Landtag Brandenburg Drucksache 6/8139 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.02.2018 / Ausgegeben: 12.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3235 der Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion) und Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7924 Liegenschaftsmanagement durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Nachdem die ILB aus Potsdam-Babelsberg in das neu gebaute, eigene Gebäude am Hauptbahnhof Potsdam umgezogen war, hat das Land Brandenburg das leer stehende Gebäude an der Steinstraße 104-106 nicht erworben, obwohl es auf Erbpachtgrund des Landes steht und das Land ein Vorkaufsrecht besaß. Der Gebäudekomplex wurde dann an einen privaten Investor verkauft, der es nunmehr an vier Einrichtungen der öffentlichen Hand vermietet. Somit zahlen jetzt drei Behörden und eine Anstalt des öffentlichen Rechts Miete an einen Privatinvestor und nicht in die Landeskasse . Frage 1: Warum hat das Land Brandenburg diesen Bürokomplex nach Auszug der ILB und der WFBB (ehemals ZAB) im Frühjahr 2017 nicht von dem vorherigen Eigentümer erworben , obwohl es ein Vorkaufsrecht besaß und die Gebäude auf Erbpachtgrund des Landes Brandenburg stehen? zu Frage 1: Zum Zeitpunkt der Verkaufsentscheidung des Landes bestand allein ein Bedarf des Landesbetriebes für Straßenwesen, für den einer der drei Querriegel befristet angemietet wurde. Ein Erwerb des Gebäudekomplexes kam deshalb nicht in Betracht. Frage 2: Befand sich das Objekt in der Verwaltung des BLB? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Welche Immobilien (Gebäude und Grundstücke) befinden sich in der Verwaltung des BLB? zu Frage 3: Der BLB verwaltet im gesamten Land Brandenburg nach heutigem Stand 507 Liegenschaften im Rahmen eines Vermieter-Mieter-Modells. Darunter sind 319 angemietete Objekte sowie 188 landeseigene Liegenschaften des unmittelbar öffentlichen Aufgaben dienenden Verwaltungsvermögens, auf denen sich insgesamt 846 Gebäude befinden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8139 - 2 - Zusätzlich betreut der BLB die für unmittelbare Verwaltungszwecke des Landes entbehrlichen Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens sowie Grundstücke aus Fiskalerbschaften . Frage 4: Erhebt der BLB heute und in die Zukunft gerichtet den Bedarf der gesamten öffentlichen Hand im Land Brandenburg nach Grundstücken, Gebäuden und Büroraum? Wie ist dieser Prozess organisiert? zu Frage 4: Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Unterbringung der Landesverwaltung stimmt sich der BLB regelmäßig mit den Ressorts, Behörden, Dienststellen und Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung über deren Flächen- und Raumbedarfe ab, zeigt im konkreten Bedarfsfall bestehende oder von ihm entwickelte Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung auf und setzt diese um. Frage 5: Wie werden Angebot und Nachfrage in der Hand des BLB in Übereinstimmung gebracht? Welche Kriterien spielen hierbei eine Rolle? zu Frage 5: Der BLB ist vorrangig bemüht, den Bedarf aus dem landeseigenen Immobilienbestand (wirtschaftliches Eigentum des BLB oder Allgemeines Grundvermögen) zu decken. Sofern dies mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, prüft er andere Optionen, wie beispielsweise den Erwerb oder die Anmietung eines geeigneten Objektes . Die in Betracht kommenden Unterbringungsvarianten werden auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenübergestellt und abgewogen. Die Entscheidung erfolgt in Abstimmung zwischen dem betroffenen Ressort und dem BLB.