Landtag Brandenburg Drucksache 6/8102 6. Wahlperiode Eingegangen: 31.01.2018 / Ausgegeben: 05.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3217 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7888 Immer mehr Wildschweine in Brandenburg - wie weiter? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Am Donnerstag, 07.12.2017 war in der MAZ zu lesen, dass die Schwarzwildstrecke gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist. Dies sei auf die vom MLUL ausgelobte / ausgereichte Erlegungsprämie zurück zu führen. Auf der Internetseite des MLUL steht ebenfalls ein Beitrag mit diesem Tenor. In diesem steht jedoch auch, dass seit Beginn des Jagdjahres 2016/2017 (1.April 2016) diese Erlegungsprämie gewährt wird. Dies verwirrt, da doch erst im Februar / März diesen Jahres (2017!) die Prämienvereinbarungen medienwirksam (Februar 2017 Landkreis Oder-Spree als erster betroffener Landkreis) unterzeichnet wurden. Wenn man berücksichtigt, dass das Jagdjahr bereits am 31.03.2017 zu Ende ist und dass im Februar / März auf Grund der dann bereits häufig führenden Bachen sehr vorsichtig gejagt wird, dürfte der weitaus größte Teil des erlegten Schwarzwildes bereits vor dem Inkrafttreten der Prämienregelung - also ohne diesen Anreiz - erlegt worden sein. Dies erscheint auch angesichts der Tatsache, dass die Prämienvereinbarung nur für wenige Landkreise gilt und die erste Vereinbarung dazu mit dem Landkreis Oder-Spree geschlossen wurde eher plausibel als die Annahme, dass die Prämie in diesem kurzen Zeitraum etwas bewirkt hätte. Frage 1: Für welchen Zeitraum und ab wann wird die Prämie gewährt? zu Frage 1: Das Modellvorhaben zur Zahlung einer Prämie für erlegtes Schwarzwild ist für die Dauer von drei Jagdjahren, beginnend ab dem Jagdjahr 2016/2017, befristet. Frage 2: Wann wurden die der Prämienzahlung zu Grunde liegenden Vereinbarungen unterzeichnet (Bitte nach Landkreisen / kreisfreien Städten auflisten)? zu Frage 2: Die Vereinbarungen zwischen dem Land Brandenburg und den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Uckermark sowie der Stadt Cottbus sind vom 10.02.2017. Die Vereinbarung mit Frankfurt (Oder) wurde am 21.02.2017 unterzeichnet. Frage 3: Wann und wie wurden diese Vereinbarungen den betroffenen Jägern bekannt gemacht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8102 - 2 - zu Frage 3: Die Bekanntmachung erfolgte über die Presse, das Internetportal und ein Schwarzwildforum des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL), das Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Brandenburg „Wir Jäger“ und weitere einschlägige Medien. Frage 4: Woraus schließt das MLU, dass die Streckensteigerung auf die Prämienregelung zurück zu führen ist? zu Frage 4: Die Steigerung der Schwarzwildstrecke des vergangenen Jagdjahres im Vergleich zum Referenzjahr wird vom MLUL nicht allein auf die Prämierung zurückgeführt. Die Höhe der Jagdstrecke ist neben der Jagdintensität von weiteren Faktoren (z. B. Wildbestand , Nahrungsangebot, Witterung, Krankheitsgeschehen, Prädatoren) abhängig. Frage 5: Wieviel Stücken Schwarzwild wurden nachweislich (durch Streckenliste nachgewiesen ) nach der Bekanntgabe der Prämierungsregelung in den betroffenen Regionen erlegt? zu Frage 5: Eine gesonderte Statistik über die Anzahl der erlegten Stücke Schwarzwild für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten der Vereinbarungen des Landes Brandenburg mit den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 31.03.2017 (Ende des Jagdjahres) liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 6: Ist es zutreffend, dass als Referenzgröße für die Prämienzahlung nur die Strecke eines Jagdjahres zu Grunde gelegt wurde? Falls ja, welches ist das Referenzjahr? zu Frage 6: Ja. Das Referenzjahr ist das Jagdjahr 2015/2016. Frage 7: Warum wurde nicht berücksichtigt, dass Schwarzwildstrecken auf Basis der jährlich wechselnden Durchschnittswerte zu Grunde gelegt werden, um derartige Schwankungen zu berücksichtigen? zu Frage 7: Die Schwarzwildstrecke im Land Brandenburg lag im Referenzjahr 2015/2016 bei 71.364 Stück und damit in einem repräsentativen Bereich der Schwarzwildstrecken seit dem Jagdjahr 2010/2011. Frage 8: Ist auf Grund der Steigerung in der Jahresstreckenliste wie z.B. in Potsdam- Mittelmark, der Stadt Potsdam, Havelland oder in anderen Landkreisen angedacht, die Prämien dort auch einzuführen? zu Frage 8: Ja. Die Ausweitung der Erlegungsprämie auf alle Landreise und kreisfreien Städte soll zur deutlichen Reduzierung der Schwarzwildbestände vor dem Hintergrund der ASP-Prävention in Brandenburg umgesetzt werden. Frage 9: Welche weiteren Aktivitäten oder Hilfen bereitet das Land vor, um der ständigen Zunahme der Schwarzwildbestände entgegenzuwirken? zu Frage 9: Die Bemühungen der Landesregierung zur deutlichen Reduzierung der Schwarzwildbestände konzentrieren sich vor allem auf die Verbesserung der Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. So wurde am 6. November 2017 eine befristete Ausnahme Landtag Brandenburg Drucksache 6/8102 - 3 - vom Verbot der Verwendung von künstlichen Lichtquellen zur Erlegung von Schwarzwild (Allgemeinverfügung des MLUL zur befristeten Einschränkung von § 26 Absatz 2 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg) erlassen. Die Schonzeit für Bachen, derzeit in der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg geregelt, wird durch die „Allgemeinverfügung des MLUL über die Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild für das Land Brandenburg vom 15.Januar 2018“ aufgehoben. Die bislang für Bachen bestehende Schonzeit vom 1. Februar bis 15. August wird darin für drei Jahre bis zum 31. März 2021 mit dem Ziel ausgesetzt, den Abschuss in der Gruppe der Zuwachsträger zu erhöhen und die Schwarzwildpopulation nachhaltig zu reduzieren. Ausgenommen sind führende Bachen gemäß § 22 Absatz 4 Bundesjagdgesetz. Ferner erfolgt auch weiterhin eine deutliche Intensivierung der Jagd in der Verwaltungsjagd des Landes Brandenburg . Auf jeder Jagdfläche des Landesbetriebs Forst Brandenburg (LFB) wird 2mal jährlich eine Bewegungsjagd durchgeführt. Auf die dringende Notwendigkeit, den Schwarzwildbestand im Zusammenhang mit dem möglichen Auftreten der ASP in Brandenburg zu reduzieren, wird bei den Grundsatzbelehrungen zur Jagd und jeweils im Rahmen der Einweisungen zu den Bewegungsjagden ausdrücklich hingewiesen. Auch wird der Einsatz von Saufängen im LFB vorbereitet. Das MLUL prüft für die Bejagung von Schwarzwild auf der Verwaltungsjagdfläche des LFB die rechtliche Umsetzung des Einsatzes von Nachtzieltechnik bzw. Nachtsichttechnik auf der Jagdwaffe außerhalb der nach Waffengesetz bereits waffenrechtlich zulässigen Verwendung durch Landesforstbedienstete .