Landtag Brandenburg Drucksache 6/8028 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.01.2018 / Ausgegeben: 24.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3195 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) und Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7839 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem “Politisch motivierte Kriminalität - rechts” (PMK-rechts) - November 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. 1. Wie viele Straftaten wurden im November 2017 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: 1. Gewalttaten, 2. terroristischen Straftaten, 3. Störungen der Totenruhe, 4. Bildung einer kriminellen Vereinigung und 5. sonstige Straftaten? zu Frage 1: Im Monat November 2017 (mit Stand vom 27.12.2017) wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) insgesamt 91 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK - rechts- registriert. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei dem KPMD-PMK um eine Eingangsstatistik handelt und diese deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung aufgrund von Nachmeldungen /Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den Strafverfahren unterliegt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8028 - 2 - Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage: Kategorie Anzahl der Fälle November 2017 Gewaltdelikte 6 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 85 Gesamt 91 2. Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt ? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch , Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurden sechs politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten erfasst. Diese sind als extremistisch bewertet worden. Eine detaillierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den November 2017 wurden keine terroristischen Straftaten gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fallen. 4. Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft , die hinter der Tat / den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für den November 2017 wurde keine Straftat gemäß § 168 StGB (Störung der Totenruhe) im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. 5. Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK- rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landes-regierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen zum Phänomenbereich PMK -rechts- keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bildung bzw. Existenz von terroristischen und/oder kriminellen Vereinigungen im Land Brandenburg für den Monat November 2017 vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8028 - 3 - 6. Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im November 2017? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 85 „sonstigen Straftaten“: Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 65 Volksverhetzung § 130 StGB 11 Gewaltdarstellung § 131 StGB 1 Beleidigung § 185 StGB 5 Bedrohung § 241 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 1 Versammlungsgesetz 1 Anzahl der sonstigen Delikte im Land Brandenburg 85 7. Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 30. November für das Jahr 2017? zu Frage 7: Bis zum Zeitpunkt der Erhebung wurden insgesamt 168 Straftaten nachgemeldet . 8. Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in 25 Fällen um Gewaltstraftaten. Zu 22 Fällen wurde bereits berichtet (KA Nr. 2672, KA Nr. 2790, KA Nr. 2956 und KA Nr. 3109 jeweils Anlage 2). Eine dezidierte Aufstellung für die weiteren drei Fälle, die alle als extremistisch bewertet wurden, ist der Anlage 2 der Antwort zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 ! ! " #$ ! %& ' ( %& ! 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