Landtag Brandenburg Drucksache 6/7965 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.01.2018 / Ausgegeben: 17.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3174 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/7798 Lärmbelästigung durch Truppenübungsplatz Brück/Lehnin Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Gemeinde Borkwalde des Amtes Brück liegt idyllisch inmitten märkischer Kiefernwälder und trägt daher auch den Beinamen Waldgemeinde . Doch diese Idylle wird zunehmend durch nicht länger hinzunehmende Lärmbelästigung durch Schieß- und Sprengübungen beeinträchtigt. Durch die Lage dieses Truppenübungsplatzes südwestlich von Borkwalde und die vorherrschenden Windrichtungen breitet sich der entstehende Lärm überwiegend in diesem Ort aus. Hierbei ist die Zentralvorschrift A1-2031/2-6000 (Lärmmanagement - Rahmenbedingungen, Grundlagen und Vorgaben für die Umsetzung auf Schießplätzen der Bundeswehr - LMR) maßgebend, da auch Kaliber über 20 mm Durchmesser zum Einsatz kommen. Bis 20 mm gilt ja die TA Lärm. Diese Zentralvorschrift regelt auch die Situation in den Außenbereichen der Schießplätze, also den anliegenden Ortschaften. So ist der Betreiber, also die Bundeswehr, verpflichtet, die Anlage so zu betreiben, dass „… schädliche Umwelteinwirkungen, … und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können“ und dass „Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen … und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen“. Die auf die betroffenen Einwohner einwirkenden Emissionen sind verursacht von den Schieß- und Sprengübungen. Der auf dem Übungsplatz so entstehende Lärm ist geprägt von vielen Besonderheiten wie großer Einwirkungsbereich, tiefe Frequenzen , Impulshaltigkeit, hohe akustische Energien etc., was für die Betroffenen als sehr unangenehm empfunden wird. Daher ist in der LMR tagsüber für Dorf-, Kern- und Mischgebiete ein über die Zeit gemittelter Lärmpegel von 70 dB(dB) festgelegt; in Reinen Wohngebieten, Allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten dagegen nur 65 dB(C). Letzteres trifft wohl mehr für Borkwalde zu. Kürzlich hat die Kommandantin des Truppenübungsplatzes in einem Radiointerview des RBB von zuständiger Stelle der Bundeswehr gemessene 70 dB als Mittelwert eingeräumt. Das heißt, die eigentlichen Explosionsknallspitzen sind noch höher. Und worauf gar nicht eingegangen wurde, sind die Detonations -Druckwellen. Diese werden von den Bürgern auch als sehr unangenehm empfunden . Frage 1: Welche Form des Lärmmanagements wird auf diesem Truppenübungsplatz praktiziert ? Das administrative oder das kooperative Lärmmanagement? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7965 - 2 - Frage 2: Wenn das kooperative Lärmmanagement praktiziert wird, wie stellt sich das in der täglichen Praxis dar? Frage 3: Wurde 2016 die sogenannte 5%-Regel eingehalten? D.h., an nur 18 von 365 Tagen darf es eine Überschreitung der zulässigen Immissionswerte geben. Wenn Nein, an wie viel Tagen gab es eine Überschreitung? Frage 4: Wenn Frage 3. Mit Nein beantwortet wird, welche Konsequenzen sind daraus gezogen worden und lässt sich für 2017 schon ein Ergebnis daraus darstellen? Frage 5: Welche Pläne gibt es zukünftig für diesen Truppenübungsplatz? Sollen lärmintensive Übungen zukünftig erhöht, gleich bleiben oder reduziert werden? Frage 6: Welche sonstigen Maßnahmen sind zur Verminderung der Belästigung (Lärm und Druckwellen) der Anwohner für die Zukunft vorgesehen? zu den Fragen 1 bis 6: Die Vierzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung - 14. BIm- SchV) bestimmt, dass im Bereich der Bundeswehr der Vollzug der einschlägigen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und diesbezügliche behördliche Überwachungsmaßnahmen u. a. bei Anlagen, die der militärischen Landesverteidigung dienen und sich in militärischen Sicherheitsbereichen befinden, dem Bundesminister für Verteidigung bzw. der von ihm bestimmten Stelle obliegen. Für die behördliche Überwachung des Truppenübungsplatzes Lehnin gemäß dem BImSchG ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) als öffentlich -rechtliche Aufsicht zuständig. Die behördliche Fachaufsicht nimmt das Bundesministerium der Verteidigung wahr. Die Umsetzung der „Richtlinie für das Lärmmanagement auf Schießplätzen (Lärmmanagementrichtlinie - LMR)“ des BMVg und die in der fachlichen Weisung der öffentlich-rechtlichen Aufsicht „Ermittlung der lärmakustischen Kriterien für das Lärmmanagement auf Schießplätzen der Bundeswehr - ELK-LMR“ beschriebenen Anforderungen hinsichtlich des durchzuführenden Lärmmanagements am Truppenübungsplatz Lehnin erfolgt durch die genannten Behörden. Gemäß der fachlichen Weisung der öffentlich-rechtlichen Aufsicht „Ermittlung der lärmakustischen Kriterien für das Lärmmanagement auf Schießplätzen der Bundeswehr - ELK-LMR –„ ist, sofern der Betrieb eines Schießplatzes auch nach Ausschöpfung aller organisatorischen und technischen Maßnahmen regelungskonform nach der Lärmmanagementrichtlinie nicht möglich und der Schießbetrieb im Rahmen des Ausbildungs-, Übungs- und Erprobungsbetriebs erforderlich ist, ein Lärmminderungsplan aufzustellen. Ein Lärmminderungsplan ist danach in kooperativer Abstimmung zwischen dem Betreiber des Schießplatzes und der regionalen öffentlich -rechtlichen Aufsicht zu vereinbaren und zu dokumentieren. Die oberste öffentlichrechtliche Aufsicht behält sich vor, im Einzelfall über den Lärmminderungsplan zu entscheiden . Eine diesbezügliche Entscheidung ist der Landesregierung nicht bekannt. Ergebnisse aus der Überwachung des Truppenübungsplatzes Lehnin durch die öffentlichrechtliche Aufsicht für das Jahr 2016 und Planungen zu Änderungen der Nutzung des Truppenübungsplatzes Lehnin oder zu etwaigen Maßnahmen zur Minderung von Belästigungen durch Immissionen des Truppenübungsplatzes Lehnin im Sinne von § 3 Abs. 2 BImSchG sind der Landesregierung nicht bekannt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7965 - 3 - Frage 7: Welche Maßnahmen bzw. Gespräche führt die Landesregierung mit der Bundeswehr zur Verbesserung der Situation für die Anlieger? zu Frage 7: In Bezug auf konkrete Beschwerden, die vereinzelt im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft oder im Landesamt für Umwelt eingegangen sind, ist jeweils eine Verweisung an das Bundesministerium der Verteidigung und den nachgeordneten Stellen erfolgt. Aktuell gibt es keine diesbezüglichen Aktivitäten der Landesregierung .