Landtag Brandenburg Drucksache 6/8142 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.02.2018 / Ausgegeben: 12.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3228 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) und Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7902 Baumaßnahmen Barrierefreiheit am Amtsgericht Luckenwalde Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Seit Jahren finden Baumaßnahmen am Amtsgericht Luckenwalde statt. Bereits im Jahr 2012 wies die AG Barrierefreiheit darauf hin, dass ein Zugang für Rollstuhlfahrer, ältere Menschen oder mit Kinderwagen am Haupteingang des Gebäudes nicht möglich sei. In Folge dessen wurde ein Budget in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung gestellt und durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen mit den Bauarbeiten am Amtsgericht begonnen. Im Januar 2018 ist noch immer kein barrierefreier Zugang zum Amtsgericht fertiggestellt. Aktuellen Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass der Bau eines behindertengerechten Fahrstuhls nicht mehr auf der Tagesordnung zu stehen scheint. Frage 1: Welche Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit wurden bisher bzw. werden in der Zukunft ergriffen? zu Frage 1: Im Amtsgericht Luckenwalde sind im Rahmen der großen Baumaßnahme „Sanierung und Erweiterung“ in den Jahren 2013/2014 folgende Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit im Hauptgebäude vorgezogen umgesetzt worden: - Schaffung eines Behinderten-WC, - Ausstattung des Verhandlungssaals im Endgeschoss mit einer elektronischen Akustikanlage , um diesen Saal auch für Hörgeschädigte nutzbar zu machen, - Ausstattung aller drei Säle mit neuen Aufruf-/Anzeigeanlagen, die sowohl für Hör- als auch für Sehgeschädigte geeignet sind, - Montage des Treppengeländers an der Außentreppe im Hauptzugang und - bei der denkmalgerechten Erneuerung/Sanierung der Flure und Treppenhäuser Schaffung von Farbkontrasten für Sehgeschädigte insbesondere bei Bodenbelägen und Wandgestaltung . Im weiteren Verlauf der Sanierungsmaßnahme wird der Seitenflügel in gleicher Weise (Behinderten-WC, Maßnahmen für Hör- und Sehbehinderte) hergerichtet. Frage 2: Wie kann bzw. wird konkret der Eingangsbereich barrierefrei gestaltet werden? zu Frage 2: Im Ergebnis der Sanierung werden das Hauptgebäude und der Seitenflügel mit einem barrierefreien Zugang über hofseitig angeordnete Aufzüge (je ein Aufzug am Hauptgebäude und im neu zu errichtenden Treppenhausanbau am Seitenflügel) ausgestattet . Der Haupteingang des Amtsgerichtes - von der Lindenallee aus - kann nicht barrie- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8142 - 2 - refrei gestaltet werden. In diesem Eingangsbereich kann aufgrund der engen Platzverhältnisse und der Höhenunterschiede keine Aufzugsanlage und aufgrund der notwendigen Sicherheitsschleuse kein Treppenlift integriert werden. Frage 3: Welche Alternativen zum barrierefreien Eintritt durch den Haupteingang stehen bereit bzw. sind in Planung. zu Frage 3: Zurzeit wird der Zugang zum Gebäude für Rollstuhlfahrer organisatorisch unter Hinzuziehung der „Johanniter“ gewährleistet. Die barrierefreie Erschließung des Gebäudes wird über hofseitig angeordnete Aufzüge (siehe Antwort zu Frage2) erreicht. Frage 4: Wann wird mit der Fertigstellung der Barrierefreiheit zu rechnen sein? zu Frage 4: Die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind integriert in umfangreiche Instandhaltungs-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen bei Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (zeitaufwendige abschnittsweise Um-und Freizüge der Gebäude). Vor Errichtung des Treppenhausanbaus und beider Aufzüge muss zudem die Hofentwässerung erneuert werden. Während dieser Bauarbeiten ist der gesamte Innenhof Baustellenbereich (Kran, Gerüst, Baustellencontainer) und für Bedienstete und Besucher gesperrt. Mit der Fertigstellung der Barrierefreiheit ist daher im Oktober 2021 zu rechnen. Frage 5: Auf welchen Betrag belaufen sich die bisherigen Baukosten zur Barrierefreiheit? zu Frage 5: Die bisherigen Baukosten zur Barrierefreiheit (siehe Antwort zu Frage 1) belaufen sich auf rd. 300.000 Euro. Frage 6: Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten zur Barrierefreiheit insgesamt? zu Frage 6: Für die Fertigstellung der Bauarbeiten zur Barrierefreiheit rechnet der BLB mit Gesamtbaukosten von rd. 1,5 Mio. Euro. Frage 7: Wie wurden die bereits bereitgestellten Mittel des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften bisher abgerufen bzw. genutzt? zu Frage 7: Bisher wurden Haushaltsmittel für anteilige Planung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit für Hauptgebäude und Seitenflügel und für die Baukosten der vorgezogenen, bereits realisierten Maßnahmen zur Barrierefreiheit (siehe Antwort zu Frage 1) im Hauptgebäude verausgabt. Frage 8: Welche konkreten Anlässe führten dazu, dass bis heute kein barrierefreier behindertengerechter Zugang möglich ist? Bitte um chronologische Darstellung. zu Frage 8: Für den langen Planungsprozess sind folgende Gründe verantwortlich: - ein ungewöhnlich schwieriger und langwieriger Abstimmungsprozess zwischen Feuerwehr und dem Amt für Denkmalpflege; - notwendige Überarbeitung der Mitte 2013 fertiggestellten Entwurfsplanung aufgrund von Auflagen des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege - Errichtung eines Stahl-Glas-Verbinders zwischen denkmalgeschützten Seitenflügel und neu zu Landtag Brandenburg Drucksache 6/8142 - 3 - errichtenden notwendigem Treppenhausanbau - und - der Unterbrechung der Planungsphase, aufgrund der Bindung der Ressourcen des BLB für Unterbringungsmaßnahmen für geflüchtete Menschen in den Jahren 2015 und 2016. Frage 9: Wie werden gehbehinderte Bürger derzeit im Amtsgericht Luckenwalde bedient? Zu Frage 9: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 10: Über wie viele Standorte verfügt die Justiz im Landkreis Teltow-Fläming? zu Frage 10: Die Justiz verfügt über weitere vier Standorte im Landkreis Teltow Fläming. Frage 11: Inwiefern sind diese Gebäude für Mitarbeiter und Rechtssuchende barriere- und altersgerecht ausgestattet (bitte detailliert beantworten)? zu Frage 11: Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Zossen in Wünsdorf verfügt über eine rollstuhlgerechte Zufahrt, die einzelnen Geschosse des Grundbuchamtes sind über einen Aufzug erschlossen.