Landtag Brandenburg Drucksache 6/7984 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.01.2018 / Ausgegeben: 22.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3173 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7797 INISEK I: Warum keine Bewerbungstrainings in der 9. Klasse? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Eine uns bekannte Schule organisiert im Rahmen der Berufsorientierung in jedem Schuljahr Bewerbungstrainings - und zwar ganz bewusst in Klasse 9, weil die örtlichen Erfahrungen zeigen, dass es in anderen Klassenstufen weniger sinnvoll ist. Bislang hat die Schule diese Bewerbungstrainings offenbar im Rahmen des Förderprogramms INISEK I durchgeführt. Die entsprechende Förderrichtlinie vom 03. März 2017 schließt allerdings unter Punkt 6.1.1 ausdrücklich Bewerbungstrainings in der Jahrgangsstufe 9 von der Förderung aus. Wir fragen die Landesregierung: 1. Warum schließt die Richtlinie Bewerbungstrainings in der Jahrgangsstufe 9 von der Förderung aus? zu Frage 1: Das Förderprogramm „Initiative Sekundarstufe I“ (INISEK I) wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. ESF-Mittel dürfen ausschließlich nur zusätzlich und somit nachrangig eingesetzt werden. Das bedeutet, dass ESF-Mittel nicht für nationale Pflichtaufgaben verwendet werden dürfen, die gesetzlich als pflichtig und regelmäßig wahrzunehmende Aufgabe zu erfüllen sind (Additionalitätsprinzip). Am 14. November 2016 sind die Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung an Schulen des Landes Brandenburg (VV Berufs- und Studienorientierung - VV BStO) in Kraft getreten. In Nummer 12 Absatz 2 der VV BStO ist geregelt, dass in der Jahrgangsstufe 9 mindestens ein Bewerbungstraining durchzuführen ist. Im Rahmen des Additionalitätsprinzips des ESF besteht daher seit Inkrafttreten der VV BStO kein Spielraum für eine ergänzende Förderung von Bewerbungstrainings in Jahrgangsstufe 9. 2. Unter welchen Umständen sind Bewerbungstrainings von der Richtlinie zum Programm INISEK I gedeckt? zu Frage 2: Sofern es durch die jeweilige Schule im Hinblick auf die bei den Schülerinnen und Schülern zu entwickelnden Berufswahlkompetenzen plausibel und stichhaltig begründet werden kann, ist eine Förderung ergänzender Bewerbungstrainings in anderen Jahrgangsstufen als der Jahrgangsstufe 9 grundsätzlich möglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7984 - 2 - 3. Wann sollte die Schule nach Ansicht der Landesregierung Bewerbungstrainings sinnvoll durchführen? zu Frage 3: Mit einer entsprechenden Regelung in Nummer 12 der VV BStO hat die Landesregierung festgelegt, dass Bewerbungstrainings vordergründig in der Jahrgangsstufe 9 durchzuführen sind. 1. Warum schließt die Richtlinie Bewerbungstrainings in der Jahrgangsstufe 9 von der Förderung aus? zu Frage 1: Das Förderprogramm „Initiative Sekundarstufe I“ (INISEK I) wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. ESF-Mittel dürfen ausschließlich nur zusätzlich und somit nachrangig eingesetzt werden. Das bedeutet, dass ESF-Mit... Am 14. November 2016 sind die Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung an Schulen des Landes Brandenburg (VV Berufs- und Studienorientierung - VV BStO) in Kraft getreten. In Nummer 12 Absatz 2 der VV BStO ist geregelt,... 2. Unter welchen Umständen sind Bewerbungstrainings von der Richtlinie zum Programm INISEK I gedeckt? zu Frage 2: Sofern es durch die jeweilige Schule im Hinblick auf die bei den Schülerinnen und Schülern zu entwickelnden Berufswahlkompetenzen plausibel und stichhaltig begründet werden kann, ist eine Förderung ergänzender Bewerbungstrainings in andere... 3. Wann sollte die Schule nach Ansicht der Landesregierung Bewerbungstrainings sinnvoll durchführen?