Landtag Brandenburg Drucksache 6/8048 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.01.2018 / Ausgegeben: 29.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3189 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7832 Finanzierung der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Am 29. November 2017 wurde von Oberbürgermeister Jann Jakobs und Wissenschaftsund Kulturministerin Martina Münch eine Änderungsvereinbarung für die Stadt- und Landesbibliothek in Potsdam unterschrieben. Diese soll nun eine Aufstockung an Finanzmitteln in Höhe von 40.000 Euro jährlich erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Situation aus Sicht der Landesregierung dar? Zu Frage 1: Die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam (SLB) nimmt die landesbibliothekarischen Aufgaben in hoher Qualität für das Land Brandenburg wahr. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Betreuung der regionalkundlichen Sammlung „Brandenburgica “, die Entgegennahme und weitere Bearbeitung von Pflichtexemplaren und die Erstellung und Publikation der Landesbibliographie. 2. Wie setzt sich die Finanzierung der Stadt- und Landesbibliothek genau zusammen? Zu Frage 2: Die Stadt Potsdam erhält im Jahr 2017 zweckgebunden für Personal- und Sachausgaben zur Wahrnehmung der landesbibliothekarischen Aufgaben durch die SLB auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Potsdam vom 21. Oktober 2003 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 29. November 2017 eine Festbetragsvergütung in Höhe von 578.600 Euro. 3. Wann gab es die letzte Erhöhung der Zuwendungen des Landes, und wie hoch fiel diese aus? Zu Frage 3: Nach ursprünglicher Festlegung der Vergütung auf 500.000 Euro in der Vereinbarung vom 21. Oktober 2003 ist der SLB ab 2010 eine jährliche Erhöhung der Vergütung um 38.600 Euro zugestanden worden. 4. Inwiefern ist die Mittelaufstockung zweckgebunden, und wofür sollen die 40.000 Euro zukünftig konkret genutzt werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8048 - 2 - Zu Frage 4: Ebenso wie die Festbetragsvergütung in der bisherigen Höhe ist auch der Aufstockungsbetrag in Höhe von 40.000 Euro zweckgebunden für Personal- und Sachausgaben zur Wahrnehmung der landesbibliothekarischen Aufgaben durch die SLB. Durch die Erhöhung kann ein unabweisbarer nicht gedeckter Bedarf der SLB beim Umgang mit Pflichtexemplaren (Bindung, digitale/elektronische Publikationen) und Neuerwerbungen im Zusammenhang mit der regionalkundlichen Sammlung „Brandenburgica“ kompensiert werden. 5. Ist die Erhöhung der Zuwendungen befristet oder gilt diese unbegrenzt? Zu Frage 5: Die erhöhte Festbetragsvergütung wird nach Maßgabe des Landeshaushaltes unbefristet gewährt. 6. Aus welchen Mitteln werden zukünftig die zusätzlichen 40.000 Euro finanziert? Zu Frage 6: Die erhöhte Festbetragsvergütung wird aus Haushaltsmitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Einzelplan 06) gezahlt.