Landtag Brandenburg Drucksache 6/8047 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.01.2018 / Ausgegeben: 29.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3200 des Abgeordneten Björn Lüttmann (SPD-Fraktion) Drucksache 6/7844 Kostenbeteiligung des Landes am Neubau der Schleuse Friedenthal Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 6. Dezember 2017 unterzeichneten Professor Hans-Heinrich Witte, Präsident der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, und Oranienburgs Bürgermeister Hans-Joachim Laesicke eine Absichtserklärung zum Neubau der Schleuse Friedenthal in Oranienburg. Der Presse gegenüber zeigte sich der Oranienburger Bürgermeister enttäuscht darüber, dass das Land Brandenburg beim Treffen fehlte und ein klares Bekenntnis des Landes zur finanziellen Beteiligung am Schleusenneubau damit noch immer aussteht. Das Land Brandenburg signalisierte in der Vergangenheit mehrfach seine Unterstützung. In der Antwort auf meine mündliche Anfrage am 18. Mai dieses Jahres wurde das Vorhaben landesseitig als „Schlüsselprojekt“ der Wassertourismusinitiative Nordbrandenburg (WIN) bezeichnet und eine Förderung mittels GRW-I- Förderung in Aussicht gestellt. Frage 1: Steht das Land Brandenburg weiterhin zu seiner Zusage, die Stadt Oranienburg und den Bund beim Bau der Schleuse Friedenthal zu unterstützen? zu Frage 1: Ja, die Landesregierung steht weiterhin zu ihrer Zusage, die Stadt Oranienburg beim Bau der Schleuse Friedenthal - wie in der Vergangenheit zwischen Vertretern der Stadt und dem Ministerium mehrmals besprochen - als eines der Schlüsselprojekte der Wassertourismusinitiative Nordbrandenburg (WIN) zu unterstützen. Frage 2: Wenn ja, in welcher Form wird eine Unterstützung erfolgen? zu Frage 2: Sofern die Stadt Oranienburg für den Neubau der Schleuse Friedenthal einen Antrag in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur - stellt, kann eine Förderung in Form eines verlorenen Zuschusses im Umfang von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben gemäß den geltenden Förderbestimmungen in Aussicht gestellt werden. Dieser kann die Finanzierung der Schleuse aus Eigenanteilen der Stadt (nach Berücksichtigung des ihr vom Bund in Aussicht gestellten hälftigen Finanzbeitrags zur Übernahme der Schleuse und Investition) komplementär decken.