Landtag Brandenburg Drucksache 6/8077 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.01.2018 / Ausgegeben: 31.01.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3214 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/7873 Änderungen der Nutzungsdauer und Art der Nutzung der Terminals des alten Flughafens SXF Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Bei der geplanten Eröffnung im Jahr 2012 sollten mit Inbetriebnahme des BER neben dem Flughafen TXL auch die Terminals A-D in SXF geschlossen werden. (Siehe FBB auf der 97. Sitzung der Fluglärmkommission EDDB am 20.02.2017 http://www.mil.branden-burg.de/media_fast/4055/Vorstellung %20Double%20Roof%20Betrieb.pdf) Im Sonderausschuss BER des Landtags Brandenburg führte der Staatssekretär und Flughafenkoordinator Bretschneider zur der Einigung über den Weiterbetrieb des alten Flughafens Schönefeld mit der Bundesregierung am 18.09.17 aus, dass die bestehenden Terminals von Schönefeld Alt bis 2025 weiter genutzt werden können. 1. Bis zu welchem Zeitpunkt nach Inbetriebnahme BBI/BER war laut Planfeststellungsbeschluss von 2004 geplant, den alten Flughafen SXF mit seinen Terminals A bis D für Passagierabfertigung zu nutzen? 2. Welche Nachnutzung war für diese alten Terminalgebäude nach Beendigung der Passagierabfertigung geplant? zu den Fragen 1 und 2: Der Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ vom 13.08.2004 enthält keine Festlegungen zur Weiternutzung der im Norden des Verkehrsflughafens befindlichen Abfertigungsgebäude. Zum Zeitpunkt der Planfeststellung im Jahr 2004 war für die alten Terminalgebäude sowie für die Vorfeldflächen eine Nachnutzung durch den Regierungsflughafen sowie auch für die Allgemeine Luftfahrt (GAT) vorgesehen. 3. Ab welchem Zeitpunkt und bis zu welchem Zeitpunkt bestand die Planung, dass der Bund das alte Terminal des Flughafens SXF übergangshalber als Regierungsflughafen nutzen sollte? zu Frage 3: Nach Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) wurde im Jahr 2011 mit dem Bund ein Mietvertrag zur interimistischen Nutzung des Terminals A für den Regierungsflughafen unterzeichnet. Auf Grund der inzwischen vorgesehenen Weiternut- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8077 - 2 - zung der im Norden des Verkehrsflughafens befindlichen Abfertigungsgebäude für Passagiere hat die FBB mit dem Bund im Jahr 2015 eine Nutzung von Ramp 1 als Interimsstandort für Regierungsflüge vereinbart. 4. Wie hat sich die vorgesehene Nutzungsdauer, vorgesehene Nutzungsart und jeweils geplante Passagierabfertigungskapazität für die Terminals A-D des alten Flughafen SXF seit 2012 bis heute entwickelt/verändert (bitte jede Änderung der Planungen mit Jahreszahl und PAX-Kapazität/Jahr darstellen)? zu Frage 4: Die fachplanerischen Grundlagen zur Nutzung der Terminals A-D haben sich seit 2012 bis heute nicht geändert. Die Verkehrsmenge ist in dieser Zeit von 7,1 Mio. Passagieren im Jahr 2012 auf 12,9 Mio. Passagiere im Jahr 2017 angestiegen. Für die Abfertigungsgebäude gilt die Planfeststellungsfiktion des § 71 LuftVG. Die Nutzungsdauer der bestehenden Passagierabfertigungsanlagen im Norden des Verkehrsflughafens Berlin- Schönefeld ist bis 2025 vorgesehen.