Landtag Brandenburg Drucksache 6/8045 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.01.2018 / Ausgegeben: 29.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3201 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7845 Vereinbarkeit von Klimaschutzzielen bei infolge Masterplan „verdoppeltem“ BER? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Sonderausschuss BER des Landtags Brandenburg wurde am 18.09.17 und 20.11.17 der „Masterplan BER 2040“ für den Ausbau des zukünftigen BER vorgestellt. Daraus ergeben sich Nachfragen zur Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen . Das Urteil Zweiten Senats des BVerfG vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) zum Auskunftsrecht von Parlamentariern gegenüber der Regierung hat klar festgestellt, dass „ohne Beteiligung am Wissen der Regierung […] das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben kann“. Daher also Auskünfte nicht unter Hinweis auf vorgebliche Geheimhaltungspflichten verweigert werden. „Der parlamentarische Informationsanspruch aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. […] Vertraglich vereinbarte oder einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen sind für sich nicht geeignet, das Frage- und Informationsrecht zu beschränken. […] Die Bundesregierung ist nicht berechtigt, die Antwort auf parlamentarische Anfragen im Einzelfall unter Verweis auf die Betroffenheit der Grundrechte der Deutschen Bahn AG zu verweigern.“ Frage 1: Wie sollen die Klimaschutzziele des Landes Brandenburg (Brandenburgs Klimaschutzziele sind aus den oben angeführten Gründen die Reduzierung der energiebedingten CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 72 Prozent (auf 25 Millionen Tonnen pro Jahr) gegenüber dem Jahr 1990.) eingehalten werden, wenn der BER im Rahmen der Umsetzung des Masterplans für eine Kapazität von rund 58 Mio. Passagieren ausgebaut, damit gegenüber dem planfestgestellten BER fast verdoppelt wird und auch entsprechend mehr CO2-Emissionen durch den vermehrten Flugverkehr entstehen werden? Frage 2: Mit welchen konkreten Maßnahmen (mit erreichbarem CO2-Einsparungsvolumen) soll dieser vermehrte CO2-Ausstoß kompensiert werden? zu den Fragen 1 und 2: Die Zielsetzungen der Energiestrategie 2030 basieren auf Szenarienanalysen , die wiederum jeweils auf Grundlage der aktuell verfügbaren Daten entwickelt werden. Die im Jahr 2012 von der Landesregierung verabschiedete Energiestrategie 2030 hat bereits zusätzliche Emissionen für den Flugverkehr von 1,4 Mio. t CO2 berücksichtigt . Dies entspricht konservativ betrachtet (ohne jegliche Effizienzsteigerungen im Flugverkehr) rund 30 Mio. zusätzlichen Passagieren die im Jahr 2030 auf brandenburgischem Boden abgefertigt werden können. Zusammen mit den 11,7 Mio. (2016) auf bran- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8045 - 2 - denburgischem Boden abgefertigten Passagieren ergibt sich ein Gesamtvolumen von rund 41,7 Mio. Passagieren, deren CO2-Emissionen bereits in der bisher gültigen Energiestrategie 2030 berücksichtigt sind. Der Masterplan für den Flughafen Berlin Brandenburg geht nunmehr von maximal 48 Mio. Passagieren im Jahr 2030 aus. Im Rahmen der aktuell stattfindenden Evaluation und Anpassung der Energiestrategie 2030 wurden in der ersten Jahreshälfte 2017 neue Szenarienanalysen durchgeführt. Diese berücksichtigen u.a. aktuell verfügbare Daten und die bisherigen Entwicklungen im Luftverkehrssektor. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus den Szenarienanalysen geht die Landesregierung davon aus, dass weitere Steigerungen im Passagieraufkommen durch Effizienzsteigerungen und einem zunehmendem Einsatz von alternativen Kraftstoffen im Luftverkehr kompensiert werden können. Auch der derzeitige Entwurf der Energiestrategie 2030 berücksichtigt bereits die zusätzlichen CO2-Emissionen, die mit einer Verlagerung des Flugverkehrsaufkommens von Berlin nach Brandenburg und den zu erwartenden Steigerungen bei den Passagieren einhergehen.