Landtag Brandenburg Drucksache 6/8003 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.01.2018 / Ausgegeben: 23.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3205 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7849 Provisorische Wartehalle am künftigen BER? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Im Sonderausschuss BER des Landtags Brandenburg wurde am 18.09.17 und 20.11.17 der „Masterplan BER 2040“ für den Ausbau des zukünftigen BER vorgestellt. Daraus ergeben sich Nachfragen. Das Urteil Zweiten Senats des BVerfG vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) zum Auskunftsrecht von Parlamentariern gegenüber der Regierung hat klar festgestellt, dass „ohne Beteiligung am Wissen der Regierung […] das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben kann“. Daher also Auskünfte nicht unter Hinweis auf vorgebliche Geheimhaltungspflichten verweigert werden. „Der parlamentarische Informationsanspruch aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. […] Vertraglich vereinbarte oder einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen sind für sich nicht geeignet, das Frage- und Informationsrecht zu beschränken. […] Die Bundesregierung ist nicht berechtigt, die Antwort auf parlamentarische Anfragen im Einzelfall unter Verweis auf die Betroffenheit der Grundrechte der Deutschen Bahn AG zu verweigern.“ Frage 1: Warum ist eine Provisorische Wartehalle erforderlich? Frage 2: Bedeutet die Erfordernis, dass bereits mit einer etwaigen Eröffnung des BER Warteplatzkapazitäten fehlen? zu den Fragen 1 und 2: Nach Auskunft der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ergibt sich mit der geplanten Inbetriebnahme des BER auf Grund der weiter wachsenden Passagierzahlen eine Nutzung des Flughafens SXF bis 2025. Um die erforderlichen Terminalkapazitäten sicherzustellen, sind Umbau- und Instandhaltungsmaßnahmen vor allem in den bestehenden Terminals D1 und Pier-Nord erforderlich. Während der Umbaumaßnahmen von ca. 1 ½ Jahren ist ein provisorischer Wartebereich geplant, damit die notwendige Kapazität vor allen Gates sichergestellt werden kann. Der provisorische Warteraum wird danach wieder zurückgebaut. Dies bedeutet nicht, dass bereits mit einer etwaigen Eröffnung des BER Warteplatzkapazitäten fehlen.