Landtag Brandenburg Drucksache 6/7995 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.01.2018 / Ausgegeben: 22.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3168 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Raik Nowka (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7778 Sanierung der L 49 in Döbern Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die L 49 ist eine wichtige Landesstraße im Süden Brandenburgs , die jedoch insbesondere im Bereich der Ortsdurchfahrt Döbern in einem sehr schlechten Zustand ist, was erhebliche Lärmbelästigungen für die Anwohner zur Folge hat. Die Straße wird stark durch LKW-Verkehr frequentiert; der marode Zustand der Straße veranlasste bereits vor Jahren die handelnden Personen zur Errichtung von Schikanen, um eine Geschwindigkeitsbegrenzung und Verkehrsberuhigung zu erzielen. Dies sollte eine vorrübergehende Lösung bis zur dringend notwendigen Sanierung sein. Vor dem Hintergrund , dass sich an dieser Straße die Zuwegungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Döbern, die Kita der kath. Kirche, das Alten- und Pflegeheim, die Sozialstation sowie die Rettungswache befinden, ist es nicht nachvollziehbar, dass es derzeit noch keine konkrete Entscheidung für eine grundhafte Sanierung der Straße gibt, zumal die unterirdische Infrastruktur ebenfalls stark sanierungsbedürftig ist. 1. Wie ist die Zustandsnote der L 49 in diesem Bereich, gemäß Zustandserfassung und - bewertung (ZEB)? Wie hat sich dieser Wert seit Einführung der ZEB entwickelt? zu Frage 1: Gemäß der ZEB 2014 beträgt die Zustandsnote der L 49 im Bereich der Ortsdurchfahrt (OD) Döbern 5,0. Bereits 2011 wurde im Rahmen der ZEB in der OD ein Wert zwischen 3,5 und 5,0 ermittelt. 2. Wurden in dem genannten Streckenabschnitt in den letzten fünf Jahren Maßnahmen durchgeführt (wie z. B. Behebung von Winterschäden, Ausbesserung von Schlaglöchern , etc.)? zu Frage 2: Ja, es wurden Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Sicherung der Befahrbarkeit durchgeführt. 3. Falls ja, welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt durchgeführt und welche Kosten sind dafür jeweils angefallen? zu Frage 3: In den letzten fünf Jahren wurden punktuelle Reparaturen an den vorhandenen Entwässerungseinrichtungen (z. B. Straßenabläufe) und partielle Flickungen durchgeführt . Hierfür sind in etwa 10.000 € angefallen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7995 - 2 - 4. Gibt es Überlegungen, den Streckenabschnitt zu sanieren bzw. umfassend instand zu setzen? Falls nein, warum nicht? 5. Ist eine grundhafte Sanierung der Straße angesichts dessen, dass sich die eingangs genannten Einrichtungen (Freiwillige Feuerwehr, Rettungswache, Kita…) an der Straße befinden, nicht von prioritärer Bedeutung? zu Fragen 4 und 5: Durch das in dieser Legislaturperiode neu aufgelegte und mit 100 Mio. EUR ausgestattete Programm zur Sanierung von Ortsdurchfahrten an Landesstraßen konnte die Anzahl der sanierten Ortsdurchfahrten deutlich erhöht werden. Insgesamt wurden in den letzten drei Jahren 110 Ortsdurchfahrten an Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg saniert, davon 38 Ortsdurchfahrten im Rahmen des 100-Mio.-EUR- Sanierungsprogramms. Im Zuge der Fortschreibung der Bedarfslisten für Ortsdurchfahrten wird auch die noch nicht sanierte Ortsdurchfahrt Döbern neu bewertet und der Ausbau geprüft. 6. Welche Kosten würden für eine grundhafte Sanierung dieses Abschnitts anfallen? Welche Planungs- und Prüfvorgänge erfolgten dahingehend durch wen, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen Ergebnissen? zu Frage 6: Es gibt keine Planungen, die verlässliche Angaben für die grundhafte Sanierung dieses Abschnitts ermöglichen. Im Rahmen der Fortschreibung der OD-Bedarfslisten wird derzeit für den grundhaften Ausbau von Ortsdurchfahrten von einem Kostenansatz in Höhe von rd. 2 Mio. €/km ausgegangen. 7. Sind abgesehen von einer grundhaften Sanierung derzeit Maßnahmen an der L 49 im Bereich Döbern geplant? zu Frage 7: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Sicherung der Befahrbarkeit notwendige Maßnahmen an der L 49 in der OD Döbern werden auch in Zukunft durchgeführt . 8. Wird die Sanierung der Straße im Rahmen der von der Landesregierung angekündigten zusätzlichen Investitionen in Höhe von 20 Millionen Euro für Landesstraßen im Jahr 2018 erfolgen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 8: Die Auswahl möglicher Maßnahmen für den Nachtragshaushalt erfolgte auf Grundlage der bekannten Kriterien zur Priorisierung von Maßnahmen, insbesondere auch zum Planungsstand sowie mit der Maßgabe, die Maßnahme 2018 baulich umzusetzen. 9. Welche Gespräche zum Zustand der Straße haben zu welchen Terminen in den vergangenen drei Jahren zwischen der Stadt Döbern sowie der Landesregierung stattgefunden (Bitte konkrete Teilnehmer benennen)? Welche Ergebnisse wurden dabei jeweils erzielt? zu Frage 9: In den letzten drei Jahren fanden keine Gespräche zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Stadt Döbern statt. 1. Wie ist die Zustandsnote der L 49 in diesem Bereich, gemäß Zustandserfassung und -bewertung (ZEB)? Wie hat sich dieser Wert seit Einführung der ZEB entwickelt? zu Frage 1: Gemäß der ZEB 2014 beträgt die Zustandsnote der L 49 im Bereich der Ortsdurchfahrt (OD) Döbern 5,0. Bereits 2011 wurde im Rahmen der ZEB in der OD ein Wert zwischen 3,5 und 5,0 ermittelt. 2. Wurden in dem genannten Streckenabschnitt in den letzten fünf Jahren Maßnahmen durchgeführt (wie z. B. Behebung von Winterschäden, Ausbesserung von Schlaglöchern, etc.)? 3. Falls ja, welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt durchgeführt und welche Kosten sind dafür jeweils angefallen? zu Frage 3: In den letzten fünf Jahren wurden punktuelle Reparaturen an den vorhandenen Entwässerungseinrichtungen (z. B. Straßenabläufe) und partielle Flickungen durchgeführt. Hierfür sind in etwa 10.000 € angefallen. 4. Gibt es Überlegungen, den Streckenabschnitt zu sanieren bzw. umfassend instand zu setzen? Falls nein, warum nicht? 5. Ist eine grundhafte Sanierung der Straße angesichts dessen, dass sich die eingangs genannten Einrichtungen (Freiwillige Feuerwehr, Rettungswache, Kita…) an der Straße befinden, nicht von prioritärer Bedeutung? zu Fragen 4 und 5: Durch das in dieser Legislaturperiode neu aufgelegte und mit 100 Mio. EUR ausgestattete Programm zur Sanierung von Ortsdurchfahrten an Landesstraßen konnte die Anzahl der sanierten Ortsdurchfahrten deutlich erhöht werden. Insgesamt ... 6. Welche Kosten würden für eine grundhafte Sanierung dieses Abschnitts anfallen? Welche Planungs- und Prüfvorgänge erfolgten dahingehend durch wen, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen Ergebnissen? zu Frage 6: Es gibt keine Planungen, die verlässliche Angaben für die grundhafte Sanierung dieses Abschnitts ermöglichen. Im Rahmen der Fortschreibung der OD-Bedarfslisten wird derzeit für den grundhaften Ausbau von Ortsdurchfahrten von einem Kostenan... 7. Sind abgesehen von einer grundhaften Sanierung derzeit Maßnahmen an der L 49 im Bereich Döbern geplant? zu Frage 7: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Sicherung der Befahrbarkeit notwendige Maßnahmen an der L 49 in der OD Döbern werden auch in Zukunft durchgeführt. 8. Wird die Sanierung der Straße im Rahmen der von der Landesregierung angekündigten zusätzlichen Investitionen in Höhe von 20 Millionen Euro für Landesstraßen im Jahr 2018 erfolgen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 8: Die Auswahl möglicher Maßnahmen für den Nachtragshaushalt erfolgte auf Grundlage der bekannten Kriterien zur Priorisierung von Maßnahmen, insbesondere auch zum Planungsstand sowie mit der Maßgabe, die Maßnahme 2018 baulich umzusetzen. 9. Welche Gespräche zum Zustand der Straße haben zu welchen Terminen in den vergangenen drei Jahren zwischen der Stadt Döbern sowie der Landesregierung stattgefunden (Bitte konkrete Teilnehmer benennen)? Welche Ergebnisse wurden dabei jeweils erzielt? zu Frage 9: In den letzten drei Jahren fanden keine Gespräche zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Stadt Döbern statt.