Landtag Brandenburg Drucksache 6/8025 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.01.2018 / Ausgegeben: 24.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3210 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7854 Sicherheitskonzepte für Weihnachtsmärkte und sonstige Großveranstaltungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Der terroristische Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin mit 12 Todesopfern und einer Vielzahl von teils lebensgefährlich Verletzten liegt zwischenzeitlich ein Jahr zurück. Im Juni 2017 musste das Festival „Rock am Ring“ wegen konkreter Hinweise auf eine terroristische Gefährdungslage unterbrochen werden. Am 01. Dezember 2017 wurde der Potsdamer Weihnachtsmarkt für mehrere Stunden teilweise gesperrt, da wegen der Abgabe eines verdächtigen Paketes in einer angrenzenden Apotheke eine akute Terrorgefahr angenommen worden ist. Auch auf weiteren Großveranstaltungen wie zum Beispiel Open-Air-Konzerten, Volksfesten und Sportereignissen liegt eine erhöhte Gefährdungslage vor. Als sichtbare Maßnahmen werden zunehmend sog. Betonpoller aufgestellt und die Polizeipräsenz erhöht. 1. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung Brandenburg zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus den jüngsten Anschlägen gezogen? zu Frage 1: Das Polizeipräsidium Land Brandenburg passt die Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen , dazu gehören auch Weihnachtsmärkte, fortlaufend an die Entwicklung der Sicherheitslage an. Auch im Zusammenhang mit den jüngsten Anschlagsszenarien wurden und werden jeweils im konkreten Einzelfall Sicherheitsabsprachen mit den verantwortlichen Betreibern bzw. Veranstaltern getroffen. Dies beinhaltet z. B. Abstimmungen zu Anzahl und Einsatz des Sicherheitspersonals, zu Kommunikationswegen, aber auch zum ggf. erforderlichen Einsatz von technischen Sperren. Darüber hinaus wurden jeweils einzelfallbezogen die polizeilichen Maßnahmen, insbesondere zum Schutz von Veranstaltungen, bei denen mit erhöhtem Besucheraufkommen zu rechnen ist, u. a. durch offene polizeiliche Bestreifung, lageabhängigen Einsatz von zivilen Polizeikräften, Mitführen von Maschinenpistolen, Einsatz präventivpolizeilicher Videoüberwachung und/oder Vorhalten weiterer polizeilicher Einsatzkräfte angepasst. 2. Liegt ein generelles Sicherheitskonzept zur Absicherung von Großveranstaltungen vor und welche Maßnahmen beinhaltet es? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8025 - 2 - 3. Wie wurde das Sicherheitskonzept nach den jeweiligen beschriebenen und auch weiteren relevanten Ereignissen überarbeitet? zu den Fragen 2 und 3: Ein generelles bzw. allgemeingültiges Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen existiert nicht. Sicherheitskonzepte werden vielmehr einzelfallbezogen im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens von Großveranstaltungen in einem mehrstufigen Abstimmungsprozess zwischen dem Veranstalter, den zuständigen Genehmigungsbehörden (Straßenverkehrsamt, Bauamt, Gewerbeamt etc.) sowie den eingebundenen polizeilichen und nichtpolizeilichen Behörden (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst ) erstellt. Die konkrete Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes erfolgt regelmäßig in Verantwortung des Veranstalters. Die Genehmigung von Großveranstaltungen, ggf. unter Auflagen, obliegt der örtlichen Ordnungs- bzw. Verwaltungsbehörde. Sicherheitskonzepte beinhalten neben Informationen zu Zeitpunkt/-raum, Örtlichkeit, Art der Veranstaltung, Programm, Besucheranzahl und -zusammensetzung u. a. eine Aufstellung der zu erwartenden potentiellen Gefahren sowie der zu deren Vermeidung zu ergreifenden Maßnahmen. Durch die Polizei wird in diesem Zusammenhang fortlaufend die Gefährdungslage bewertet und ggf. angepasst. Im Ergebnis der Lagebeurteilung und insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Anschlagsszenarien wurden konkret die Sicherheitskonzepte zu Weihnachtsmärkten mit einem erhöhtem Besucheraufkommen durch die jeweiligen Veranstalter überarbeitet und mit der Polizei (in der Regel die jeweiligen örtlichen Polizeidirektionen) abgestimmt. Hinsichtlich der im Ergebnis der Lagebeurteilung durchgeführten Maßnahmen wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. 4. Werden geeignete Prüfungen und belastbare Tests vorgenommen, welche die Effizienz von getroffenen Maßnahmen wie das Aufstellen von Betonpollern belegen? zu Frage 4: Der Einsatz technischer Mittel, z. B. das Aufstellen von Sperren, erfolgt grundsätzlich als Teil des Gesamtmaßnahmenkomplexes und im Übrigen grundsätzlich in Verantwortung des Veranstalters. Der Einsatz von Betonpollern als technische Sperren wird als ein geeignetes Mittel zur Verhinderung der unberechtigten Einfahrt von Fahrzeugen auf abgesperrte Bereiche (z.B. Veranstaltungsräume) angesehen. Eine fachliche Bewertung erfolgt gegenwärtig in der bundesweiten Gremienabstimmung. Hier wird aktuell die bauliche Sicherung von Veranstaltungsräumen thematisiert. Sofern die Fragestellung auf die Prüfung der technischen Geeignetheit von Sperren und anderen technischen Mitteln abzielt, obliegt diese den entsprechenden Prüfstellen. Die Polizei des Landes Brandenburg selbst führt keine entsprechenden Tests bzw. Prüfungen durch.