Landtag Brandenburg Drucksache 6/8094 6. Wahlperiode Eingegangen: 31.01.2018 / Ausgegeben: 05.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3192 der Abgeordneten Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) und Barbara Richstein (CDU- Fraktion) Drucksache 6/7836 Polizeiliche Prävention im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Polizeiliche Präventionsarbeit umfasst zum einen die Kriminalprävention und zum anderen die Verkehrsunfallprävention. Kriminalprävention schließt die Gesamtheit aller staatlichen und privaten Programme und Maßnahmen ein, die Kriminalität als gesellschaftliches Ereignis verhüten, mindern oder in ihren Folgen gering halten sollen. Die Polizei hat hierbei eine tragende Funktion. 1. Wie viele Polizeibedienstete und Polizeivollzugsbedienstete waren jeweils in den Jahren 2012 bis 2017 in Brandenburg im Bereich der polizeilichen Prävention tätig (bitte auch aufgeschlüsselt nach Soll-Stellen, Ist-Stellen, Abordnungen in andere Bereiche sowie nach Polizeipräsidium, -direktionen, -inspektionen und -revieren)? zu Frage 1: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 1 verwiesen. 2. Wie viele und welche Präventionsveranstaltungen wurden von der Polizei jeweils in den Jahren 2012 bis 2017 durchgeführt (bitte auch aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidium, - direktionen, -inspektionen und -revieren)? 3. Wie viele und welche Präventionsberatungen wurden von der Polizei jeweils in den Jahren 2012 bis 2017 durchgeführt (bitte auch aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidium, - direktionen, -inspektionen und -revieren)? 4. Wie viele und welche sonstigen Präventionsmaßnahmen wurden von der Polizei jeweils in den Jahren 2012 bis 2017 durchgeführt (bitte auch aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidium , -direktionen, -inspektionen und -revieren)? 5. Welche Maßnahmen wurden im Bereich der selektiven Kriminalprävention durchgeführt ? Vorbemerkungen der Landesregierung zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5: Prävention ist ständiger Bestandteil der polizeilichen Arbeit. Im Rahmen des integrativen Ansatzes beinhalten repressive Maßnahmen ebenfalls einen präventiven Part. Spezielle Präventionsmaßnahmen flankieren schwerpunkt- und zielgruppenorientiert polizeiliches Handeln Landtag Brandenburg Drucksache 6/8094 - 2 - und werden an kriminal- und verkehrspolizeiliche Präventionsziele gekoppelt. Die Polizei des Landes führt eine Vielzahl von Maßnahmen durch, die nicht statistisch erhoben werden , aber dennoch präventiven Charakter aufweisen. Die Direktion Besondere Dienste führt Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Unterstützungsdienstes in den Polizeidirektionen durch. Diese Maßnahmen werden nicht erfasst. Regelmäßige Kontaktgespräche im Rahmen der derzeit insgesamt 843 Partnerschaften Schule - Polizei (gemäß Runderlass des MBJS und des MIK aus dem Jahr 2013) werden nicht unter Spezialprävention statistisch nachgehalten. Auch die mit der Zuwanderungsthematik intensivierten und regelmäßigen Kontaktaufnahmen mit Betreibern und Personal in Flüchtlingsunterkünften finden sich nicht in der Datenbank wieder, es sei denn, es werden in den Unterkünften explizit zu erfassende Präventionsveranstaltungen durchgeführt. Letztlich resultieren auch aus Schwerpunktverschiebungen, wie im Bereich Eigentumskriminalität in der Landwirtschaft, insbesondere Viehdiebstahl, aufwendigere Beratungen mit weniger Teilnehmern. Gleiches gilt für die Intensivierung der technischen Beratung im Handwerk und im Themenfeld Wohnungseinbruchsdiebstahl oder Geldautomatensprengungen. Allein bei den erfassten Veranstaltungen der Polizeilichen Prävention konnten im Jahr 2017 ca. 190.000 Teilnehmer erreicht werden. zu den Fragen 2 bis 5: Zur Beantwortung wird auf die Anlage 2 verwiesen. Die in der Anlage dargestellten Zahlen geben allerdings keinen Gesamtüberblick im Sinne der Fragestellung . Die Daten spiegeln nicht den tatsächlichen Umfang der präventiven Tätigkeit der Polizei des Landes wider, sondern stellen nur den Ausschnitt dar, der unter spezialpräventiver Schwerpunktsetzung statistisch erfasst wird. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Eine vollständige Zuordnung der Gesamtzahl der Präventionsmaßnahmen der Polizeiinspektionen auf die jeweiligen Reviere scheitert daran, dass die Mitarbeiter der Prävention an die Polizeiinspektionen angebunden sind und sich dies auf die Erfassung und Zuordnung von Maßnahmen auswirkt (siehe Tabelle 1 der Anlage 2). Tabelle 2 zur Anlage 2 stellt die statistisch verfügbaren Teilnehmerzahlen nach Themenfeldern auf Polizeidirektionsebene dar. 6. Welche kriminalpräventiven Handlungskonzepte hat die Polizei Brandenburg aufgelegt? Nutzt die Polizei Brandenburg das kriminalpräventive Handlungskonzept der strategischen Überwachung gegen organisierte, grenzüberschreitende, extremistische und terroristische Kriminalität? zu Frage 6: Prävention ist Bestandteil diverser polizeilicher, nicht ausschließlich auf Prävention ausgerichteter Konzepte. Mit aktuellem Hintergrund wurden im Polizeipräsidium folgende Präventionskonzepte aufgelegt bzw. sind in Bearbeitung, die sich explizit an potenziell Geschädigte wenden: - Rahmenkonzeption „Eigentumsschutz in der Landwirtschaft“, - Bekämpfung von Ladungsdiebstählen durch „Planenschlitzen“, - Handlungsempfehlungen für die Betreiber von Geldautomaten, - Rahmenkonzeption „Eigentumsschutz im Handwerk“, - Rahmenkonzeption Polizeiliche Präventionsmaßnahmen im Themenfeld „Schutz, Unterstützung und Integration von Flüchtlingen in Brandenburg“. Weiterhin zählt auch das Opferschutzkonzept dazu, u. a. mit dem Ziel der Verhinderung erneuter Viktimisierung von Kriminalitätsopfern. Die Polizeidirektionen haben zum Teil eigene themenspezifische Präventionskonzepte aufgelegt, zum Beispiel die Polizeidirektion West das Handlungskonzept „Sicher bauen und wohnen von Anfang an“ - Schutz vor Ein- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8094 - 3 - familienhauseinbrüchen mit Unterstützung der Architekten. Die Polizei des Landes Brandenburg nutzt Konzeptionen, die gemeinsam im Rahmen bundesweiter Gremienarbeit erstellt wurden, beispielsweise aus dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Ein, wie in der Fragestellung formuliertes kriminalpräventives Handlungskonzept der strategischen Überwachung gegen organisierte, grenzüberschreitende , extremistische und terroristische Kriminalität ist der Polizei des Landes Brandenburg nicht bekannt. Auch in den genannten Handlungsfeldern sind kriminalpräventive Elemente in den jeweiligen Konzepten enthalten. 7. Welche Maßnahmen der Prävention und Präventionsberatung führt die Polizei Brandenburg mit welchem Personaleinsatz im Internet und in den sozialen Medien durch? zu Frage 7: Das Polizeipräsidium betreibt eine eigene Facebookseite und zwei Twitterkanäle . Dort werden Termine von Veranstaltungen der polizeilichen Präventionsberater veröffentlicht . Auch wird über einzelne Aktionen ausführlicher berichtet. Darüber hinaus werden ca. zwei bis drei Facebook-Beiträge pro Woche mit dem Fokus auf Präventionshinweise, Häufung von Diebstählen, veröffentlicht. Das Polizeipräsidium beteiligt sich an bundesweiten Kampagnen in sozialen Netzwerken und initiiert eigene Aktionen. Die redaktionelle Betreuung der Seiten des Polizeipräsidiums in sozialen Netzwerken erfolgt durch den Leitungsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sachbereich Soziale Medien. In diesem sind gegenwärtig fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. 8. Wie stellt sich die aktuelle Zusammenarbeit im Rahmen der Sicherheitspartnerschaften dar? zu Frage 8: Die Zusammenarbeit im Rahmen der Sicherheitspartnerschaften stellt sich positiv dar. Das zeigt sich auch an der Kontinuität in den Sicherheitspartnerschaften bzw. der Anzahl der einzelnen Sicherheitspartner. Weitere Anträge zur Bestellung von Sicherheitspartnern liegen bereits vor. Im Land Brandenburg sind 458 Personen zu Sicherheitspartnern bestellt (Stand 1. Halbjahr 2017). Im Rahmen der Zusammenarbeit von Polizeilicher Prävention, Revierpolizei und Sicherheitspartnern finden regelmäßig Gespräche statt, es wird an Sitzungen der Sicherheitspartnerschaften teil- oder gemeinsame Termine in der Kommune werden wahrgenommen. Ausgehend von der gültigen Erlasslage des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) vom 1. Juni 2017 zur Kommunalen Kriminalprävention im Land Brandenburg ist hier überschlägig von einer Gesamtzahl von ca. 4000 Kontaktgesprächen im Polizeipräsidium pro Jahr auszugehen. Auch diese Ressourcenaufwendungen werden statistisch nicht erfasst. Darüber hinaus finden gemeinsame Termine in den Ordnungspartnerschaften, in kommunalen Präventionsgremien, in Seniorenbeiräten und -vereinen statt, die ebenfalls nicht erfasst werden. Die angestrebte Intensivierung der Kommunalen Kriminalitätsprävention führt zu einem Mehr an Kontakten und Gesprächen , ohne sich positiv auf die Statistik der zu erfassenden Präventionsveranstaltungen auszuwirken (siehe auch Antwort zu den Fragen 2 bis 5). Die Stabsstelle für die Beratung und Antragsunterstützung bei Fördermaßnahmen (St BAF) an der Fachhochschule der Polizei (FHPol) hat mit Wirksamwerden des Erlasses des MIK „Sicherheitspartner des Landes Brandenburg im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention (KKP)“ am 1. Juni 2017 mit der Förderung der Ausstattung von Sicherheitspartnern begonnen. Es wurden bis zum Stichtag 19. Dezember 2017 insgesamt 257 Förderanträge von Sicherheitspartnern bearbeitet. Darüber hinaus wurde durch die St BAF im Rahmen der Fachtagung „Sicherheit braucht Partner 2.0“ des MIK am 31. Mai 2017 an der FHPol eine Themenbox gestal- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8094 - 4 - tet, bei der Informationen zum Förderverfahren ausgereicht und erläutert sowie diesbezügliche Gespräche mit einzelnen Sicherheitspartnern geführt wurden. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 ! " ! # $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ % & ' % ' % &() ! & ! # $ * $ * $ $ $ $ $ $ $ $ % & ++ , , , , , % &- % .' , , , , , , , , % / ! 0 ! # $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ % 1 " , % 22 * % ! % & - * ! 3 ! # * * $ $ * * * * * * $ * % ' % ! , , , % ()- % 4+ -5. 6 17 8 $ $ $* , $$ $ $ $ , , ,$ $* , $9 $9* $ $9 $9* $ : $9 $9* $* $9 $9* $ $9 $9* $ $9 $9* $ ! 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