 Spree-Neiße 1.198 788 308 78 25 1.159 750 298 79 33 1.084 681 289 76 37 1.011 631 274 72 34 Teltow-Fläming 1.398 878 371 110 40 1.372 841 369 117 45 1.337 812 349 133 44 1.263 747 338 132 46 Uckermark 1.732 1.111 491 106 23 1.750 1.108 502 112 29 1.715 1.084 493 108 30 1.619 1.003 477 102 37 1) Aufgrund unplausibler Daten im Januar 2014 errechnet sich der Jahresdurchschnitt 2014 aus den restlichen elf plausiblen Berichtsmonaten, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 1 (zu Frage 56) Ausgewählte Personengemeinschaften¹ von Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit Minderjährigen in Brandenburg für die Jahre 2010 bis 2016 nach Typ der Personengemeinschaft Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2010 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Land Brandenburg Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 9 9 11 - - - - - - - - - mit einem Kind unter 18 Jahren 7 7 7 - - - - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 74 71 88 9 9 14 1 1 1 1 1 1 mit einem Kind unter 18 Jahren 62 59 62 6 6 6 1 1 1 1 1 1 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 10 10 20 1 1 2 - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2 2 6 2 2 6 - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 1 1 1 - - - - - - 1 1 2 mit einem Kind unter 18 Jahren 1 1 1 - - - - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - 1 1 2 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 8 7 8 2 2 2 6 6 7 3 3 4 mit einem Kind unter 18 Jahren 8 7 8 2 2 2 5 5 5 2 2 2 mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 2 1 1 2 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 2 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2010 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 2 - - - - - - mit einem Kind unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 2 - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 6 5 7 6 6 7 4 4 4 3 2 3 5 5 6 mit einem Kind unter 18 Jahren 5 4 5 5 5 5 4 4 4 3 2 3 4 4 4 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 1 1 2 - - - - - - 1 1 2 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 2 2 2 1 1 1 - - - 2 2 2 1 1 1 - - - mit einem Kind unter 18 Jahren 2 2 2 1 1 1 - - - 2 2 2 1 1 1 - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 2 2 3 1 1 1 11 11 12 2 2 2 2 2 2 mit einem Kind unter 18 Jahren - - - 1 1 1 1 1 1 10 10 10 2 2 2 2 2 2 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 1 1 2 - - - 1 1 2 - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 3 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2011 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Land Brandenburg Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 10 10 13 - - - - - - - - - mit einem Kind unter 18 Jahren 8 8 8 - - - - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 1 1 3 - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 82 80 100 7 7 11 2 2 2 2 2 2 mit einem Kind unter 18 Jahren 65 63 66 3 3 3 2 2 2 2 2 2 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 17 17 34 4 4 8 - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 3 - - - mit einem Kind unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 3 - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 10 10 12 1 1 1 6 6 8 4 4 6 mit einem Kind unter 18 Jahren 8 8 8 1 1 1 4 4 4 2 2 2 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 - - - 2 2 4 2 2 4 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 4 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2011 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 2 - - - 1 1 1 mit einem Kind unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - 1 1 1 mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 2 - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 2 2 3 6 5 7 2 2 2 2 2 2 7 7 7 mit einem Kind unter 18 Jahren 1 1 1 5 4 5 2 2 2 2 2 2 7 7 7 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 1 1 2 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 3 3 3 1 1 1 - - - 1 1 1 2 2 2 - - - mit einem Kind unter 18 Jahren 3 3 3 1 1 1 - - - 1 1 1 2 2 2 - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 5 5 8 1 1 1 1 1 1 19 19 21 3 2 4 2 2 2 mit einem Kind unter 18 Jahren 3 3 4 1 1 1 1 1 1 17 17 17 2 1 2 2 2 2 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 - - - - - - 2 2 4 1 1 2 - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 5 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2012 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Land Brandenburg Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 9 9 11 - - - - - - - - - mit einem Kind unter 18 Jahren 8 8 8 - - - - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 1 1 3 - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 69 98 79 5 5 7 2 2 2 3 2 3 mit einem Kind unter 18 Jahren 59 58 59 3 3 3 2 2 2 3 2 3 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 10 10 20 2 2 4 - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 3 - - - mit einem Kind unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 3 - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 7 7 7 2 2 2 8 8 9 4 4 5 mit einem Kind unter 18 Jahren 7 7 7 2 2 2 7 7 7 3 3 3 mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 2 1 1 2 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 6 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2012 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - 1 1 1 1 1 1 mit einem Kind unter 18 Jahren - - - - - - - - - 1 1 1 1 1 1 mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 2 2 3 1 1 1 4 4 4 2 2 2 7 7 7 mit einem Kind unter 18 Jahren 1 1 1 1 1 1 4 4 4 2 2 2 7 7 7 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 1 1 1 2 2 2 - - - 1 1 1 2 2 2 - - - mit einem Kind unter 18 Jahren 1 1 1 2 2 2 - - - 1 1 1 2 2 2 - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 4 4 6 6 6 7 3 3 4 5 5 6 2 2 2 2 2 2 mit einem Kind unter 18 Jahren 2 2 2 5 5 5 2 2 2 4 4 4 2 2 2 2 2 2 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 1 1 2 1 1 2 1 1 2 - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 7 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2013 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Land Brandenburg Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 10 10 10 - - - - - - - - - mit einem Kind unter 18 Jahren 7 7 7 - - - - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 1 1 3 - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 74 73 88 8 8 12 2 2 3 3 3 3 mit einem Kind unter 18 Jahren 60 59 60 4 4 4 1 1 1 3 3 3 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 14 14 28 4 4 8 1 1 2 - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 - - - 1 1 3 1 1 1 mit einem Kind unter 18 Jahren - - - - - - - - - 1 1 1 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 3 - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 3 3 3 1 - 1 6 6 7 4 4 5 mit einem Kind unter 18 Jahren 3 3 3 1 - 1 5 5 5 3 3 3 mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 2 1 1 2 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 8 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2013 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren - - - 1 1 1 - - - - - - 1 1 1 mit einem Kind unter 18 Jahren - - - 1 1 1 - - - - - - 1 1 1 mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 3 3 4 2 2 2 6 6 9 4 4 4 9 9 9 mit einem Kind unter 18 Jahren 2 2 2 2 2 2 3 3 3 4 4 4 9 9 9 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 - - - 3 3 6 - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 1 1 1 3 3 3 1 1 2 - - - - - - - - - mit einem Kind unter 18 Jahren 1 1 1 3 3 3 - - - - - - - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 2 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 4 4 6 6 6 6 2 2 2 3 3 4 2 2 2 6 6 6 mit einem Kind unter 18 Jahren 2 2 2 6 6 6 2 2 2 2 2 2 2 2 2 6 6 6 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 - - - - - - 1 1 2 - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 9 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2014 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Land Brandenburg Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 21 21 21 - - - - - - 1 1 1 mit einem Kind unter 18 Jahren 15 15 15 - - - - - - 1 1 1 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 5 5 10 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 1 1 3 - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 86 86 106 7 7 9 4 4 5 3 3 3 mit einem Kind unter 18 Jahren 69 69 70 5 5 5 3 3 3 3 3 3 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 16 16 32 2 2 4 1 1 2 - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 1 1 4 - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 - - - 2 2 4 1 1 1 mit einem Kind unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 1 1 1 1 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 3 - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 7 7 8 1 1 2 5 5 7 4 4 5 mit einem Kind unter 18 Jahren 6 6 6 - - - 4 4 5 3 3 3 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 1 1 2 1 1 2 1 1 2 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 10 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2014 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 3 3 4 1 1 1 - - - - - - 2 2 2 mit einem Kind unter 18 Jahren 2 2 2 1 1 1 - - - - - - 2 2 2 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 3 3 3 4 4 4 7 7 7 2 2 2 11 11 11 mit einem Kind unter 18 Jahren 3 3 3 4 4 4 7 7 7 2 2 2 11 11 11 mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 2 2 2 4 4 4 1 1 2 1 1 1 2 2 4 - - - mit einem Kind unter 18 Jahren 2 2 2 4 4 4 - - - 1 1 1 - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 2 - - - 2 2 4 - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 6 6 9 6 6 6 2 2 2 4 4 9 2 2 2 8 8 12 mit einem Kind unter 18 Jahren 3 3 3 6 6 6 2 2 2 1 1 1 2 2 2 4 4 4 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 3 3 6 - - - - - - 2 2 4 - - - 4 4 8 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - 1 1 4 - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 11 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2015 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Land Brandenburg Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 22 22 29 2 2 2 - - - 1 1 1 mit einem Kind unter 18 Jahren 16 16 16 2 2 2 - - - 1 1 1 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 5 5 10 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 1 1 3 - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 101 100 135 10 10 13 2 2 2 4 4 4 mit einem Kind unter 18 Jahren 70 69 70 7 7 7 2 2 2 4 4 4 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 28 28 56 3 3 6 - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 3 3 9 - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 2 2 3 - - - 1 1 3 - - - mit einem Kind unter 18 Jahren 1 1 1 - - - - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 3 - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 10 10 12 4 4 7 7 7 11 6 6 6 mit einem Kind unter 18 Jahren 8 8 8 2 2 2 4 4 4 6 6 6 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 1 1 2 2 2 4 - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - 1 1 3 1 1 3 - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 12 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2015 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 3 3 5 1 1 1 - - - 2 2 2 1 1 1 mit einem Kind unter 18 Jahren 1 1 1 1 1 1 - - - 2 2 2 1 1 1 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 - - - - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 3 3 5 5 5 6 10 10 13 1 1 1 9 9 10 mit einem Kind unter 18 Jahren 1 1 1 4 4 4 7 7 7 1 1 1 8 8 8 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 1 1 2 3 3 6 - - - 1 1 2 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 2 2 2 2 2 2 1 1 2 1 1 1 2 2 2 1 1 2 mit einem Kind unter 18 Jahren 2 2 2 2 2 2 - - - 1 1 1 2 2 2 - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 2 - - - - - - 1 1 2 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 6 5 9 8 8 9 4 4 6 1 1 2 2 2 3 9 9 16 mit einem Kind unter 18 Jahren 3 2 3 7 7 7 3 3 3 - - - 1 1 1 2 2 2 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 3 3 6 1 1 2 - - - 1 1 2 1 1 2 7 7 14 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 3 - - - - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 13 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2016 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Land Brandenburg Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 23 23 31 1 1 1 - - - 1 1 1 mit einem Kind unter 18 Jahren 15 15 15 1 1 1 - - - 1 1 1 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 8 8 16 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 89 87 118 7 7 10 4 4 5 2 2 2 mit einem Kind unter 18 Jahren 64 62 64 5 5 5 3 3 3 2 2 2 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 21 21 42 1 1 2 1 1 2 - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 4 4 12 1 1 3 - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Potsdam Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 1 1 2 1 1 2 - - - mit einem Kind unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 1 1 2 1 1 2 - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 6 6 8 2 2 5 8 8 10 2 2 2 mit einem Kind unter 18 Jahren 4 4 4 - - - 6 6 6 2 2 2 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 1 1 2 2 2 4 - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - 1 1 3 - - - - - - 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle 14 (zu Frage 56) Brandenburg / Sozialhilfe Bestand 2016 / Sitz des Trägers Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 4 4 6 3 3 4 2 2 2 - - - 1 1 1 mit einem Kind unter 18 Jahren 2 2 2 2 2 2 2 2 2 - - - 1 1 1 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2 2 4 1 1 2 - - - - - - - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 3 3 4 5 5 7 16 15 19 3 3 5 6 6 6 mit einem Kind unter 18 Jahren 2 2 2 4 4 4 13 12 13 1 1 1 6 6 6 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1 1 2 - - - 3 3 6 2 2 4 - - - mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - 1 1 3 - - - - - - - - - Bezeichnung des Typs der Bedarfsgemeinschaft Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) Insgesamt Darunter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren Zahl der Minderjährigen (von Sp.1) 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Haushaltsvorstände männlich mit Kindern unter 18 Jahren 2 2 2 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 1 2 mit einem Kind unter 18 Jahren 2 2 2 1 1 1 - - - 2 2 2 1 1 1 - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - - - - 1 1 2 - - - - - - 1 1 2 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - - - - Haushaltsvorstände weiblich mit Kindern unter 18 Jahren 4 3 4 6 6 7 4 4 5 2 2 3 4 4 5 5 5 11 mit einem Kind unter 18 Jahren 4 3 4 5 5 5 3 3 3 1 1 1 3 3 3 - - - mit 2 Kindern unter 18 Jahren - - - 1 1 2 1 1 2 1 1 2 1 1 2 4 4 8 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren - - - - - - - - - - - - - - - 1 1 3 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Tabelle (zu Frage 57) Armutsgefährdungsquote1 für den sog. Haushaltstyp „Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern)“ in % gemessen am Bundesmedian Haushaltstyp Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern) 40,9 46,6 50,3 52,9 49,4 52,5 46,8 1 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD- Skala berechnet. Quelle: http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A1armutsgefaehrdungsquoten.htmlb Tabelle 1 (zu Fragen 76 bis 78) Krankheit bzw. Unfallverletzung in den letzten vier Wochen von Alleinerziehenden und Elter teilen in Paarfamilien in Deutschland und in Brandenburg, 2013 (in Prozent) Krank oder unfallverletzt in den letzten 4 Wochen krank unfallverletzt krank und unfallverletzt nein Keine Angabe Deutschland Alleinerziehende1 14,1% 0,4% 0,5% 65,1% 19,9% Elternteile in Paarfamilien2 9,1% 0,4% 0,3% 69,7% 20,5% Brandenburg Alleinerziehende1 14,3% - - 73,2% 12,5% Elternteile in Paarfamilien2 8,3% - - 76,0% 5,7% 1 Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. 2 Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern. - keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug Quelle: Statistisches Bundesamt (2017) mit Daten des Mikrozensus 2013. Spezielle Auswertung für die vorliegende Anfrage Tabelle 2 (zu Fragen 76 bis 78) Emotionale Grundstimmung von alleinerziehenden Müttern und Vätern sowie Mütter und Väter mit Lebenspartner in Deutschland, 2012 (4-Wochen-Prävalenz, in Prozent; Anteil der Befragten mit Antwort immer, meistens oder ziemlich oft) Mütter mit PartnerIn (n=1.665) Alleinerziehende Mütter (n=865) Väter mit PartnerIn (n=2.029) Alleinerziehende Väter (n=344) sehr nervös 7,5% 1,9% 3,1% 70,3% 73,2% 79,8% 10,4% 5,8% 7,2% 68,3% 65,0% 69,1% 4,5% 1,2% 1,9% 80,5% 77,9% 77,7% 6,7% 1,5% 2,3% 79,4% 73,0% 73,5% niedergeschlagen entmutigt und traurig ruhig und gelassen voller Energie glücklich Quelle: Robert Koch-Institut, GEDA 2012. Spezielle Auswertung für die vorliegende Anfrage durch das LAVG Tabelle 3 (zu Fragen 76 bis 78) Rauchverhalten von Alleinerziehenden und Elternteilen in Paarfamilien in Deutschland und in Brandenburg, 2013 (in Prozent*) Rauchverhalten regelmäßig gelegentlich nein keine Angabe Deutschland Alleinerziehende 25,4% 4,5% 48,4% 21,8% Elternteile in Paarfamilien 17,9% 2,7% 57,2% 22,2% Brandenburg Alleinerziehende 30,5% 5,1% 49,7% 14,6% Elternteile in Paarfamilien 20,6% 3,1% 58,8% 17,5% 1 Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. 2 Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern. Quelle: Statistisches Bundesamt (2017) mit Daten des Mikrozensus 2013. Spezielle Auswertung für die vorliegende Anfrage Tabelle (zu Frage 83) Medizinisch relevante Befunde bei Einschulungskindern von Alleinerziehenden sowie von Paaren unter Berücksichtigung nach Sozialstatus, 2015 (in Prozent) niedriger Sozialstatus mittlerer Sozialstatus hoher Sozialstatus Alleinerziehende 79,1% 68,2% 56,2% Paare mit Kind(ern) 78,6% 64,2% 53,7% Quelle: LAVG, Daten der Schuleingangsuntersuchung 2015. Spezielle Auswertung für die vorliegende Anfrage (www.gesundheitsplattform.brandenburg.de) Tabelle 1 (zu Fragen 91 und 92) Anzahl Wohngeldanträge Alleinerziehende und Paarfamilien seit 2010 Alleinerziehende Paarfamilien LK Barnim 376 2.887 LK Dahme-Spreewald 782 5.420 LK Elbe-Elster 161 1.063 LK Havelland 225 1.452 LK Märkisch-Oderland 368 2.081 LK Oberhavel 246 1.817 LK Oberspreewald-Lausitz 222 2.227 LK Oder-Spree 426 2.748 LK Ostprignitz-Ruppin 210 2.165 LK Potsdam-Mittelmark 555 3.948 LK Prignitz 105 789 LK Spree-Neiße 131 577 LK Teltow-Fläming 326 2.533 LK Uckermark 302 2.472 StV Brandenburg 268 2.409 StV Cottbus 399 3.729 StV Eberswalde 201 1.918 StV Eisenhüttenstadt 83 389 StV Falkensee 111 292 StV Finsterwalde 60 946 StV Forst 116 1.087 StV Frankfurt (Oder) 244 966 StV Fürstenwalde 277 1.717 StV Guben 68 207 StV Henningsdorf 102 676 StV Lauchhammer 55 838 StV Lübbenau 169 795 StV Luckenwalde 117 695 StV Ludwigsfelde 153 699 StV Neuruppin 201 920 StV Oranienburg 134 1.538 StV Potsdam 730 5.150 StV Prenzlau 183 1.272 StV Rathenow 104 254 StV Schwedt 154 1.183 StV Senftenberg 104 938 StV Spremberg 197 986 StV Strausberg 141 927 StV Wittenberge 31 387 Amt Schlieben 19 197 Tabelle 2 (zu Fragen 91 und 92) Anzahl bewilligte WG-Anträge Alleinerziehende seit 2010 Alleinerziehende LK Barnim 371 LK Dahme-Spreewald 734 LK Elbe-Elster 153 LK Havelland 219 LK Märkisch-Oderland 364 LK Oberhavel 242 LK Oberspreewald-Lausitz 210 LK Oder-Spree 379 LK Ostprignitz-Ruppin 210 LK Potsdam-Mittelmark 529 LK Prignitz 105 LK Spree-Neiße 128 LK Teltow-Fläming 299 LK Uckermark 293 StV Brandenburg 259 StV Cottbus 397 StV Eberswalde 189 StV Eisenhüttenstadt 83 StV Falkensee 105 StV Finsterwalde 50 StV Forst 96 StV Frankfurt (Oder) 228 StV Fürstenwalde 196 StV Guben 67 StV Henningsdorf 102 StV Lauchhammer 55 StV Lübbenau 169 StV Luckenwalde 98 StV Ludwigsfelde 138 StV Neuruppin 201 StV Oranienburg 134 StV Potsdam 691 StV Prenzlau 183 StV Rathenow 104 StV Schwedt 150 StV Senftenberg 103 StV Spremberg 197 StV Strausberg 140 StV Wittenberge 29 Amt Schlieben 17 zu Fragen 1 und 2: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Die Zahl der Familien Alleinerziehender (hier definiert als Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren) ist im Zeitraum von 2010 bis 2016 um 10 Prozent von 55.400 auf 60.800 angestiegen. Die Verlaufsbetrachtungen zeigen in den Planungsregione... Die Anzahl von Paarfamilien (hier definiert als Haushalte von Ehepaaren und Paaren in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren) ist im Zeitraum von 2010 bis 2016 um 11 Prozent gestiegen (von 169.635 auf 187.740 Paar... Die Entwicklung des rechnerischen Verhältnisses beider Familientypen zeigt zunächst einen Anstieg des Anteils von Alleinerziehendenfamilien zum Jahr 2012 auf 28,5 Prozent. In den Folgejahren sank dieser Wert und lag im Jahr 2016 bei 24,5 Prozent. Dami... Valide Zahlen zu alleinerziehenden Vätern liegen erst seit 2013 vor, so dass eine Verlaufsbetrachtung erst ab diesem Jahr möglich ist (s. Tabelle 1 im Anhang). Festzustellen ist, dass die Anzahl alleinerziehender Väter von 5.400 im Jahr 2013 auf 8.000... zu Fragen 7 bis 11: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Ein weiteres Angebot besteht in der Weiterbildungsdatenbank, dem WDB Suchportal www.wdb-suchportal.de. Es ist ein unabhängiges Weiterbildungsportal der Bundesländer Berlin und Brandenburg und bietet einen umfassenden Überblick über den Bildungsmarkt i... Ausbildung/Umschulung in Teilzeit Fernunterricht E-Learning von zu Hause (wie z.B. Virtuelles Klassenzimmer) Anbieter mit Kinderbetreuung Das Projekt Weiterbildung Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) Arbeit mit der Weiterbildungsdatenbank wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen S... Ein weiteres Angebot ist das Modellprogramm des Bundes „Perspektive Wiedereinstieg“ (https://www.perspektive-wiedereinstieg.de/). Es beinhaltet Unterstützung für Frauen und Männer, die nach einer mehrjährigen familienbedingten Auszeit den Wiedereinsti... Auf Initiative von Frau Ministerin Golze wurde im Jahr 2015 die Initiative „Starke Familien - starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“ gegründet. Damit wurde ein breiter gesellschaftlicher Diskurs zur Bekämpfung der Kinderarmut ins Leben gerufen... Ein wesentlicher Lösungsansatz ist dabei die Unterstützung Alleinerziehender bei der Erzielung eines ausreichenden Erwerbseinkommens. Um auf diesem Weg Mut zu machen, ist seitens der Landesregierung die von den beiden Alleinerziehendenverbänden im Lan... Die Information der betroffenen Eltern über die gesetzlichen Grundlagen und Antragsstellung erfolgt durch die Landeregierung über verschiedene Maßnahmen. So wurde 2016 gemeinsam mit der Familienkasse Berlin-Brandenburg eine Informationskampagne durchg... Zudem steht allen Familien im Land Brandenburg das Angebot des Landesprogramms „Netzwerk Gesunde Kinder“ (NGK) kostenlos zur Verfügung. Seit dem Jahr 2006 wurde der modellhafte Aufbau dieses Netzwerkes im Land Brandenburg als ein besonders bedeutsames... Darüber hinaus haben alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihren Kindern bis 6 Jahren Anspruch auf Hilfe gemäß § 19 SGB VIII, der gemeinsamen Unterbringung in einer geeigneten Wohnform, wenn sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Unter... Gemäß § 18 SGB VIII haben Alleinerziehende Anspruch gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzans... Gemäß § 20 SGB VIII können alleinerziehende Eltern im Falle der eigenen Erkrankung Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder erhalten, sofern nicht dem SGB VIII vorgehende Sozialleistungen dafür in Frage kommen. Di... Ferner gibt es verschiedene Vor-Ort-Angebote. So besteht nach Auskunft des Selbsthilfegruppen Alleinerziehender, Landesverband Brandenburg e.V. (SHIA) in Königs Wusterhausen ein Single-Mütter-Treff für ledige Schwangere und Alleinerziehende in der Elt... Die Maßnahmen der Polizei in Fällen häuslicher Gewalt sind wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der Ziele des „Aktionsplanes der Landesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder“. Grundsätzlich sollen die Maßnahmen der Polizei ... Krisenintervention/Gefahrenabwehr - Beenden aktueller und Verhinderung von weiterer Gewalt gegen Personen und/oder Sachen sowie unzumutbarer Belästigungen durch die gewalttätige Person; Opferschutz - Schutz der Opfer bzw. anderer Personen, insbesondere der Kinder (z.B. Meldung beim Jugendamt); Strafverfolgung - Sicherung des Strafverfahrens durch strafprozessuale Maßnahmen und somit die Übertragung der Verantwortung auf die gewalttätige Person; Information - Information der Opfer über rechtliche Möglichkeiten nach dem Gewaltschutz-, Opferschutz-, Opferentschädigungs- und Zeugenschutzgesetz sowie über Hilfsangebote. Aufgrund der besonderen Beziehung zwischen Täter/in und Opfer stellt die Betreuung der kindlichen Opfer eine besondere Herausforderung dar. Zur Befähigung der Polizeibediensteten für einen kompetenten Umgang mit kindlichen Opfern finden regelmäßig dez... zu Fragen 91 und 92: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 91 und 92 zusammen beantwortet. Die Anzahl der Wohngeldanträge von Paarfamilien und von Alleinerziehenden seit 2010 ist der tabellarischen Übersicht zu entnehmen (s. Tabelle 1 im Anhang) differenziert nach Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Städten und Ämtern mit mehr als 20.000... Insgesamt wurde seit 2010 im Land Brandenburg 8.417 Alleinerziehenden Wohngeld bewilligt (s. Tabelle 2 im Anhang). Ein wesentliches Ergebnis für den Landkreis Elbe-Elster ist die Errichtung einer Stabstelle „Strategie, Prävention, Netzwerke“, die verschiedene Beratungsleistungen u. a. zur Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit oder Bildungsangeboten bündelt. Einzelne ... Die Beratungen durch die allgemeinen sozialpädagogischen Dienste in den Jugendämtern werden nicht statistisch erfasst, deshalb sind keine Angaben zum Umfang der Inanspruchnahme möglich. Daneben sind die anderen Familienverbände sowie weitere vom Land Brandenburg unterstützte familienpolitische Strukturen, wie die Lokalen Bündnisse für Familien und die Mehrgenerationenhäuser, offen für Alleinerziehende. Außerdem plant die ÜKS im Jahr 2018 die Vernetzungsworkshops mit dem Thema „Ein-Eltern-Familien“ zu verbinden. Dabei sollen die Lokalen Bündnisse die Möglichkeiten diskutieren, wie das Thema präsenter gemacht, der Bedarf ermittelt, Angebote entwickelt... In die Befassung mit den Bedarfslagen Alleinerziehender bezieht die Landesregierung auch wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Themenfeld ein. Hierzu gehören neben Studien im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend w... Eine unmittelbare Ableitung von Initiativen aus einer einzelnen Studie findet nicht statt. Vielmehr beruhen die Aktivitäten der Landesregierung auf verschiedenen Erkenntnisquellen, von denen wissenschaftliche Expertisen nur einen Teil darstellen. Dies...