Landtag Brandenburg Drucksache 6/8101 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.01.2018 / Ausgegeben: 05.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3219 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7893 Kosten für den Abriss des Gebäudes der Fachhochschule Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Gebäude der Fachhochschule Potsdam auf dem Alten Markt war seit der Wende im Landeseigentum und blieb unsaniert. Im Jahr 2017 wechselten Grundstück und Gebäude in das Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam. Der begonnene Abriss des Gebäudes 2017 ist in der Bevölkerung nach wie vor umstritten. Unterschiedliche öffentliche Angaben zu den entstehenden Kosten dafür tragen dazu bei. Hinzu kommen unklare Aussagen zu Schadstoffbelastungen. Das Land soll in den vergangenen Jahren laut Presseangaben bereits Fördermittel in Höhe von knapp 58,3 Millionen Euro in das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte gegeben haben . 1. Aus welchen Förderprogrammen des Landes und für welche Vorhaben wurden die ca. 58,3 Mio. Euro für das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte bereitgestellt? Bitte detailliert aufführen. zu Frage 1: Die genannten 58,3 Mio. € (Bundes- und Landesanteile, Stand Sommer 2017) wurden der Stadt Potsdam aus den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung (schwerpunktmäßig Städtebaulicher Denkmalschutz) für die Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet „Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte“ bewilligt. Diese Zuwendungen dienen der Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sanierungsziele und mit dem Land abgestimmten Vorhaben. Hierbei handelt es sich um Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen (Umgestaltung Breite Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Alter Markt, Uferpromenade, Steubenplatz, Lustgarten, Ankauf Grundstück Fachhochschule (FH), Errichtung Ringerkolonnaden, archäologische Grabungen Landtagsschloss usw.) und die Sanierung von wichtigen Hochbauten (z. B. Altes Rathaus, Knobelsdorffhaus, Nikolaikirche, Umbau der Stadt- und Landesbibliothek zum neuen Bildungsforum). 2. Gab es weitere Förderungen des Landes für das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte über die ca. 58,3 Mio. Euro hinaus? Wenn ja, für welche Vorhaben und in welcher Höhe ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8101 - 2 - zu Frage 2: Zusätzlich zu den in der Antwort zu Frage 1 untersetzten 58,3 Mio. € stehen für das Sanierungsgebiet „Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte“ aktuell 1,8 Mio. € aus dem Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz zur Verfügung, die für die Neugestaltung der Plantage (Sport- und Freizeitfläche an der Dortustraße) eingesetzt werden sollen. 3. Wurden durch das Land Modernisierungsmaßnahmen am bzw. im Gebäude der FH bis zum Jahr 2017 gefördert? Wenn ja: welche und in welcher finanziellen Höhe? zu Frage 3: In dem landeseigenen Gebäude wurde 1994/1995 die Heizung mit einem Wertumfang von 330,2 T€ saniert. Weiterhin wurde 1998/1999 ein behindertengerechter Aufzug eingebaut. Dafür wurden Investitionen in Höhe von 259 T€ getätigt. Für die brandschutztechnische Ertüchtigung in den Jahren 2000/2001 wurden Mittel in Höhe 187 T€ verausgabt. Im gleichen Zeitraum wurden für die Modernisierung der Hörsäle Mittel in Höhe von 129,5 T€ eingesetzt. Es wurden keine Fördermittel eingesetzt. Es handelte sich ausschließlich um Bauinvestitionen des Landes. In den letzten Jahren wurden auf Grund einer Veränderungssperre, die die Stadt erlassen hatte, nur Mittel aus dem Bauunterhalt zur Erhaltung des Lehrbetriebes eingesetzt. 4. Das Land bekennt sich in seiner Strategie für Stadtentwicklung und Wohnen zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Mit welcher Begründung werden Fördermittel für den Abriss von funktionstüchtigen Gebäuden, wie das FH-Gebäude eingesetzt? zu Frage 4: Das FH-Gebäude liegt im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“. Bereits 1990 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Wiederannäherung an das charakteristische , historisch gewachsene Stadtbild. 1999 legte die Stadt Potsdam im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit das Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" zur Behebung städtebaulicher Missstände entsprechend § 136 Abs. 2 Baugesetzbuch förmlich fest. Damit leitete sie die Umsetzung der Planungsziele zur Wiedergewinnung der historischen Stadtmitte zur neuen Mitte der Landeshauptstadt Potsdam ein. Die Stadt wird landesseitig bei der Umsetzung ihrer Sanierungsziele insbesondere im Rahmen des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz unterstützt. Die mit dem Land als Fördergrundlage abgestimmte städtebauliche Zielplanung der Stadt Potsdam beinhaltet dem Neuordnungskonzept entsprechend den Abriss des Fachhochschulgebäudes . Es obliegt im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit der Stadt, städtebauliche Missstände zu beurteilen - und Strategien zu deren Behebung zu entwickeln. 5. Würde die Landesregierung bisher geflossene Fördermittel für das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte zurück fordern, falls das FH-Gebäude erhalten und für eine öffentliche Nutzung modernisiert werden würde? zu Frage 5: Die Frage stellt sich nicht, da die Fördermittel vertraglich gebunden sind und mit dem Abriss bereits begonnen wurde. 6. Laut Presse sollen sich die Abrisskosten für das FH-Gebäude auf 4,5 Mio. Euro belaufen . Trifft diese Angabe zu? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8101 - 3 - zu Frage 6: Diese Angabe entspricht dem aktuellen Kenntnisstand der Landesregierung zu den Gesamtkosten des Abrisses. 7. Wie setzen sich die Abrisskosten zusammen und in welcher Höhe sind dafür Fördermittel bereitgestellt worden? zu Frage 7: Vorgesehen ist der vollständige FH-Abriss incl. Absicherung des Baubereichs. Dieser wurde dem Grunde nach als förderfähig bestätigt und kann auf dieser Grundlage aus Fördermitteln bzw. Einnahmen aus der Gesamtmaßnahme finanziert werden. Gemäß baufachlicher Prüfung wird derzeit von förderfähigen Kosten in Höhe von knapp 4 Mio. € ausgegangen. Die endgültige Höhe der eingesetzten Fördermittel wird im Zuge der Schlussabrechnung festgestellt. 8. Welche Unsicherheitsfaktoren bzw. Risiken können die Höhe der Kosten für den Abriss des FH-Gebäudes noch beeinflussen? 9. Wie schätzt die Landesregierung die Schadstoffbelastung des FH-Gebäudes und ihren Einfluss auf die Abrisskosten ein? 10. Auf welche Weise werden Anwohnerinnen und Anwohner im angrenzenden Staudenhof vor Emissionsbelastungen (Schadstoffe und Lärm) geschützt? zu Fragen 8 bis 10: Hierzu hat die Landesregierung keine Kenntnisse. Die Stadt setzt dieses städtische Vorhaben in eigener Verantwortung auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben um. Sie ist in der Pflicht, die Kosten sach- und fachgerecht zu ermitteln (u. a. Rückbauund Entsorgungskonzept) und die angemessenen Kosten auf Grundlage einer baufachlichen Prüfung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen ermitteln zu lassen.