Landtag Brandenburg Drucksache 6/7951 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.01.2018 / Ausgegeben: 16.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3170 des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7787 Potenzieller Umfang und potenzielle Kosten des technischen Herdenschutzes zur Wolfsabwehr in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im November 2017 veröffentlichte die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) eine Kostenabschätzung für Bayern hinsichtlich des präventiven technischen Herdenschutzes von Weidetieren vor Wolfsübergriffen. In der Publikation mit dem Titel „Weidezäune zur Wolfsabwehr - eine Kostenschätzung für Bayern “ beziffert die LfL die mit dem Bau von wolfssicheren Zäunen zum Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen verbundenen Kosten auf einen geschätzten Gesamtinvestitionsbedarf von rund 240 bis 413 Mio. Euro für Bayern. Zur Ermittlung dieses groben Gesamtinvestitionsbedarfs wurde ausgehend von der Betroffenheit unterschiedlicher Nutztierarten sowie der räumlichen Betroffenheit der Umfang der zu schützenden Weideflächen und der sich daraus ableitende voraussichtliche Investitionsbedarf bestimmt. Kosten der Instandhaltung der wolfssicheren Zäune und der erhöhte Kosten- und Zeitaufwand der Weidetierhalter, wie z.B. für den Zaunaufbau und für das Ausmähen der wolfssicheren Zäune, blieben hierbei unberücksichtigt. In ihrer im August 2017 gemeinsam veröffentlichten Stellungnahme plädierten der Bundesverband Berufsschäfer, der Deutsche Tierschutzbund , der BUND, IFAW, NABU, WWF, der Deutsche Grünlandverband und der Ökologische Jagdverband im Sinne eines konfliktarmen Miteinanders von Weidetierhaltung und Wolf für einen flächendeckenden Herdenschutz in Wolfsgebieten zur Prävention von Wolfsübergriffen. Auch nach dem Entwurf der Brandenburgischen Wolfsverordnung ist die Entnahme von Wölfen zum Schutz der Weidetiere vor Wolfsübergriffen u.a. nur dann möglich, wenn die Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen eingehalten werden. Diese Mindeststandards definieren Mindestanforderungen an die Einzäunungen unterschiedlicher Nutztierarten. Frage 1: Wie groß ist die Gesamtfläche, die im Land Brandenburg auch zur Weidehaltung landwirtschaftlicher Nutztiere genutzt wird, und wie groß sind die jeweiligen Gesamtflächen bezogen auf die einzelnen Nutztierarten? zu Frage 1: Ausgewählte Daten zur Weidehaltung von landwirtschaftlichen Nutztieren werden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erhoben. Letztmalig wurden Daten zur Weidetierhaltung im Statistischen Bericht C IV 12 - Landtag Brandenburg Drucksache 6/7951 - 2 - u / 10 „Wirtschaftsdünger, Stall- und Weidehaltung im Land Brandenburg 2010“ veröffent- licht. Danach betrug die gesamte Weidefläche 182.600 ha. Frage 2: Lässt sich aus den der Landesregierung vorliegenden Daten exakt oder auch nur schätzungsweise ableiten, wie viele Kilometer Weidezaun die nach Punkt 1 zu benennenden Flächen abgrenzen? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Bei welchen der nach Punkt 1 zu benennenden Nutztierarten hält die Landesregierung zur Prävention von Wolfsübergriffen entsprechende Schutzzäune für erforderlich? zu Frage 3: Maßnahmen des technischen Herdenschutzes mittels wolfsabweisender Zäune bzw. Untergrabungsschutz vorhandener Zäune werden insbesondere für die Verbesserung des Schutzes von Schaf- und Ziegenhaltungen sowie bei Gehegewildhaltungen empfohlen . Auch bei der Haltung von Lamas und Alpakas können Maßnahmen des technischen Herdenschutzes sinnvoll sein. Wolfsabweisende Zäune bei Rinder- und Pferdehaltungen werden nur zum Schutz von Kälbern und Fohlen empfohlen. Für die Beratung über konkrete Maßnahmen des technischen und nichttechnischen Herdenschutzes stehen allen Tierhalterinnen und Tierhaltern in Brandenburg die Wolfsbeauftragten des Landes zur Verfügung . Frage 4: Wie hoch sind aktuell die Deckungsbeiträge, die landwirtschaftliche Unternehmen mit den nach Punkt 3 zu benennenden Arten pro Hektar erwirtschaften? (bitte für Gesamtbetrieb und Betriebszweige mit Weidetierhaltung angeben) zu Frage 4: Der Landesregierung liegen dazu keine Daten vor. Frage 5: Wie groß sind nach Kenntnis der Landesregierung die in Bezug auf die Prävention von Wolfsübergriffen zu schützenden Weideflächen in Hektar und wie viele Kilometer Weidezäune umgeben diese Weideflächen? (bitte hier auch den Umfang der zu schützenden Weidefläche in Kilometer je Nutztierart im Land Brandenburg angeben) Frage 6: Wie hoch sind unter Berücksichtigung der Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen die Investitionsbedarfe für den Bau von wolfssicheren Zäunen nach Nutztierarten ohne Berücksichtigung einer staatlichen Förderung für Präventionsmaßnahmen? Wie hoch ist der Gesamtinvestitionsbedarf für alle zu schützenden Weideflächen aller Nutztierarten? zu Frage 5 und 6: Die Größe der Weideflächen, bei denen eine Verbesserung des Schutzes der Weidetierbestände vor Wolfsübergriffen durch Maßnahmen des technischen Herdenschutzes anzuraten ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und von betrieblichen Abläufen der jeweiligen Tierhaltungsbetriebe ab. Aus diesen Gründen kann dafür keine konkrete Flächenangabe gemacht werden. Der Investitionsbedarf für die Errichtung wolfsabweisender Zäune hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab. So unterliegen auch die Materialkosten für den Erwerb wolfsabweisender Zäune und des dazugehörenden Equipments größeren Schwankungen. Dies gilt auch für eine Ergänzung eines vorhandenen Zaunes in der Weidehaltung insbesondere durch Anbringung weiterer stromführender Drähte - auch diese hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Ein Gesamtinvestitionsbedarf für Landtag Brandenburg Drucksache 6/7951 - 3 - alle zu schützenden Weideflächen aller Nutztierarten kann daher nicht realistisch kalkuliert werden. Frage 7: Wie hoch sind nach Kenntnis bzw. Schätzung der Landesregierung die jährlichen Fixkosten (Abschreibung, Unterhalt, Zinsaufwand) als Folge einer Investition unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der weidetierhaltenden Betriebe je Nutztierart? zu Frage 7: Die jährlichen Fixkosten für Abschreibung, Unterhaltung und Zinsaufwand sind betriebsspezifisch und können nicht verallgemeinert dargestellt werden. Frage 8: Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich nach Kenntnis der Landesregierung auf den einzelnen Weideviehbetrieb je Nutztierart bei der erforderlichen Umsetzung von technischen Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe? zu Frage 8: Die finanziellen Auswirkungen von Maßnahmen des technischen Herdenschutzes sind stark abhängig von den Bedingungen des jeweiligen Einzelbetriebes. Um die Auswirkungen auf Weideviehbetriebe zu verringern, werden sowohl technische als auch nichttechnische Maßnahmen des Herdenschutzes vor Wolfsübergriffen durch ein Förderprogramm des Landes finanziell unterstützt. Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung die Wirkungen eines flächendeckenden Herdenschutzes auf wildlebende und zum Teil geschützte Tierarten (wiederkäuendes Schalenwild , Großtrappe), die Weideflächen mit den bislang verwendeten Zäunen als Äsungsflächen bzw. generell als Lebensraum nutzen konnten? Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung Forderungen nach der Umsetzung eines flächendeckenden technischen Herdenschutzes durch weideviehhaltende Betriebe je Nutztierart unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten a) ohne staatliche Förderung sowie b) unter Gewährung einer staatlichen Förderung? zu Frage 9 und 10: Ein für Brandenburg flächendeckender Herdenschutz vor Wolfsübergriffen für alle Weidetierarten ist nicht Zielsetzung der Landesregierung. Das gilt auch für den technischen Herdenschutz. Bei Einhaltung der Standards einer wolfsabweisenden Zäunung ist nicht mit Einschränkungen anderer wildlebender Tierarten zu rechnen. Außerdem können nach Bewertung des jeweiligen Einzelfalls auch Maßnahmen des nichttechnischen Herdenschutzes (Herdenschutzhunde) zum Einsatz kommen. Um die Auswirkungen auf Weideviehbetriebe zu verringern, werden sowohl technische als auch nichttechnische Maßnahmen des Herdenschutzes vor Wolfsübergriffen durch ein Förderprogramm des Landes finanziell unterstützt. Weidetiere sind nach § 3 Absatz 1 Nr. 3 Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung vom Tierhalter vor Beutegreifern angemessen zu schützen. Frage 11: Welche zumutbaren zusätzlichen Herdenschutzmaßnahmen müssen Weidetierhalter nach Auffassung der Landesregierung erfüllen, die über die in der Anlage des Entwurfs einer Wolfsverordnung aufgeführten „Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen“ hinaus gehen, um problematische Wölfe nach § 4 Absatz 1 des Entwurfs der Wolfsverordnung entnehmen zu können? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7951 - 4 - zu Frage 11: Die zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen im Sinne der Wolfsverordnung sind als Anlage Bestandteil der Wolfsverordnung .