Landtag Brandenburg Drucksache 6/8001 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.01.2018 / Ausgegeben: 23.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3206 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7850 Abriss von Parkhäusern im Rahmen der Umsetzung des „Masterplans“ der FBB GmbH am BER? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Im Sonderausschuss BER des Landtags Brandenburg wurde am 18.09.17 und 20.11.17 der „Masterplan BER 2040“ für den Ausbau des zukünftigen BER vorgestellt. Daraus ergeben sich Nachfragen. Das Urteil Zweiten Senats des BVerfG vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) zum Auskunftsrecht von Parlamentariern gegenüber der Regierung hat klar festgestellt, dass „ohne Beteiligung am Wissen der Regierung […] das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben kann“. Daher also Auskünfte nicht unter Hinweis auf vorgebliche Geheimhaltungspflichten verweigert werden. „Der parlamentarische Informationsanspruch aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. […] Vertraglich vereinbarte oder einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen sind für sich nicht geeignet, das Frage- und Informationsrecht zu beschränken. […] Die Bundesregierung ist nicht berechtigt, die Antwort auf parlamentarische Anfragen im Einzelfall unter Verweis auf die Betroffenheit der Grundrechte der Deutschen Bahn AG zu verweigern.“ Frage 1: Ist es zutreffend, dass auf den im Rahmen „Masterplans“ der FBB GmbH für den weiteren Ausbau des BER Flächen überbaut werden, auf denen bereits Parkhäuser stehen ? Frage 2: Welche zusätzlichen Kosten hätte der Abriss und der Neubau von Parkhäusern an anderer Stelle zur Folge? zu den Fragen 1 und 2: Im Masterplan BER 2040 ist nach Auskunft der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH kein Abriss bestehender Parkhäuser am BER vorgesehen.