Landtag Brandenburg Drucksache 6/8051 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.01.2018 / Ausgegeben: 29.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3202 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7846 Wie lange reicht das Geld der FBB GmbH am BER? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Nach bisherigen Aussagen der Geschäftsführung der FBB GmbH im Sonderausschuss BER sollte das noch vorhandene Geld mindestens bis Sommer 2018 reichen. Nun ist noch nicht einmal bekannt, wann und ob überhaupt der BER jemals eröffnen wird. Auf jeden Fall sicher nicht bis Mitte 2018. Aber weiterhin und auch über den Sommer 2018 hinaus kostet die Offenhaltung der Stillstandsbaustelle im Monat zwischen 16 und 30 Mio. Euro. Wie wird das dann also weiter finanziert? Im Sonderausschuss BER des Landtags Brandenburg wurde am 18.09.17 dazu ausgeführt, dass, wenn die Gelder aus den Darlehen und Zuschüssen der Anteilseigner erschöpft seien, auf die EIB-Kreditlinie zurückgegriffen werde. Diese Ausführungen ziehen Nachfragen nach sich. Das Urteil Zweiten Senats des BVerfG vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) zum Auskunftsrecht von Parlamentariern gegenüber der Regierung hat klar festgestellt, dass „ohne Beteiligung am Wissen der Regierung […] das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben kann“. Daher also Auskünfte nicht unter Hinweis auf vorgebliche Geheimhaltungspflichten verweigert werden. „Der parlamentarische Informationsanspruch aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. […] Vertraglich vereinbarte oder einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen sind für sich nicht geeignet, das Frage- und Informationsrecht zu beschränken. […] Die Bundesregierung ist nicht berechtigt, die Antwort auf parlamentarische Anfragen im Einzelfall unter Verweis auf die Betroffenheit der Grundrechte der Deutschen Bahn AG zu verweigern.“ Vorbemerkungen: Der Inhalt des Urteils des BVerfG vom 7. November 2017 wird in der Vorbemerkung des Fragestellers zu der Kleinen Anfrage nicht vollständig wiedergegeben. Das BVerfG führt zu den Grenzen des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts insbesondere aus: „Die Grenze des Informationsanspruchs bildet das Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann. Das fiskalische Interesse des Staates am Schutz vertraulicher Informationen seiner (Beteiligungs -)Unternehmen stellt einen verfassungsrechtlichen Staatswohlbelang dar. […] Die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des in öffentlicher Hand befindlichen Unternehmens kann Auswirkungen auf den Wert der gehaltenen Anteile oder auf das Geschäftsergebnis haben, letzteres mit der Folge, dass sich die Gewinnabschöpfung min- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8051 - 2 - dert oder Zuschüsse aus dem öffentlichen Haushalt erforderlich oder umfänglicher werden .“ Im Einzelfall können als fiskalisches Interesse des Staates damit Staatswohlbelange berührt sein, die den parlamentarischen Informationsanspruch begrenzen. Im vorliegenden Fall unterliegen die nachfolgenden Zahlenangaben überwiegend der Publizitätspflicht für rechnungslegungsbezogene Informationen bei Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches . Die Antworten zu den Fragen 1, 7, 8 und 10 beruhen auf Angaben der FBB. Frage 1: Wie lange reichen die den Darlehen und Zuschüssen noch (bitte genaue tabellarische Übersicht der einzelnen Darlehen und Kredite mit Laufzeiten und „Verbrauchsstand “)? zu Frage 1: Für den Bau des BER, das Ausbauprogramm und den Schuldendienst stehen der FBB GmbH Fremdfinanzierungen im Umfang von 3,5 Mrd. € sowie Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1,107 Mrd. € wie folgt zur Verfügung (Stand 01.01.2018): Darlehen Ursprünglicher Kreditbetrag Noch verfügbarer Kreditbetrag Laufzeit EIB 1.000 Mio. € 0 2035 Konsortialfinanzierung 1 (Refinanzierung 2017) 1.400 Mio. € 0 2026 Konsortialfinanzierung 2 1.100 Mio. € 1.076 Mio. €* 2026 Gesellschafterdarlehen 1.107 Mio. € 453,7 Mio. € 2035 *Verfügbarer Kreditbetrag beinhaltet Sicherheitsabschlag i.H.v. 24 Mio. €. Frage 2: Welche Kreditlinien kann die FBB GmbH zusätzlich noch ausschöpfen? zu Frage 2: Der FBB GmbH steht neben den oben genannten Darlehen eine marktübliche Betriebsmittellinie i.H.v. 40 Mio. € zur Verfügung. Frage 3: Sind die Kredite vollständig durch die Gesellschafter verbürgt? zu Frage 3: Die Kredite der EIB und der Konsortialbanken sind zu 100 v.H. über Bürgschaften der Länder Brandenburg und Berlin sowie des Bundes abgesichert. Frage 4: Wie hoch waren die Erträge der FBB GmbH nach Steuern 2012 - 2016 (bitte jeweils einzeln jährlich ausweisen) Frage 5: Wie hoch waren die Verluste der FBB GmbH nach Steuern 2012 - 2016 (bitte jeweils einzeln jährlich ausweisen)? zu den Fragen 4 und 5: Die Jahresfehlbeträge der FBB GmbH stellen sich wie folgt dar: 2012 -185,2 Mio. € 2013 -180,9 Mio. € 2014 -169,3 Mio. € 2015 -135,8 Mio. € 2016 -100,7 Mio. € Landtag Brandenburg Drucksache 6/8051 - 3 - Frage 6: Wie hoch waren die jährlichen Investitionen der FBB GmbH (ohne HOAI => reine Baukosten) in den 2012 - 2016 (bitte jeweils einzeln jährlich ausweisen)? zu Frage 6: Die jährlichen Investitionen der FBB GmbH werden wie folgt beziffert: 2012 617,3 Mio. € 2013 232,8 Mio. € 2014 256,8 Mio. € 2015 417,9 Mio. € 2016 432,6 Mio. € Frage 7: Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für Planungskosten (Entsprechend HOAI) der FBB GmbH? zu Frage 7: Die jährlichen Planungskosten der FBB GmbH beliefen sich auf: 2012 19,6 Mio. € 2013 6,4 Mio. € 2014 6,9 Mio. € 2015 3,1 Mio. € 2016 1,4 Mio. € Frage 8: Wie hoch sind die laufenden Kreditlasten 2012 - 2016 und aktuell (bitte jeweils einzeln jährlich ausweisen)? zu Frage 8: Unter „Kreditlasten“ wird der Schuldendienst, bestehend aus Zinsen und Tilgungen , der FBB GmbH verstanden. Dieser umfasste: 2012 102,4 Mio. € 2013 105,1 Mio. € 2014 102,2 Mio. € 2015 121,3 Mio. € 2016 131,3 Mio. € 2017 133,0 Mio. € Frage 9: Wann werden die verschiedenen Kredite nach Frage 1 der FBB GmbH fällig (Rückzahlungstermine)? zu Frage 9: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Frage 10: Werden bereits Kredite getilgt? Wenn ja welche und in welcher Höhe ist die Tilgung (absolut und anteilig) bereits erfolgt (bitte einzeln je Kreditvertrag ausweisen)? zu Frage 10: Seit dem Jahr 2014 erfolgte eine Tilgung der Konsortialfinanzierung 1 in Höhe von 17,9 Mio. € und der EIB-Finanzierung in Höhe von 107,8 Mio. €.