Landtag Brandenburg Drucksache 6/8041 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.01.2018 / Ausgegeben: 29.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3203 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7847 Nachfragen zum Masterplan der FBB GmbH Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Sonderausschuss BER des Landtags Brandenburg wurde durch Frau Ministerin Schneider am 18.09.17 geantwortet, dass zur Umsetzung des Masterplanes der FBB GmbH kein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich sei, sondern lediglich Planänderungen und -ergänzungen. Dass bei einem großen Projekt ein zusätzliches Parkhäuschen nicht ins Gewicht fällt und kein neues Planfeststellungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und UVP erforderlich macht ist nachvollziehbar, aber dass zusätzliche Bauten, die zusammen genommen ungefähr die gleiche Dimension wie der ursprünglich planfestgestellte Flughafen haben, dies nicht erforderlich machten, fällt doch schwer zu glauben. Insbesondere auch deshalb, weil Grundlage der Abwägung im Planfeststellungsverfahren und auch der Überprüfung vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Flughafen mit max. 30 Mio. Pax gewesen ist und ein damals ebenfalls geprüftes Projekt mit max. 60 Mio. Pax (aus dem Raumordnungsverfahren 1992/93) als am Standort Schönefeld nicht umsetzungsfähig durchfiel. Hinzu kommt, dass die Region heute noch viel dichter besiedelt ist als damals. Daher sollte hinsichtlich der Umsetzung der einzelnen Schritte der Masterplanung eine kumulative Betrachtung ausschlaggebend sein, denn schon allein der Anbau eines der weiteren Terminals mit bspw. 6 - 8 Mio Pax entspräche je einem Anbau eines Flughafen Stuttgart! Daneben hat Prof. Lütke-Daldrup, Geschäftsführer der FBB GmbH ebenfalls am 18.09.17 auf eine Nachfrage geantwortet, dass die Umsetzung des Masterplanes nach ersten Schätzungen für alle Ausbaustufen rund 2,3 Mrd. € kosten würde. Das Urteil Zweiten Senats des BVerfG vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) zum Auskunftsrecht von Parlamentariern gegenüber der Regierung hat klar festgestellt, dass „ohne Beteiligung am Wissen der Regierung […] das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben kann“. Daher also Auskünfte nicht unter Hinweis auf vorgebliche Geheimhaltungspflichten verweigert werden. „Der parlamentarische Informationsanspruch aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. […] Vertraglich vereinbarte oder einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen sind für sich nicht geeignet, das Frage- und Informationsrecht zu beschränken. […] Die Bundesregierung ist nicht berechtigt, die Antwort auf parlamentarische Anfragen im Einzelfall unter Verweis auf die Betroffenheit der Grundrechte der Deutschen Bahn AG zu verweigern.“ Landtag Brandenburg Drucksache 6/8041 - 2 - 1. Wie wird konkret rechtlich begründet, dass zur Umsetzung sämtlicher Schritte des Masterplanes kein neues Planfeststellungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und UVP erforderlich sei? Daher möchten wir u. a. genau geprüft wissen und detailliert dargelegt haben, ob und warum genau und im Einzelnen die Umweltverträglichkeitsprüfung von 1999 diesen Ausbauplänen in Ihrer Gänze noch gerecht wird und nicht neu durchgeführt werden muss. zu Frage 1: Gegenstand des Masterplans BER 2040 ist ein vorwiegend unternehmensintern wirkendes strategisches Leitbild der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) zur schrittweisen und bedarfsgerechten Anpassung der Abfertigungskapazitäten am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg an die aktuell prognostizierte Entwicklung der Fluggastzahlen bis zum Jahr 2040. Anträge zur Umsetzung des Masterplans liegen bisher nicht vor. Insofern kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Entscheidung zur Art und zum Umfang des erforderlichen Genehmigungsverfahrens getroffen werden. Die Planfeststellungsbehörde wird im Rahmen des geltenden Fachplanungsrechts und insbesondere in Übereinstimmung mit dem Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung zu jedem angezeigten oder beantragten Vorhaben das rechtlich gebotene Verwaltungsverfahren durchführen. Dies entspricht den im Sonderausschuss BER getätigten Aussagen. 2. Wie sollen die rund 2,3 Mrd. € für alle Ausbaustufen des Masterplanes finanziert werden ? Wann werden die einzelnen Tranchen benötigt? Woher soll das Geld konkret kommen , unter der Beschlusslage, dass von Landesseite kein zusätzliches Geld mehr in den BER fließen soll? zu Frage 2: Die Masterplanung der Geschäftsführung der FBB soll in vier Stufen umgesetzt werden, die bis 2040 reichen und den BER nachfragegemäß erweitern sollen. Voraussetzung für die Realisierung sind entsprechende konkrete Planungen, Genehmigungen und Aufsichtsratsbeschlüsse. Grundsätzlich wird die Umsetzung aus den Eigenerträgen der FBB bzw. durch die Aufnahme von Krediten, die von der FBB zu refinanzieren sein werden, zu erbringen sein.