Landtag Brandenburg Drucksache 6/7989 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.01.2018 / Ausgegeben: 22.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3179 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/7803 Immissionsschutzrechtliche Überwachung von Windkraftanlagen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Bei Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen müssen Schallimmissionsprognosen den Antragsunterlagen vom Antragsteller beigefügt werden. Ein Jahr nach Inbetriebnahme einer WKA muss der Betreiber der Anlage eigenständig und ohne Aufforderung eine Nachmessung veranlassen und diese der Genehmigungsbehörde (Landesamt für Umwelt) in zweifacher Ausfertigung übersenden. Da die betroffenen Bewohner mit Windkraftanlagen im direkten Umfeld ihrer Wohnung sehr häufig durch Lärmauswirkungen von diesen Anlagen belastet sind, möchten diese die Gewissheit haben, dass die Überwachungsbehörde auch qualifizierte Mitarbeiter einsetzt, die diese Prüfung der Nachmessungsprotokolle wahrnehmen und die Termine überwachen. Die betroffenen Bürger möchten einen direkten Ansprechpartner erreichen können, der sich mit den Ausführungen der Nachmessung als auch mit den dazugehörigen Unterlagen auskennt, d.h. die Befähigung und Ausbildung hat, die Inhalte fachlich und zu überprüfen. Vorbemerkung: Soweit über Nebenbestimmungen in Genehmigungsbescheiden Nachweismessungen gefordert werden, sind diese von nach § 29b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bekanntgegebenen Stellen durchzuführen. Der Messtermin und das Messprogramm sind mindestens zwei Wochen vorher mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) abzustimmen. Nach § 29b BImSchG bekanntgegebene Stellen sind vom Staat autorisierte Stellen, die nach Prüfung der erforderlichen Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnischen Ausstattung und erfolgter Bekanntgabe (siehe im Internet bereitgestellte Software über Bekanntgaben - RESYMESA) diese Messungen vornehmen dürfen. Frage 1: Kann die Landesregierung mitteilen, wie viele Mitarbeiter innerhalb der Genehmigungsbehörde (mit jeweiliger Abteilungszugehörigkeit) mit der Prüfung der eingereichten Schallimmissionsprognose für zu genehmigende Windkraftanlagen, als auch der Nachprüfung der einzureichenden pflichtigen, angeordneten Nachmessungen bei der Genehmigungsbehörde qualifiziert betraut sind? zu Frage 1: Jedes Überwachungsreferat der Abteilung „Technischer Umweltschutz - Überwachung“ im LfU verfügt über mindestens eine qualifizierte Fachkraft, die sich mit speziellen Lärmfragen und der Auswertung von Gutachten/Prognosen befasst. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7989 - 2 - Für die Klärung von Grundsatzfragen steht eine weitere Fachkraft in der Abteilung „Technischer Umweltschutz - Genehmigungen/Grundlagen“ des LfU zur Verfügung. Frage 2: Über welche fachspezifische berufliche Qualifikation im Rahmen der Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen und anlagentechnischen Festlegungen verfügen diese Mitarbeiter für diese Überwachungsaufgaben? Es wird um Nennung der Abschlussqualifikation bzw. den Befähigungsnachweis, über die der Bearbeiter verfügen muss, gebeten. zu Frage 2: Die mit Lärmfragen und der Prüfung von Gutachten/Prognosen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen technischen Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss und langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet. Kenntnisse über neue technische und verwaltungsrechtliche Entwicklungen werden in einschlägigen Fortbildungsmaßnahmen erworben. Frage 3: Wie viele Nachweismessungen bei Windkraftanlagen sind seit 01.01.2016 bei der Überwachungsbehörde eingegangen und überprüft worden? (Bitte Auflistung nach Eingangsnummer der Nachmessung, Anlagenstandort, Betreiber, Anlagentyp, Anlagennummer lt. Bundesnetzagentur, Datum der Inbetriebnahme, Datum der durchgeführten Nachmessung , Firmennennung, die die Messung durchgeführt hat, Hinweis zu Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid (z.B. Wiederholungsmessungen erforderlich, etc.). Zu Frage 3: Die Nachweismessungen sind in beigefügter Tabelle aufgeführt. Frage 4: Beschäftigt oder beauftragt die Überwachungsbehörde, hier das Landesamt für Umwelt, externe Gutachter zur Beurteilung der Schallimmissionsprognosen von WKA-Antragstellern, bzw. der Kontrolle der einzureichenden Nachmessungen durch den WKA-Betreiber? Wenn ja, wird um Nennung der Gutachter bzw. der beauftragten Gutachterbüros gebeten. Zu Frage 4: Nein. Anlage/n: 1. Anlage 1 !" #$ % & ' ( ) * * ! 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