Landtag Brandenburg Drucksache 6/8049 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.01.2018 / Ausgegeben: 29.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3167 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7775 Abschiebegewahrsam Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Derzeit gibt es nach WELT-Informationen vom 01.08.2017 400 Haftplätze in sechs Abschiebehaftanstalten in Deutschland. Etwa 30 Personen werden jährlich aus Brandenburg über Rheinland-Pfalz abgeschoben. Eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen ist geplant, aber bisher nicht realisiert. 1. Warum wird der für rund 30 Personen bezugsfertig gebaute Abschiebegewahrsam am Flughafen BER Schönefeld nicht benutzt? zu Frage 1: Das Land Brandenburg verfügt über keinen Abschiebungsgewahrsam am Flughafen Schönefeld. Bei dem dortigen Gebäude handelt es sich um die Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende, die auf dem Luftweg einreisen. Gleichwohl wurde die vorübergehende Nutzung des Objekts als Abschiebungshafteinrichtung bereits durch das Land geprüft. Hierbei stellte sich jedoch heraus, dass die Unterkunft nicht für die Aufnahme von Abschiebungshäftlingen ausgelegt und geeignet ist. Weder die sicherheitstechnische Ausstattung noch die baulichen Gegebenheiten erlauben eine adäquate und sichere Unterbringung von Abschiebungshäftlingen. 2. Warum plant die Landesregierung keine Zusammenarbeit bzgl. der Abschiebehaft mit Berlin? zu Frage 2: Die Aussage, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit der Abschiebungshaft keine Zusammenarbeit mit dem Land Berlin verfolgt, kann nicht bestätigt werden . 3. Welche konkreten Pläne hat das Land in Bezug auf den möglichen Umbau einer der vier Erstaufnahmestätten zu einem Abschiebegewahrsam? zu Frage 3: Derartige Pläne werden durch die Landesregierung derzeit nicht verfolgt. 4. Angehörige welcher Volksgruppen bzw. Staaten werden am häufigsten aus Brandenburg abgeschoben? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8049 - 2 - zu Frage 4: In den der Landesregierung vorliegenden Rückführungsstatistiken wird lediglich das Herkunftsland der zurückgeführten Personen erfasst. Die zehn häufigsten Herkunftsländer bei den Rückführungen und Dublin-Überstellungen des Jahres 2017 (Stand: 31. November 2017) waren: Russische Föderation (122), Albanien (55), Serbien (40), Mazedonien (24), Afghanistan (23), Tschad (22), Iran (15), Eritrea (11), Syrien (11) und Somalia (10). 5. Wie hoch waren die Folgekosten fehlgeschlagener Abschiebungen, die die Bundespolizei durchführt, für das Land in 2015, 2016 und bisher in 2017? zu Frage 5: Unabhängig von der die Abschiebung durchführenden Behörde werden Folgekosten im Sinne der Fragestellung vom Land nicht gesondert statistisch erfasst.