Landtag Brandenburg Drucksache 6/8004 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.01.2018 / Ausgegeben: 23.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3207 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7851 Dritte Stufe des Masterplans am künftigen BER Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Im Sonderausschuss BER des Landtags Brandenburg wurde am 18.09.17 und 20.11.17 der „Masterplan BER 2040“ für den Ausbau des zukünftigen BER vorgestellt. Daraus ergeben sich Nachfragen. Demnach soll in der dritten Phase ein oder sogar mehrere Satelliten an das Hauptterminal angebaut werden. In den Zeichnungen ist etwas wie eine Brücke zu vermuten. Wie soll das gehen? Wie sollen darunter Flugzeuge durchpassen? Wenn das nicht der Fall sein sollte ist ein unabhängiger Betrieb der beiden Start- und Landebahnen grundsätzlich nicht mehr möglich, weil dann Flugzeuge aus dem nördlichen Bereich nur noch über die Nordbahn und Flugzeuge mit Andockposition im südlichen Bereich nur noch über die Südbahn starten können. Das Urteil Zweiten Senats des BVerfG vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) zum Auskunftsrecht von Parlamentariern gegenüber der Regierung hat klar festgestellt, dass „ohne Beteiligung am Wissen der Regierung […] das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben kann“. Daher also Auskünfte nicht unter Hinweis auf vorgebliche Geheimhaltungspflichten verweigert werden. „Der parlamentarische Informationsanspruch aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. […] Vertraglich vereinbarte oder einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen sind für sich nicht geeignet, das Frage- und Informationsrecht zu beschränken. […] Die Bundesregierung ist nicht berechtigt, die Antwort auf parlamentarische Anfragen im Einzelfall unter Verweis auf die Betroffenheit der Grundrechte der Deutschen Bahn AG zu verweigern.“ Vorbemerkung: Die Landesregierung kann die erbetenen Informationen nicht vollständig aus eigener Kenntnis beantworten. Da sie gleichwohl bemüht ist, dem Fragesteller die begehrten Antworten zu geben, hat sie die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH um Zuarbeit gebeten. Die Inhalte dieser Zuarbeit sind in die nachfolgende Beantwortung der gestellten Fragen eingeflossen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8004 - 2 - Frage 1: Wie soll eine Verbindung zu diesem Satelliten geschaffen werden nachdem der im Rahmen der Planfeststellung einstmals diskutierte Tunnel vom Hauptfluggastterminal zu den angedachten Erweiterungsflächen Richtung Westen nicht gebaut wurde und sich dort nunmehr das Rollfeld erstreckt? zu Frage 1: Der Satellit, der im Masterplan BER 2040 im Zeitraum nach 2030 vorgesehen ist, soll direkt am Main Pier ansetzen und ist hochbaulich vorgesehen. Wie dies genau passieren kann, müssen weitergehende Studien und Planungen ab ca. 2025 aufzeigen. Frage 2: Ist nunmehr wieder ein Tunnel geplant? Frage 3: Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch das nachträgliche Anlegen einer Tunnelverbindung? zu den Fragen 2 und 3: Eine Tunnellösung wurde aus baulichen- und Kostengründen nicht weiter verfolgt. Frage 4: Inwieweit ist ein solcher Bau ohne Beeinträchtigungen des Flugverkehrs möglich ? zu Frage 4: Jede bauliche Veränderung bzw. Neuerung an einem Flughafen kann zu betrieblichen Anpassungen führen. Frage 5: Ist nunmehr eine Brücke geplant? In welcher Höhe soll die Brücke verlaufen? Frage 6: Wie sollen darunter Flugzeuge hindurchpassen (Höhe Airbus A380 24,1m)? Frage 7: Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch den nachträglichen Bau einer Brückenverbindung ? Frage 8: Ist es zutreffend, dass bei einem Bau einer Brücke ein unabhängiger Betrieb der beiden Start- und Landebahnen grundsätzlich nicht mehr möglich ist? zu den Fragen 5 bis 8: Es ist keine Brücke geplant, sondern ein Gebäude in etwa gleicher Höhe wie das Main Pier. Ein unabhängiger Betrieb beider Start- und Landebahnen ist auch bei dem geplanten Bau eines Satelliten möglich.