Landtag Brandenburg Drucksache 6/7988 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.01.2018 / Ausgegeben: 22.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3142 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7712 Entwicklung der Sozialkosten im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die wirtschaftliche Lage im Land Brandenburg boomt. Dennoch gibt es immer noch Menschen, die auf eine finanzielle Unterstützung vom Staat angewiesen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Soziallasten im Land Brandenburg in den letzten 5 Jahren entwickelt ? (Bitte getrennt nach Jahren und Landkreisen angeben!) 2. Wie viele Menschen waren in den letzten 5 Jahren auf staatliche Hilfe angewiesen? (Bitte getrennt nach Jahren, Landkreisen und Art der Leistung angeben!) 3. Wie viel Prozent der Bevölkerung sind das jeweils? 4. Wie ist die Altersstruktur der Hilfebedürftigen? 5. Wie viele Menschen haben trotz Arbeit noch finanzielle Unterstützung beantragt? (Bitte die letzten 5 Jahre getrennt nach Jahren und Landkreisen angeben!) 6. Wie viel Prozent der Erwerbstätigen sind das jeweils? 7. Wie viele Alleinerziehende bekommen Unterhaltsvorschüsse? (Bitte getrennt nach Landkreisen und Altersgruppen der Kinder bis zum 6. / 12. und 18. Geburtstag angeben!) 8. Wie viele Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern sind davon betroffen? 9. Wie viele Alleinerziehende sind davon erwerbstätig? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7988 - 2 - Vorbemerkung: Eine gesetzliche Definition des erfragten Begriffes „Soziallasten“ existiert nicht. Im Kontext mit den weiteren erfragten Begriffen „staatliche Hilfe“ sowie „Hilfebedürftige “ geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Fragen jeweils im Wesentlichen auf die steuerfinanzierten Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen: Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), Sozialhilfe (Hilfen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch-SGB XII -) sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierzu werden nachfolgend entsprechende Darstellungen vorgenommen. Einbezogen werden dabei auch Ausgaben für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Frage 1: Wie haben sich die Soziallasten im Land Brandenburg in den letzten 5 Jahren entwickelt? (Bitte getrennt nach Jahren und Landkreisen angeben!) zu Frage 1: Die jährlichen Zahlungen an Leistungsberechtigte nach dem SGB II im Land Brandenburg sind seit 2012 von 1.366.605.573 Euro auf 1.255.524.573 Euro, also um ca. 111 Millionen Euro zurückgegangen. Die Aufstellung nach Jahren und Landkreisen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die jährlichen Ausgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt im Land Brandenburg sind im Zeitraum von 2012 bis 2016 von ca. 26 Millionen Euro auf fast 32 Millionen Euro angestiegen. Die jährlichen Zahlungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Land Brandenburg sind im Zeitraum von 2012 mit ca. 96 Millionen Euro bis zum Jahr 2015 auf ca. 124 Millionen Euro angestiegen. Für das Jahr 2016 war demgegenüber dann ein Rückgang um 3 Millionen Euro zu verzeichnen. Die Aufstellung nach Jahren und Landkreisen ist den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Entwicklung der Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Land Brandenburg für die Jahre 2012 bis 2016 ist der Anlage 4 zu entnehmen. Hinsichtlich der Leistungen für Bildung und Teilhabe wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen grundsätzlich keine Mittel zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten. Vielmehr erhalten sie über eine erhöhte Quote der Bundesbeteiligung an den kommunalen Ausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung eine indirekte und nachträgliche Kompensation durch den Bund hinsichtlich der kommunalen Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die seitens der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg ab dem Jahr 2013 (bis 2016) gemeldeten Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 SGB II und nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes sind in Anlage 5 dargestellt. Frage 2: Wie viele Menschen waren in den letzten 5 Jahren auf staatliche Hilfe angewiesen ? (Bitte getrennt nach Jahren, Landkreisen und Art der Leistung angeben!) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7988 - 3 - zu Frage 2: Die jahresdurchschnittliche Anzahl der SGB II-Leistungsberechtigten ist der Anlage 6 zu entnehmen. Die jahresdurchschnittliche Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt ist der Anlage 7, diejenige der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Anlage 8 zu entnehmen . Die Anzahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Land Brandenburg für die Jahre 2012 bis 2016 ist der Anlage 9 zu entnehmen. Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf die Leistungen nach dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Wie viele Kinder und Jugendliche gegebenenfalls auch rechtskreisübergreifend Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wird statistisch nicht erfasst. Frage 3: Wie viel Prozent der Bevölkerung sind das jeweils? zu Frage 3: Zugrunde gelegt wurde jeweils die Bevölkerung mit Stand 31.12. des Vorjahres . Die jeweiligen Gesamtanteile der Bevölkerung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen . Bevölkerungszahlen Land Brandenburg Anteil SGB II Berechtigte (Anzahl ) Anteil Empfänger / -innen Hilfe zum Lebensunterhalt (Anzahl) Anteil Empfänger/ -innen Grundsicherung im Alter / Erwerbsminderung (Anzahl) Anteil Beziehende nach dem Asylbewerberleis - tungsgesetz (Anzahl ) 2012 2.453.180 10,3 % (252.762) 0,37 % (9.149) 0,88 % (21.683) 0,16 % (4.034) 2013 2.449.511 10,2 % (249.193) 0,40 % (9.789) 0,93 % (22.779) 0,23 % (5.660) 2014 2.449.193 9,8 % (240.268) 0,42 % (10.387) 0,96 % (23.627) 0,40 % (9.827) 2015 2.457.872 9,2 % (227.169) 0,44 % (10.777) 1,00 % (24.611) 1,20 % (29.347) 2016 2.484.826 8,7 % (216.584) 0,40 % (10.030) 0,96 % (23.767) 0,72 % (17.970) Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, eigene Berechnungen Frage 4: Wie ist die Altersstruktur der Hilfebedürftigen? zu Frage 4: Die Altersstruktur der Leistungsberechtigten nach dem SGB II für das Jahr 2016 ist der Anlage 10 zu entnehmen. Die Altersstruktur der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Stand 31.12.2016 ist der Anlage 11, diejenige der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Anlage 12 zu entnehmen. Die Altersstruktur der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für das Jahr 2016 ist der Anlage 13 zu entnehmen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7988 - 4 - Frage 5: Wie viele Menschen haben trotz Arbeit noch finanzielle Unterstützung beantragt? (Bitte die letzten 5 Jahre getrennt nach Jahren und Landkreisen angeben!) zu Frage 5: Die Zahl Erwerbstätiger, die ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhalten , ist der Anlage 14 zu entnehmen (Jahresdurchschnittswerte). Frage 6: Wie viel Prozent der Erwerbstätigen sind das jeweils? zu Frage 6: Entsprechende Daten der Bundesagentur für Arbeit liegen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vor. Der jeweilige Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort im Land Brandenburg ist der Anlage 15 zu entnehmen. Frage 7: Wie viele Alleinerziehende bekommen Unterhaltsvorschüsse? (Bitte getrennt nach Landkreisen und Altersgruppen der Kinder bis zum 6. / 12. und 18. Geburtstag angeben!) zu Frage 7: Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Einzelauswertungen vor. Die Statistik für die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes weist nur Fallzahlen der Kinder und Jugendlichen aus, die in dem jeweiligen Haushaltsjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten haben. Vor diesem Hintergrund beziehen sich die weiteren statistischen Auswertungen auch nur auf Fallzahlen des gewährten Unterhaltsvorschusses. Die Betrachtung erfolgt zum Stichtag 30.09.2017. Insgesamt haben im Land Brandenburg 22.017 Kinder und Jugendliche Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten. Davon haben 8.515 Kinder zwischen 0 und 5 Jahren, 10.318 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 11 Jahren und 3.184 Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren diese Leistungen erhalten. Die Anlage 16 gibt die Aufschlüsselung auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg wieder. Frage 8: Wie viele Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern sind davon betroffen? Frage 9: Wie viele Alleinerziehende sind davon erwerbstätig? zu den Fragen 8 und 9: Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Einzelauswertungen vor. Zurzeit ist auch nicht beabsichtigt, dass diese abgefragten Unterscheidungen bei den Fallzahlen statistisch erhoben werden sollen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4. Anlage 4 5. Anlage 5 6. Anlage 6 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7988 - 5 - 7. Anlage 7 8. Anlage 8 9. Anlage 9 10. Anlage 10 11. Anlage 11 12. Anlage 12 13. Anlage 13 14. Anlage 14 15. Anlage 15 16. Anlage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