Landtag Brandenburg Drucksache 6/8055 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.01.2018 / Ausgegeben: 30.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3130 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7683 Positiver Geburtentrend Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In mehreren Tageszeitungen war am 16.11.2017 zu lesen , was schon seit längerer Zeit im Land Brandenburg von den Gemeinden dargestellt wird, der deutliche Anstieg der Geburten, diese Fakten liegen nun auch als Zahlen vor. Die bereits schon jetzt vorliegende Situation von fehlenden Erziehern in den Tageseinrichtungen sowie Lehrern in den Schulen, wird in Zukunft voraussichtlich noch prekärer. Parallel dazu steht das Werben des Landesschulamtes zur „Schule des gemeinsamen Lernens“, welche durch die maßgebenden Verordnungen mit Lehrermehrstunden untersetzt werden soll. 1. Welche Geburtenzahlen waren für die Jahre 2015 und 2016 prognostiziert und wie sind die realen Geburtenzahlen in den Jahren 2015 und 2016? (Bitte nach einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten auflisten!) zu Frage 1: Bei der Prognose der Geburtenzahlen ist insbesondere die Annahme von Bedeutung , dass 1,46 Kinder pro Frau geboren werden. Bereits 2014 fiel die zusammengefasste Geburtenziffer mit 1,55 Kinder je Frau im gebärfähigen Alter höher aus. 2015 betrug sie 1,53 Kinder je Frau. Die Zahl der prognostizierten und tatsächlichen Geburten in den Jahren 2015 und 2016 stellt sich wie folgt dar: Tabelle 1: Vergleich Lebendgeburten aus Geburtenstatistik und Bevölkerungsprognose (vorläufige Angaben Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2017) Kreisfreie Stadt Landkreis Lebendgeburten Geburtenstatistik Lebendgeburten Prognose 2015 2016* 2015 2016 Brandenburg an der Havel 620 626 600 600 Cottbus 789 863 800 800 Frankfurt (Oder) 431 496 400 400 Potsdam 1.785 1.996 1.800 1.900 Barnim 1.327 1.546 1.300 1.300 Dahme-Spreewald 1.302 1.494 1.200 1.200 Elbe-Elster 715 754 600 600 Havelland 1.225 1.340 1.100 1.100 Märkisch-Oderland 1.375 1.519 1.300 1.300 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8055 - 2 - Oberhavel 1.673 1.692 1.500 1.500 Oberspreewald-Lausitz 813 868 800 700 Oder-Spree 1.262 1.449 1.300 1.300 Ostprignitz-Ruppin 747 825 700 700 Potsdam-Mittelmark 1.570 1.716 1.400 1.400 Prignitz 549 614 500 500 Spree-Neiße 775 814 700 700 Teltow-Fläming 1.299 1.444 1.200 1.200 Uckermark 855 877 800 800 Land Brandenburg 19.112 20.933 18.100 17.900 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2017 2. Wie viele Betreuungsplätze stehen aktuell im Land Brandenburg zur Verfügung? (Bitte nach einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten auflisten!) zu Frage 2: Die Träger von Kindertageseinrichtungen betreiben selbständig ihre Einrichtungen . Sie werden im Rahmen der Bedarfsplanung bei der Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots, dessen Sicherstellung beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe liegt, beteiligt. Wie viele Betreuungsplätze auf diesem Weg bereitgestellt werden , ist wegen der kommunalen Zuständigkeit der Landesregierung nicht bekannt. Die Zahl der belegten Plätze in Angeboten der Kindertagesbetreuung lag mit Stichtag 31.3.2017 bei 181.230. 3. Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die schon jetzt immer größer werdende Schere zwischen benötigten und zur Verfügung stehenden Personal in Kitas entgegen wirken? (Bitte einzelne Maßnahmen auflisten!) zu Frage 3: Für das Jahr 2010 weist die Bundeskinder- und Jugendhilfestatistik für das Land Brandenburg insgesamt fast 12.000 Vollzeitstellen und rund 14.600 tätige Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen aus. Im Jahr 2017 waren es rund 16.680 Stellen bzw. rund 19.920 Fachkräfte. Diesem wachsenden Bedarf an gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften sowie Kita-Leitungen stehen vielfältige Maßnahmen und Strategien zur Ausbildung und Qualifizierung gegenüber: die Zahl der Auszubildenden (Vollzeit und Teilzeit) ist von rund 3.110 Auszubildenden (jeweils drei Jahrgänge) im Schuljahr 2009/2010 auf rund 4.600 Auszubildende im Schuljahr 2016/2017 angestiegen (entsprechend wurden die Ausbildungskapazitäten erhöht); allein im letzten Jahr haben wieder 1.750 junge Menschen die Erzieher -Ausbildung begonnen; durch die Öffnung der Kita-Personalverordnung für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger konnten darüber hinaus seit 2010 mehr als 3.200 Frauen und Männer aus ursprünglich anderen Berufen für die Arbeit in einer Kita qualifiziert werden. Durch die Anrechnung ihrer tatsächlichen praktischen Tätigkeit auf den Personalschlüssel sind sie Bestandteil der Regelfinanzierung und darüber auch für die Träger finanzierbar. Seit 01.08.2017 können darüber hinaus zur Ergänzung des fachlichen Profils der Einrichtung Kräfte, die kontinuierlich und durch ihre fachliche Ausrichtung wesentlich zur Umsetzung eines Profilschwerpunktes beitragen, so zum Beispiel Theateroder Sportpädagoginnen und -pädagogen, zu 100 % ihrer Tätigkeit (vormals 70 %) auf das notwendige pädagogische Personal angerechnet werden. Auf dieser Landtag Brandenburg Drucksache 6/8055 - 3 - Grundlage schlagen mehr und mehr Einrichtungen den Weg zum Auf- und Ausbau von multiprofessionellen Teams ein; durch das 2005 eingeführte Qualifizierungsmodell „Profis für die Praxis“ konnten seit 2010 insgesamt 460 Menschen für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung gewonnen werden; darüber hinaus werden Träger und Praxis bei der Gewinnung und Bindung qualifizierten Personals durch das Landesprogramm „Konsultationskitas Fachkräftequalifizierung “ zur Stärkung des Lernortes Praxis, durch das Landesprogramm „Zeit für Anleitung“ zur Unterstützung der Qualifizierung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie durch weitere, vom Land geförderte Informations- und Beratungsangebote wie das Internetportal „Kita-Fachkraft in Brandenburg“, die Telefonberatung DaBEI e.V. und Fortbildungsangebote wie Webinare zur Personaleinsatzplanung und Personalgewinnung unterstützt. Es ist damit in den vergangenen Jahren gelungen, ein hochgradig flexibles und aus vielfältigen Säulen bestehendes System der Fachkräftegewinnung und -qualifizierung im Land Brandenburg zu etablieren, das auch über die Landesgrenzen hinaus Aufmerksamkeit gefunden hat. Anfang April 2017 hat der Landtag Brandenburg die Landesregierung zudem aufgefordert, den „Fachkräftebericht für den Bereich der Kindertagesbetreuung“ aus dem Jahr 2013 fortzuschreiben. In Verbindung damit sollen u. a. Maßnahmen und Programme zur Fachkräftesicherung und deren Weiterentwicklung dargestellt sowie die Chancen und Hindernisse für die Entwicklung multiprofessioneller Teams in den Einrichtungen beschrieben werden. Der Bericht der Landesregierung wird im Sommer 2018 vorgelegt und weitere Ansätze zur Fachkräftegewinnung und -qualifizierung liefern. 4. Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die schon jetzt immer größer werdende Schere zwischen benötigten und zur Verfügung stehenden Personal (Lehrer, Sozialarbeiter ) in Schulen entgegen wirken? (Bitte einzelne Maßnahmen auflisten!) zu Frage 4: Das Land Brandenburg ist zuständig für die Einstellung der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals (§§ 67 Absatz 1 Satz 1, 68 Absatz 2 Satz 1 Brandenburgisches Schulgesetz). Das Land Brandenburg wirbt mit großem Engagement um ausgebildete Lehrkräfte, sowohl im eigenen Vorbereitungsdienst als auch im Internet und mit der Einstellungshotline im MBJS. Durch diese personalintensive Ansprache wurden und werden viele Bewerberinnen und Bewerber als Lehrkräfte für das Land gewonnen. In den vergangenen Jahren wurden zudem erhebliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Lehrkräfte erreicht. Neben einer konsequenten Verbeamtungspraxis, welche für die Bewerberinnen und Bewerber überaus wichtig ist, wurden die Unterrichtsverpflichtung um eine Stunde reduziert, eine zusätzliche zweite Altersermäßigungsstunde für langgediente Lehrkräfte eingeführt , die Ämter für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I von der BesGr. A 12 zum 01.08.2017 in die BesGr. A 13 gehoben und die Leitungsämter an Grundschulen auf das Niveau der Ober- und Förderschulen gehoben. Aufgrund der gestiegenen und innerhalb des Bereichs der Primarstufe und der Sekundarstufe I vergleichbaren Qualitätsanforderungen für den Erwerb der Lehrämter infolge der seit 01.06.2013 bestehenden lehrerbildungsrechtlichen Vorschriften ist eine weitere, Landtag Brandenburg Drucksache 6/8055 - 4 - wenngleich erst ab 01.01.20191 wirksame Hebung der Lehrkräfte mit einer auf die Grundschulen bezogenen Befähigung (von der Eingangsbesoldung von BesGr. A 12 in die BesGr. A 13) vorgesehen. Gleichzeitig werden mit dieser Maßnahme auch alle Lehrkräfte mit Befähigungen nach dem Recht der ehemaligen DDR entsprechend dem in der Einigung aufgeführten Stufenplan (Hebung der Eingangsbesoldung von BesGr. A 12kw2 in die BesGr. A 13kw sowie von BesGr. A 11kw in die BesGr. A 12kw – bei weiterer Bewährung ist eine Beförderung zum 01.08.2020 vorgesehen) angehoben, weil sie nicht nur seit Jahren , zum Teil Jahrzehnten die gleiche Arbeit leisten, sondern auch, um endlich gleiche Bedingungen für alle Lehrkräfte herzustellen. War das Land Brandenburg in der Besoldung und in der Einstufung der Lehrkräfte seit der Föderalismusreform eher auf den hinteren Rängen platziert, ist es jetzt erstmalig Vorreiter bei der Einstufung der Grundschullehrkräfte und hat gleichzeitig den „Ost-West-Spagat“ gelöst. Steigender Lehrkräftebedarf, verstärkt durch die Flüchtlingssituation, Konkurrenzdruck der Länder im Wettbewerb um qualifizierte Lehrkräfte untereinander, demografisch bedingte hohe Altersausscheideraten der geburtenstarken Jahrgänge und eine verbesserte Finanzlage des Landes konnten jetzt den finanziell enormen Schritt ermöglichen (Kosten der Hebungen für die Lehrkräfte mit einer Befähigung für die Sekundarstufe I und der Grundschulleitungen für 2018 ca. 37,5 Mio. € p.a. und darüber hinaus Kosten der für 2019 vorgesehenen Hebung von weiteren 18 Mio. € p.a. (bei Vollzug der gesamten Hebung/Beförderung ca. 23,5 Mio. € p.a.). Für die Bereitstellung der Angebote der Schulsozialarbeit sind gemäß § 85 SGB VIII die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Das sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land beteiligt sich im Rahmen der Personalkostenförderung aus dem Landesjugendplan an der Finanzierung solcher Stellen. Deren konkreter Einsatz liegt aber ebenso wie die Finanzierung in der Verantwortung der örtlichen Jugendämter . Die Schulsozialarbeit wird von der Landesregierung im Rahmen des Personalkostenförderprogramms für Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gefördert. In der aktuellen Wahlperiode wurde die Unterstützung der Landesregierung im Rahmen dieses Förderprogrammes um 100 Stellen erweitert. Damit sind die Schulen auf demografische Veränderungen im Bereich Schulsozialarbeit derzeit gut vorbereitet. 5. Wieviel Lehrer fehlen an den Grundschulen, an den Oberschulen, an den Gymnasien und an den Berufsschulen in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018, wie wird sich das Folgeschuljahr darstellen? (Bitte nach einzelnen Landkreisen/ kreisfreien Städte auflisten) zu Frage 5: Fehlende Lehrkräfte in dem Sinne, dass es in größerem Umfang nicht besetzbare Stellen gäbe, gibt es nicht, sodass eine Auswertung in dem von der Fragestellerin gewünschten Zahlengerüst nicht möglich ist. Zugleich wird es schwieriger, Lehrerstellen mit geeignetem Fachpersonal zu besetzen. Insbesondere in den von Berlin weiter entfernten Regionen finden sich nur noch wenige voll ausgebildete Lehrkräfte, die eingestellt werden können. Zunehmend muss dort auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zurückgegriffen werden. Auch werden zunehmend Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger als befristet Beschäftigte für Vertretungen (längerfristige Krankheit, Schwangerschaftsvertretungen , Elternzeit usw.) eingestellt. Bisher ist es in jedem Schuljahr gelungen, so viele Lehrkräfte einzustellen, dass der Unterricht voll abgedeckt werden konnte. 1 So die vorgesehene Gesetzesinitiative der Landesregierung aufgrund der Einigung mit den Gewerkschaften am 21.11.2017. 2 kw = künftig wegfallende Ämter von in der ehemaligen DDR ausgebildeten Lehrkräften Landtag Brandenburg Drucksache 6/8055 - 5 - 6. Wieviel Kitaplätze fehlen aktuell? (Bitte nach einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städte auflisten !) zu Frage 6: Die Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Aufgabe. Die Gewährleistungspflicht zur Sicherung eines bedarfsgerechten Angebots obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Diese stellen im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und Gemeinden einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung auf und schreiben diesen rechtzeitig fort. Dem Land liegen mangels Zuständigkeit keine systematischen Informationen über die Situation zu Kitaplätzen vor und es erhebt diese auch nicht. 7. Welche Maßnahmen/ Förderprogramme stehen zur Verfügung um den Bedarf an Kitaplätzen abzudecken, welche Zeiträume sind dafür geplant? (Bitte auflisten!) zu Frage 7: Durch die ersten drei Bundesinvestitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung (Laufzeiten 2008 bis 2013, 2013 bis 2014 sowie 2015 bis 2018) mit einem Gesamtvolumen von 88.767.714 Euro konnten bzw. können bis Ende 2018 7.102 Plätze neu geschaffen und 14.591 Plätze gesichert werden. Im Rahmen des vierten Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ stehen dem Land Brandenburg für die Jahre 2017 bis 2020 weitere 32.367.096 Euro für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen bzw. für die Sicherung von Plätzen für Kinder im Alter bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Zum Zweck der qualitativen Verbesserung von bestehenden Plätzen wurde darüber hinaus das Landesinvestitionsprogramm in die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung aufgelegt. Hierzu stellt das Land für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 10 Millionen Euro zur Verfügung. Das Landesprogramm ist für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter sowie für Kinder im Grundschulalter geöffnet. Förderfähig sind insbesondere kleinteilige Investitionen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen oder auch bauliche Anpassungsmaßnahmen , wie z. B. schalldämpfende Maßnahmen in Gruppenräumen und Modernisierungen von sanitären Einrichtungen. Die Förderung kann bis zu 60 % der förderfähigen Kosten betragen, für finanzschwache Kommunen sind 75 % der förderfähigen Kosten zuwendungsfähig. 8. Welche Maßnahmen/ Förderprogramme stehen zur Verfügung um den Raumbedarf für Schulen abzudecken, welche Zeiträume sind dafür geplant? (Bitte auflisten!) zu Frage 8: Gemäß § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) unterhält und verwaltet der Schulträger eine in seiner Trägerschaft befindliche Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Er stellt unter anderem die Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen . Es ist somit nicht Aufgabe des Landes, sondern Aufgabe des Schulträgers, für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Zur Unterstützung der Schulträger gewährt das Land Brandenburg im Rahmen der Rahmenrichtlinie des Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung des Kommunalen Infrastrukturprogrammes 2016 bis 2019 (KIP-Richtlinie) vom 15. Dezember 2015 auch im Bildungsbereich (Anlage 1 der KIP- Richtlinie) Zuwendungen zur Förderung von notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft für zwei bildungspolitische Schwerpunkte. Insgesamt werden 80 Millionen Euro im Rahmen dieses Förderprogramms für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur im Land Brandenburg zur Verfügung gestellt. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung investiver Maßnahmen für den gemeinsamen Unterricht (§ 29 BbgSchulG) - insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit, Aus- und Umbaumaßnahmen, konzeptionell begründete Raumprogramme sowie Ausstattungsinves- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8055 - 6 - titionen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf . Der andere Förderschwerpunkt zielt auf die Förderung investiver Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenfassung von einer Grund- mit einer Gesamtschule oder einer Oberschule („Schulzentren“) ab. Förderfähig sind hier Ausbau-, Umbau-, Erweiterungs -, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich der Schule. Antragsberechtigt im Rahmen des KIP sind Schulträger gemäß § 100 Absatz 1 bis 3 BbgSchulG. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Kooperationen von Städten und ihrem Umland mit einer gemeinsamen Entwicklungsstrategie aus den EU-Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden. Im Zuge des Wettbewerbes wurden insgesamt 16 Strategien ausgewählt, deren Beteiligte sich um eine Förderung bemühen können. Zur Umsetzung über den SUW stehen in der Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt 213 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Im Bereich der Bildungsinfrastruktur können im Zuge des Stadt-Umland-Wettbewerbs modellhafte Vorhaben inklusiver Beschulung gefördert werden . Für Maßnahmen im Bildungsbereich stehen insgesamt bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung.