Landtag Brandenburg Drucksache 6/7992 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.01.2018 / Ausgegeben: 22.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3166 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7772 Entwicklung der Abordnung von Lehrkräften an außerschulischen Lernorten Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die pädagogischen Effekte von Unterricht außerhalb des Schulhauses sind unbestritten und allgemein anerkannt. Entsprechend wird im gemeinsamen Rahmenlehrplan von Brandenburg und Berlin Unterricht an außerschulischen Lernorten empfohlen. Dies können beispielsweise Museen, Gedenkstätten, Theater, Bibliotheken , Schülerlabore, Forschungsstätten, Naturerlebniseinrichtungen usw. sein. Um dieser Empfehlung nachkommen zu können, bedarf es auch der Abordnung von Lehrkräften . Die Antwort auf meine Kleine Anfrage zum gleichen Thema (Drucksache 6/2676) vom September 2015 ergab, dass die Zahl der abgeordneten Lehrkräfte und deren Stundenkontingente bis 2014/15 weitestgehend stabil gehalten werden konnte, und sich dann eine abfallende Tendenz zum Schuljahr 2015/16 abzeichnete. Vorbemerkung der Landesregierung: Im Zusammenhang mit dieser Kleinen Anfrage wird auf den Bericht der Landesregierung „Außerschulische Lernorte erhalten!“ vom 23. Juni 2017 verwiesen. Darin wird ausführlich auf die außerschulischen Lernorte eingegangen . 1. An welchen außerschulischen Lernorten im Land Brandenburg werden im Schuljahr 2017/2018 wie viele abgeordnete Lehrerinnen und Lehrer mit welchen Stundenkontingenten mit Schülerinnen und Schülern arbeiten? Wie haben sich die außerschulischen Lernorte und die Zahl der Abordnungen und die jeweiligen Stundenkontingente seit 2014/2015 entwickelt? (Bitte für die einzelnen Lernorte und Schuljahre aufschlüsseln.) Zu Frage 1: Die Entwicklung der Anzahl der Abordnungen sowie der Stundenkontingente (Lehrerwochenstunden) ist in der Anlage dargestellt. 2. Wie viele Abordnungen mit welchen Stundenkontingenten wurden für das laufende Schuljahr beantragt und wie viele davon wurden bewilligt? Zu Frage 2: Die staatlichen Schulämter entscheiden auf der Basis des Orientierungspapiers „Außerschulische Lernorte - Grundsätze und Kriterien für den Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern“ vom 30. Juni 2016 in eigener Zuständigkeit über den Einsatz und Umfang von Lehrkräften an außerschulischen Lernorten. In der Regel handelt es sich hierbei um den Einsatz in Natur- und Umweltbildungsstätten oder Museen. Die Bereitstellung von Landtag Brandenburg Drucksache 6/7992 - 2 - Lehrerwochenstunden (LWS) für die Gedenkstättenlehrkräfte an Mahn- und Gedenkorten des Landes erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Planungen des MBJS zu den Sondersachverhalten . Die Anzahl der Lehrkräfte sowie der LWS für das laufende Schuljahr kann der Anlage entnommen werden. 3. Wie sehen die Planungen für die Abordnung von Lehrkräften an außerschulischen Lernorten für die Zukunft aus? Ist geplant, die Abordnungen und/oder Stundenkontingente weiter zu verringern, und wenn ja, für welche Bereiche und warum? Ist geplant, die Abordnungen und/oder Stundenkontingente zu erhöhen, und wenn ja, für welche Bereiche? Wenn an einzelnen außerschulischen Lernorten die Abordnungen reduziert wurden oder werden sollen, gab oder gibt es dafür andere, neue Lernorte, die der Liste hinzugefügt worden sind oder hinzugefügt werden sollen? Zu Frage 3: Die staatlichen Schulämter teilten mit, dass für das Schuljahr 2018/2019 der bisherige Umfang an Lehrerwochenstunden zur Abordnung an außerschulischen Lernorten beibehalten werden soll. Gleiches gilt für den Einsatz von Lehrkräften an den Mahnund Gedenkorten. Vom Schuljahr 2014/2015 bis zum Schuljahr 2017/2018 hat es eine Verringerung der LWS sowie der Anzahl der Lehrkräfte gegeben. Der Hauptgrund besteht in der Schwierigkeit , für ausscheidende Lehrkräfte eine Nachfolge zu finden. Alle außerschulischen Lernorte gibt es weiterhin, jedoch werden an einigen Lernorten weniger LWS zugewiesen. Die Schließung der Einrichtung Zippelsförde im ehemaligen Schulamtsbereich Perleberg führte zu einer Verringerung von LWS. An Stelle erhielt ein neuer außerschulischer Lernort in Schweinrich entsprechende LWS. Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt (Oder) wurden im Schuljahr 2017/2018 für die Umweltbildung fünf zusätzliche Lehrerwochenstunden vorgesehen. Bisher ist diese Stelle jedoch noch nicht besetzt worden. Eine weitere Erhöhung des Einsatzes von Lehrerwochenstunden ergibt sich durch die notwendige Kapitalisierung an den beiden Mahn- und Gedenkorten der Stadt Brandenburg an der Havel. So konnten die jeweils zehn geplanten Abminderungsstunden nicht nachbesetzt werden. Beide Lehrkräfte sind ausgeschieden. Das zuständige Schulamt bemühte sich erfolglos um eine Nachbesetzung. Bereits zum Schuljahr 2016/2017 wurde eine halbe Personalstelle kapitalisiert. Eine weitere halbe Stelle kam zum Schuljahr 2017/2018 hinzu. Damit wurden von den ehemals 20 Lehrerwochenstunden insgesamt 25 Lehrerwochenstunden für die Kapitalisierung eingesetzt. An beiden Gedenkstätten sind Pädagogen auf der Basis eines Kooperationsvertrages mit der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und dem MBJS mit der gedenkstättenpädagogischen Arbeit für Schulen beauftragt. Vor dem Hintergrund des Mangels an Lehrkräften wird es in absehbarer Zeit keine Möglichkeit geben, weitere Lehrkräfte an außerschulische Lernorte abzuordnen. Eine Verringerung der eingesetzten Lehrerwochenstunden ist nicht geplant. Anlage/n: 1. Anlage 1 ! ! ! ! !" " # $% & ' ! ! ! 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Zu Frage 1: Die Entwicklung der Anzahl der Abordnungen sowie der Stundenkontingente (Lehrerwochenstunden) ist in der Anlage dargestellt. 2. Wie viele Abordnungen mit welchen Stundenkontingenten wurden für das laufende Schuljahr beantragt und wie viele davon wurden bewilligt? Zu Frage 2: Die staatlichen Schulämter entscheiden auf der Basis des Orientierungspapiers „Außerschulische Lernorte - Grundsätze und Kriterien für den Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern“ vom 30. Juni 2016 in eigener Zuständigkeit über den Einsatz und... Die Anzahl der Lehrkräfte sowie der LWS für das laufende Schuljahr kann der Anlage entnommen werden. 3. Wie sehen die Planungen für die Abordnung von Lehrkräften an außerschulischen Lernorten für die Zukunft aus? Ist geplant, die Abordnungen und/oder Stundenkontingente weiter zu verringern, und wenn ja, für welche Bereiche und warum? Ist geplant, die... Zu Frage 3: Die staatlichen Schulämter teilten mit, dass für das Schuljahr 2018/2019 der bisherige Umfang an Lehrerwochenstunden zur Abordnung an außerschulischen Lernorten beibehalten werden soll. Gleiches gilt für den Einsatz von Lehrkräften an den ... Vom Schuljahr 2014/2015 bis zum Schuljahr 2017/2018 hat es eine Verringerung der LWS sowie der Anzahl der Lehrkräfte gegeben. Der Hauptgrund besteht in der Schwierigkeit, für ausscheidende Lehrkräfte eine Nachfolge zu finden. Alle außerschulischen Le... Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt (Oder) wurden im Schuljahr 2017/2018 für die Umweltbildung fünf zusätzliche Lehrerwochenstunden vorgesehen. Bisher ist diese Stelle jedoch noch nicht besetzt worden. Eine weitere Erhöhung des Einsatzes von Lehrerwochenstunden ergibt sich durch die notwendige Kapitalisierung an den beiden Mahn- und Gedenkorten der Stadt Brandenburg an der Havel. So konnten die jeweils zehn geplanten Abminderungsstunden nicht nachbe... Vor dem Hintergrund des Mangels an Lehrkräften wird es in absehbarer Zeit keine Möglichkeit geben, weitere Lehrkräfte an außerschulische Lernorte abzuordnen. Eine Verringerung der eingesetzten Lehrerwochenstunden ist nicht geplant.