Landtag Brandenburg Drucksache 6/8057 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.01.2018 / Ausgegeben: 30.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3216 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7887 Entwicklung der Sozialkosten im Land Brandenburg I Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Ergänzend zur Kleinen Anfrage Nr. 3142, Landtagsdrucksache 6/7712 „Entwicklung der Sozialkosten im Land Brandenburg frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen beantragten in den letzten 5 Jahren Wohngeld? (Bitte getrennt nach Jahren und Landkreisen angeben!) 2. Wie viel Prozent der Bevölkerung sind das? (Bitte jeweils nach Landkreise auflisten!) 3. Für wie viele Kinder wurde in den letzten 5 Jahren der Kinderzuschlag beantragt? (Bitte getrennt nach Jahren und Landkreisen angeben!) 4. Wie viel Prozent der Kindergeldempfänger sind das? 5. Für wie viele Kinder wurde in den letzten 5 Jahren Kinderbetreuungskosten beantragt bzw. ausgereicht? (Bitte getrennt nach Jahren und Landkreisen angeben!) 6. Wieviel Alleinerziehende haben in den letzten 5 Jahren Hilfen beantragt und wie viel Mittel sind in den einzelnen Landkreisen ausgereicht worden? 7. Wieviel Alleinerziehende sind von Armut bedroht? (Bitte in einzelnen Landkreisen auflisten !) 8. Wieviel davon sind berufstätig? (Bitte nach Landkreisen auflisten!) Frage 1: Wie viele Menschen beantragten in den letzten 5 Jahren Wohngeld? (Bitte getrennt nach Jahren und Landkreisen angeben!) zu Frage 1: Die Anzahl der bewilligten Wohngeldanträge, getrennt nach Landkreisen und differenziert nach den Jahren 2013 bis 2017, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen . Die Anzahl der abgelehnten Anträge wurde für den nachgefragten Zeitraum nicht erfasst. Tabelle: Anzahl der bewilligten Wohngeldanträge je Landkreis in den Jahren 2013 bis 2017 Landkreise 2013 2014 2015 2016 2017 Barnim 2.227 1.966 1.725 2.420 2.074 Dahme-Spreewald 2.149 1.712 1.440 1.768 1.447 Elbe-Elster 1.112 1.004 971 1.129 916 Havelland 1.211 1.170 1.062 1.537 1.405 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8057 - 2 - Märkisch-Oderland 2.254 2.106 1.754 2.257 2.021 Oberhavel 1.701 1.448 1.230 1.855 1.503 Oberspreewald-Lausitz 2.341 1.927 1.738 2.200 1.838 Oder-Spree 2.324 2.008 1.701 2.507 2.077 Ostprignitz-Ruppin 1.608 1.413 1.294 1.706 1.453 Potsdam-Mittelmark 1.544 1.267 996 1.283 906 Prignitz 816 806 677 927 830 Spree-Neiße 1.819 1.796 1.787 2.470 2.020 Teltow-Fläming 2.259 1.890 1.474 2.035 1.687 Uckermark 2.908 2.517 2.262 2.866 2.475 Frage 2: Wie viel Prozent der Bevölkerung sind das? (Bitte jeweils nach Landkreise auflisten !) zu Frage 2: Der prozentuale Anteil an der Bevölkerung ist der nachstehenden Tabelle, getrennt nach Landkreisen und differenziert nach den Jahren 2013 bis 2016, zu entnehmen . Für das Jahr 2017 liegen noch keine Bevölkerungsdaten vor. Tabelle: Anteil der bewilligten Wohngeldanträge im Verhältnis zur Bevölkerung (Haushalte) in Prozent* Landkreise 2013 2014 2015 2016 Barnim 2,56 2,25 1,94 2,7 Dahme-Spreewald 2,67 2,11 1,75 2,13 Elbe-Elster 2,09 1,91 1,86 2,17 Havelland 1,57 1,51 1,34 1,93 Märkisch-Oderland 2,4 2,24 1,84 2,36 Oberhavel 1,68 1,41 1,19 1,78 Oberspreewald-Lausitz 4,11 3,41 3,09 3,93 Oder-Spree 2,63 2,26 1,87 2,79 Ostprignitz-Ruppin 3,25 2,86 2,61 3,43 Potsdam-Mittelmark 1,5 1,22 0,94 1,21 Prignitz 2,09 2,08 1,75 2,38 Spree-Neiße 3,06 3,04 3,04 4,22 Teltow-Fläming 2,82 2,34 1,8 2,47 Uckermark 4,79 4,17 3,74 4,74 *Anmerkung: Die Quelldaten zur Bevölkerung in den Landkreisen stammen vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS). Da ein Wohngeldantrag jeweils für einen Wohngeldhaushalt gestellt wird, wurden für die prozentuale Berechnung nicht die Einwohnerzahlen, sondern die Anzahl der Haushalte in einem Landkreis zugrunde gelegt. Laut AfS, Mikrozensus 2015 liegt die durchschnittliche Haushaltsgröße im Land Brandenburg bei zwei Personen. Dementsprechend wurden die Einwohnerzahlen für jeden Landkreis halbiert. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8057 - 3 - Frage 3: Für wie viele Kinder wurde in den letzten 5 Jahren der Kinderzuschlag beantragt? (Bitte getrennt nach Jahren und Landkreisen angeben!) zu Frage 3: Für die Beantwortung wurden Angaben der Familienkasse Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Diese sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle: Anzahl der Kinderzuschlagbeziehenden und ihrer Kinder (Land Brandenburg)* 2015 2016 Kinderzuschlagbeziehende (Land Brandenburg) 1.797 2.264 Kinder von Kinderzuschlagbeziehenden (Land Brandenburg) 4.264 5.189 * Anmerkung: Quelle: monatliche Bestandstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Verwaltungskostenabrechnung Angaben für die Jahre 2013 und 2014 liegen bezogen auf das Land Brandenburg nicht vor; Angaben für das Jahr 2017 liegen momentan noch nicht vor. Eine weitere regionale Differenzierung nach Landkreisen ist aufgrund der fehlenden Datengrundlage nicht möglich. Mangels vorliegender Daten kann die Anzahl der Kinder, für die Kinderzuschlag beantragt wurde, nicht angegeben werden. Stattdessen ist die Zahl der Kinder angegeben, für die Kinderzuschlag bewilligt wurde. Frage 4: Wie viel Prozent der Kindergeldempfänger sind das? zu Frage 4: Nach Angaben der Familienkasse Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit lag der Anteil der Kinderzuschlagbeziehenden an den dort betreuten Kindergeldempfangenden bezogen auf das Land Brandenburg in 2015 bei 0,73 Prozent und in 2016 bei 0,93 Prozent. Frage 5: Für wie viele Kinder wurde in den letzten 5 Jahren Kinderbetreuungskosten beantragt bzw. ausgereicht? (Bitte getrennt nach Jahren und Landkreisen angeben!) zu Frage 5: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Wieviel Alleinerziehende haben in den letzten 5 Jahren Hilfen beantragt und wie viel Mittel sind in den einzelnen Landkreisen ausgereicht worden? zu Frage 6: Aufgrund des in der Fragestellung verwendeten undifferenzierten Begriffes „Hilfen“ ist eine spezifische Antwort seitens der Landesregierung nicht möglich. Vielmehr können Alleinerziehende Unterstützung aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen erhalten, so z. B. Unterhaltsvorschuss oder Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern. Angaben zu entsprechenden Unterstützungsleistungen sind der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 27 (Landtags-Drucksache 6/7948) zu entnehmen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8057 - 4 - Frage 7: Wieviel Alleinerziehende sind von Armut bedroht? (Bitte in einzelnen Landkreisen auflisten!) zu Frage 7: Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 57 der Großen Anfrage 27 (Landtags-Drucksache 6/7948) verwiesen. Eine regionale Differenzierung ist aufgrund der fehlenden Datengrundlage nicht möglich. Frage 8: Wieviel davon sind berufstätig? (Bitte nach Landkreisen auflisten!) zu Frage 8: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der Zahl der Erwerbstätigen, die ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten, wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 3142 (Landtags-Drucksache 6/7712) verwiesen.