Landtag Brandenburg Drucksache 6/8058 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.01.2018 / Ausgegeben: 30.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3163 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7758 Weiterbildung für Berufstätige in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz haben Beschäftigte einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Arbeitsgeldes. Diese Bildungsfreistellung beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren. Vor kurzem hat das Bildungsministerium mitgeteilt, dass die Zahl der anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen seit 2012 deutlich gestiegen ist und nun bei mehr als 6.000 liegt. 1. Wie viele Beschäftigte haben im Jahr 2016 eine Freistellung für Weiterbildung beantragt ? zu Frage 1: Die Zahl der von Beschäftigten beantragten Freistellungen kann durch die Landesregierung nicht erfasst werden, da die Beschäftigten die Freistellung für eine Weiterbildung gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen. Der Landesregierung liegen ausschließlich Daten aus Angaben der Weiterbildungsveranstalter vor. 2. Inwiefern hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass ein Antrag auf Freistellung eines/einer Beschäftigten nicht genehmigt wurde? Welche Maßnahmen zur Durchsetzung des Weiterbildungsgesetzes hat die Landesregierung in solchen Fällen ergriffen? zu Frage 2: Der Landesregierung sind nur Einzelfälle nicht genehmigter Freistellung bekannt. Die Beschäftigten bzw. Arbeitgeber werden in solchen Fällen beratend darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber die Bildungsfreistellung nur unter gesetzlich genannten Gründen ablehnen kann. Der Anspruch auf Freistellung ist ein Anspruch der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, die Beschäftigten können diesen Anspruch gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Zahl der Bildungsfreistellungen in den vergangenen Jahren entwickelt? zu Frage 3: Die Kenntnis der Landesregierung über die Zahl der Bildungsfreistellungen beruht auf den Berichten der Veranstalter gemäß § 26 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes (BbgWBG). Demnach besteht eine Verpflichtung zur Weiterleitung statistischer Auswertungen über Gegenstand und Teilnehmende anerkannter Landtag Brandenburg Drucksache 6/8058 - 2 - Veranstaltungen in nicht personenbezogener Form. Für 2016 weist diese Statistik 3.787 Freistellungen aus, in 2006 wurden 2.174 freigestellte Teilnehmende gezählt. Für 2017 ist die Auswertung noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der nicht vollständig vorgelegten Berichte der Veranstalter ist von höheren tatsächlichen Zahlen der Freistellungen auszugehen. Aufgrund der vorliegenden Daten kann in den vergangenen Jahren von einem Steigen der Inanspruchnahme der Freistellung ausgegangen werden. 4. Wie gestaltet sich die Wahrnehmung der Bildungsfreistellung im öffentlichen Dienst in Brandenburg? zu Frage 4: Ob Beschäftigte, die Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen, im öffentlichen Dienst arbeiten, wird im Rahmen der Berichtspflicht der Veranstalter gemäß § 26 BbgWBG nicht erfasst. Statistisch erhoben wird lediglich, ob es sich bei den Freigestellten um Arbeiter, Angestellte, Auszubildende oder sonstige Beschäftigte handelt. 5. Inwiefern werden im Rahmen der Bildungsfreistellung die gesetzlich möglichen zehn Tage pro zwei Jahren ausgeschöpft? zu Frage 5: In welchem Umfang die Beschäftigten die gesetzlich möglichen zehn Tage pro zwei Jahre ausschöpfen, wird im Rahmen der Berichtspflicht der Veranstalter gemäß § 26 BbgWBG nicht erhoben. 6. Wie gestaltete sich bei den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen im Jahr 2016 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer? zu Frage 6: Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen wird statistisch nicht erfasst. Erfasst wird lediglich die Zahl der freigestellten Teilnahmen (siehe Antwort zu Frage 3). Es ist jedoch bekannt, dass an den Veranstaltungen mehr Personen teilnehmen als die Freigestellten. 7. Welche Institutionen haben im Jahr 2016 anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen angeboten (bitte mit der Zuordnung der Zahl der Veranstaltungen)? zu Frage 7: In 2016 haben 674 Antragsteller (Veranstalter) Anerkennung zur Bildungsfreistellung für ihre Veranstaltungen beantragt. Unter den Veranstaltern sind 113 aus dem Land Brandenburg, 121 aus Berlin, 203 aus sonstigen Bundesländern sowie 237 aus dem Ausland. Anerkannt wurden in 2016 5.847 Veranstaltungen, darunter sind rund 62 Prozent Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung, rund 21 Prozent zur kulturellen Weiterbildung sowie rund 17 Prozent zur politischen Weiterbildung. Die erfragte Zuordnung von Veranstaltern und der jeweiligen Zahl der Veranstaltungen kann mit der Datenbank, mit der die Anerkennungen verwaltet werden, nicht ausgewertet werden. Da Anerkennungen möglich sind, die sich auf zwei Jahre beziehen, sind durch die Frage knapp 18.000 Datensätze betroffen, die im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht ausgewertet werden können. Einen tagesaktuellen Überblick über anerkannte noch anstehende Veranstaltungen und deren Veranstalter erhalten Bürgerinnen und Bürger mit dem Suchportal Bildungsfreistellung auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8058 - 3 - 8. Mit welchen Maßnahmen wirbt die Landesregierung für die Möglichkeiten des Weiterbildungsgesetzes in Unternehmen und bei Beschäftigten? zu Frage 8: Die Landesregierung bewirbt die Bildungsfreistellung über die Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Dort werden Informationen zum Rechtsanspruch, zum Verfahren der Inanspruchnahme und zu anerkannten Veranstaltungen gegeben. Um die Information über den Anspruch auf Freistellung in der Bevölkerung zu verbreitern, wurde das Informationsangebot erweitert: Im Januar 2018 erschien ein neuer Flyer des MBJS, der diese Informationen knapp bündelt und auf vertiefende Informationen im Internetangebot der Landesregierung verweist. Die 3.000 gedruckten Flyer sind bereits vergriffen, es wird zeitnah ein Nachdruck erfolgen. Mehr als 4.000 Exemplare des Flyers sind bereits vorbestellt. Über die Internetseite des MBJS steht der Flyer zudem im PDF-Format zur Verfügung. Bisher wird bereits in verschiedenen anderen Veröffentlichungen der Landesregierung auf die Bildungsfreistellung hingewiesen, z. B. im Ratgeber für Familien. Neben der Landesregierung bewerben auch die Anbieter von Veranstaltungen zur Bildungsfreistellung ihr entsprechendes Angebot. Etablierte Informationsplattform zur Bildungsfreistellung bzw. zum Bildungsurlaub in den verschiedenen Ländern ist die Internetseite „bildungsurlaub.de“. Es handelt sich um die Seite eines privaten Betreibers, der für die Inhalte verantwortlich ist. 9. Welche Probleme sieht die Landesregierung bei der Umsetzung der im Weiterbildungsgesetz garantierten Bildungsfreistellung? zu Frage 9: Die angenommene niedrige Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung resultiert mutmaßlich aus der Tatsache, dass sie weiterhin nicht allen Beschäftigten bekannt ist. Daher wurde aktuell das Informationsangebot des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport erweitert (siehe Antwort zu Frage 8). Zudem ist aus einzelnen Berichten bekannt, dass es insbesondere kleinen Unternehmen mitunter schwer fällt, Beschäftigte zur Weiterbildung freizustellen. Auf einige Aspekte der aktuellen Arbeitswelt wie befristete Beschäftigung nimmt das Gesetz nicht ausdrücklichen Bezug, wodurch ggf. Unklarheiten bei Beschäftigten über den Umfang des Anspruchs in solchen Fällen entstehen können. Die Bildungsfreistellung ist ein wichtiges Instrument, um Beschäftigten die Teilnahme an Weiterbildung zu ermöglichen. Eine Teilnahme außerhalb der Arbeitszeit ist oft nur schwer möglich , da bspw. Familie und Beruf wenige Spielräume lassen. Der Bildungsfreistellung kommt so eine wichtige Bedeutung zu, die es zu steigern gilt, unter anderem durch die weitere Bewerbung des Anspruchs.