Landtag Brandenburg Drucksache 6/8127 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.02.2018 / Ausgegeben: 07.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3191 der Abgeordneten Anja Heinrich (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7835 Verkauf der evangelischen Kirche in Döllingen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Der Gemeindekirchenrat Plessa, Kirchenkreis Bad Liebenwerda informierte unlängst über die Medien darüber, dass die evangelische Kirche in Döllingen entwidmet und verkauft werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege das Verkaufsbegehren bekannt . Wenn ja, seit wann? Zu Frage 1: Die Verkaufsabsichten sind dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM) nicht bekannt gewesen. 2. Wurde das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege in die Vorbereitungen eines Verkaufes durch die Kirchengemeinde einbezogen? Wenn ja, wann wurde es einbezogen und wie bewertet es die Verkaufsabsichten? Zu Frage 2: Das BLDAM ist nicht in die Vorbereitungen eines Verkaufes einbezogen worden . 3. Wie plant das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege zu verhindern, dass es im Rahmen der Veräußerung der Kirche in Döllingen zur Schädigung des denkmalgeschützten kulturellen Erbes kommt? Zu Frage 3: Ein möglicher Erwerber der Kirche in Döllingen könnte den Bestand der Kirche nur verändern, wenn er eine denkmalrechtliche Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster besitzt. Diese wird im Benehmen mit dem BLDAM erteilt. Ein Antrag liegt nicht vor. 4. Wurden das Amt Plessa, die Gemeindevertretung und der Ortsvorsteher über die Handlungsfolgen eines möglichen Verkaufs aus denkmalpflegerischer Sicht einbezogen und wurden Sie über den bestehenden Denkmalschutzstatus und dessen Folgen unterrichtet? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8127 - 2 - Zu Frage 4: Der Gemeindekirchenrat erwägt Verkauf und Entwidmung der Kirche, hat aber noch keinen Beschluss hierzu gefasst und keinen Entwidmungsantrag gestellt. Er ist in dieser Phase der Meinungsbildung in der Entscheidung über Reihenfolge und Kreis der einzubeziehenden Stellen frei. 5. Wann und wo fanden kontextbezogenen Fachgespräche zum Denkmalschutzstatus statt. Bitte mit exaktem Datum, Ort und Beteiligte angeben. Welche Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden vereinbart? Zu Frage 5: Es fanden keine Gespräche mit Mitarbeitern der Denkmalfachbehörde statt. 6. Wann wurde die evangelische Kirche in Döllingen unter Denkmalschutz gestellt und was waren die fachlichen Gründe dafür? Zu Frage 6: Die Eintragung erfolgte vor 1990. Es lag zu diesem Zeitpunkt keine Denkmalbegründung vor. Eintragungskriterien sind zweifellos die geschichtliche, baugeschichtliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung gewesen. 7. Wie wird das unter Denkmalschutz stehende Inventar dauerhaft bei einem Verkauf geschützt ? Zu Frage 7: Der Schutz des Denkmals obliegt in erster Linie dem Eigentümer/Käufer. Er wird von den Denkmalbehörden fachlich unterstützt. 8. Wann und in welchem Umfang wurde die Kirche letztmalig saniert? Zu Frage 8: Von 1992 bis 1998 wurden das Dachtragwerk saniert, die Dacheindeckung erneuert und eine Innenrenovierung durchgeführt. 9. Mit welchen Bundes-, Landes-, Landkreismitteln und welchen Landeskirchlichen Mitteln erfolgte die Kirchensanierung? Bitte detailliert aufschlüsseln. Zu Frage 9: Es wurden keine Landesmittel für die geschilderte Sanierung aufgewendet. Im Übrigen liegen der Landesregierung über die Finanzierung der geschilderten Maßnahme keine Informationen vor. 10. Welche Auswirkung hat ein Verkauf im Hinblick auf mögliche Rückforderung von Fördermitteln ? Zu Frage 10: Rückforderungen gewährter Fördermittel sind davon abhängig, ob der jeweilige Zuwendungsbescheid mit einer Zweckbindung für einen bestimmten Zeitraum versehen wurde, welchen Inhalt die Zweckbindung aufweist und ob der festgesetzte Zeitraum verstrichen ist. Da hier keine Fördermittel des Landes eingesetzt wurden, ist das Land insoweit nicht betroffen. 11. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Kulturgut unserer Kirchen, insbesondere in metropolfernen Regionen bei? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8127 - 3 - Zu Frage 11: Die Kirchengebäude und ihre Altäre, Kanzeln, Orgeln, Wandmalereien, Taufbecken und der Fenster- und Innenausstattungen stellen über ihren religiösen Widmungszweck hinaus ein bedeutendes Kulturerbe des Landes dar und bilden häufig einen Kristallisationspunkt lokaler Identität. Dieser Umstand hat nicht nur zur Bildung zahlreicher lokaler Kirchbauvereine geführt, in denen Christen und Nichtchristen gemeinsam für den Erhalt und die Nutzung ihres Kirchengebäudes einschließlich seiner Ausstattung Sorge tragen, sondern auch in erheblichem Umfang den Einsatz staatlicher Fördermittel veranlasst. Durch das Zusammenwirken von kirchlicher Eigenverantwortung, staatlicher Förderung und bürgerschaftlichem Engagement konnte in den letzten zwanzig Jahren die Bestandsgefährdung eines großen Teils der Dorfkirchen abgewendet werden. Allerdings besteht weiterhin ein hoher Reparatur- und Instandhaltungsbedarf. Darüber hinaus sind erhebliche Anstrengungen zur Bewahrung und Erhaltung der kirchlichen Kunstwerke nötig. 12. Erachtet die Landesregierung den Verkauf von Kirchen als förderlich für die Entwicklung einer Region? Zu Frage 12: Ob und inwieweit der Verkauf von Kirchengebäuden positive oder negative Auswirkungen auf die regionale Strukturentwicklung entfaltet, kann nur einzelfallbezogen beantwortet werden und ist vom Vorhandensein oder Fehlen lokaler Ausstrahlungswirkung der betroffenen Gebäude und Inhalt und Ausmaß der geplanten Nachnutzung abhängig. 13. Wie beurteilt die Landesregierung generell den Verkauf von Kirchen? Zu Frage 13: Die Landesregierung schätzt die kulturelle Bedeutung der Kirchengebäude hoch ein und begrüßt die intensiven Bemühungen von Landeskirchen, Kirchenkreisen, Kirchengemeinden, Kirchbauvereinen und anderen gesellschaftlichen Gruppen zu deren Erhalt und Nutzung. Wenn die kirchlichen Körperschaften aber im Einzelfall keine Möglichkeit sehen, Entwidmung und Verkauf zu verhindern, muss diese Entscheidung respektiert werden. Die Landesregierung würdigt die intensiven Bemühungen der Kirchen, in diesem Fall eine möglichst mit dem Charakter des Gebäudes verträgliche Nachnutzung zu gewährleisten. 14. Welche weiteren Kirchen stehen in Brandenburg derzeit zum Verkauf? Bitte detailliert nach Landkreis und Kirchen-Gemeinde und Kaufpreis aufschlüsseln. Zu Frage 14: Der Landesregierung ist das gegenwärtige Vorhandensein von Verkaufsabsichten nicht bekannt.